868.
20.
Samstag den 15. Februar.
zeiger
für Oberhessen.
Erschtint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Friedberger Intelligenzblatt.
Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen
1
Hessen. Darmstadt. Das Großberzogliche Raierungsblatt Nr. 9 enthält(Schluß):
14: 8 l— 1 e F. 14. Die in diesem Gesetz erlassenen Bestimmungen Neugz E die Dauer der Dienstperflichtung für das siebende Neuß, resp. die Flotte und für die Land resp. Seewehr 7 cen nur für den Frieden. Im Kriege entscheidet darüber t mädch n das Bedürfniß, und werden alsdann alle Abthei— . zen des Heeres und der Marine, soweit sie einberufen * N„von den Herangewachsenen und Zurückgebliebenen 2. Maßgabe des Abganges ergänzt. — F. 15. Die beurlaudten Mannschasten des Heeres und Marine(Reserve, Landwehr, Sectwehr) sind während ng Beurlaubung den zur Ausübung der militäxrischen * kole erforderlichen Anordnungen unterworfen.— Im de Bere rigen gelten für dieselben die allgemeinen Landesgesetze; en e ee ih sollen dieselben in der Wahl ihres Aufenthallsorles 11571 m In⸗ und Auslande, in der Ausübung ihres Gewerbes, fichilich ihrer Verheirathung und ihrer sonstigen gerlichen Verhältnisse Veschränkungen nicht unterworfen t—— Redserve⸗, land⸗ und scewehrpflichtigen Mann⸗ sten darf in der Zeit, in welcher sie nicht zum aktiven — ust einberufen sind, die Erlaubniß zur Auswanderung — 1 verweigert werden. F. 16. Der Landsturm tritt nur auf Besehl des ige Wesseldherrn zusammen, wenn ein feindlicher Einfall N ile des Bundesgebiets bedroht oder überzieht. „ cbt, n F. 17. Jeder Norddeulsche wird in demjenigen Bun⸗ n Tan diidaate zur Erfüllung seiner Militärpflicht herangezogen, bbs uu welchem er zur Zeit des Eintrius in das militär⸗ Fictige Alter seinen Wohnsitz hat, oder in welchen er 11 erfolgter endgültiger Enischeidung über seine aktive 5 instpflicht verzieht.— Den Freiwilligen(§§. 10 und 4 1 sieht die Wahl des Truppentheiles, bei welchem sie — Ur r aktiven Dienstpflicht genügen wollen, innerhalb des — Kindes frei.— Reserve und Landwehrmannschaften treten m Verzieben von einem Staate in den anderen zur —— Nocrve, beziebungsweise Landwehr des letzteren über. ie§. 18. Die Bestimmungen über die allmälige Herab— Pan der Dienstverpflichtung in denjenigen Bundesstaaten, denen bisher eine längere als die in diesem Gesetze n 1 geschriebene Gesammtdienstzeit im Heere und in der . l wehr gesetzlich war, werden durch den Bundesfeldherrn 4 21 17 4 el ssen. b 4* a dr 5. 19. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforder⸗ 47 1675 Lern Bestimmungen werden durch besondere Verordnungen bern 6 ssen. * K Urkundlich ꝛc. . II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Provinzial— Tun Dektion Starkenburg, den Steuerausschlag zur Bestrei⸗ n 1 tug der Bedürfnisse der Land judenschaftskasse zu Darm⸗ * 1* e 1 für 1868 betreffend. III. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten — Irtlagen zur Bestreitung der Communalbedürsnisse in den Ir umelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen. — IV. Promolionen an der Großherzoglichen Landes— Mäversität Gießen. Während des Nectorjahres von W Ncchaclis 1866 bis dahin 1867 sind folgende Promotionen 24— 84 welgt: Zu Doctoren der Theologie wurden ernannt: e I Großherzogliche Ober⸗Consitorialrath Julius Göring % 1 44 Tarmstadt, honoris causes; der Sroßherzogliche 4 eftssor am Predigerseminar zu Friedberg Karl Köhler, l 7 1 Kuoris causa; ber evangelische Prediger Lutwig Meyer l atis, honoris causs; ber evangelische Prediger Ludwig 1*. Klette zu Paxls, honoris esuse; Davib Alfreb Ooubney, 1 urdiger zu Bebminzer, Oiscese Bristol; John Peter 6* rourch Alley, Pfarrer zu Deaconsfield, Dibcese Oxford. 1 4— Zu Doktoren beider Rechte wurden ernannt: August 12 Sziba aus Gießen; Baruch Mainzer aus Pfuungstadt;
223 N. —
5
3233
+
I lipp Mann aus Sorgenloch; Friedrich Wilhelm Ernst kick aus Saarlouis; Wilhelm von Löwis aus Livland; ust Heinrich Prez aus Mainz; Friedrich Ernst Mayer Worms.— Zu Docloren der Mebicin, Chirurgie in Geburtshülse wurten ernannt: Johann Kessel aus zen; Heinrich Köhler, pract. Arzt zu Bab Soden; „ wig Hauser aus Darmstadt; Robert Friedberz aus
Winz; Joseph Alfred Pillot aus Charmes in Frankreich;
Abelm Spahn aus Sau- Algesheim; Edward John rnftreng aus Brecon in Süb⸗Walte; James Hunt, visident der anthropelegischen Gesellschast c. zu London, orls esuss; Carl Albert Haydel von Spygelhy aus Uusenburg in Ungarn; Friebrich Carl Oickors aus ßen.— Zu Doectoten ber
Eduard Probst aus Mainz; Frieͤrich Ludwig Wilhelm Weissendach aus Steinbockenheim; Richard Haupt aus Büdingen; Leopold Conzen aus Darmstadt; Jacob Nover aus Gießen; Friedrich Schön aus Lollar, Reallehrer zu Biebrich; Carl Bulk aus Stetphen in Westphalen; Wilh. Clemm aus Gießen; Wilhelm Schlich aus Lang ⸗Göns, englischer Fortbeamter in Indien; Arthur v. Seckenderff aus Dresden; Sigmund Gundelfinger aus Stuttgart.
V. Dienstnachricht. Am 24. Jan. wurde dem Johannes Lohnes aus Höͤchst das Patent als Geometer der zweiten Klasse für den Kreis Neustadt ertheilt.
und noch weitere in Aussicht stellen.„Nach den in Preußen bestehenden Vorschriften“ sind erfor— derlich die dort eingeführten Krümperpferde, wofür 6000 fl. verlangt werden; um nach preußischer Organisation die Adjutanten der höheren Com- mandostellen, sowie die Subalternoffiziere der Reiterei und der reitenden Artillerie mit je einem Charge-Pferd zu versehen, sind 79,000 fl. erfer- derlich, sowie weiter für Offizierspferde bei der
VI. Concurtenz für; die katholische Schulstelle zu Artillerie 6500 fl. Daß in Folge dessen die Dorndiel, im Kreise Dieburg, mit einem Gehalte von 2 0 f 300 fl. 32 fr., nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Bedürfnisse zur Unterhaltung der Pferde sich
Schullokals.
— Die„D. Ztg.“ vom 12. d. bringt an ihrer Spitze folgende Mittheilungen: S. K. H der Großherzog haben die Errichtung eines theo logischen Seminars an der Großherzoglichen Landes-Universität, mit nächstem Semester begin— nend, zu genehmigen geruht. Die Statuten des— selben werden demnächst im Regierungsblatte zur offentlichen Kenntniß gebracht werden.— Zur Ausführung der bereits in diesem Jahre ins Leben tretenden Militär-Ersatz-Instruktion ist von Gr. Ministerium des Innern verfügt worden, daß die Gr. Kreisräthe als Civil-Vor— sitzende der Kreis-Ersatz⸗Commissionen ihrer resp. Kreise zu fungiren haben.— Von Großherzog— lichem Ministerium der Finanzen wurde den Ständen unterm Heutigen ein Gesetzentwurf übergeben, wonach Ausländer, welche im Großherzogthum wohnen, vom 1. Januar 1869 an zur Personal- steuer zugezogen werden sollen, wenn sie entweder 1) innerhalb des Großherzogthums eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung treiben, oder 2) ein eigenthümliches Haus im Großherzogthum bewohnen, oder 3) schon zwei Jahre im Groß— herzogthum wohnen. Durch diese Vorlage ist einem im vorigen Jahre von den Ständen ge— stellten Ersuchen entsprochen.
— Nach deu jetzt vorliegenden Etat für den Norddeutschen Bund kostet ein Infanterie-Regiment 107,711 Thlr., ein Garde-Infanterie-Regiment mit Ausschluß des ersten Garde- Regiments zu Fuß, welches 170,000 Thlr. kostet, 130,000 Thlr. Ein Linien-Cavallerie-Regiment erfordert 57,000 Thlr., ein Garde-Cavallerie-Regiment 60,000 Thlr., doch kostet das Regiment der Gardes du Corps noch 30,000 Thlr. mehr. Ein Feld- Artillerie- Regiment erfordert einen Kestenaufwand von 144,727 Thlru., ein Pionnter-Bataillon von 24,000 Thlrn., ein Train-Bataillon von 21,000 Thlru., der Stamm eines Landwehr-Bataillons von 2206 Thlrn. Die Gehälter und die Löh⸗ nungen der Truppen innerhalb des Norddentschen Bundes betragen nämlich 23,907,918 Thlr., davon kommen 13,324,641 Thlr. auf die In- santerie, 4,361,153 Thlr. auf die Cavalletie, 2,941,299 Thlr. auf die Artillerie, 323,788 Thlr. auf die Pionniere, 302,324 Thlr. auf den Train. Die Landwehrstämme und Uebungskosten siguriren
seigern, ist selbstverständlich, und von dem Kriegs- ministerium bereits auch erklärt, daß der Geneh— migung der ersorderlichen Kosten hierfür ständischer Seits kein Anstand entgegenstehen werde.
— Aus einer Mittheilung des„Frft. Journ.“ entnehmen wir Betreffs der Uebereinkunft, welche die großh. Regierung mit dem Bankhause von Erlanger und Söhne und einer von demselben gebildeten Actiengesellschaft abgeschlossen hat, Fol— gendes: Die Kosten des Bahnbaues sind mit 45,000 fl. per Meile veranschlagt, und übernimmt die Regierung für den ganzen sonach berechneten Betrag eine Zinsengarantie von 3½% Im Falle Bedarfs ist die Gesellschaft jedoch ermächtigt, bis zu einem Drittel des Bauaufwandes Priori- täts Obligationen auszugeben, bei welchen der Staat ebenfalls die Garantie übernehmen soll. Die zu übernehmende Caution kann aus dem Baukapital geleistet werden.
„. Friedberg. Die Errichtung des drei⸗ jährigen Cursus am Großherzoglichen Schullehrer⸗ Seminar wird von der Behörde aufs Eifrigste betrieben und soll derselbe, wie wir zören, mit Ansang des nächsten Unterrichtsjahres sicher ins Leben treten. Dieser Tage war der Oberstudien— Direktor Geheimerath Kritzler, der für die Reorganisation des Schullehrer-Seminars das größte Interesse bethätigt, in dieser Angelegenheit in unserer Stadt anwesend.
Mainz. In der Generalversammlung der Aktienäre der Hessischen Ludwigseisenbahngesell⸗ schaft wurden sämmtliche Anträge wegen Bauten in Rheinhessen und der Provinz Starkenburg ein- stimmig genehmigt.
Preußen. Berlin. Abgeordnetenhaus. Der neue Gesetzentwurf von Hennig, 6 Mill. Thaler aus Staatsmitteln für Ostpreußen zu ver⸗ wenden, wird einer Commisslon von 14 Mit- tliedern überwiesen. Referent Renart empfehlt den Antrag von Kesch, eine Million Darlehens cassenscheine für die kleineren OSewerbtreibenden im Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen auszugeben. Tokarskl beantragt, dieß auch in Danzig und Marienwerder zu than, soweit daselbst Nothstand ausgebrochen sei. Der Finanzminister, der Handelsminister und der Präsident der Bank bekämpfen den Antrag Kosch und erklären, daß die Vank fähig und bereit sei, durchgreifend zu helfen. Twesten beantragt Ueberweisung des
hilosephle wurden ernannt: derungen für Militärbedürfnisse enthalten
mit 1,090,050 Tbalern, die Invaliden mit 99,056 Thlrn., die anderen Formationen mit 1,559,028 Thlru.
— Das„Fr. J.“ schreibt: Von Seiten des Kriegs ministerlums sind weitere Anträge an die Stände eingelangt, welche bedeutende Anfor-
Antrags Kosch an die Commisston für den Gesetz⸗ entwurf Hennig, welcher Antrag angenommen wird.
— Abgeordnetenhaus. Die Lotterien von Hannover und Osnabrück wurden mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Ausgabe von Loosen, dem früheren Beschluß des Hauses entgegen, für das erste Semtster 1868 unter Feststellung der Ein-


