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1868.
Samstag den 12. September.
M 108.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
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Friedberger Intelligenzblatt.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die santtätspollzeilichen Anordnungen bezüglich des Wegbringens und Ablederns
der Thiercadaver.
Friedberg den 10. September 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises,
die Großherzogliche Polizeiverwaltung zu
Nauheim und den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt. Es ist uns zur Anzeige gekommen, daß die Wasenplätze in verschiedenen Gemeinden des Kreises nicht nach Vorschrift unterhalten, und daß die hierauf wie auf das Wegbringen und Abledern der Thiercadaver bezüglichen Bestimmungen sehr häufig unberücksichtigt gelassen
wer den.
Anzeige zu bringen.
Wir sehen uns daher genöthigt, unter gleichzeitigem Hinweis auf die Artikel 299 II. Auflage,§. 774 bis 778) auch auf die weitere Bestimmung friedigung versehen sein müssen, und Sie anzuweisen,
— 309 des Polizeistrafgesetzes(Küchlers Handbuch aufmerksam zu machen, daß die Wasenplätze stets mit einer guten Ein⸗ den Polizeidienern und Feldschützeu aufzugeben, Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur
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Bekanntmachung.
Es wird biermit zur Kenntniß des interessirten Publikums gebracht, daß die Einschätzungs-Commission für die Einkommensteuer Montag den 14. d. Mt., in dem hiesigen Rathhause, zum Zweck der Erledigung von Dienstangelegenheiten zusammentritt.
Büdingen den 8. September 1868.
Der Vorsitzende der Einschätzungs-Commission für das Steuer-Commissariat Büdingen
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Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 49 enthält:
I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Anschluß der Großherzogthümer Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, der freien und Hansestadt Lübeck, sowie mehrerer preußischer Exclaven und des lauenburgischen Lehnguts Stintenburg an den Zoll— verein betreffend.
II. Instruktion für die Landwehr⸗Bezirks. Commandeure hinsichtlich der Vollstreckung von Geldbußen.
III. Bekanntmachung des Gr. Kreisamts Mainz, die Communal⸗Umlagen der Stadt Mainz pro 1868 beir.
IV. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. Stine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 27. Juli dem Dr. Schneider zu Worms die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von S. K. H. dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar ver⸗ liehenen Ritterkreuzes 2. Klasse des Hausordens der Wach⸗ samkeit oder vom weißen Falken,— am 31. Juli dem ersten Pfarrer und Decan Keim zu Worms die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Könige von Preußen verliehenen Kronenordens dritter Klasse,— des ihm von Sr. Maj. dem Könige von Württemberg verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der württembergischen Krone— und des ihm von S. K. H. dem Großherzoge von Sachsen⸗Weimar verliehenen Rittet⸗ kreuzes erster Abtheilung des Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken,— am 14. August dem Oberbanrath Dr. Georg Breidert die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj, dem Könige von Preußen verliehenen Kronenordens 3. Klasse,— an demselben Tage dem ersten Beigeordneten der Bürgermeisterei Mainz Carl Racke die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Könige von Preußen verliehenen rothen Ablerordens vierter Klasse— und am 16. August dem Bank⸗Direktor, Präsidenten und Verwaltungsrath der Hessischen Lubwigs⸗Gisenbahn⸗Gesellschaft Dr. Parcus zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Könige von Preußen verlie⸗ henen lönigl. Kronen⸗Orbens 3. Klasse zu ertheilen.
V. Ertheilung von Erfindungspatenten. Se. Königl. Hoheit der Großberzog haben allergnädigst geruht: 1) am 1. August dem Fabrikanten J. P. A. Vollmar zu Kempten, im Krtise Bingen, auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗ patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction eines Wassermessers,— 2) am 9. August dem Ingenieur Jakob Lorum aus Mainz auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construktion einer Getreide ⸗Schälmaschine,— 3) am 12. August den Maschinenfabrikanten Faßbender und Lossen zu Würzburg auf deren Nachsuchen ein Erfindungepatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construktion einet Kraftregulators für Motore,— und 4) dem Porte— seuillefabrikanten F. W. Vessert in Offenbach auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construktion eines Phantasie-⸗Artikels, sämmtlichen unter dem Vorbehalte, daß durch das ertheilte Patent Niemand in der Anwendung bereits früher bekannt gewesener Theile der Erfindung ge—
bindert werden soll, während der nächsten fünf(bezw. sub 3 vier) Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen.
VI. Gestorben: am 3. August der Ministerial⸗Registrator Kanzleirath Achen;— am 16. der pensionirte Lehrer an der technischen Schule zu Darmstadt Baurath Harres;— am 17. der pensionirte Schullehrer Hasselbaum zu Hähn⸗ lein;— am 22. der Militärpensionär Vollmer zu Mainz.
— Die Nachricht der„Hess. Edsztg.“, daß die Commission für die Reorganisation der tech— nischen Schule das Projekt des Direktors Fischer angenommen habe, ist nach der„Darmst. Ztg.“ unrichtig; richtig sei nur, daß die Beschlüsse der Commission, welche noch nicht an das großherzogl. Ministerium gelangt sind, auf die Anträge des Direktors Fischer, wie auf diejenigen anderer Mitglieder, gebührende Rücksicht zu nehmen bestrebt waren. Uebrigens sei die Commission nur berufen, ein Gutachten abzugeben, nicht aber entscheidende Beschlüsse zu fassen. Und was den Zeitpunkt der Eröffnung der Anstalt betreffe, so könne dieser vorerst mit Bestimmtheit noch nicht angegeben werden.
1 Friedberg. Das lange Ausbleiben der Nachrichten von den verschiedenen Stationen über die Resultate der Beobachtung der Sonnenfinsterniß läßt eben nicht darauf schließen, daß dieselben besonders glänzende seien. Ein Privatbrief eines Mitglieds der norddeutschen Sonnenfinsterniß⸗ Expedition nach Aden, Dr. Vogel, meldet nun, daß es dort gelungen sei, trotzdem der Himmel in den entscheidenden Minuten zu neun Zehntheilen bewölkt gewesen, etliche gelungene photographische Abbildungen der Sonnenscheibe zu gewinnen.
Mainz. Nach dem„Fr. J.“ ist der theil⸗ weise durch die projektirte Erweiterung der Stadt nach dem Gartenfeld nöthig erachtete Umbau eines Theiles der westlichen Fronte der Festung durch die Absteckung der neuen Linie einen Schritt weiter gerückt. Diese Linie verbindet eine der stärksten Positionen der inneren Linie mit zwei bis jetzt nur ein einziges Mal(durch die Oester— reicher den Franzosen) genommenen großartig festen Forts der zweiten Linie in einer für die Defensive böchst wirksamen Weise. Es ist nicht ohne In— teresse, daß die neue Hauptrichtung der Basis der westlichen Defensivsronte nach Jahrhunderten sich wieder der Richtung nähert, in welcher die west— liche Umfassung des alten römischen Castrums, wenn auch welter landwärts, errichtet war.
Preußen. Berlin. Die Regierung scheint sich ernstlich mit Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer zu beschäftigen. An sämmtliche Ober⸗Präsidenten ist vom Ministerium die Frage gerichtet worden:„ob und durch welche Mittel die Deckung des durch Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, unter Einführung der Klassen⸗ steuer, entstehenden Ausfalles für den Communal⸗ haushalt sich ermöglichen lassen werde.“
— Die„Prov.⸗Corresp.“ meldet: Behufs der Auseinandersetzung mit Frankfurt hat der König angeordnet, daß das Kronsyndicat unter Berück- sichtigung des Frankfurter Gutachtens die Rechts- frage prüfe.
— Die revidirte Rheinschifffahrts⸗Acte hat auch die Freihäfen beibehalten. Der betreffende Art. 8 lautet:„Die gegenwärtigen, dem Rhein- bandel angewiesenen Freihäfen sollen auch in Zukunft fortbestehen. Die Vermehrung derselben bleibt dem Ermessen der einzelnen Ufer⸗Regierungen überlassen. Die in diesen Freihäfen zur Nieder⸗ lage gebrachten Waaren unterliegen, sofern sie nicht später in dem betreffenden Uferstaate oder dem Gebiete des Zoll oder Steuerspstems, welchem derselbe angehört, in den freien Verkehr gesetzt werden, keinerlei Ein- oder Ausgangsabgaben.“
— Nach einer Mittheilung des„Staatsanz.“ beträgt die Zahl derjenigen höheren Lehranstalten im norddeutschen Bunde, denen die Berechtigung zur Ertheilung von Qualificationszeugnissen für den einjährigen Freiwilligendienst im Militär zuerkannt ist, im Ganzen 412, nämlich: 254 Gymnasien, darunter 198 preußische; 79 Real- schulen erster Ordnung(64 preußische); 17 preuß. Progymnasien; 30 Realschulen zweiter Ordnung (13 preußische); 31 böhere Bürgerschulen(29 preußische); 1 preußische Marineschule. Die Reihe der als berechtigt anzuerkennenden Lehr- anstalten ist übrigens mit diesem Verzeichniß noch nicht geschlossen. Bei einer weiteren Anzahl von Anstalten hängt ihre Einreihung in dasselbe noch don dem Abschluß der über ihre Fortentwickelung schwebenden Verhandlungen ab. Privatlehranstalten sind einstweilen in das Verzeichniß noch gar nicht aufgenommen, weil die Verhandlungen bezüglich vieler derartigen Anstalten noch in der Schwebe sich befinden, und deren Resultat erst abgewartet
werden soll, bevor eine definitive Entschließung


