00 00 0,000 0.000 0,000 0,000 90000 00⁰⁰
Jun diantt · diener übe t fielen, 50 nei
1 Nen⸗ iullichtt 1 Reso⸗
erklart ntei in
* tereteu lejcnigen 13. um
9*
, Wahrhaslig, es geschehen Zeichen und Wunder. Fast
möchte ich mil dem alten Nestroy aus rufen:
Da wird a'm halt angst und bang,
J sag', d'Welt sieht auf ka“ Fall mehr lang. Die„Zukunft“, welcher Vorstehendes ennnommen, hat sich hlermit doch wohl nur auf's Witzmachen verlegt, wollen wir hoffen.
„ Das Paradies der Sperlinge. Aus Newyock, Ende August, wird berichtet: Die aus Deutsch⸗ land vach den Newyorker Parken imporlürten Sperlinge haben sich bereits ansehnlich vermehrt. Die 5 Parke der Stadt vaben jetzt wohl doppelt so viele Sperlinge als im vorigen Jahre. Diese beschäftigen sich gegenwärtig mit der n der Musquitos, von denen die Stadt in ungewöhnlich starken Schwärmen heimgesucht worden. Jedes von den 800 Vogelbäuschen in den Parken scheint be— reits von zwei Sperlingspaaren bewohnt. Die junge Nach⸗ kommschaft findet da keinen Platz mehr und muß, sobald sie flügge geworden, sich Unterkunft im Freien oder audere Zufluchtsstätten suchen.
„„% Französische Gehalte. Herr Troplong be⸗ zieht als Präsident des Senats, als Senator, als Präsi⸗ dent des Cassationshofs und als Mitglied des Instituts zusammen 196,500 Francs(Amtswohnung und andere Emelumente hier wie in der Folge nicht gerechnet;) Marschall Niel als Senator, Marschall, Großkreuz der Ehrenlegion und Kriegsminister 193,000 Francs; Marschall Mac Mahon, General⸗Gouverneur von Algier, 188,000 Frs.; die Marschälle Baraguay⸗d'Hilliers, Regnaud de Saint Jean d'Angsli, Canrobert und Bazaine je 163,000 Frs.; Marschall Vailland als Minister des kaiserlichen Hauses und Großniarschall des Palais 228,000 Francs; Marine-Minister Admiral Rigault de Genouilly 163,000 Francs; Staats⸗ minister Rouher 160,000 Francs; die Minsster Baroche und Magne je 130,000 Francs; Persigny, Drouyn de Lhuys, Walewsky() und Lavalete als Mitglieder des Geheimen Raths je 105,000 Francs; der General Goyon, Comman⸗ dant eines Armeecorps, 108,000 Francs; General Mon⸗ tauban, desgleichen, 148,000 Francs; General Fleury 119,000 Francs; Edgar Ney 118,000 Francs; der Erz⸗ bischof von Paris, Migr. Darboy 181,000 Francs; die Cardinäle VBonald, Mathieu, Donnet, Villiet und Bonncchose je 61,000 Francs u. s. w.„Frankreich ist reich genug, um seiuen Ruhm zu bezahlen.“
Sitzung des Lokalgewerbvercins
am 10. October. Tagesordnung: 1. Beschickung der General⸗ versammlung in Darmstadt, 2. Katalog der Vereins- bibliothek, 3. Jahresbericht der Offenbacher Handelskammer, 4. Dachdeckung mit Schiefer.
O Oeffentliche Gesundheitspflege.
Nach den neuesten Mittheilungen der Central stelle für die Landesstatistik betrug während der letzten drei Jahre die Zahl der Sterbfälle bei 1000 Einwobnern: in Friedberg, Darmstadt und Alzei etwas über 22, in Offenbach 23,53, in Gießen 25%, in Worms 26, in Bingen 27, in Heppenheim 29,25, in Bensheim 30,4, in Mainz 32, und in Lampertheim gar 34,5, während in Bessungen nur 17% von je 1000 Bewohnern starben. Diese Zahlen weisen unbe⸗
streitbar auf örtliche Verhältnisse hin, die günstiger zu gestalten wenigstens theilweise in unserer Gewalt steht. Erst der neueren Zeit war es vorbehalten, mit der Leuchte der Wissenschaft dunkle Gebiete bier immer mehr aufzuklären, welche fortwährend ihren schädlichen Einfluß auf Gesundheit und Leben der Menschen äußern, unter besonderen Umständen aber die Brutstätten von Krankheiten werden, die ihre Todesgeißel über ganze Länder hin schwingen.
Für's praktische Leben ist freilich noch wenig nutzbar gemacht worden von dem, was die Wissen— schaft über öffentliche Gesundheitspflege festgestellt hat. Wir fangen erst an, unsere Aufmerksamkeit solch' wichtigen Dingen zuzuwenden, wie die Ein— richtung unserer Häuser, Anlegung der Abtritte, Herstellung einer genügenden Ventilation in Spi— tälern, Kasernen und Schulhäusern, Beschaffung von gutem Trinkwasser, Hinwegräumung des Unraths, Ueberwachung des Grundwasserstandes ꝛc. Die praktischen Engländer gehen rascher an's Werk. Bereits besitzen sie eine öffentliche Behörde, welche befugt ist, Untersuchungen anzustellen und einzuschreiten, sobald in einer Gemeinde die Sterb⸗ lichkeit mehr als 23 auf je 1000 Bewohner beträgt.
Pflicht der Oeffentlichkeit ist es aber, wissen— schaftliche Verhandlungen über diesen wichtigen Gegenstand zur weitesten Verbreitung zu bringen, und darum mögen nachfolgende von Dr. Varentrapp aus Frankfurt auf der Naturforscher-Versammlung in Dresden gestellte und von der betreff. Section fast einstimmig angenommene Anträge hier eine Stelle finden.
I. Die Gesundheit der Städtebewohner ver— langt, als eines der dringendsten Bedürfnisse, daß der Boden, worauf die Städte erbaut sind, rein und trocken erhalten werde,—
rein, indem aller flüssiger Unrath(Küchen-, Hausreinigungs-, Fabrik⸗Wasser u. s. w.) weder direkt dem Boden überliesert, noch in Gruben oder sonst wie in der Nähe der Wohnungen auf— gespeichert, vielmehr vollständig und schleunigst weit aus den Städten hinweggeführt werde,—
trocken, indem das Grundwasser, wo das- selbe regelmäßig oder zeitweise höher als der Kellerboden der Häuser steht, niedriger als derselbt gelegt und auf diesem Standpunkte dauernd er— halten werde.
Zur Erreichung dieses Doppelzweckes sind fol⸗ gende Forderungen zu stellen:
1) Reichliche Versorgung der Wobnhäuser mit frischem reinem Wasser, und zwar am Besten durch alle Stockwerke;
2) Jeder Ausspeicherungsort, jede Arl von Gruben(Versickerungs⸗, Senk., cementirte Gruben u. s. w.) sind unbedingt zu verbieten.
3) Leichte und schnelle Abführung des durch den Gebrauch verunreinigten Wassers durch gut eingerichtete, gehörig gespülte und ventilirte unter— irdische Abzüge, dergestalt, daß jeder Fäulniß der flüssigen organischen Abgänge nicht nur im Bereiche des Hauses, sondern auch im Bereiche der ganzen Stadt unbedingt vorgebeugt wird.
4) Diese Abzüge sind so einzurichten, daß jedes Austreten von Luft aus denselben in die Häuser und die Verunreinigung des Untergrundes wirksam verhindert wird.
5) Die Abzüge müssen tiefer als die Keller- sohlen liegen und sind so anzulegen, daß sie die Keller von etwaigem Grundwasser befreien, über— haupt die Keller vor dem Eintreten von Wasser in dieselben völlig schützen.
II. Eine besondere Beachtung verdient die Entfernung der menschlichen Excremente, des ekel— haftesten Bestandtheiles des abzuführenden Unraths. Er geräth am schnellsten in Zersetzung, entwickelt die widerlichsten und schädlichsten Gase und dient zugleich als Entwicklungsstätte gewisser Krankheiten (Cholera, Typhus u. s. w.). In der Nähe unserer Wohnungen aufgespeichert, veranlaßt er Nachtheile und Gefahren, sowohl durch das Ein- dringen der Gase(und mit ihnen gewisser staub⸗ förmig aufsteigender Pilze und Sporen) in die Häuser, als auch durch die Versickerung der flüssigen Theile in das umgebende Erdreich, durch die hiervon abhängigen Verderbnisse der Brunnen und durch die Ausdünstungen solchen insizicten Erdreichs. Bei diesen Stoffen vor Allem ist jede Aufspeicherung verboten, schleunigste Entfernung geboten, und zwar sollen diese Stoffe noch frisch abgeführt werden, d. h. ohne jeden Aufenthalt gleich nach ihrem Entstehen.
Das Tonnensystem ist jeder Art von Gruben, selbst wenn diese durch die besten hydro-⸗pncuma⸗ tischen Apparate entleert werden, vorzuziehen und ebenso das Schwemmspstem dem Tonnenspstem.
Unter Tonnensystem wird die direkte Abfuhr der in beweglichen, regelmäßig zu wechselnden Ge⸗ fäßen aufgefangenen menschlichen Auswurfsstoffe verstanden, wie dieselbe z. B. in Graz in Steier⸗ mark eingeführt ist. Das Schwemmspystem ist in einem Stadttheil Hamburgs zur Anwendung ge— bracht, und besteht in einem nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgeführten und mit hinreichende Wasser gehörig gespülten Kanalnetze.
Alle Sorten
Spielkarten
2419 in Piquet, Sans- prendre, L'hombre und Whist zu allen Preisen.
Ph Garde.
Für Vie
rbrauer.
2455 Ein bewährtes Mittel sowohl Schenk als Lager-Bier vor sauer und schaal werden zu schützen, und wenn solches auch bei ungünstiger Wüterung eingesotten wird, oder auch wenn die Keller den erwänschten Kältegrad nicht haben.
Das betreffende Mittel ist gänzlich unschädlich, wovon sich jeder Abnehmer selbst über zeugen kann, und wird solches fast täglich genossen, und berechnet sich per Eimer württembergisch
höchstens auf 2 Kreuzer.
Gegen ein Honorar von 4 Thaiern wird das Recept vom Unterzeichneten abgegeben.
Der Betrag kann auch bei der Expedition dieses Blattes deponirt werden, welche ermächtigt ist, solchen binnen 9 Monaten wieder zurück zu erstatten, wenn sich das Resultat nicht meinem Antrage gemäß herausstellen sollte.
Mustersendungen hinreichend zu 4 Eimern werden
ab gegeben.
gegen 1 Thaler Post- Vorschuß
Obiges Mittel kann mit gleichem Erfolge bei neuem Weine angewendet werden, weil
solches jede sich bildende Säure an sich zieht, werden kann. Gefälligen Anträgen sieht entgegen
weshalb auch der Wein weder sauer noch zäh
J. Sehröck U.
in Ulm an der Donau.
ND. Zeugnisse stehen zu Diensten um Erkundigungen einzuholen.
Ein Logis gleicher Erde,
Ein Zapfjunge
2458 das sogleich bezogen werden kann, hat zu ver- 2469 wird gesucht von
mie then
Winwe Schleuning.
C. F. Walz.
2474 Freunden und Bekannten die ergebene Anzeige,
b ich seit dem 1. d. M. mein Geschäft in Gießen
betreide und mich bemühen werde, auch ferner das mit geschenkte Wohlwollen zu erhalten. Beffellungen werde ich pünktlichst und portofrei
aus führen. Gießen den 4. Octoder 1868.
Heinrich Franck.
— Desterren macher.
Das Ueueste in
Kaputzen,
Seelenwärmern,
wollenen Halstüchern, Winterhandschühen,
2484 sowie sonfligen Winterarlikein zu reellen Preisen dei
f K. Friedrich, neben der Pol. Den Anonymen dunn dle un waere 2451 Minibeilungen. S.
Ein kleines Zimmer
2466 hat zu vermietden K. Söllner.
7— 1 N.
Ein Gewichtstein van einer Stangenwage 2475 ißt auf der Chaussee zwischen Naubenm und Fried— berg verloren gegangen. Der redliche Finder wird ge beten denselben gegen elne Belohnung an C. Reichhold in Friedberg abgeben zu wollen.
ö N ö N


