Ausgabe 
19.3.1868
 
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1868.

Donnerstag den 19. März.

34.

Anzeiger für Oberhessen.

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ige dier, leren, so:

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 1

Ititdberger Jutelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseldes vom 1. Quartal d. 3.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeister eien des Kreises. Dienstag den 7. April d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides durch die neu auf⸗ genommenen Ortsbürger auf dem Rathhause dahier statt. Laden Sie dieselben hierzu ein und senden Sie vor dem Termine Bescheinigung hierüber, oder Bericht, daß keine neuen Orts-

burger aufgenommen worden sind, anher ein. Die noch im Rückstand befindlichen jungen Buͤrger sind bei 1 Rthlr. Strafe vorzuladen.

Betreffend Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1867.

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Friedberg den 16. März 1868.

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Friedberg den 17. März 1868. en.

Das nachstehend abgedruckte Ministeralausschreiben vom 7. d. M. werden müssen und dadurch die Verrechnung von Ausgabeposten auf

theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung, insoweit Sie es angeht, und dem weiteren Auftrag mit, auch die Gemeindeeinnehmer zur pünktlichen Darnachachtung davon in Kenntniß zu setzen. suche um allenfallsige Erweiterung des Termins können nur unter

nachzuweisenden ganz besonderen Verhältnissen Berück-

sichtigung finden.

Wir müssen Ihnen zugleich empfehlen, die Vorlagen über die allenfallsigen Gesuche um Creditertheilungen an uns in vorgeschriebener

wird. strenge rügen.

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gehalten oder deren Verwerfung wegen Creditmangel herbeigeführt Nachlässigkeiten in dieser Beziehung werden wir ungern, aber

Hinsichtlich der Liquidationsverzeichnisse beziehen wir uns auf unsere deßfallsigen besonderen Ausschreiben und erwarten sowohl von

Ihnen und den Gemeindeeinnehmern deren genauesten Befolg unter

Weise und so zeitig zu machen, daß nicht durch verspätete Einsendung Last gesetzt wird. derselben, wie seither öfters geschehen, solche abschlägig beschieden

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Wir bestimmen hiermit in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1867 den Termin zum Abschlusse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnung an die Großh. Buͤrger meistereien auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen

dem Bemerken, daß jeder nicht gehörig und begründete Ausstandsposten ohne Weiteres in Liquidation gestrichen und somit dem Rechner zur

1

Sie werden die Großh. Bürgermeistereien und Gemeindeeinnehmer hiernach unter dem Anfügen alsbald bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassung der deßfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforder

an die Großh. Ober⸗Rechnungskammer⸗Justificatur 2. Abtheilung auf liche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde. 1

den 31. Juli laufenden Jahres.

Fristen ist in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Norschriften

zu verfahren

1

Betreffend: Den Ankauf guter Zuchtstuten im Auslande, behufs deren Wiederverkaufs an inländtsche

Pfecvezüchter.

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f 8 Darmstadt den 10. März 1868. Wegen der etwa nöthig werdenden Erstreckung dieser erweiterten l g ö

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Friedberg den 17. März 1868. e n.

Zum Zwecke der Verbesserung der inländischen Pferdezucht mittelst Verbreitung guter Stuten wird in der Kürze wieder ein Ankauf won 8 Stück guten Zuchtstuten in Norddeutschland, behufs deren Wiederverkaufs an inländische Pferdezüchter, vorgenommen werden und ollen die angekauften Stuten Ende dieses Monats unter den früheren Bedingungen zur Versteigerung gebracht werden.

Wir beauftragen Sie, auf Weisung Großh. Ministeriums des Innern vom 13. l. M., zu Nr. M. d. J. 2371 und 3517, das land⸗ wirthschaftliche Publikum Ihrer Bürgermeisterei auf diesen Ankauf einstweilen mit dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß der Versteigerungs termin noch näher bekannt gemacht werden wird.

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Hessen. Darmstadt. Das Großherzog; liche Regierungsblatt Nr. 14 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums tes Innern, die Einführung eines dreijährigen Lehrcurses un den Großherzogl. Schullehrer⸗Seminarien zu Friedberg und Bensheim betreffend. Dieselbe lautet: Da ein zwei⸗ jähriger Lehrcurs, wie solcher seiiher an den Großherzogl. Schullehrer⸗Seminarien zu Friedberg unb Bensheim be⸗

fanden hat, nach den vorliegenden Erfahrungen nicht

Ainreicht, um den Zöglingen, neben einer auf religlös⸗ fütlicher Grundlage beruhenben gebiegenen Charakter-

vildung, eine gründliche wissenschaftliche und praktische

Berufsbildung zu gewähren, wie solche zur erfolgreichen Bersehung des Amtes als Volksschullehrer erfordeclich ist, o ist die Einführung eines dreijährigen Lehrcurses in ben genannten Schullehrer⸗Seminarten beschlossen worben und wird solcher von Ostern laufenden Jahres en ins Leben treten. Auf die bereits früher in den Seminarien eingetretenen Zöglinge hat die neue Einrichtung insichtlich der Zeitbauer des Seminarbesuchs keine rück⸗ wirkende Kraft und erfelgt deren Entlassung nach den lisher bestandenen Normen. Auch bei der neuen Ein⸗ nichlung kann solchen Seminaristen, welche sich, bei tadel⸗ osem Verbalten, durch Befähigung, sowie durch Fleiß und Siser besonders auszeichnen, schon am Ende des zweiten Jahres ihres Seminarbesuchs die Thellnahme an der Ent⸗ assungsprüsung ausnahmsweise gestattet werden. Die Seminaristen werden auch fernerhin in den Anstaltsgebäuden, oweit bieses ber vorhandene Raum gestattet, unentgeltlich Vohnung erhalten, es lann denselben aber auf Ansuchen surch die Großherzogliche Direktion des Schullehrer

Seminars auch gestattet werden, unbeschadet der Aussicht und Disciplin, außerhalb der Anstalt zu wohnen.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ergebnisse der Verwaltung des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke betreffend.

III. Oeffentliche Anerkennung einer eblen That. Am 24. Oktober v. J. gerieth Carl Orlemann aus Mannheim in der Nähe der Rheinmühlen bei Mainz in Gefahr, im Rhein zu ertrinken. Auf seinen Hülseruf eilten die Schiffer Johann Zinkel von Mainz, Sebastiau, Carl und Joseph Becker von Oestrich und der Brückenwärter Johann Köhl von Nierstein in einem Nachen herbei, zogen Orle- mann aus dem Wasser und verbrachten denselben unver⸗ sehrt ans Land. Zufolge Allerhöͤchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit in Anerkennung des menschenfreundlichen und muthvollen Benehmens der genannten Personen, neben der erfolgten Verleihung einer Geldprämie an dieselben, zur öffentlichen Kenntmniß gebracht.

IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, den Vicinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen betreffend.

V. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission für Post⸗ Angelegenheiten, die Einrichtung von Post⸗ Expeditionen zweiter Klasse zu Großen⸗Buseck und Groß⸗ Karben betreffend Mit dem 16. d. M. sind in Großen⸗ Buseck und Groß-Karben Postexpeditionen in Wirksamkeit getreten.

VI., VII., IX., X., XI. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com⸗ munalbedürfnissen in den Gemeinden der Kreise Groß⸗ Gerau, Bingen, Neustadt, Wimpfen und Alsfeld.

VIII. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Erbach, die Erhebung einer Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde zu Michelstadt für das Jahr 1888 betreffend.

XII. uedersicht der für das Jahr 1888 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bensheim.

XIII. Concurtenzeröffnungen. Erledigt find: die erste evangelische Mäͤdchenschulstelle zu Pfungstadt, im Kreise Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 582 fl. 25½ kr., uebst einer Vergütung von 20 fl. für Heizung des Schullokals; die evangelische Schul selle zu Burgbracht, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 300 fl. 31 kr., nebst einer Vergütung von 17 fl. für Heizung des Schullokals und Holzfuhrlohn; dem Herrn Fürsten zu Isenburg⸗Birstein stetzt das Prä⸗ sentationsrecht zu dieser Stelle zu.

XIV. Geforben: am 24. Oktober 1867 der zweite Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Michelstadt Leiser;z am 4. Januar: der pensionirte Steuerausseher Weber zu Butzbach.

16. März. II. Kammer. Berathung des Einkommensteuergesetzes. Ausschußberichterstatter Wernher macht in einer längeren Auseinander- setzung auf die Nothwendigkeit der Einführung einer Einkommensteuer aufmerksam, weist auf den Vorgang Preußens und Englands hin, welchen beiden Staaten es nur durch Besteuerung des wirklichen Einkommens möglich war, ihre enormen