Ausgabe 
17.12.1868
 
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1868.

Donnerstag den 17. Dezember.

Anzeiger für

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1 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

1

Friedberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerflag und Samstag.

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Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaf richten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, Unterhaltungs Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäf

Derselbe bringt die kreis amtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und tliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nach- außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Gedichte, Anekdoten, Räthsel, te der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Bilderräthsel ꝛc. Die stets wachsende Zahl der

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Die Redaktion.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- liche Regierungsblatt Nr. 62 enthält:

I. Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums des Innern, die Beslätigung von Schenkungen an den Verein zur Unterstützung von Invaliden und von Hinter⸗ bliebenen gefallener hessischer Soldaten vom Feldzuge des Jahres 1866 betreffend.

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern, den Geschäftsbetrieb der Frankfurter Versicherungs⸗Gesell schaft Providentia im Großherzogthum betr.

III. Bekanntmachung Gr. Ministerjums der Finanzen, den Anschluß Preußischer und Hamburgischer Gebietstheile an den Zollverein betr.

IV. Veröffentlichung von Auszügen aus den Admini⸗ strationsrechnungen der Schulunterstützungs⸗Stistung des Regierungsraths May von 1866 und 1867 betr. An 130 Schullehrer vom Lande wurden in den genannten Jahren 3354 bezw. 3380 fl., für Unterhaltung des May⸗ schen Schulhauses 213 fl. 55 kr. und 223 fl. 32 kr. ver⸗ ausgabt. Ende 1867 betrug das Capital⸗Vermögen 96,017 fl. 29 kr.

V., VI. und VII. Bekanntmachungen Großherzoglicher Commission für Post⸗ Angelegenheiten.

VIII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗ heit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.

IX. Diensinachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. Nov. den Lehrer an der Realschule zu Mainz Würth zum Lehrer an der Real⸗ schule zu Bingen zu ernennen, dem Schulamts⸗Aspiranten Marell aus Neu ⸗Isenburg die evangelische Schulstelle zu Bieben, am 14. Nov. dem evangelischen Pfarrer zu Badenheim Wolf die evangelische Pfarrstelle zu Wendels⸗ heim, dem Schullehrer an der katholischen Schule zu Harheim Rückert die katholische Schulstelle zu Kloppen⸗ heim und dem Schulamts⸗Aspiranten Biedenkapp aus Rodheim die zweite evangelische Schulstelle zu Londorf zu übertragen; an demselben Tage den evangelischen Pfarramts⸗Candidaten Hanstein aus Gießen unter Be⸗ lassung desselben im geistlichen Stand e, zum Lehrer an der Realschule zu Friedberg zu ernennen; am 19. Nov. dem Schulamts⸗Aspiranten Kreisel aus Spachbrücken die evangelische Schulstelle zu Hahn, dem Schulamts⸗ Aspiranten Bücher aus Vöhl die öritte evangelische Schul⸗ stelle zu Wieseck und dem Schulamts⸗ Aspiranten Schwartz aus Offstein die zweite evangelische Schulstelle zu Pfiffligheim zu übertragen.

Von den beiden oberhessischen Reichstags abgeordneten v. Rabenau und Wendel ist der zweiten Kammer eine Eingabe auf Eintritt des ganzen Großherzogthums in den Nordbund über-

geben worden. f In die Commission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil-Prozeßordnung für den norddeutschen Bund ist an Stelle des verstorbenen General-Staats-Procuratots Geheimen Raths Dr. Seitz der großh. Obergerichtsrath Dr. Aull zu Mainz als Mitglied berufen worden. 45 Das Commando der Hessischen Division hat wiederum, wie dieß alljährlich geschehen wird, an die praktischen Aerzte des Großherzogthums

die Frage gerichtet, ob sie geneigt seien bei einer etwaigen Mobilmachung als Militärärzte bei einem mobilen Truppentheile oder einem Feldlazareth einzutreten. Außer einer täglichen Mundportion und einmaligen Vergütung für Mobilmachung, im Betrage von 162 fl., wird ein Gehalt von monatlich 52 fl. 30 kr. und 35 fl. Feldzulage zugesichert.

Aus Anlaß der Geburt eines Sobnes hat Prinz Ludwig der Stadt Darmstadt 2000 fl. für die Armen geschenkt.

15. Dez. Zweite Kammer. Der neu eingetretene Abg. Curt man leistet den verfassungs- mäßigen Eid. Von Seiten der Regierung werden Vorlagen übergeben über die Rheinschifffahrtsakte, den Staatstelegraphen, das Offiziers ⸗Pensions⸗ und das neue Einkommensteuergesetz. Es folgt nun eine Reihe von Anträgen von Seiten ver schiedener Abgeordneten. Metz beantragt freie Wahl der Ortsvorstände, zeitgemäße Revision des Preßgesetzes, Eintritt in den norddeutschen Bund, sowie endliche Ausführung der Eisenbahnen. Dumont stellt Antrag auf Erlaß einer Städte- ordnung, Abänderung des Wahlmodus zu den Handelskammern und Handelsgerichten. Kraft überreicht die Petition der Reichstagsabgeordneten v. Nabenau und Wendel wegen Eintritt des ganzen Landes in den norddeutschen Bund. Goldmann verlangt Vorlage eines Gesetzes über die Pensionirung der Schullehrer, Fink nushebung der Bergwerksregalitäten, Möllin⸗ ger den Erlaß eines Gesetzes über den Vieinal⸗ wegbau. Wernher und Genossen machen den rheinhessischen Provinzialfond zum Gegenstand ihres Antrags. Edinger und Genossen bean tragen gesetzliche Regelung des Coalitionsrechts. Eine Interpellation von Wadsack verlangt Aus- kunft über die Bahnrichtung von Gießen nach Fulda, eine gleiche von K. J. Hoffmann Mit-

theilung über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen. Möllinger fragt an, ob nach dem 1. Juli 1869 eine Nachversteuerung des Branntweins stattfinden werde. Auf eine Interpellation von Hallwachs gibt Ministerialrath Schleiermacher ausführ⸗ liche Mittheilung über den Stand der Bahnbauten, wonach die fast überall begonnenen Arbeiten einen

erfreulichen Fortgang nehmen. Nach kurzer Verhandlung wird die Forterhebung der Steuern für das erste Halbjahr 1869 mit großer Mehr- heit beschlossen. Bei der hierauf folgenden Ver handlung über die Heppenheimer Wahl, v. Biege- leben, wird dieselbe mit großer Mehrheit für un⸗ gültig erklärt.

* Friedberg. Der Reichstagsabgeordnete u. Wendel von Butzbach ist am 11. d. M. nach längerem Leiden gestorben. Durch seinen Tod wird eine Neuwahl für den Wahlbezirk Friedberg- Vilbel⸗Büdingen nöthig.

Gießen. Der an Professor Ihering's Stelle berufene Professor Dr. Regelsberger hat am 12. d. in der großen Aula seine Antrittsrede über die Entstehung des positiven Rechts zu all⸗ gemeiner Befriedigung gehalten.

Mainz. Domcapitular Dr. Moufang ist nach Nom abgereist behufs Mitarbeitung an den Vorbereitungen zum nächstjährigen öcumenischen Concil.

Preußen. Berlin, 12. Dez. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Berathung über den Etat des Cultusmini- steriums fortgesetzt. Abg. Dr. Wantrup(königl. Schulrath) nimmt Beranlassung, gegendie Unruhestifter auf kirchlichem Gebiet die ganze Wucht seines frommen Zornes loszulassen, gegen die Leute,die die Tangirung des Kopernikus hervorgerufen,die vom großen Theologen Schleiermacher einen Fetzen abreißen, um ihre Blöße zu decken,die am Sonntag ihre Er⸗ bauung, anstatt in der Bibel, im Kladderadatsch suchen. Er bezeichnet sie mit dem Ausdruck Brandredner, worauf er vom Preésidenten zur Ordnung gerufen wird. Das System des Cultus⸗ ministers ist nach dem Redner ganz nach dem Geiste Friedrichs des Großen. Auch bezüglich der Schulverwaltung findet der Minister einen eifrigen Vertheidiger an ihm. Entschiedene Auf- sicht der Regierung über die Schule, Bartord- nungen u. dergl. sind dem Redner unerläßlich nothwendige Dinge. Abg. Dr. Wehrenpfennig weis't auf den Unterschied hin zwischen dem Stand⸗ punkt des Vorredners und den Grundsatzen Friedrichs des Großen. Der Bildungsprozeß, den die deutsche Nation durchgemacht habe, ver lange in Kirche und Schule eine Verwaltung im Geiste der fortgeschrittenen Zeit. Nicht konfessionele Gegensätze zu schärfen, sondern auszusöhnen und auszugleichen sei die Aufgabe. Der Cultus- minister gibt einen Ueberblick über die rechtliche Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse in Preußen und verspricht volle Gerechtigkeit nach allen Seiten. Die Regierung dulde auch Simultanschulen, je nach den Verhältnissen. Abg. Dr. Techow beklagt den Mangel eines Unterrichtsgesetzes, das Ungenügende des vorgelegten Besoldungsgesetzes für die Volksschule und die Mangelhaftigkeit des Unterrichts in den Seminarien. Der Rückschritt