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1868. Donnerstag den 14. Mai. N 57.

Anzeiger für Sberhessen

Stiedberger Intelligenzblatt.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:

Nr. 24. sub 2. Bekanntmachung, die Revaccination der Militärpersonen betr. sub 3. Bekanntmachung, die Correspondenz nach Norwegen betr. Friedberg am 12. Mai 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Betreffend: Das Kreisersatz⸗Geschäft für den Kreis Friedberg hier die Musterung und Loos ziehung. Friedberg am 10. Mai 1868.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährige Kreisersatz-Aushebung im Kreise Friedberg vom 20. bis 26. Mai d. J. nach Maßgabe der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion(Regierungsblatt Nr. 21. von diesem Jahce) auf dem Rathhause in Friedberg stattfindet. Das Geschäft beginnt an den nachbenannten Tagen jedesmal Morgens um 8 Uhr in folgender Ordnung: Mittwoch den 20. Mai Aus hebung der Militärpflichtigen aus den Ortschaften: Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim, Dornassenheim, Fauerbach v. d. H. und Fauerbach b. F.

Freitag den 22. Mai desgleichen aus den Orten: Kreisstadt Friedberg, Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Kirch⸗Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg.

Samstag den 23. Mai desgleichen aus den Orten: Nauheim, Nieder ⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach und Ober⸗Wöllstadt.

Montag den 23. Mai desgleichen aus den Orten: Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Pohlgöns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Steinfurt, Trais⸗Münzenberg, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.

Dienstag den 26. Mai Loosung der Militärpflichtigen.

Militärpflichtige, welche der Aufforderung, sich zur Musterung oder Aus hebung vor der Kreis⸗ oder Departements⸗Ersatzcommission zu stellen keine Folge leisten, oder beim Aufruf ihrer Namen im Musterungs⸗ oder Aushebungslocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt werden. Die ohne genügenden Entschuldigungsgrund Aus- bleibenden verlieren außerdem die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst, wogegen diejenigen, welche beim Aufrufe ihres Namens ohne genügenden

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsftag.

Entschuldigungsgrund im Aushebungslokale nicht anwesend sind, der Berechtigung zur Theilnahme an der Loosung verlustig gehen.

Reclamationen sind bei den zuständigen Gr. Bürgermeistereien so z commission noch zur Vorlage und Entscheidung gebracht werden können.

eitig anzubringen, daß sie gehörig geprüft und bei der Kreisersatz §. 78 der Militär⸗Ersatzinstruktion.

Auf die früher vorgebrachten

Depotansprüche kann keine Rücksicht genommen werden, da nach 8. 43 und 44 der allegirten Militärersatz-Instruktion andere Grundsätze zur

Anwendung kommen, als wie bei der seitherigen Gesetzgebung. Wenn es sich bei Begründung von Reclamationen darum handelt, die Arbeitsunfähigkeit von Eltern und Geschwistern festzustellen,

müssen dieselben mit zur Stelle gebracht werden.

und dürfen keine Stöcke mitbringen.

Sollte ein vorgeladener Militärpflichtiger durch nicht zu beseitigende Umstände

so müssen seine Eltern, Vormünder oder Verwandte statt seiner erscheinen.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien, der Militärpflichtigen ihrer resp. Gemeinden zu den vo Die Gr.

vor der Kreis⸗Ersatzcommission zu sorgen. zu erscheinen.

Die Militärpflichtigen müssen vor der Kreisersatzcommission in reinlicher Kleidung erscheinen verhindert sein, sich zur bestimmten Stunde zu stellen, denen die Stammrollen unter Couvert zugehen, werden beauftragt, die specielle Vorladung

rgeschriebenen Musterungsterminen zu veranlassen und für deren rechtzeitige Gestellung Bürgermeister selbst haben ebenfalls in den betreffenden Musterungsterminen präcis

Der Ciwilvorsitzende der Großherzoglichen Kreisersatz⸗Commission des Kreises Friedberg Trapp.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 24 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Schenkungen Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs an verschiedene Wohlthätigkeits⸗Anstalten betreffend.

II. Bekanntmachung Großh. Kriegsministeriums, die Revaccination der Militärpersonen betreffend. Zut Ver⸗ hütung der Weiterverbreitung der Blatternkrankheit ist destimmt worden, daß sämmtliche zu Dienst befindliche Mannschaften nach und nach und die zu Dienst zu ziehenden Mannschaften nach ihrem jeweiligen Eintreffen zu revacciniren sind, insoferne nicht von den betreffenden Soldaten, Rekruten ꝛc. genügender Beweis durch einen Impsfschein oder ärztliche Zeugnisse darüber erbracht wird, daß an ihm in den letzten zwei Jahren mindestens einmal mit Erfolg oder zweimal ohne Erfolg eine Revaccinatlon vorgenommen worden ist. 5 5

III. Bekanntmachung der Großh. Commission für Post⸗Angelegenheiten, die Correspondenz nach Norwegen betreffend.

IV. Bekanntmachung derselben Behörde, laut welcher die in Flonheim und Wenbelsheim errichteten Postexpeditionen am 1. d. M. in Wirksamkeit getreten sind.

V- VII. uebersichten der für das Jahr 1868 geneh⸗

migten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden der Kreise Schotten, Lauterbach und Oppenheim. f

VIII. Ucbersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israeliti⸗

schen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim.

Ix. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Worms, die Erhebung einer Umlage von den zu dem Friedhofverbande zu Dalsbeim gehörigen Israeliten betreffend.

X. und XI. Uebersicht der für das Jahr 1868 ge⸗ nehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach und Bingen.

XII. Abwesenheitserklärung. Zur Confäatirung der Abwesenheit des Peter Gräf, Schreiner aus Flomborn, wurde durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichts Alzey vom 30. April 1868 das im Artikel 116 des bürgerlichen Gesetzbuches vor geschriebene Zeugenverhör angeordnet.

XIII. Ertheilung von Erfindungspatenten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. April dem Georg Conrad Hisgen in Offenbach auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf den durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Druckapparat zur Selbstanfertigung von lithographischen und autographischen Druckarbeiten, unter dem ausdrück⸗ lichen Vorbehalte jedoch, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gebindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums und dem Lederwaaren-Fabrikanten C. F. Fiedler zu Berlin auf bessen Nachsuchen ein Er⸗ findungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construktion eines mechanischen Photo⸗ graphie⸗Albums, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile

der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten

fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu erthellen.

XIV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog baben allergnädigst geruht: am 11. April dem Pfarramts⸗Candidaten Noack aus Darmstadt die erste evangelische Schulstelle zu Auerbach, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Höckersdorf, Heidenreich, die evang. Schulstelle zu Rebgeshain, und dem Schulamts⸗ Aspiranten Heß aus Seckmauern, die dritte katholische Schulstelle zu Fürth zu übertragen; an demselden Tage den praktischen Veterinärarzt Dr. Güngerich von Hof Albach zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Erbach zu ernennen; am 25. Mai dem Schullehrer an der evangelischen Schule zu Schöllenbach, Christian Schrauth, die zweite evang. Schulstelle zu Wimpfen a. B. zu übertragen.

XV. Charaktere theilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. April dem Lehrer an der ersten evangelischen Schule zu Auer⸗ bach, Noack, den Charakter alsMitprediger, am 18. April dem Buchbinder Vogelsberger in Darmstadt den Charakter als Hofbuchbinder, am 25. April dem Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, Dr. Bender, den Charakter alsHofrath, dem Forstwarten der Gemeinde⸗ sorstwartei Heiligenkreuz in dem Gemeindewald der Stadt Darmstadt, Johann Baptist Peisch und dem Forst⸗ warten der Gemeindeforsiwartei städtische Tanne in dem Gemeindewalde der Stadt Darmstadt, Johannes Heideck, den Charakter alsFörster zu verleihen.

XVI. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. Februar