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Dienstag den 18. August.
V 97.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Stiedberger Intelligeuzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:
Nr. 44 sub 1.
Bekanntmachung, die Einführung Preußischer Militärgesetze und Verordnungen im Großherzogthum betreffend.— sub 2.
Vekanntmachung,
den Verkehr mit Spielkarten im Zollverein betr.— sub 3. Bekanntmachung, die Erhebung der Uebergangssteuer von Branntwein, Bier und Malz im Königreich
Württemberg betr.— sub 4. kommensteuer betr. Nr. 45 sud 1. Friedberg den 15. August 1868.
Die vertragsmäßtgen Zinsen betr.— sub 3.
Betreffend Die Einsendung der Watsenhausbüchsengelder für 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgernieistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
An die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder erinnern wir Sie hiermit. Gemeinderathsmitgliede ein Sortenzettel aufzunehmen und unterschrieben mit dem Gelde mit vorzulegen.
ist Bescheinigung hierüber einzusenden.
Bekanntmachung, die Aufhebung der Großh. Direction der Main-Weser-Bahn zu Gießen betr.— sub 5. Bekanntmachung, die Ein⸗
Bekanntmachung, die Eröffnung der Feldjagd betr.
Großberzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Friedberg am 15. August 1868
Es ist mit dem bei der Oeffnung derselben anwesenden
Wenn sich Gaben nicht vorfinden,
Was die Collecten und Büͤchsengelder der israelitischen Religionsgemeinde betrifft, so sind dieselben von deren Vorständen im Laufe des Monats September J. J. an den Großherzoglichen Rabbiner des Rabbinats Gießen abzuliefern, wornach die Vorstände
zu bedeuten und anzuweisen sind, uns zu berichten, ob und welche Beträge Sie dahin gesendet haben.
Ter a p.
fentliche Bekanntmachung
Auf meine Bekanntmachung in Nr. 62 des diesjährigen Anzeigers für Oberhessen Bezug nehmend, fordere ich wiederholt Diejenigen, welche sich um die ausgesetzten Prämien für Obstbaumschulen bewerben wollen auf, dies bis zum 15. September l. J. zu thun, da spätete An⸗
meldungen nicht berücksichtigt werden können. Friedberg den 15. August 1868.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 45 enthält:
I. Gesetz, die vertragsmäßigen Zinsen betreffend. Das⸗ selbe lautet:
Art. 1. Die Höhe der Zinsen, sowie die Höhe und die Art der Vergütung für Darlehen und für andere creditirte Forderungen, ferner Convenlionalstrafen, welche für die unterlassene Zahlung eines Darlehens oder einer sonst creditirten Forderung zu leisten sind, unterliegen der freien Vereinbarung. Die entgegenstehenden privatrechtlichen und strafrechtlichen Beffimmungen werden aufgehoben.
Art. 2. Derjenige, welcher für eine Schuld dem Gläu⸗ biger einen höheren Zinssatz als jährlich sechs vom Hun⸗ dert gewährt oder zusagt, ist zu einer halbjährigen Kün⸗ digung des Vertrags besugt. Jedoch lann er von dieser Besugniß nicht unmittelbar bei Eingehung des Vertrags, sondern erst nach Ablauf eines halben Jahres Gebrauch machen. Vertragsbestimmungen, durch welche diese Vor⸗ schrist zum Nachtheil des Schuldners beschränkt oder auf⸗ gehoben wird, sind ungültig. Auf Schuldverschreibungen, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf jeden Inhaber gestellt werden, sowie auf Darlehen, welche ein Kaufmann empfängt, und auf Schulden eines Kaufmanns aus seinen Handelsgeschäften leiden die in diesen Artikeln enthaltenen Vorschriften keine Anwendung.
Arz. 3. Wird die Zahlung eines Darlehns oder einer andern creditürten Forderung verzögert, so bleibt auch für die Zögerungszinsen der bedungene Zinssatz maßgebend, sosern derselbe höher ist, als die gesetzlich bestimmten Zögerungszinsen.
Art. 4. Die privatrechtlichen Bestimmungen in Betreff der Zinsen von Zinsen und die Vorschristen für die ge— werblichen Pfandleih⸗Anstalten werden durch dieses Gesetz nicht geändert.
Art. 5. Vorstehende Bestimmungen der Artikel 1, 2, 3 und 4, welche in Gemäßheit des für den Norddeulschen Bund im Bundesgesetzblalt Nr. 11 verkündigten Gesetzes vom 14. November 1867 in den zu diesem Vunde ge⸗ hörigen Gebietstheilen des Großherzogthums seit dem 3. December 1867 in Wirksamkeit getreten sind, sollen in den übrigen Gebietstheilen des Großherzogthums mit dem 1. September gegenwärtigen Jahres in Kraft treten.
II. Bekanntmachung, die Abhaltung der ordentlichen Session der Rheinschisssahrts⸗Central⸗Commission im Jahr 1868 beireffenb.
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Eröffnung der Feldjagd betreffend.
IV. Ertheilung von Erfindungspalenten. Seine Kö⸗ nigliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 25. Juli dem Baron Oskar de Mesnil in Brüssel und dem Max Eyth in Stuttgart auf deren Nachsuchen ein Erfindungspatent auf ein durch Zeichnung und Be— schreibung näher erläutertes Verfahren zum Bugsiren von Kähnen und Schiffen auf Kanälen und Flüssen, unter dem Vorbehalt, daß durch das ertheilte Patent Niemand
in der Anwendung früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums,— dem Francis Henry Dykens zu New⸗Pork und dem Laban Clacke Stuart zu Broklyn in den Vertinigten Staaten von Nordamerika auf deren Nachsuchen ein Erfindungs⸗ patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Consttruction einer electromagnetischen Kraftma⸗ schine, unter dem Vorbehalt, daß durch das ertheilte Pa⸗ tent Niemand in der Anwendung bereits früber bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums,— am 2. Juli den Ingenieuren Peter Barthel aus Büttelborn und Jacob Lorum aus Mainz auf deren Nachsuchen ein Erfindungspatent anf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Schmierapparates für Kurbelzapfen, unter dem Vor⸗ behalte, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits schon früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jabre für den Umfang des Großherzogthums,— den Technikern Carl Windhausen und Heinrich Büssing in Braunschweig auf deren Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Schornsteinaufsatzes, sogenannten De⸗ fleciors, unter dem Vorbehalte, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereite früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Greßherzogihums,— und dem Eduard Zachariä in Lönberg bei Weilburg, im Königreich Preußen, auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspalent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Pe⸗ dals für Flügel, Forte⸗Piano's, unter dem Vorbehalte, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwen⸗ dung bereits schon früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden sell, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großberzogthums zu ertheilen.
V. Dienstnachrichten. Am 22. Juli wurde der Kaplan Keller zu St. Quen lin zu Mainz zum katholischen Pfarrer zu St. Ignatz daselbst ernannt;— am 24. Juli wurde dem seither als Geometer der zweiten Klasse für den Kreis Mainz patentisirten Lehrer Keilmann, dermalen in Gießen, das Patent als Geometer der zweiten Klasse für den Kreis Gießen— und am 27. Juli dem Geometer zweiter Klasse Hölzer gus Butzbach das Patent als Geo— meter der ersten Klasse für den Kreis Friedberg ertheilt.
VI. Concurrenz für: die evangelische Schulstelle zu Höllerbach mit einem Gehalt von 300 fl. 48 kr.; dem Herrn Fülsten zu Löwenstein-Wertheim⸗Rosenberg und dem Herrn Grasen zu Erbach-Schönberg steht das Präsenta⸗ lonsrecht zu dieser Stelle zu.
— Durch Allerh. Deeret vom 4. l. M. wurde Ge— richtsaccessist W. Bechtold von Nierstein zum Notar
mit dem Amtssitz in Alzey ernannt.— Das vom 14. August erschienene Regierungsblatt publicirt das Gesetz über die vertragsmäßigen Zinsen (Aufhebung der Zinsbeschränkungen). Das Ge⸗ setz, in den zum Norddeutschen Bund gehörigen Gebietstheilen bereits seit dem 3. Dezember 1867 in Wirksamkeit, tritt für die übrigen Landestheile mit dem 1. September l. J. in Kraft.— Die Centralcommission für die Rheinschifffahrt wird erst am 28. September zu ihrer ordentlichen Session zusammentreten.— Bezüglich Eröffnung der Feldjagd macht Großherzogliches Ministerium des Innern bekannt: Da zu besorgen ist, daß die in Folge ganz ungewöhnlich früher Ernte allein noch ausstehenden Felderzeugnisse während einer noch längeren Dauer der Jagdhege für alle Wildarten durch Wildbeschädigungen mehr als sonst leiden würden, so ist auf Grund des Artikel 29 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 das Ende der Hegezeit für Hasen, Feldhühner und Wachteln in dem laufenden Jahre auf den 16. laufenden Monats einschließlich festgesetzt worden.
— Der Finanzausschuß II. Kammer(Referent Abg. Goldmann) hat einstimmig beantragt, die Vorlage Gr. Kriegsministeriums, die Einführung des preußischen Militärpensionsgesetzes betreffend, abzulehnen. Der Vicepräsident der Kammer, Abg. Wernher, hat darauf hin an die obere Militärverwaltung die Anfrage gerichtet, ob unter diesen Umständen nicht auf der sehr gewünschten Beschlußfassung über die Vorlage noch auf dem gegenwärtigen Landtag verzichtet und so dem Lande die Kosten einer nochmaligen Zusammen⸗ berufung der Stände erspart werden könnten.
— Dem Vernehmen nach hat das Großh. Kriegsministerium eine neue Anforderung von circa 17,000 fl.(für bauliche Herrichtungen in der Kaserne zu Gießen) an die Stände gelangen lassen.
Friedberg. Eine unerhörte Verfügung der russischen Regierung versetzt allgemein in Erstaunen und— Entrüstung. Die Sache erscheint un- glaublich, obgleich an der Wahrheit derselben jetzt nicht mehr gezweifelt werden kann. Der Statthalter von Lithauen, Potapoff, verordnet


