Ausgabe 
16.4.1868
 
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ministeriums von Berlin angekommen.

pos. 13.

behändigt werden.

Die gegen die Einnahme mehr vorgesehene Summe von 410 fl., sowie die Mittel für den Betriebsfonds werden sich ergeben aus der

Die Verwendung dieser Summe bleibt spaͤterer Be⸗ stimmung vorbebalten; dieselbe wird dem landw. Bezirksverein Gießen

aus Gr. Hauptstaatskasse für die Jahre 1866 und 1867 noch zu er⸗ wartenden Nachzahlungen von 4000 fl.

Laubach am 15. März 1868.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 18 enthält:

1. Gesetz, die Höhe der Einzahlungspflicht bei Ac tien⸗ Gesellschaften, welche den Bau und Betrieb von Eisen⸗ bahnen zum Gegenstande haben, betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die amtliche Benennung der Hauptstaats⸗ kasse betreffend. Zufolge Allerhöchster Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs hat die Großherzog⸗ liche Hauptstaatskasse künftigbin dle amtliche Benennung Haupistaaiskasse-Direclion zu führen.

III. Zusammenstellung der Ergebnisse der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse⸗Rechnung für 1864.

IV- X. Befannimachungen Großherzoglicher Com⸗ mission für Post⸗ Angelegenheiten.(Durch besondere Be⸗ kanntmachungen bereits bekannt.)

XI. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Grünberg.

XII- XIV. Uebersicht der für das Jahr 1868 ge⸗ nehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelilischen Religionsgemeinden der Kreise Schotten, Nidda und Alsfeld..

XV. Ordens verleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 4. Februar dem Ortseinnehmer zweiter Klasse Raab zu Alzey das silberne Kreuz des Philipps⸗Ordens; am 15. dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Stockhausen Wienold II. das allgemeine Ehrenzeichen mit der In⸗ schrift:Für vieljährige treue Dienste; am 19. dem Rechnungsrath und Dirigenten der etsten Justificatur⸗ Abtheilung der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer Voltz, in Rück⸗ sicht auf seine fünfzigjährigen treuen Dienste, das Rilter⸗ kreuz erster Klasse des Philipps⸗Ordens; am 29. dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Beerfelden Beysel das sülberne Kreuz des Philipps⸗Ordens; am 16. März dem Consul zu St. Petersburg Frhrn. v. Hauff das Ritterkreuz erster Klasse des Ludwigs⸗Ordens; am 31. dem Schloß⸗Inspector Viessel, in Rücksicht seiner langen Dienstzeit, das Ritterkreuz zweiter Klasse des Philipps⸗ Ordens; am 1. April dem Kirchenrath, Decan des Decanats Eberstadt und evangelischen Pfarrer in Pfung⸗ stadt Decher, in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen Dienste, das Ritterkreuz erster Klasse des Philipps⸗Ordens; an demselben Tage dem Zollaufseher Bock in Mainz, in Rücksicht auf seine fünfzigjährigen treuen Dienste, das silberne Kreuz des Philipps⸗Ordens.

XVI. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 20. März dem Hauplstaals⸗Kassier Finanzrath Hansse den Amtstitel Haupistaatskasse Director zu verleihen. 0

XVII. Dienstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. März den bisherigen Consul zu St. Petecsburg Freiherrn v. Hauff auf sein Nachsuchen von dieser Stelle und am 14. den Schullehrer an der ersten evangelischen Schule zu Steinbach Glässing auf sein Nachsuchen aus dem Schuldienste zu entlassen.

XVIII. Concurrenz für: die evangelische Pfarrstelle zu Gelnhaar mit einem Gehalte von 764 fl. 32 kr.; dem Herrn Fürsten zu Isenburg⸗Birstein steht für diesmal das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.

Mehrere Blätter brachten in den letzten Tagen folgende Nachricht: Dem Vernehmen nach soll der Commandeur der Reiterbrigade, Oberst v. Jungenfeld, das Kriegsministerium, Prinz Heinrich von Hessen, zur Zeit Oberst der Garde ⸗Cavallerie in Berlin, die Reiterbrigade und Prinz Ludwig wieder das Commando der Division übernehmen.

Ter General- Adjutant des Königs von Preußen, der General der Infanterie v. Bonin, ist mit Adjutantur und einem Major des Kriegs⸗ Der Ge⸗ neralmajor v. Brandeis traf bereits am 10. d. wieder hier ein.

DieH. Losztg. meldet am 14. d. als Neuestes am Schlusse ihres Blattes: Es wird uns soeben mitgetheilt, daß Kriegsminister von Grolman heute seinen Abschied genommen habe und Prinz Ludwig das Commando der Hessischen Division nur unter gewissen Voraussetzungen wieder übernehmen werde. General v. Bonin wird bis zur definitiven Regelung dieser Angelegenheit hier verbleiben. Wir halten diese Version für sehr wahrscheinlich.

Der preußische Generaladjutant v. Bonin bleibt einige Zeit hier.

DieM. Ztg. schreibt: Prinz Ludwig werde das Divisionscommando nur unter der Be⸗ dingung übernehmen, daß auch die übrigen Minister von ihrem Posten zurücktreten würden.

Eine Mittheilung derH. V. vom 14. d. lautet: Am Samstag ist der Generaladjutant des Königs von Preußen, General v. Bonin, Anführer der Preußen bei Trautenau, mit einem Major aus dem Kriegsministerium zur Orientirung über den Militärconflict hier angekommen, derselbe hatte bereits eine längere Audienz bei S. K. H. dem Großheczog und wird heute eine ganz ins specielle gehende Inspection über ein Bataillon Infanterie und eine Schwadron Cheveauxlegers, morgen eine solche über die Artillerie abhalten.

Wie dieD. 3. mittheilt, hat der Großherzog am 3. April bezüglich der im Groß⸗ herzogthum zu erbauenden Eisenbahnen folgende landesherrliche Concessionen ertheilt: 1) an die Hessische Ludwigsbahn ⸗Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Eisenbahnen: a. von Mainz über Alzey an die Landesgrenze in der Richtung nach Kirchheimbolanden, b. von Bingen nach Alzey, c. von Monsheim an die Landes⸗ grenze in den beiden Richtungen nach Grünstadt und nach Mannheim, d. von Worms nach Bens⸗ heim, e. von Darmstadt über Reinheim und Höchst bis Erbach mit einer Abzweigung über Groß ⸗Umstadt bis Babenhausen; 2) an die Actien-Gesellschaft, welche sich unter dem Namen Oberhessische Cisenbahn-Gesellschaft gebildet hat, zum Bau und Betrieb von Eisen⸗ bahnen: a. von Gießen in der Richtung nach Fulda bis zur Landesgrenze, b. von Gießen in der Richtung nach Gelnhausen bis zur Landesgrenze.

* Friedberg. Dem Vernehmen nach wird mit Genehmigung großherzoglichen Ministeriums des Innern allen Angehörigen des Großherzog; thums die Theilnahme am Spiele an der Spiel- bank zu Nauheim bei einer Polizeistrafe von 1 bis 50 fl. durch kreisamtlichen Erlaß untersagt werden.

Preußen. Berlin. Nach derKreuzztg. ist die Ausdehnung des Freizügigkeitsgesetzes auf die Südstaaten durch Vertragsschlüsse gesichert. Etwaige Abänderungen des Gesetzes innerhalb des Nordbundes lassen die Verträge mit den Südstaaten unberührt.

Einjährige Freiwillige, welche bei ihrer Meldung zum Militärdienste abgewiesen werden, weil sie mit unheilbaren Fehlern behaftet sind, in deren Folge sie selbst bei geringen Anforderungen zum Militärdienste im Frieden ungeeignet werden, konnten bisher erst nach vollendetem 23. Lebens jahre der Ersatzreserve überwiesen werden. Laut der neuen Ersatz⸗Instruktion für den Norddeut⸗ schen Bund sollen sie gleich den ganz Unbrauch⸗ baren eine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß ohne Rücksicht auf ihr Lebens⸗ alter erhalten können, sobald sie wegen ihrer Fehler von einem Truppentheile abgewiesen sind. Die Berechtigung, der einjährigen Dienstzeit als Pharmaceut zu genügen, soll vom Jahr 1872 an von dem Nachweise der Absolvirung der landes⸗ gesetzlichen Staatsprüfungen abhängig gemacht werden.

Wiesbaden. DemFr. J. wird von hier geschrieben: Die Nothleidenden auf dem Westerwalde haben für die Ostpreußen bis jetzt für 4400 Thaler Strickwaaren angefertigt. Der Absatz dieser Arbeiten hat sehr wohlthätig

auf die Westerwälder Verhältnisse eingewirkt. Gar mancher Hunger ist dadurch gestillt, manche Thräne getrocknet worden. Es bleibt kein geringes

Eine Depesche desFr. J. berichtet in Verdienst der Frankfurter Blätter, daß sie die fraglicher Angelegenheit vom 14. April: Der Veranlassung wurden, die Aufmerksamkeit der Re⸗ Direktor des Kriegsministeriums v. Grolman ist gierung auf die Westerwälder Verhältnisse hin⸗

in Folge der

Generallieutenant in den Pensionsstand getreten.

stattgefundenen Differenzen als zulenken.

Die hiesige Spielbank⸗Gesellschaft hat mit

dem Regierungscommissär, Geh. Rath Wohlers, eine Vereinbarung getroffen. Darnach wird das Spiel bis Ultimo 1872 fortgesetzt, wogegen die Bank zur Amortisation ihrer Aktien jährlich 200,000 fl. verwendet und der Rest des Gewinns in fünf Jahresraten à 200,000 Thaler bis zur Höhe von 1 Mill. Thlrn. zur Bildung eines Kurfonds an die Städte Wiesbaden und Ems abgibt. Beide Städte erhalten auch das Mobiliar der Gesellschaft. Die Aktionäre werden immerhin noch 2530 fl. Dividende per Jahr beziehen, womit doch Jedermann zufrieden sein kann.

Aus Thüringen. Sämmitliche thüringischen Kleinstaaten werden ihre bisherigen Gesandten am Hofe zu Berlin und zu Dresden jetzt abberufen und diese Gesandtschaftsposten fortan eingehen lassen.

Bayern. München. Eine Weisung des Ministers des Innern an die Kreisregierungen hat den Zweck, den Standpunkt der Regierung zu bezeichnen. Dieselbe will die Selbstständigkeit Bayerns, ohne Isolirung und ohne Eintritt in den Norddeutschen Bund, loyale Erfüllung der mit Preußen abgeschlossenen Verträge, Meidung einer undeutschen Politik und vertragsmäßige Ordnung gemeinsamer deutscher Interessen. Sie wird sich bestreben, die Volksbildung und den Wohlstand zu heben und eine Entwicklung im freiheitlichen Sinne anzubahnen suchen, um die Widerstands⸗ kraft des Landes zu stärken. Sie wird ferner die Ueberzeugungsfreiheit der Beamten achten, jedoch regierungsfeindliche Agitationen derselben nicht dulden. Die Ereignisse der jüngsten Ver⸗ gangenheit sollen auf sich beruhen bleiben.

Ein ministerieller Erlaß beauftragt die Kreisregierungen, etwaige Agitationen, welche dem Schulgesetz feindlich seien, sorgfältig zu beobachten, jedoch freie Meinungsäußerungen nicht zu hindern, aber ungesetzlichen Ausschreitungen jeder Art kräftig entgegenzutreten und eine Parteinahme von Beamten gegen den Regierungsentwurf absolut nicht zu dulden.

Baden. Von Freiburg kommt die Nachricht, daß der greise Erzbischof Hermann v. Vicari in der Nacht vom 13. auf den 14. d. in Folge einer Lungenentzündung gestorben ist. (Wir gaben kürzlich das Alter des nun Verstor⸗ denen auf 93 Jahre an, er hatte aber bereits das 95. Lebensjahr zurückgelegt. Die Red.)

Oesterreich. Wien. DieR. Fr. Pr. meldet: Der von der Generalcommission aus⸗ gearbeitete Wehrgesetzentwurf stellt als erstes Princip die allgemeine Wehrpflicht auf. Die Dienstpflicht im Heere beginnt im zwanzigsten Lebensjahre und endet im dreißigsten, bei der Kriegsmarine im zweiunddreißigsten Lebensjahre. Hiervon entfallen bei'm Heere fuͤnf Jahre auf die Linie, fünf Jahre auf die Reserve, bei der Kriegsmarine fünf Jahre auf die Linie, und sieben auf die Reserve. Die Dienstpflicht in der Landwehr erstreckt sich bis zum vierunddrei⸗ ßigsten Lebensjahre, die Wehrpflicht im Landsturm vom achtzehnten bis zum vierzigsten Lebensjahre. Die bewaffnete Macht besteht aus Feldarmee, Landwehr und Landsturm.

Die Generalversammlung der Schiller⸗ stiftung fand für dieses Jahr in Wien statt. Außer Wien, Graz und Brünn waren noch 18 deutsche Städte vertreten, nämlich Frankfurt a. M., Darmstadt, Baden-Baden, Karlsruhe, Stuttgart, München, Nürnberg, Mainz, Köln, Hamburg, Lübeck, Danzig, Königsberg, Berlin, Breslau, Dresden, Leipzig und Weimar. Frhr. v. Münch⸗ Bellinghausen(der Dichter Friedrich Halm) be zeichnete die Schillerstiftung als Symbol der Einigung Deutschlands. Genast aus Weimar wurde zum Präsidenten, Biedermann aus Leipzig zum Vice⸗Prästdenten gewählt.

Frankreich. Paris. Die Frage, ob Krieg oder Friede scheint neuerdings wieder mehr in den Vorder orund zu treten; wenigstens beschäftigen

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