Ausgabe 
18.6.1868
 
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b. 1868.

Anzeiger für Oberhessen.

Donnerstag den 18. Juni. 4 71.

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1 en da Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Diensiag, Donnerstag und Samslag.

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30. Jun

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Abonnements Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1c. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäste der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

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Die Expedition.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog liche Regierungsblatt Nr. 30 enthält:

I. Gesetz, die Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Febr. 1853 über die Errichtung von Provinzialschulsonds auf die zufolge des Friedensvertrages mit dem Königreich Preußen vom 3. Sept. 1866 mit dem Großbherzogthum vereinigten Gebietstheilen betreffend. Die Ausdehnung erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1868 an. Der Ort RNumpenbeim, Kreises Offenbach, ist dem Bezirke des Pro⸗ vinzialschulfonds der Provinz Starkenburg, die übrigen Orte sind dem Bezirke des gleichen Fonds der Provinz Oberhessen zugetheilt.

II. Gesetz, die Einfährung mehrerer Gesetze des Groß⸗ erzogthums in den in Folge des Friedensver trages vom . September 1866 neu erworbenen Gebietstheile beir.

Mit dem 1. August 1868 treten daselbst in Kraft: das Polizeistrafgesetz; das Froststrafgesetz, das Gesetz über Uneinbringlichkeit der Forstistrasposten und das Abverdienen der Strafen, sowie das Gesetz, die Verbüßung unzahlbarer Forsifrevel durch Arbeit betr.; das Feldstrafgesetz; das Jagdstrafgesetz; das Fischereistrafgesetz, und das Gesetz, die Errichtung von Sicherheitswachen betr.

III. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Regulativs vom 10. April 1854 wegen Vergütung der Ueberzugskesten bei Bersetzung der Schullehrer auf die zufolge des Friedens⸗ vertrags mit dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 mit dem Großherzogthum vereinigten Gebietstheile betreffend. Die deßfallsigen Beslimmungen sind rück⸗ wirkend vom 1. Jan. 1368 an in Anwendung zu bringen.

IV. Bekanntmachung, die Einführung mehrerer Ver⸗ ordnungen des Großherzogthums in den in Folge des Friebensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Sebletstheilen beir. Es sind dies die auf die Gesetze

aub. II. bezüglichen Verordnungen.

V. Reglement, die Anlegung und Führung der Militär⸗ Stammrollen, sowie die Anfertigung der hierzu erforder⸗ lichen Geburts⸗ und Sterbelisten betreffend.

VI. Bekanntmachung Großherzoglicher Brandversiche⸗ rungs⸗Commission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes⸗Brandverficherungs⸗Anstalt für 1867 betreffend.

VII. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Dieburg.

VIII. uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israeli⸗ üschen Religions gemeinden des Kreises Worms.

IX. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Mai dem zutiten resormirten Pfarrer zu Groß⸗Umstadt Kromm die tvangelische Pfarrstelle zu Lengfeld, dem Schullehrer an der zweiten katholischen Schule zu Horchheim Bach die katholische Schulstelle zu Sprendlingen, am 16. Mai dem Schullehrer an der zweiten evangel. Schule zu Geis⸗ Nidda Ahn die erste evangel. Schulstelle daselbst, dem Schulamtes Aspiranten Hechler aus Neu⸗Yenburg die 2. epangel. Schulstelle zu Dalheim, dem Schulamts⸗ Aspiranten Weitert aus Berstadt die 4. evangel. Schul⸗ flelle zu Nidda und dem Schulamts⸗Aspiranten Heßler aus Obbornhofen die 2. evangel. Schulstelle zu Wölfers⸗ heim zu übertragen; an demselben Tage den Brücken⸗ wärler⸗Aspiranten Geörg von Mainz zum Brückenwärter bei der Schiffbrücke zu Mainz und den Feldwebel im 4. Inf.⸗Reg. Schneider von Reddigyausen zum Bremser bei der Main ⸗Weser⸗Eisenbahn zu ernennen; am 23. Mal den von dem Herrn Grasen zu Stolberg⸗

Werningerode und Gedern für die 3. evangel. Schulstelle zu Gedern präsentirten Schulamis⸗Aspiranten Becker aus Ober⸗Eschbach für diese Stelle zu bestäligen, den prakt. Arzt Dr. Dittmar aus Fürth zum Kreisarzt des Kreis⸗ medicinalamts Erbach, an demselben Tage den zweiten Ministerial⸗Buchhaller bei dem Ministerium der Finanzen Ihm zum 1. Ministerial⸗Buchhalter bei diesem Ministerium, den Schützen im 1. Inf.⸗Reg. Flett von Gießen zum Heizer bei der Main⸗Weser⸗Eisenbahn, am 26. Mai den Jean Heydt von Alsfeld, den Feldwebel im 1. Jäger-Bataillon Wolf von Gehaborner Hof, den Theodor Kromm von Schotten, den Heinrich Schenck von Friedberg, den Georg Friedrich Bauer von Marienschloß, den Wilhelm Rauber von Friedberg, und den Rudolph Kann von Gießen zu Expeditions⸗ gehülsen bei der Main⸗Weser⸗Eisenbahn, sowie den Georg Bauer von Fürth zum Güterwieger bei der Station Gießen und den Peter Schwally von Wald⸗Michelbach zum Güterwieger bei der Station Butzbach der Main⸗ Weser⸗Eisenbahn zu ernennen.

X. Militärdienstnachrichten. Am 17. Mai den Cor⸗ poral Simon von der Großherzoglichen Feldartillerie (Großherzogliches Artilleriecorps), Corporal Willich genannt von Pöllnitz vom 1. Reiterregiment, Corporal Frhr. von Amerongen vom 2. Reiterregiment, Gefreiter von Grolman vom 1. Reiterregiment, Gefreiter Sar⸗ torius vom 2. Inf.⸗Regt., Gefreiter Scharch vom 4. Inf.⸗Regt., Corporal Völsing vom 3. Inf.⸗Regt., Gefreiter Neßling vom 4. Inf.⸗Regt., Corporal Stoltz vom 3. Inf.⸗Regt., Corporal Winter vom 2. Jaͤgerbataillon, Gefreiter Kühn vom 1. Inf.⸗Regt., Gefreiter von Eschwege vom 1. Reiterregiment, Gardechevauxleger Freiherr von Schenck zu Schweinsberg vom 1. Reilerregiment, Garbechevauxleger Freiherr von Normann vom 1. Reiterregiment, Gefreiter von Wachter vom 2. Jägerbataillon zu Portepeefähnrichen in ihren Regimentern ꝛc. zu ernennen und deren Dienstalter als solche in der vorstehenden Reihenfolge festzusetzen.

XI. Gestorben: am 23. Mai der penfionirte Rech⸗ nungs⸗Revisor und Dirigent der 1. Justificatur⸗Abtheilung der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer Rechnungsrath Bötticher zu Darmsiadt; am 28. Mai ber Brückenmeister Pfaffinger zu Gernsheim; am 1. Juni der evangelische Pfarrer Prcuschen zu Lißberg.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 31 enthält:

I. Gesetz, die Einführung der königlich preußischen Milttärstrafgesetze betreffend.

II. Verordnung, die Einführung preußischer Militär⸗ gesetze im Großherzogthum betreffend.

III. Verordnung, die Einführung der königlich preuß. Minlitärstrafgesetze betreffend.

IV. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbebürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lindensels.

V. Concurrenzerössnung: Die evangelische Schulstelle zu Wahlen, Kreises Lindenfels, mit einem Gehalte don 300 fl. ist erledigt.

16. Juni. II. Kammer. Bei Beginn der Sitzung widmet der Präsident dem kürzlich verstorb. Abg. Rieß von Nauheim einige Worte des Nach- rufs und erhebt sich das Haus zu seinem Andenken. Eine Interpellation des Abg. Hallwachs, die

sosortige Aufhebung der Nauheimer Spielbank,

betreffend, wird dahin beantwortet, daß dies in Folge der noch laufenden Pachtverträge zur Zeit unthunlich sei. Weiter werden verlangt, 132,000 fl. für Lazarethbauten. Eine Inter⸗ pellation Kempff's, die Richtung der oberhessischen Bahnen betreffend, bringt die Mittheilung, daß die Regierung entschlossen ist, schon von Gießen aus eine getrennte, resp. zwei Bahnlinien herzu⸗ stellen. Sodann werden noch Anforderungen für bauliche Veränderungen zu Gießen gemacht, da statt eines Bataillons ein ganzes Regiment dort garnisoniren soll. Erster Gegenstand der Berathung ist die Vorlage Großh. Ministeriums der Justiz, den Gesetzentwurf, die Abkürzung der Fristen für Vorladungen und für Ergreifung von Rechtsmitteln in der Provinz Rheinhessen betreffend. Dieselbe wird nach kurzer Berathung mit einigen vom Justizminister zugestandenen Modiffcationen angenommen; ebenso der Gesetzentwurf, die Er⸗ hebung der Stempelabgabe in der Provinz Rhein⸗ hessen betreffend. Hinsichtlich der temporären Auf⸗ hebung des Salzzehntens beantragt der Ausschuß, gegenüber einem Beschlusse des andern Hauses, auf seinem früheren Beschlusse zu beharren, der Saline Ludwigshalle in den ersten vier Jahren, von 1868 anfangend, den Natural Salzzehnten höchstens zur Hälfte zu erlassen und die Regierung aufzufordern, wenn nöthig später eine weitere Vorlage zu machen. Bei der Abstimmung wird, nachdem der Bertagungsantrag Hallwachs gegen 16, der Ausschußantrag mit 15 Stimmen gefallen ist, die Regierungsvorlage angenommen, in Folge dessen der Salzzehnte fällt. Es folgt sodann eine Reihe von Vorlagen des Kriegsministeriums, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unteroffiziere und Soldaten, die Pensionserhöhung invalid gewordener Offiziere der Linie und Land⸗ wehr, die Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Militärpersonen aller Rangklassen betr. Die Kammer beharrt in dieser Hinsicht entgegengesetzt der ersten Kammer auf ihren früheren Beschlüssen. Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist eine Vorlage, die Ver⸗ willigung von Pferderationen für die Hauptmänner der Infanterie betreffend. Auch hier beharrt die Kammer auf ihrem früheren Beschlusse, daß Offiziere, welche keine Pferde halten, auch keine Rationen in Geld dafür erhalten sollen.

Dem Vernehmen nach, schreibt dieDarmst. Ztg. haben die vereinigten Finanzausschüsse beider Kammern in einer ihrer letzten Sitzungen beschlossen, unter Voraussetzung einer vorherigen Aenderung des Militär-Pensions-Gesetzes die Ein- führung der preußischen Gagenbezüge für die