Ausgabe 
11.7.1868
 
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Abonnenten, welche den Anzeiger durch die Post beziehen, wollen ihre Bestellung für das II. Halbjahr baldigest machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Samstag den 11. Juli.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag un Samstag.

Abonnements Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei

mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird.

Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche Nachrichten, Markt und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen Unterbaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1c. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäste der Redaction in der bisber eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährig:

für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr.

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Abbestellung erfolgt.

59 Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrückliche

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir tragen Ihnen auf, die Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. Juni d.

Friedberg den 7. Juli 1868.

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J., Regierungsblatt

Nr. 34, sowie diejenige der Großherzoglichen Commission für Ausgleichung der Kriegskosten vom 27. Juni 1868, Nr. 35 des Regierungs- blattes, zur öffentlichen Keuntniß zu bringen; damit den Privaten Gelegenheit gegeben wird, etwa unberichtigt gebliebene und zur Ver⸗ gütung geeignete Posten innerhalb der in letzter Bekanntmachung bestimmten Frist in vorgeschriebener Form und zwar direkt bei der bestellten

Commission zu liquidiren.

Sollten die Gemeinden noch etwaige Ansprüche für Bundes- und andere Truppen, die noch nicht liquidirt sind, haben, so werden Sie dae Erforderliche besorgen, namentlich auch direkt bei der genannten Commission innerhalb der 6wöchigen Frist bei Vermeidung des Verlusts der Ansprüche zu erklären, ob die für an Königl. Preußische und mit ihnen verbündeten Truppen eingereichte Liquidationen als gültig an

erkannt, oder ob Sie neue einreichen wollen.

Betreffend: Die Anlegung und Führung der Militär⸗Stammrollen, sowie die Anfertigung der hierzu erforder⸗

lichen Geburts- und Sterbelisten.

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. Kritz ler, Kreisassessor.

Friedberg den 7. Juli 1868.

an die evangelischen und katholischen Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Uster Verweisung auf das Reglement vom 20. Mai d. J., Regierungsblatt Nr. 30, namentlich den 8. 6 desselben, wollen die Herren Geistlichen Auszüge aus den Geburtsprotokollen über die in den Jahren 1851, 1850 und 1849 geborenen Personen männlichen Geschlechts anfertigen und innerhalb der bestimmten Frist bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien, welche, nach§. 2 gedachten Regle

ments, die erforderlichen Formularien zu stellen haben, einreichen.

Indem wir Sie auf diese Bestimmungen aufmerksam machen, bemerken

wir gleichzeitig, daß die Geburtslisten nach Schema 9 zur Militär ⸗Ersatz⸗Instruktion, Regierungsblatt Nr. 21 von diesem Jahre, auf ge

drucktes Formularpapier anzulegen sind.

J d Kritz ler, Kreisassessor.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche

Regierungsblatt Nr. 36 enthält:

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I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Organisation der Ersatzbehörden betressend. Dieselbe lautet: Unter Bezugnahme auf§ 15, pos. 2 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion für den Norddeulschen Bund wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zum Specialbeauftragten des unterzeichneten Ministeriums,

welcher mit dem Commando der Großherzoglichen Division

als Ersatzbehörde dritter Instanz zu sungiren hat, der Großherzogliche Provinzial Direklor v. Willich dahier er⸗ nannt worden ist, und daß daher die nach§. 188 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion durch die betreffenden Civil⸗ Behörden dei dem Oberpräsidium c. einzurcichenden An⸗ träge, welche in den nach§. 50 zulässigen Reclamations⸗ Fällen die Entlassung eines Soldaten vor beendeter Dienst⸗ eit bezwecken, an den Großherzoglichen Provinzial direktor Willich als Mitglied der Großberzoglichen Ersatzbehörde ritter Instanz zu richten sind. An denselben sind ferner ie nach§. 108, pos. 7 der Militär⸗Ersatz⸗Instrukiton ulässigen Vorstellungen gegen Entscheidungen der Depar⸗ aments⸗Ersatz⸗Commissionen, durch welche Reclamations⸗ Anträge abgewiesen worden sind, sowie nach§. 159, gos, 2 der Militär⸗Ersatz⸗Instruklion die Gesuche der zum Anjährig freiwilligen Dienst Berechtigten um Bewilligung nes Ausstandes zum Dienstantritt über den im 8. 159, %, 1 bestimmten Termin hinaus zu richten.

II. Oeffentliche Anerkennung. Der Babdehausbesitzer

umd Schwimmlehrer Philipp Lenz zu Ossenbach hat in

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den Jahren 1827 bis 1854 in verschiedenen Fällen eine Anzahl von Menschen, welche im Main und der Nidda in die Gefahr des Ertrinkens gerathen waren, mit eigener Lebensgefahr vom Tode gerettel. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Philipp Lenz, in Anerkennung dieses muthvollen und menschenfreundlichen Benehmens, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist:Für Reltung von Menschenleben Allergnädigst zu verleihen geruht.

III. Bekanntmachung Großh. Kriegsminister iums, die Zahlung der Vertretungssummen für Mililär pflichtige, welche sich bei der nächsten Truppenergänzung vertreten lassen wollen, betreffend. Mit Bezug auf den Artikel 1 des Gesetzes vom 8. November 1860, die Erhöhung der Militär⸗Stellvertretungs⸗ und Einstandssummen betressend und auf. 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Jan. d. J., Abänderungen des Rekrutirungsgesetzes betreffend, wird bekannt gemacht, daß die Vertretungssummen für Militärpflichtige, welche sich bei der nächstien Truppen⸗ ergänzung vertreten lassen wollen, vom 16. Juli an in die Einstandskasse bezahlt werden können.

IV. Bekanntmachung der Großherzoglichen Commission für Postangelegenheiten, die Veränderung des Personen⸗ geldtarifs auf dem Course zwischen Alsheim und Alzey betreffend.

V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, den Ausschlag des Gehaltes des Großherzogl. Rabbinen zu Alzey für das Jahr 1868 betreffend.

VI. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗

heit des Art. 30 des Strafgesezbuchs im Regierungsblatt

bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.

VII. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden: Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Juni dem Professor Dr. Vullers zu Gießen die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus. Ordens zweiter Klasse, dem Hosdkonomie⸗ Inspektor Jager die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adlerordens vierter Klasse zu ertheilen.

VIII. Namens veränderungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Junk der Elisabeth Krickser aus Pfiffligheim zu gestatten, statt ihres bisherigen Familiennamens Krickser in Zukunft den Familiennamen Christ, an demselben Tage dem Adam Diefenthäler zu Framersheim zu gestatten, in Zukunft statt seines bisherigen Familiennamens Diesenthäler den Fa⸗ miliennamen Bechsolsheimer und am 23. Juni der Margarethe Tron aus Walldorf zu gestatten, in Zukunst statt ihres bisherigen Familiennamens Tron den Familien⸗ namen Zwilling zu führen.

IX. Militärdlenstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. Juni dem Lieutenant Lange vom 3. a auf sein Nachsuchen den Abschied aus dem Militärdienst zu ertheilen.

X. Concurrenz für: die reformirte Schulstelle zu Leng⸗ seld mit einem Gehalte von 451 fl. 15 kr. nedst vier