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Donnerstag den 15. October.
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Friedberger Intelligenzblatt.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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* Amtlicher Theil.
Wien Betreffend: Den Unterricht der Hebammen⸗Schülerlnnen in der Entbindungsanstalt zu Mainz. Friedberg den 12. October 1868.
5. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Saen Es ist in der neueren Zeit öfters vorgekommen, daß Anmeldungen von Hebammen-Schülerinnen zu dem in Mainz am 1. Januar
und 1. September jährlich beginnenden Lehrcursus so spät eingereicht wurden, dat hierdurch Unzuträglichkeiten entstanden sind. Im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5, l. M. zu Nr. M. d. J. 10617 benachrichtigen wir Sie daher, daß solche Anmeldungen spätestens 4—6 Wochen vor Beginn des Unterrichts zu geschehen haben, und weisen Sie an, besonders die Privatschülerinnen bei Erhebung der erforderlichen Zeugnisse hiernach zu bedeuten. Fa h
— Friedberg den 13. October 1868.
Betreffend: Die Contrafignatur der Dienstsendungen. An die se ideen.
Ottober rinbre . Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nur solche Dienstsendungen, welche rein Staats oder Bundes ⸗Dienstangelegenheiten f betreffen, mit„Großherzogliche“ Die nst sa che nach unserm Ausschreiben vom 4. v. M. in Nr. 107 des Anzeigers auf der Adresse 1 Dittwe zu bezeichnen sind, während die, die Gemeinde angelegenheiten betreffenden Dienstbriefe als„Gemeinde“ Dienstsache bezeichnet 5 d
werden müssen.
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Betreffend: Die Gründung elnes Faselmarktes zu Büdingen.
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Büdingen am 11. October 1868.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Büdingen vom 20. Juni d. J. in Nr. 48 und des Aus-
schreibens desselben vom 10. October d. J. in Nr. 80 des Anzeigeblatts für den Kreis des landw. Bezirksvereins Büdingen gegründeten, Faselmarktes, in Büdingen der Landwirthe, daß der Bezirks verein zur Hebung
des Marktes Prämien im Betrage von
welche für die vier preiswürdigsten vorgeführten Bullen aus der Vereinskasse gezahlt werden
Die Prämien werden nur wirklich preiswürdigen Thieren, im Alter von jedoch ohne Rücksicht darauf, ob der Bulle auf
mindestens
dem Markte verkauft wird oder nicht, und ob
Buͤdingen, wornach die Abhaltung eines, auf Anregung am 20. d. M. genehmigt ist, bringe ich weiter zur Kenntniß
20 fl., 15 fl., 10 fl. und 5 fl. ausgesetzt hat, sollen.
einem und höchstens vier Jahren zuerkannt, derselbe vom Eigenthümer selbst und innerhalb
derlangt 4 * 1. des Kreises gezüchtet ist oder nicht. au m Zur Concurrenz werden nur diejenigen Bullen zugelassen, welche Morgens 8 Uhr auf dem Platze sind und sind Gemeindebullen ausgeschlossen. * Die Experten⸗Commission hat der landwirthschaftliche Bezirksverein ernannt und besteht dieselbe aus den Herren Hoffmann vom en Erbacherhof, Karl von Heegheim, Beilstein von Hof Wernings, Thaler von Christinenhof, Helfrich von Hof Leustadt und dem Herrn „ e, v. Deines zu Salinenhof und Schau m zu Herrnhaag, als Ersatzmänner. n t Indem ich schließlich die Besitzer der Bullen ersuche, von etwaigen Verkäufen dem am Platze anwesenden Vereins secretär, Regierungs- a, Accessist Haas oder der Großherzoglichen Bürgermeisterei dahter Anzeige zu machen, fordere ich zu recht zahlreichem Besuche des Marktes auf * 5 Der erste Director des landwüthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen. e inte g Bruno, Fuüͤrst zu Ysenburg und Büdingen. d in an. 6 ne r mn e e br burn Betreffend: Die Abhaltung eines Faselmarktes zu Büdingen. Büdingen am 11. October 1868.
0 Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung dom 20. Juni d. J. in Nr. 48 des Bädinger Anzeigeblatts, bringen wir weiter zur ag. öffentlichen Kenntniß, daß die 5
Abhaltung eines Faselmarktes zu Büdingen 743 durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums vom 9. d. M. zu Nr. M. d. J. 11085 genehmigt worden ist und daß derselbe in diesem 7 le Jahre Dienstag den 20. Oetober d. J. in Verbindung mit dem an diesem Tage stattfindenden Viehmarkt abgehalten werden soll. gentig en Indem wir die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf diese günstige Ankaufsgelegenheit für ihre Gemeinden aufmerksam machen,
beauftragen wit dieselben Vorstehendes sofort oͤffentlich bekannt machen zu lassen und mit dem Anfügen zur Beschickung des Marktes aufzufordern,
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hessen, Pächter von früher kurhessischen Staats-
daß nur gehörig durch Schlingen an den Vord zugelassen werden.
erbeinen gefesselte Thiere, welche
durch wenigstens 2 Mann geführt werden auf dem Platze
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Großherzogliches Kreisamt Büdingen J. B. d. Haas, Regierungs-Accessist.
Hessen. Darmstadt. Die Oberlieute nante Schleun ing im Garde- Jägerbataillon, Göbel und v. Muralt im 4. Infant. Regt., Pirscher im 2. Infant.⸗Regt. wurden zu Haupt- leuten und v. Stockhausen im 2. Reiter⸗Regt. zum Rittmeister ernannt.
— Nach den„H. V.“ ist als Exerciermeister der Einjährigen des 4. Infanterie-Regts. ein königl. preußischer Lieutenant in Darmstadt ein- getroffen.
— Kronprinz und Kronprinzessin von Preußen sind, von Dresden kommend, mit dem Schnellzuge am 13. d. hier eingetroffen und im Palais des Prinzen Ludwig abgestiegen.
Friedberg. Gerechtes Aussehen macht ein an dem Oberappellationsgericht zu Darmstadt dermalen schwebender Rechts breit von wesentlich politischer Bedeutung. Ein Einwohner aus Ober-
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domänen, ist von der königlich preußischen Finanz- verwaltung in Kassel wegen Nichterfüllung des vor 1866 abgeschlossenen Pachtvertrags gerichtlich belangt worden. Der Anwalt des Beklagten, Hofgerichtsadvokat Curtman in Friedberg, hat der Klage die Einrede der fehlenden Activlegiti— mation entgegengesetzt, indem die Annexion des Jahres 1866 wohl factische Zustände erzeugen, nimmer aber rechtliche Verhältnisse alteriren könne. Nicht mit der preußischen, sondern mit der kur- hessischen Verwaltung der Staatsdomänen stünde sein Client in einem Vertragsverhältniß. Er bestreite, daß die klagende Verwaltung, wenn sie auch im factischen Besitze der in Frage ssehenden Domänen sich befinde, zur Klageerhebung legitimirt sei. Der höchste Gerichtshof unseres Landes wird sich demnach über die Legitimität des Besitzes auszusprechen haben.
Friedberg. In Folge der Pensionirung
des Obersten v. Grolman ist Hauptmann von Herff vom 2. Inf.⸗Regt. in die Flügeladjutantur des Großherzogs versetzt worden.
Preußen. Berlin. Die„Post“ berichtet, daß dem Kronprinzen Ernst August von Hannover zu seinem Geburtstage, am 21. Septbr., von einer patriotischen Deputation aus Hannover ein Ehrensäbel und ein Schild überreicht worden sei. Letzterer, 1½ Fuß im Durchmesser, ist von Silber und am Rande vergoldet. Die Vorder— seite desselben zeigt den tapferen Ritter Georg, wie er die Hyder tödtet, mit der Umschrift: In hoc signo vinces. Auf der Rückseite sind die Worte eingravirt:„Jeremiae 30, 11: Denn ich bin bei dir, spricht der Herr, daß ich dir helfe. Denn ich will es mit allen Heiden ein Ende machen ꝛc.“— In einem Kampfe mit Preußen möchte sich doch der Säbel als zu kurz und der Schild als zu klein erweisen.


