Ausgabe 
13.6.1868
 
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1868. Samstag den 13. Juni. M 69.

Anzeiger für Oberhessen.

. a a f Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

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Abonnements ⸗Ein ladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei- mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1e. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährig: für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., 3 5 bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.

Bestellungen bei der Post beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes

keine Unterbrechung eintritt. Die Expedition. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Ableiftung des Verfassungseldes für das 2. Quartal d. J. Friedberg am 12. Juni 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Dienstag den 30. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Nathhause dahier durch die neu aufgenommenen Ortsbuͤrger statt. Laden Sie dieselben hierzu ein und legen Sie vor dem Termine Bescheinigung bierüber oder Bericht, daß keine neuen Ortsbürger aufgenommen worden sind, uns vor. Die noch im Rückstande befindlichen jungen Burger sind bei 1. Rthr. Strafe vorzuladen. J. B. d. K. Kritzler, Kreis-Assessor.

Betrefsend: Die von dem Maschlnenfabrikanten Hartmann zu Groß ⸗Bieberau angefertigt werdenden Feuerspritzen. Friedberg den 11. Juni 1868.

Dasselbe an dieselben.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß eine von dem Maschinenfabrikanten Hartmann zu Groß-Bieberau gefertigte fahr und tragbare Feuerspritze sich hinsichtlich ihrer zweckmäßigen Einrichtung, ihrer soliden Ausführung und ihrer Leistungsfähigkeit bei der Probe als ganz vorzüglich bewährt hat und sich auch hinsichtlich des Preises von nur 470 fl. vortheilhaft auszeichnet.

Da Großherzogliches Ministerium des Innern sich veranlaßt gefunden hat, es dem Ermessen der Großherzoglichen Kreisämter an⸗ heimzustellen, die Anschaffung derartiger, von dem genannten Fabrikanten gefertigten Spritzen den Gemeinden zu empfehlen, so weisen wir Sie hiermit an, bei etwaigen Anschaffungen von neuen Feuerspritzen in Ihren resp. Gemeinden Ihr Augenmerk auf die in dem Hartmann' schen Etablissement gefertigten zu richten. 48*

J. B. d. K.

Kritzler, Kreis ⸗Assessor.

Betreffend: Zorsistrasen vom 3. Quartal 1867. Friedberg am 11. Juni 1868.

Dasselbe an dieselben. Unter Mittheilung des Verzeichnisses über die Forststrafantheile Ihrer Gemeinden vom 3. Quartal v. J. in nachstehendem Abdruck tragen wir Ihnen auf, die Beträge den Gemeinde ⸗Einnehmern in Einnahme decretiren zu lassen. 3 f B. d. K.

Kritzler, Kreis-Assessor.

Bönsladt 48 kr. Nieder⸗Wölflart 56 kr. Assenheim 1 kr. Ober ⸗Florstadt 4 kr. Nieder ⸗Florstadt 2 fl. 39 kr. Butzbach 2 fl. 5 kr. Nieder ⸗Weisel 45 kr. Kirch⸗Göns 2 fl. 8 kr. Pobl⸗Göns 1 fl. 20 kr. Oftbeim 54 kr. Muünsser 13 kr. Langenbaln 36 kr. Maldach 27 kr. Mark Grledel 1 fl. 6 kr. Griedel 5 kr. Gam⸗ dach 2 fl. 29 kr. Mark Trale⸗Münzenderg 22 kr. Sdͤdel 4 fl. 34 kr. Wohnbach 8 kr. Wölfersheim 58 ke. Oder⸗Nosdach 3 fl. kr. Ockstadt 1 fl. 52 kr. Nieder⸗ Nesbach 26 kr. Nauheim 1 fl. 55 kr.

Betreffend: Oie Portosreiheit sür Geldsendungen an den Invaliden ⸗Unterstützungs Verein. Darmstadt am 7. Mai 1868.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Durch Verfugung des Kanzlers des norddeutschen Bundes ist für Geldbeiträge, welche von Privatpersonen an den unter⸗ eichneten Vereins ⸗Vorstand resp. dessen Rechner, Großh. Haupt⸗Stempelverwaltungs⸗ Buchhalter Seip dabier, oder an unsere weigvereine oder an unsere Bevollmächtigten gesandt werden, die Portofreiheit innerhalb des Großherzogthums be⸗ willigt worden. Diese Sendungen müssen jedoch mit dem BemerkBeiträge fuͤr den Invaliden ⸗Unterstüͤtzungs Verein verschen sein. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, ersuchen wir alle Betheiligten bei Geldsendungen an uns gefälligst hiernach verfahren zu wollen, und bitten zugleich, uns solche, soweit als reglementmäßig zulässig, im Wege des Postanweisungsverfahrens zu übermitteln. Der Vorstand des Invaliden-Unterstützungs⸗ Vereins. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Hahn. a A. Weber.

5 1In Folge übereinstimmenden Beschlusses des Bündesraths ermäßigungen treten gleichzeitig mit dem Vollzuge dieses

lichen e 3 2 er% e 1 1 Sale und des Zollparlaments haben Wir ver⸗] Vertrages für die Einsuhr aus allen Ländern in Wirk⸗ 9 g 9 9 un en As sordnet und verordnen hiermit, wie folgt:§. 1. Die durch] samkeit, jedoch mit der Maßgabe, daß die Zollermüßigung

I. Den zwischen dem deutschen Zoll- und Handelo⸗J den Handels⸗ und Zollvertrag zwichen dem Norddeuschen] für Wein und Most, auch Eider, in Jässern und Flaschen vertin und Oesterreich abgeschlossenen Handels- und Zoll.] Bunde und den zu letzterem nicht gehörenden Mitgliedern Anlage B. des Vertrags Nr. 22 Lit. n. nur auf Vertrag. des Deuischen Zoll⸗ und Handelsvereins einerselts und] die Erzeugnisse derjenigen Kinder Anwendung findet, welche II. Gesetz, den Vereinszolltarif vom 1. Juli 1805 Oesterreich andererstits vom 9. März d. J. für die Eine die Erzeugnisse des Zollverein bei der Einfuhr gleich den betressend. Dafselbe lautet: Ludwig III. von Gottes suhr aus dem freien Verkehr Oesterreichs in das Gebiet Erzeugnissen der meistbegünstigten Nation behandeln.

0 Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein dc. 7c. des Zollvereins vereinbarten Zollpeftesungen und Zoll F. 2. Die zur Ausführung der vorstehenden Bestimmung

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