Ausgabe 
11.4.1868
 
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18) Helnrich Dietz II., Müller zu Griedel.

19) Ludwig Vogt, Ellenwaarenhändler zu Butzbach. 20) Isaac Haas, Fruchthändler zu Bönstadt.

21) Faist Löwenthal II., Fruchthändler daselbst.

22) Heinrich Dietz, Müller zu Friedberg.

23) Ludwig Furth, Ellenwaarenhändler daselbst.

24) Ludwig Grödel, Holzhändler daselbst.

25) Ernst August Häberle, Ellenwaarenhändler daselbst. 26) Maier Hirsch, Ellenwaarenhändler daselbst.

29) Emmanuel Löb, Fruchthändler daselbst.

31) Friedrich Adam Rodaug, Schneidmüller daselbst. 32) Karl Emil Scriba, Buchhändler daselbst.

33) Georg Sieinhäußer, Bierbrauer daselbst.

34) Batuch Stern, Mehlhändler daselbst.

35) Joseph Klein III., Bierbrauer zu Ilbengadt.

37) Heinrich Schaub, Fruchthändler zu Ockstadt.

27) Seligmann Hirschhorn, Gllen waarenhändler daselbst. 38) Karl Seitz, Fruchthändler daselbst.

28) Levi Kaufmann, Fruchthändler daselbst.

Betreffend: Die dienstliche Correspondenz mit den

Dasselbe

39) Georg Weisensee, Landwirth zu Ossenheim.

Großh. Landwehr⸗Bebörden. an die sel b

36) Abraham Löwenthal, Fruchthändler zu Nieder⸗Wöllstadt.

40) Isaac Stern, Fruchthändler zu Bruchenbrücken.

30) Isaae August Nauheim, Ellenwaarenhändler daselbst. 41) Georg Müller, Müller daselbst.

42) Amsel Grünebaum, Fruchthändler zu Nauheim.

43) Isaac Mai, Fruchthändler zu Friedberg.

44) Löb Oppenheimer, Fruch thändler daselbst.

45) Israel Schönberg, Fellhändler zu Nieder⸗Wöͤllstabt.

46) Christian Wilhelm Altmannsberger, Tabackfabrikant zu Reichelsheim.

47) Bernhard Schwarz, Tabackfabrikant daselbst.

48) Georg Huber, Müller zu Rödgen.

Friedberg den 9. April 1868. c n.

Es ist vorgekommen, daß seit Einsetzung der Landwehr ⸗Bezirks⸗Commandos einzelne Großh. Burgermeistereien über Mannschaften des Beurlaubtenstandes noch im directen dienstlichen Verkehr mit Commandostellen der Linientruppen getreten sind, was unrichtig ist, weil Sie in allen derartigen militärischen Vorkommnissen nur mit dem Bezirksoberfeldwebel und dem Landwehr-Bezirks⸗Commando dahier zu

verkehren haben.

Sie wollen dies genau beachten und nicht versäumen, Ihre dienstlichen Schreiben mit dem Diensiegel neben der Namensunterschrift

zu stempeln.

Trapp.

Hessen. Darmstadt. Nach demFr. Journal ist Oberst Hartmann vom Kriegs- Ministerium nach Berlin beordert worden und sofort dahin abgereist.

7. April. Zweite Kammer. Das Kriegs- ministerium fordert für die Jahre 1868 und 1809 els Extraordinarium 2,067,000 fl., sage zwei Million sieben und sechzig tausend Gulden. Eine Interpellation Dumont's, die Festungs⸗ verhältnisse der Stadt Mainz betreffend, beant⸗ wortet die Regierung dahin, daß darüber noch Verhandlungen mit Preußen schwebten. Erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die Berathunz über den Antrag des Abg. Soldan, die Vorlage eines Schulgesetzes betr. Kritzler hält unser Schuledikt vom 6. Juli 1832 für sehr gut. Zu einer gesetzlichen Neugestaltung liege ein dringenbes Bedürfniß nicht vor. Sold an hält unsere Schulen für nicht besser und für nicht schlechter, als die der Nachbarstaaten, das schließe aber durchaus nicht aus, daß noch bedeutend viel gebessert werden könne und müsse. Verlange man, wie das durch den dreijährigen Cursus in Fried- berg jetzt geschehe, größere Opfer von den jungen, dem Lehrerstande sich widmenden Leuten, so müsse man sie später im Leben auch besser stellen. Vor Allem müsse man den Lehrer auch würdig erachten, im Squlvorstand zu sitzen. Auf Letzteres legt Wirtb weniger Gewicht; das Schuledikt sei anerkanntermaßen gut. Dernburg hält eine Reform unseres Schulwesens schon deßwegen für nothwendig, damit das Patronatrecht und die Unterordnung der Lehrer unter den Geistlichen aufhöre. Edinger bespricht die fehlerhafte Ein⸗ richtung des Schulvorstandes, in welchem eine freie Thätigkeit der Gemeinde nicht möglich sei. Auch Fink wünscht ein solches Gesetz, schon weil er es für absolnt nothwendig hält, daß der Lehrer im Schulvorstande sitze. Kritzler hält den Geistlichen für nicht allein nothwendig im Schul⸗ vorstand, sondern dessen Vorsitz auch durch seine Stellung und Bildung bedingt. Dumont: Die Regierung habe selbst eine Aenderung für wün⸗ schenswerth anerkannt, eine neue Regelung könne aber nur auf gesetzlichem Wege erfolgen. Daran solle man sich heute halten, alle anderen Fragen hinweglassen. Es handle sich vor Allem, die innere Organisation der Schulen durch gesetzliche Schaffung einer Schulbehörde zu sichern. Gold mann kann sich von der Nothwendigkeit einer Aenderung noch nicht überzeugen, namentlich auf dem Lande seien Bürgermeister und Geistlicher im Schulvorstand ganz unentbehrlich, der Lehrer, der geprüft werde, könne aber doch nicht in demselben Colleg sitzen.Kraft wirr für den Antrag stimmen, weil für die Schule, wie für die Kirche, endlich einmal eine gesetzliche Regelung geschaffen werden müsse. Nachdem Kritzler nochmals die Nothwendigkeit dieser Regelung bestritten, ver⸗ theidigt v. Schenck die Patronatsstellen, die ja noch der staatlichen Bestätigung unterlägen. Man solle nicht vergessen, daß die Leute, denen man das Patronat entziehen wolle, die Schulen ge⸗ gründet und lange Zeit unterhalten hätten. K. J. Hoffmann erinnert daran, daß noch eine Ge⸗ nerale vorläge, welches den Lehrern verbiete, in

rathen.

Verhältnisse. Dem Abg. Staatsgewalt, aus Staatsmitteln die Schulen, über die sie das Patronat haben, gegründet hätten und nicht aus ihrem eigenen Säckel. Hall⸗ wachs hält eine gesetzliche Regelung mit der Majorität des Ausschusses für nothwendig, ob- gleich er den Einfluß der Geistlichen auf die Schulen nicht unmöglich gemacht haben will und dafür niemals stimmen werde. Nachdem Soldan seinen Antrag nochmals vertheidigt, tritt die Kammer dem Ausschußantrag, die Regierung um baldige Vorlage eines Volksschulgesetzes zu ersuchen, mit allen gegen 9 Stimmen bei. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung über den Antrag des Abg. Hunsinger, die Zu sammenlegung der Grundstücke und die Anlegung von Feld⸗ und Gewannwegen betreffend. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgeordneten Hunsinger, Kraft und Wirth betheiligen, wird nach dem Antrage des Ausschusses die Re⸗ gierung ersucht, die Zusammenlegung der Grund- stücke möglichst zu fördern, namentlich durch ent⸗ sprechende Vorarbeiten, Vermessungen und Vor- anschläge, und die Uebernahme dieser Kosten auf den Katasterfond zu veranlassen.

Preußen. Berlin. Eine Correspondenz desFr. J. schreibt über die Diätenfrage: Es findet in liberalen Kreisen allgemeinen Beifall, daß die Agitation wegen Erlangung von Diäten aus dem Reichstage in das Zollparlament verlegt wird, wo, wenn nicht alle Anzeichen trügen, ein dem Waldeck'schen gleichlautender Gesetzentwurf eine unbedingt erhebliche Majorität finden wird. Schon im Reichstag haben nur 5 Stimmen den Diätenantrag vorläufig zu Fall gebracht. Kommt zur Minorität des Reichstages, die im Zoll- parlament selbstredend ebenso votirt, nur die Hälfte der süddeutschen Stimmen, was gewiß zu niedrig gegriffen ist, so geht der Antrag mit namhafter Majorität durch. Die Parlaments- mitglieder können versichert sein, daß die Regierungen auf die Dauer dem Andringen doch nicht Wider⸗ stand zu leisten vermögen und gewiß nachgeben werden, falls sie bei dem ersten legislatorischen Versuch des Hauses, die so wichtige Frage zum Austrag zu bringen, ihr Widerstreben noch nicht fallen lassen sollten. Derartige Anträge müssen im Reichstag wie im Zollparlament Jahr aus Jahr ein gestellt werden. Setzt das Zollparlament seinen Diätenantrag durch, so kann es sich eines ächt demokratischen Beschlusses rühmen, der dazu beitragen wird, eine weit liberalere Zusammen⸗ setzung des Hauses zu erzielen, als wir bis jetzt haben.

Als Minimum der Dauer der Zollparla⸗ mentsverhandlungen werden sechs volle Wochen angenommen. Bleibt der Zollbundesrath mit einigen Vorlagen im Rückstand, was wahrscheinlich ist, da noch sehr viel Vorarbeiten zu bewältigen sind, so hat das Zollparlament zwei Monate hier zu tagen. Was bisher über Besprechungen bezüg⸗

Versammlungen über ihre Angelegenheiten zu be⸗

Metz hält die persönliche und amtliche früher schlüssig werden, als bis die Vertreter Stellung des Lehrers zu heben für ebenso noth⸗ Süddeutschlands hier sind, deren Wünschen möglichst wendig, als die Verbesserung seiner pecuniären mit Rechnung zu tragen in der Absicht der Liberalen v. Schenck müsse er liegt. erwidern, daß die Standesherren, als Träger der empfindlich verletzen.

Jedes voreilige Handeln könnte leicht

Wie dieKreuzzeitung hört, tritt das Zoll Parlament erst am 27. und nicht am 20. April zusammen. Der Bundesrath des norddeutschen Bundes genehmigte die Verträge mit Hessen und die Gesetzentwürfe für Oberhessen über die Besteuerung von Branntwein, Bier und Tabak.

Offiziöse Correspondenzen melden, die dänische Regierung habe vertraulich hier angezeigt, daß die Reise des dänischen Kriegsministers nach Paris nur Privatangelegenheiten betreffe.

Der Staatsgerichtshof verurtheilte die wegen Hochverraths angeklagten früheren hanno⸗ verschen Offiziere in contumaciam und zwar jeden zu 10 Jahren Zuchthaus.

Hannover. Der Exkönig von Hannover hat nunmehr in Croatien ein Gut, Topolek bei Sissek, für 1,700,000 Gulden angekauft. Die Behauptung, daß er binnen Kurzem Hietzing ver⸗ lassen und in ein Seebad auf Nimmerrückkehr reisen wolle, wird als unbegründet bezeichnet.

Kassel. Redakteur Trabert befindet sich

noch immer in Haft. Das vor einiger Zeit von hier nach Berlin weitergegangene Gesuch um Freilassung desselben gegen Caution ist unterm 2. d. abschlägig beantwortet worden. Den nach⸗ suchenden Herren wurde eröffnet, daß das Gesuch keine Berücksichtigung finden könne, weil ihnen jede Legitimation zur Stellung eines solchen An⸗ trages abgehe. Sachsen. Dresden. In der zweiten Kammer wurde der Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe nach lebhafter Debatte mit einer Ma⸗ jorität von Zweidrittel der Stimmen genehmigt. Der Kronprinz und die Kronprinzessin waren während der Sitzung anwesend.

Bayern. München. Eine von mehr als 1000 Arbeitern besuchte Versammlung nahm fol⸗ gende Resolution an:Die Versammlung erklärt: daß sie sich der Adresse der Bewohner Münchens, welche die Nothwendigkeit der Erlassung eines freisinnigen Schulgesetzes ausspricht, anschließt. Sie beauftragt das Präsidium der Versammlung, davon die hohe Kammer der Reichsräthe durch geeignete Zuschrift in Kenntniß zu setzen. Ferner wurde in einer andern Resolution, die an die Kammer der Abgeordneten zu richten ist, die Er⸗ wartung ausgesprochen, daß der Schulgesetzentwurf noch in diesem Landtage berathen werden möge. Endlich wird eine dritte Resolution beschlossen, dahin gehend,die Versammlung beschließt, eine Zuschrift an den Reichstag in Wien zu richten, in welcher demselben für seine Haltung und Be⸗ schlüsse bezüglich des Schul- und Ehegesetzes die Anerkennung und der Dank der Versammlung ausgesprochen wird.

Baden. Die Berliner Zeitungsnachricht von der bevorstehenden Bildung eines 13. Armee⸗ Corps durch die badische und hessische Division

lich der Präsidentenwahl verlautet, ist mit großer Vorsicht aufzunehmen. Man will hierüber nicht

wird aus Karlsruhe von unterrichteter Seite sür unbegründet erklärt.

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