Ausgabe 
16.1.1868
 
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1868.

Donnerstag den 16. Januar.

Anzeiger für Ob

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Bestellungen auf denAnzeiger für Oberhessen werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition

für das erste Halbjahr

angenommen

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude wegen Feuers gefahr und die Vergütang von Brandschaͤden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Es sind noch viele mit Erledigung unserer Verfügung vom 11. v. M.,

Betreffend: Die Musterung für 1868.

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Anzeiger Nr.

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Friedberg den 11. Januar 1868.

148, zurück, weshalb wir hieran erinnern. rn

Friedberg den 13. Januar 1868.

1

Es wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Eonscriptionsliste der Militärpflichtigen des Jahres 1868 im Kreise Friedberg vom 16. bis 30. d. M. zu Jedermanns Einsicht auf dem Bürcau der unterzeichneten Behörde offen liegt. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben dies alsbald in ihren resp. Gemeinden bekannt zu machen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg .

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche capitals für 1867 die erlittenen Kriegsschäden Die Gemeinden, die mehr als den sie Seine Königl. Hoheit treffenden Antheil liquidiren, erhalten das Mehr vorzugsweise aus der Hauptstgatskasse ausbezahlt,

zu Lausnitz g 1 wäbrend

Regierungsblatt Nr. 1 enthält(Schluß):

VII. Militärdienstnachrichten. der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1867 den Oberlicutenant Frhrn. v. Stein vom 2. in das 3. Inf ⸗Reg. und den Oberlieutenan

am 15. Nov.

repartirt.

die Gemeinden, welche noch herauszu

Heydacker vom 3. Inf.⸗Reg. in das 2. Bataillon 2. Inf zahlen haben, diese ihre Schuldigkeit an dieselbe

Reg. zu versetzen; 16. November den Hauptmann Piinzen Wilhelm von Hessen, Großberzogliche Hoheit, unter Beförderung zum Major, zum 2. Juhaber des 3. Inf. Reg. zu ernennen, mit der Bestimmung, daß Derselbe künftig à la suite des 4. Inf. Reg. zu sühren sei; an demselben Tage dem Lieutenant Grafen von Isenburg-Philippscich vom 4. Inf.⸗Reg. auf sein Nach⸗ suchen den Abschied aus dem Militärdienste zu bewilligen und demselden die Erlaubniß zu ertheilen, die Regiments⸗ Uniform zu tragen; am 20. Nov. dem Gefteiten Hoos von ber 4. Compagnie 1. Inf. Reg. die Erlaubniß zu ertheilen, die ihm von S. M. dem König von Hannover verliehene Langensalza⸗ Medaille anzunehmen und zu tragen; 21. Nov. dem Musketier Schäfer von der 4. Comp. 4. Inf. Reg. die Erlaubniß zu ertheilen, das ihm von Sr. Hoh. dem Herzog von Nassau verliehene Feldzeichen für den Feldzug 1866 anzunehmen und zu tragen; J. Dezember den charakterisirteu Hauptmann Sartorius, Commandanten der Trainabtiheilung des Gr. Artilleriecorps, unter Beibehaltung der Anciennität vom 26. Juli 1867 zum wirklichen Hauptmann zu befördern.

VIII. Gestorben sind: der pens. Oberlieutenant von Kreß am 3. Dezember 1867 zu Daruistadt; Rittmeister Knyn vom 1. Reiter⸗Regiment am 8. Dez. zu Mainz.

IX. Charaktereriheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Nov. 1867 dem Kreisarzt bei dem Kreismedicinalamte Pfedders⸗ heim Dr. Rayß den Charakter als Medicinalrath, am 10. Dezember dem Weißbindermeister Voigt zu Darmstadt den Charakter als Hosweißbinder, an demselben Tage den Weinhändlern Nathan und Maas Firma Nathan und Maas den Charakter als Hoflieferanten, am 13. Dezember dem Dr. jur. Levita aus Mainz, dermalen Anwalt in Paris, den Charakter als Geheimer Justizrath und an demselben Tage dem praklischen Arzt Dr. Walter zu Offenbach den Charakter als Hofrath zu verlethen.

X. Versetzungen in den Ruhessand. Seine Königliche 83 der Großterzog haben allergnädigst geruht: am

November 1867 den cvangel. Schullehrer Freimann zu Stammheim und am 21. Dezember den Orteein⸗ nehmer 2. Klasse Vubde in Heppenheim auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

XI. Concurrenz für: die evangelische Schulßelle zu Dirlammen mit einem Gehalte von 300 fl. 45 kr., nebst Stecken Holz zur Heizung des Schullokals.

Nach einer Mittheilung derH. V. ist

den Ständen des Großherzogthums von Seiten

des Ministeriums ein Gesetzesentwurf zur Aus- gleichung der Kriegsschäden übermacht worden,

über dessen Inhalt wir Folgendes mittheilen:

Auf die sämmtlichen inhaltlich des Friedens vertrags

bei dem Großherzogthum verbliebenen Gemeinden

wurden auf Grund des gesammten Landessteuer

Kasse

abführen. Entschädigung wird geleistet: für die Einquartierung und Verköstigung von Militärs, die Verpflegung erkrankter Militärper- sonen und Pferde, für Naturalleistungen von Bedürfnissen der Truppen, für die Erfüllung von Requisitionen, die Kosten des Transports des Militärs, incl. des Uebersetzens über den Main, Rhein und Neckar, für die Löhne für Boten, Wegweiser, Begleitung von Fourage 1c., jedoch nicht innerhalb der Gemarkung, für die Beschä digung von Gemeinden- und Privateigenthum durch Operationen des Militärs(Bivouakiren, Exerziren 1ꝛc.), für die Wegnahme von Lebens- mitteln, Fourage und anderer Gegenstände für militärische Zwecke, für den Verlust von Zugvieh und Transportmitteln. Ausgeschlossen von der Entschädigung sind u. A. alle Leistungen des Staates, die Ansprüche für Benutzungen gemein- heitlicher Lokalitäten, Stallungen für militärische Zwecke, Burraubedürfnisse, Ansprüche wegen Excessen einzelner Soldaten, ärztliche Leistungen innerhalb des Wohnorts. Für einen General werden 2 fl. 21 kr., für einen Stabsoffizier 1 fl. 21 kr. und für den Unteroffizier und gemeinen Soldaten 24 kr. Quartiergeld per Tag bezahlt. Eine vom Ministerium zu ernennende Commission prüft die eingelaufenen Liquidationen.

Am 13. d. kam in der Sitzung des Cassa⸗ tionshofs der bekannte Preßprozeß des Abgeord neten Metz gegen den Hofgerichts-Advokaten Emmerling II. zur Verhandlung. Die De batten bewegten sich durchweg auf juristischem Gebiet. Die Staatsbehörde, vertreten durch Oberappellations- und Cassatlonsgerichtsrath Zentgraf, beantragte, dem Cassationsgesuch des Beschuldigten theilweise Folge zu geben und die Strafe von 14 Tagen Gefängniß und 50 fl Geldstrafe herabzusetzen, auch ½/0 der Kosten nlederzuschlagen. Nach kurzer Berathung erklärte der Gerichtshof dem Antrag der Staatsbehörde entsprechend.

Preußen. Berlin. Die 1867er Eisen bahnanleihe von 24 Mill. Thaler wurde über

nommen: von der preußischen Bank, der See

handlung, der Disconto-Gesellschaft, der Handels-

Gesellschafst und den Bankhäusern Bleichrödter, Robert Warschauer, Mendelssohn, Magnus,

Schickler und Rothschild.

DieNordd. Allg. Ztg. hält es für verfehlt, wenn den Wahlen zum Zollparlament in Süddeutschland ausschließlich ein fachmännischer Charakter gegeben würde, da bei Handelssachen auch die politische Seit: bedeutend sei.

Tie letzte Nummer desKladderadatsch ist consiecirt worden; derselbe war in seinem ganzen Umfange, ein getreues Bild der allgemeinen Stimmung, vorzugsweise dem Nothstande in Ost- preußen gewidmet; einen speziellen Grund für die Beschlagnahme konnte man nicht auffinden, man müßte ihn denn in einem Gedicht suchen, welches von Louis Napolton handelt.

Die Fortschrittsfraction des Abgeordneten- hauses hat beschlossen, einen sechsmonatlichen Nach- laß aller Steuern für die drei untersten Klassen der Steuerzahler und der Grundsteuer, welche monatlich 10 Silbergroschen beträgt, für Ostpreußen zu beantragen. Die Fortschrittspartei sucht hier- für die Unterstützung der übrigen Parteien zu gewinnen; die Unterhandlungen darüber versprechen einen guten Erfolg.

Württemberg. Stuttgart. Der Württemb. Staats- Anz. schreibt:Wie wir hören, befindet sich in einer der bedeutendsten hiesigen Verlagshandlungen eine Schrift unter der Presse, welche interessante Enthüllungen über die Vorgänge in Mexiko bringen wird, die den Sturz des Kaiserreiches herbeigeführt haben und die Katastrophe zur Folge hatten, welche dem edlen Sprossen des Hauses Habsburg⸗-Lothringen Thron und Leben kostete. Der Verrath des Lopez soll darin aufs unwiderleglichste dargethan, aber auch über die Umtriebe der herrorragendsten Persön lichkeiten der französischen Expedition neues Licht

verbreitet sein. Als Verfasser wird uns der frühere mexikanische Oberst v. Montlong, ein

geborener Wuͤrttemberger, genannt, dem die zu verlässigsten Quellen zu Gebote standen.

Die Kammer nabm die neue Strafprozeß ordnung mit 79 gegen 2 Stimmen an.

Baden. Karlsruhe. Vor einigen Tagen ist ein Eisenbahnwagen mit einer großen Silber- last von hier nach Frankfurt abgegangen und ging dieser dann weiter nach Berlin. Es war das von Seiten der Stadt Franksurt auf Rech-