Ausgabe 
18.7.1868
 
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1868.

Samstag den 18. Juli.

M84.

Anzeiger

für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Zutelligenzblatt.

0 1

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Gebühren der Orts- und Polizeidiener resp. Ausschellet in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bei Bekannmachungen in herrschasilichen, Gemeinde- und Privat-Angelegenheiten.

Das Großherzogliche

Großberzogliches Ministerium des Innern hat mittelst höchster Verfügung vom 6. d den, nach unserem Ausschreiben vom 27. Januar 1866, Nr. 2 de Nr. 3 des Amlsblattes, für Gebuͤhren der Orts- und Polizeidiener re

Friedberg den 14. Juli 1868.

Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

. M., zu Nr. M. d. J. 8028, uns ermächtigt, s Amteblattes, resp. nach unserem Ausschreiben vom 27. Juni 1863, Sp. Ausschellen dei Bekanntmachungen in andren Gemeinde- und herr

schaftlichen Angelegenheiten festgesetzten Getührentarif für die Folge auch bei Bekanntmachungen im Interesse von Privaten Anwendung finden zu lassen. Indem wir Sie beauftragen die genannten Bediensteten hiervon zu benachrichtigen, lassen wir nachstehend den maaßgebenden

Gebührentarif im Abdruck folgen.

Tarif

Großherzogliches Kreisamt Friedberg e Kritzler, Kreis⸗Assessor.

über die Gebühren der Orts- und Poltzeidiener, sowie der Ausscheller in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. Die Orts- und Polizeidiener, sowie die Ausscheller in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen haben als Gebühr zu beziehen

1) in der Stadt Darmstadt

1) in den Gemeinden über 5000 Seelen

1) in den Gemeinden über 5000 Seelen:

I. Für Bekann

tmachungen durch die Schelle:

. 1 fl. kr. 4) in den Gemeinden von über 1000 bis zu 5000 Seelen 20 kr. 2) in den Städten Gießen und Offenbach 45 5) in den Gemeinden von über 500 bis zu 1000 Seelen. 5 15 3) in den Gemeinden über 5000 Seelen 30 6) in den Gemeinden bis zu 500 Seelen. 10 II. Für das Aus schellen zum Zechen des Beginns einer Versteigerung, ohne Verkündigung, wenn dies ausdrücklich verlangt wird: 20 kr. 3) in den Gemeinden von über 500 bis zu 1000 Seelen. 10 kr. 2) in den Gemeinden von über 1000 bis zu 5000 Scelen 15) in den Gemeinden bis zu 500 Seelen 8 III. Für das Läuten mit der Thurmglocke zum Zeichen des Beginns einer Versteigerung, wo dies bisher üblich war und auch fernerhin verlangt wird 6 kr. IV. Für das Ausrufen bei Versteigerungen: 2) in den Gemeinden bis zu 5000 Seelen:

8. für die erste Stunde des Ausꝛufens. 2 20 kr.. für die erste Stunde des Austrufens. 15 kr. b. für jede weitere Stunde des Ausrufens 15 b. für jede weitere Stunde des Ausdrusens. 12

Das Maximum für einen Tag darf jedoch 1 fl. 30 kr.

g nicht übersteigen. 5

Das Maximum für einen Tag darf jedoch 1

fl. 12 tr. nicht übersteigen.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regitrungsblatt Nr. 37 enthält:

1. Betannimachung Großh. Ministeriums des Eroßh. Hauses und des Acußern, den zwischen dem Großberzog⸗ hum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Vertrag über Verwaltung und Betrieb der im Großh. Gebiet belegenen Strecke der Main⸗Weser⸗Bahn belressend.

II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Militär⸗Diensipflicht der Schulamts⸗Candidaten betr. Dieselbe lautet: Da die Schulamts Candidaten, welche ihre Befähigung für das Schulamt in der vorschrifis mäßigen Prüfung nachgewiesen haben und den Besuummungen der 58. 8 und 46 der Militär Ersatz⸗Insnuktlion vom 26. März l. J, zufolge ihre Diensipflicht bei der Fahne durch eine sechswöchentliche Uebung dei einem Infanterie⸗ Regiment genügen wollen, ihre Anmeldung zur Einstellung seither vornahmen, ohne sich bei der Departements⸗Ersatz⸗ Commission zur körperlichen Untersuchung gestellt zu haben, so wied hiermit zur Keuntuiß der Beiheiligten gebracht, daß alle genannten Candidaten zuerst bei dem Departements⸗ Ersatz⸗Geschäft unter Vorzeigung ihrer Berechtigung auch körperlich geprüft werden müssen und daß die tauglich Besundenen dann im Laufe des nächsten militärischen Dienstjahres Alle zu gleicher Zeit zu einem Tiuppentheil werden einbeordert werden.

III. Diensinachrichten. Am 22. Juni wurde der Pfarr⸗ verwalter Jacobi zu Osthofen zum katholischen Pfarrer daselb ernannt; am 27. Juni wurde dem Jacob Meinhardt aus Ober⸗Moos das Patent als Geometer der zweiun Klasse für den Kreis Lauterbach, am 30. Jun dem Ecomeier dritter Klasse Beck aus Erbenhausen das Patent als Geometer der zweiten Klasse ür den Keets Alsseld, dem C. W. Sueinläuser aus Butzbach das Patent als Geometer der zweiten Klasse für den Kreis Friedberg und an demselben Tage dem Ph. Hardt und dem Joh. Pirr II. aus Groß⸗Llnden das Patent

als Geometer der dritten Klasse für den Kreis Gießen 9

ertheilt.

IV. Gestorben: am 12. April der pensionirte Lehrer Sutter von Gau⸗Algesheim; am 20. Juni der In⸗ valide Weick von Nordheim; am 26. Juni der pen⸗ sionirte Oberappellatlons- und Cassatiensgerichterath Ge⸗ heimerath Schenck zu Darmstadt; am 30. Juni der evang. Pfarrer Heddäus zu Appenheim.

Der deutsche Juristentag findet am 27., 28. und 29. August d. J. zu Hamburg statt.

O Friedberg. Die hohen Herren, die sonst das politische Wetter machen, sind jetzt meist

auf Reisen, auf ihren Landsitzen oder in Bädern, und erwarten von einer höheren Hand günstiges Wetter zu ihrer Erholung von gehabten Strapatzen und zur Stärkung für künftige. Der König von Preußen ist in Ems, Bismarck in Narzin(von wo ganze Stöße an ihn eingehende Gesuche unerbrechen zur ordnungsmäßigen Behandlung nach Berlin gesandt werden), der Kaiser von Oesterreich bisindet sich in Ischl, Beust in Gastein, Napoleon geht nach Plombieère, die Königin von England nach Deutschland, der Kaiser von Rußland wird sich nach Kissingen be⸗ geben, der Kronprinz von Italien ist mit seiner jungen Gemahlin in Frankfurt angelangt, und der Vicelönig von Egypten kommt nicht nach Ems. Die Politik hat Ferien, die brennenden Fragen ruhen einstweilen auf den Heerden der politischen Garküchen, sorgfältig verwahrt unter einer Lage schützender Asche, und die Zeitungs- schreiber wenden ihre Aufmerksamkeit andern Gegenständen zu.

O Friedberg. Ein neues Papier auf dem Markt! Egypten macht ein neues Anlehen, rück- zahlbar durch Verloosung innerhalb 30 Jahren. Der Emisstonepreis ist 75 Prozent bei 7 Prozent Sconto, macht also Prozent Zinsen, unge rechnet den ½ betragenden Kapitalgewinn, da 75 Einzahlung pari mit 100 zurückbezahlt werden sollen. Verlockenderes kann's doch wohl nicht eben. Schade nur, daß die Bedingungen, unter welchen ein Anlehen unterzubringen gesucht wird, in der Regel im umgekehrten Verhältniß steben zu dem Vertrauen, das der Schuldner genießt. Nun ist zwar Egypten unter der Regierung seiner Vicekönige entschieden vorwärts gegangen; aber es hat bereits eine Staateschuld von 114 Mill. Thalern und dann liegt esweit hinten in der Türkei. Die Geldmänner, die sich von dem

Schrecken über die österreichische Couponsteuer noch nicht ganz erholt und im Augenblick die

Hiobspost zu verwinden haben, daß in Amerika alles Ernstes dem Jinanzeomite des Repräsentan⸗ tenhauses ein Antrag auf Besteuerung der Fonds mit 10 Prozent zur Berichterstattung überwirsen worden, werden die Stirne in bedenkliche Falten ziehen.

Friedberg. Es hat einen eigenen Reiz, alte Zeitungen zu durchblättern, namentlich aus Jagren, die wir selbst erlebt haben. Mit einem Ruck versetzen sie uns zurück in jene Zeiten, und gerade der Theil, den wir sonst, insosern er nichts uns persönlich Wichtiges entbält, kaum der Auf- merksamkeit würdigen, die lokalen Veröffentlichungen, interessirt uns da am meisten. Vor uns liegt eine Nummer des Friedberger Intelligenzblattes vom März 1850. Unser Blick fällt auf die Fleisch⸗ und Mrodpreise; sie fallen uns auf wegen des ungeheuren Abstandes von der heutigen Preisen dieser Lebensmittel. Das waren Zeilen! Manche Hausfran, die mit täglich neuem Entsetzen die Bäcker-, Metzger⸗, Schuhmacher ic. Rechnungen, gleich den Defieits in den Kassen unserer modernen Staatsverwaltungen, zu gigantischer Höbe anschwellen siehd, möchte dabei ein Gefühl beschleichen, das als Sehnsucht sich deuten ließe nach jenen Fleischtöpfen Egyptens. Da war es leicht den Tisch zu bestellen, und man brauchte nicht so genau zu rechnen, und der liebe Ehegemahl wurde nicht gleich so unwirsch und brummig, wenn von einem neuen Hut oder Kleid die Rede war. Kostete ja doch das Pfuud Ochsenfleisch damals nur 11 kr., gemästetes Kuh- fleisch 8 kr., Kalbfleisch 5 kr., Schweinefleisch 9 kr., die berühmte Friedberger Blutwurst 12 kr., Bratwurst und Schinken 14 kr. und 4 Pfund Roggenbrod kr. Freilich hat das liebliche Bild auch seine Kehrseite. Der Preis für ein Malter Weizen war 6 fl. 5 kr., für Korn 4 fl. 30 kr. Dafür das Getreide zu pflanzen ist unter den jetzigen Verhältuissen absolut unmöglich, und wir können eine solch' völlige Entwerthung aller