Drbengün
n Sehn
Donnerstag den 11. Juni.
N 68.
nzeiger für Oberhessen.
0 Enthält die amtlichen Erlaffe für den Kreis Friedberg. 1
Friedberger Jntclligenzblatt.
Erscheint jeden Dieustag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:
. 28. Nr. 29. sub 1. N Communal bedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Frtedberg betr.
Frledberg den 8. Junt 1868.
Bekanntmachung, den zwischen dem deutschen Zoll. und Handelsverein und Oeßlerreich abgeschlossenen Handels- und Zollvertrag betreffend. Gesetz, den Vereinszolltarif vom 1. Jult 1865.— sub 2. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestrestung der
Groß herzogliches Kreisamt Friedberg J. B. d. K.: Kritzler, Kieis⸗Assessor.
Betreffend: Dle Maihildeaftistung der Provinz Oberhessen, insbesondere Verwendung der Mittel für das Jahr 1868.
R
Gießen den 30. Mai 1868.
„„ V
Die am 14. Marz l. J stattgefundere Generalversammlung der Mathildenstiftung der Provinz Oberhessen hat beschlossen, fur das Jahr 1868 circa 400 fl. zum Besten von Kleinkinder⸗Bewahranstalten der Provinz Oberhessen zu verwenden, und zwar: 150 fl. für bereits bestehende Kleinkinder-Bewahranstalten, und 250 fl. fur neu zu gründende derartige Anstalten.
Dabei wurde bestimmt, daß die dahier eingereicht sein müssen.
Indem man dies zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man die Vorstände solcher
Summe berücksichtigt zu werden wünschen, auf, die desfallsige aus fähr liche Auskunft zu ertheilen wäre,
Gießen den 30. Mai 1868.
Anmeldung, in welcher über Ausdehnung, bis zu dem erwähnten Termin hierher gelangen lassen zu wollen.
Der Vorstand der Mathildenstiftung für die Provinz Oberhessen.
Anmeldungen zur Berücksichtigung bei Vertheilung der Mittel bis zum 1. November 1868
Anstalten, welche bei Vertheilung der obigen
Mittel und Bedärfnisse der Anstalt
Dr. Goldmann.
Viehpreisvertheilungen zu Alsfeld und Butzbach 1868.
Die diesjährigen Viehpreisvertheilungen werden zu Als feld am
14. Juli und zu Butzbach am 16. Juli abgehalten werden; es
werden auf jeder derselben 500 fl. zu Preisen und Wegvergütungen zur Verwendung kommen. Es können Preise erhalten:
1. ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigner Stute gezüchtet worden sind, von 15 bie 25. fl.; b. solche, die vom Bewerber gekauft, auf— gezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.—
Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeistereibescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter von 2½ Jahren noch nicht eingespanpt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen jedes, mal den Vorzug erhalten.
2. Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 1—2 jährige Bullen und zwar: a. wenn dieselben vom Bewerber aus eigner Kuh gezüchtet sind, von 15—25 fl., b. wenn die selben vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr
im Besstze desselben sind, von 10—20 fl.;
3. Die besten im Besitze von Gemeinden befindlichen, nicht über
23 Jahre alten Zuchtbullen, von 10—15 fl., welche den Bullenhaltern
Wegentfernung.—
zu gut kommen sollen.
4. Rinder von 2—3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben und zwar a. solche, die vom Bewer⸗ ber aus eigner Kuh gezüchtet sind, von 15—25 fl., und b. solche, die vom Bewerber angekauft, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10—20 fl.—
Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke.—
5. Ausgezeichnet schöne Schaafböcke bis zu 10 fl.— Bezüg⸗ lich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämlrung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeervieh sind und bei sonst gleichen Ver— haltnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden.—
6. Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastardracen jeden Geschlechtes und mindestens 7½ Jahr alt, die aus dem Bewer— ber eigenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen sind, von 5—10 fl.—
Es kann nur wirklich preiswürdiges Vieh prämiirt werden. Eigenthümer von solchem, denen wegen zu starker Concurrenz eine Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, wenn sie 2 Stunden und weiter herbeigekommen sind, eine Wegentschadigung von 24 kr. für einen Bullen und von 12 kr. für ein Fohlen, ein Rind, einen Bock oder ein Loos von mehreren Böcken, und ein Schwein oder ein Loos von mehreren Schweinen für jede Stunde
Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Uhr.—
Alle Bewerber haben Bescheinigungen(auf stempelfreiem Papier) daruber beizubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos. 1 bis 6. incl. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Prämiirung nicht berücksichtigt werden können. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Ober⸗ hessen frei an keinen Bezirk gebunden.— Thiere, welche bei einer früheren Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.—
Sämmtliches vorgeführte Rindvieh wird durch die betreffenden Experten in 3 Abtheilungen aufgestellt werden; diese sind:
1. Schweizer, Englische und großere Niederungsschlaͤge, II. Vogelsberger Vieh und III. Kreuzungs vieh.—
Die einer Abtheilung angehörigen Thiere concurriren um Prämien und es bleibt den Experten überlassen, Mittel auf die einzelnen Abtheilungen je nach dem Maaße der Be⸗ schickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zu vertheilen; ein erster Preis aber soll in jede Abtheilung fallen insofern ein wirklich preiswürdiges Thier in derselben vorgeführt ist; die Abtheilung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, wird bei der Vertheilung der Preise zuerst vorgefuͤhrt.—
Die Experten werden vom Aus schuß des Provinzialvereins er⸗ nannt und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafböcken und Schweinen, drei für die von Bullen und drei fuͤr die von Rindern.—
In der Regel sollen zu Prämien fur Fohlen, Schafböcke und Schweine 150 fl., für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl. ver- wendet werden; Aus nahmen hiervon sind den Experten nach dem Maaße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet, und
Ueberschüsse aus einer Kategorie können in die andern uͤbertragen werden.
ö Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er zugleich die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Theilnahme an dieser Preisver— theilung ein. Wesentlich könnte das Interresse an derselben erhoht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheilung, schoͤnes Vieh und interessante Gegenstände der landwirthschaftlichen Industrie zur Ansicht ausgestellt würden.—
Laubach am 4. Juni 1868.
Der Prasident des landwirthschaftl. Vereins für Oberhessen: Otto, Graf zu Solms Laubach.
unter sich die vorräthigen


