Dienstag den 18. Februar.
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für Oberhessen.
+ Getbelt die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt. g
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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ö wesentlichen Bestimmungen der Uebereinkunft, welche
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Nuhrkohle gewiß sehr erweitern würde.
Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ werden noch fortwährend von allen Posistellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen
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Friedberg den 15. Februar 1868.
Amtlicher Theil.
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ments dahier in Wirksamkeit getreten ist.
n Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Großh. Bezirks-Commando des II. Bataillons, J. Land—
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Großher zogliches Kreisamt Friedberg
51 reffend: Ole Aufbebung der gemeinbeitlichen Weg, Pflaster- und Brückengelder.
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n Wir bringen hiermit zur offentlichen Kenntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Inneru durch Verfügung vom 4. d. M., zu
Trapp. Friedberg den 12 Februar 1868. g.
M. d. J. 12912, die von der Gemeinde Nieder Florstadt und den Kirchen zu Fauerbach b. F. und Ossenheim seitder geübte Befugniß Erhebung von Brückengeld aufgehoben hat, sonach die Erhebung dieser Abgabe von jetzt an strengstens untersagt ist.
Die Großh. Bürgermeistereien werden angewiesen dies zur möglichst raschen Kenntniß Ihrer Ortsangehöcigen zu bringen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg
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Hessen. Darmstadt. Nach dem den 1 75 vorgelegten Einführungsgesetz zum neuen litärstrafgesetzbuch soll das letztere mit dem 1. April 1868 in Kraft treten und mit diesem 7 ge zugleich das bisherige Militärstrafgesetz vom bre 1858 und die Militärstrafgerichtsordnung um Jahre 1822 nebst sämmtlichen dazu gehörigen kusführungsbestimmungen erlöschen. Wenn Ver- gen, welche in dem neuen Militärstrafgesetzbuch t Strafe bedroht sind, vor dem Tage, an zelchem dasselbe in Kraft tritt, begangen worden d und von dem Zeitpunkt an zur gerichtlichen Uätersuchung und Aburtbeilung kommen, so sollen nach dem neuen Strafgesetz beurtheilt werden, tenn nicht die zur Zeit der Verübung giltig tewesenen Bestimmungen für die Angeschuldigten fünstiger sind. Die bereits anhärgigen, am April 1868 noch nicht abgeurtheilten Unter- schungssachen sind nach Maßgabe des neuen besetzes zu beurtheilen.
Friedberg. Wie die Norddeutsche All- meine Zeitung mittheilt, finden gegenwärtig Zerhandlungen zwischen unserer Regierung und vreußen statt, welche sich auf die Ausführungen erschiedener Eisenbahnen beziehen. Hessischerseits A der Bau einer Bahn von Gießen nach Fulda, wie einer Bahn von Gießen nach Gelnhausen ereits genehmigt, und es wird gewünscht, daß auch Preußen dazu die Contesslon ertheile. Die hessische Regierung hat den Unternehmen eine Zinsgarantie von 3½ Prozent zuygestanden. Preußischerseits ist, dem Vernehmen nach, die Zu— limmung zu jenen Linien davon abhängig gemacht, daß Hessen in die Anlage einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau willige, die für den Absatz der Ruhrkshle von großer Bedeutung wäre, und den Weg von jenem Kohlengebiet nach Bapern erheblich abkürzen, mithin den Markt für die
Friedberg. Nachstehend geben wir die die großh. Regierung mit dem Bankhause von Erlanger und Söhne und der von demselben zu gründenden Aktiengesellschaft abgeschlossen hat: Die„Oberhessische Eisenbahngesellschaft“ hat ihr Domizil in Gießen zu nehmen. Die Gesellschaft ist bei Vermeidung des Verlustes der Coneession
verbunden, spätestens bis 1. März d. J. den Nachweis über Einzahlung von 10 Prozent des
Aktienkapitals beizubringen. Der Bau der Eisen—
bahn von Gießen nach Gelnhausen, sowie von
Gießen nach Fulda, muß längstens am 1. April d. J. begonnen und spätestens innerhalb 3 Jahren vollendet werden unter gleicher Präjudiz. Unüber⸗ steigliche Hindernisse können eine Fristerstreckung veranlassen. Die zu stellende Caution beträgt 500,000 fl Der Maximalbetrag des Aktien- tapitals ist 28,400,050 fl. in 81,143 Aktien, für welchen Betrag der Staat die Garantie für einen jährlichen Reinertrag von 3½ Prozent übernimmt. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Bau der Bahnen nebst allem Zubehör, sowie Anschaffung der Transportmittel, einem Unter- nehmer um den Gesammtpreis, von 26,000,050 fl. in Aktien nach deren Nominalbetrag zu überlassen, so daß für die Verzinsung des veranschlagten Aktienkapitals während der Bauzeit 2,400,000 fl. zur Verfügung bleiben. Falls dieser Betrag hierzu nicht ausreicht, soll der Mehrbetrag durch Prioritätsanleihen gedeckt werden. Die Garantie beginnt mit jedem 1. des Monats nach Eröff- nung des Betriebs auch nur einer Strecke, und dann im Verhältniß der Größe. Wenn der Reinertrag über 4 Prozent des Anlage-Kapitals beträgt, so sind von dem Staate geleistete Zu- schüsse zurückzuerstatten. Falls das Reinerträgniß über 5 Prozent des Anlagekapitals steigen sollte, so fällt dem Staate hiervon ein Drittel zu. Die Conzesston ist auf 99 Jahre ertheilt; 35 Jahre nach der Betriebseröffnung kann der Staat jedoch gegen Zahlung des 20fachen Betrages der letzten 5 Betriebsjahre die Bahnen erwerben. Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Reserve- und Erneuerungsfonds zu bilden; der Normalbestand des ersteren soll 150,000 fl. betragen, zu welchem Zwecke vorerst jährlich 30,000 fl. aus den Be- triebsüberschüssen zurückzulegen sind. Der Gesell- schaft soll ausnahmsweise, um deren Zustande⸗ kommen zu erleichtern, gestattet sein, die nach dem Handelsgesetzbuch bestimmte Höhe der Einzahlung von 40 Prozent des Nominalbetrages der Aktien auf 25 Prozent dieses Betrages herabzusetzen, zu welchem Zwecke ein besonderer Gesetzentwurf an die Stände gelangen soll.
Friedberg. Die schon längere Zeit er— warteten Dekrete wegen Besoldungszulage für die ordentlichen Lehrer am hiesigen Schullehrerseminare sind nun dieser Tage den betr. Herren zugekommen.
Preußen. Berlin. Da sich das Be⸗ finden des Grafen Bismarck gebessert hat, wird derselbe voraussichtlich demnächst einer Einladung des Grafen Stolberg nach Wernigerode folgen. Die Ausdehnung des Urlaubs bis zum Anfange des Zollparlaments ist wahrscheinlich.
— Die„N. A. Z.“ schreibt offiziös: Die verwerfliche Behandlung deutscher Auswanderer auf dem Hamburger Schiffe„Leibnitz“ ist in der Presse bereits zur Sprache gebracht worden. Das Kanzler-Amt des Norddeutschen Bundes hat auf die erste Nachricht von diesem Vorfalle sogleich vie durch die Bundes-Verfassung gebotenen Schritte gethan, um diejenigen Maßregeln herbeizuführen, welche die Wiederkehr ähnlicher Vergehen zu ver- hindern geeignet sind. Die dazu erforderlichen Verhandlungen sind seit einer Woche im Gange.
— Es wird officiös versichert, daß in der Sitzung des Staatsministeriums vom 13. d. be- schlossen worden sei, vor dem Schluß des Land- tags eine Vorlage einzubringen, weiche die Re- gierung ermächtigen soll, sofort die Spielbank zu Homburg zu schließen, weil die bezüglich der Fortdauer des Spiels im Gange gewesenen Unterhandlungen durch den Widerspruch Blanc's gescheitert seien.
— Der Frauenverein hat bis zum 10. Febr. die Summe von 183,958 Thlru. für die Noth- leidenden in Ostpreußen gesammelt. Die „Zukunft“ meldet in Sachen des Nothstandes: „Auf Veranlassung eines Freundes unseres Blaktes ist nun die Sammlung für Ostpreußen auch in Newpork angeregt worden. Schramm, im Jahre 1848 Abgeordneter Langensalza's zur National- versammlung, jetzt Prediger einer deutschen Ge- meinde drüben, hat der Heimath, die ihm keine zärtliche Mutter gewesen, zuerst gedacht und von der Kanzel herab zur Organisation der Beisteuern aufgefordert. Auf diese Anregung hin erklärte dann auch der preußische Generalconsul v. Grabow sich zur Mitwirkung bereit und die Sammlungen sind jetzt im Gange, natürlich nicht ohne auf hämische Anfeindungen aller Art bei dem dortigen Mob zu stoßen, dem diese Sympathien bei den gedrückten Zuständen des Erwerbslebens in der Union selber ein starker Stein des Anstoßes sind.
— Der Minister des Innern überreicht einen Gesetzentwurf, betreffend die Schließung der Spiel- banken in Wiesbaden, Ems und Homburg. Die-


