Ausgabe 
10.10.1868
 
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Samstag den 10. October.

N 120.

für Oberhessen.

nzeiger

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Stitdberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf den wöchentlich dreimal, Dienstag,

Donnerstag und Samstag, erscheinenden

Anzeiger für Oberhessen

tann man für die Monate October, November und December in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. und bei allen

Postanstalten innerhalb des Großherzogthums für 33 kr. abonniren.

Uebersicht der interessantesten und wi wirthschaftliche und gewerbliche locale Notizen; außerdem wöchentlich einmal in Anekdoten, Bilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgab

W Bei der großen Verbreitung dieses Blattes werden amtliche Bekanntm Annoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein. 3 kr. berechnet; bei großeren Aufträgen oder ständigen Zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung desAnzeiger für Oberhessen

Friedberg.

chtigsten Tagesbegebenheiten,

dem beigegebenen en ꝛc.

Annoncen gewähren wir einen entsprechende zu Veröffentlichungen aller Art ladet ein

Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, land Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Statspapieren und Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,

achungen und Versteigerungs⸗Anzeigen ꝛc., sowie geschäftliche Die einspaltige Petit⸗Zeile oder deren Raum wird mit

n Rabatt.

Die Expedition.

Betreffend: Auswanderung nach Canada.

Amtlicher Theil.

Friedberg am 8. October 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Bezugnehmend auf unser Ausschreiben

stehende Verfugung Großherzoglichen Ministeriums des Innern in vorkommenden Fällen die Betheiligten zu verweisen.

vom 22. Juli l. J.

in Nr. 87 des Anzeigers für Oberhessen beauftragen wir Sie auf nach

Trapp.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Mit Bezug auf unser Ausschreiben

vom 13. Juli l. J. zu Nr. M. d. J. 8087

benachrichtigen wir Sie, daß die Canadische

Regierung unterm 19. Juni l. J. eine Verordnung erlassen hat, Inhalts deren die Ausschiffong mittelloser Einwanderer im Hafen von Quebeck fortan in der Regel überhaupt nicht mehr gestatter sein soll. f Wir empfehlen Ihnen, das betheiligte Publicum auf diese Anordnung in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

8

Betreffend: Viehmärkte in Darmstadt.

v. Dia w ie k.

FFF

Lotheisen.

ng.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnitz gebracht, daß von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein des Kreises Darmstadt für die jenigen Viehzüchter und Viehhändler, welche bei dem ersten Markt zu Darmstadt, für Milchvieh, Zucht- und Arbeitsviey, am 13. und 14. d. Mts., die größten und Qualität nach besten Parthieen Rindvieh zu Markt bringen, folgende Preise ausgesetzt worden sind:

10

ein silberner Pokal im Werthe von 50 fl.,

2) zwei Geldpreise im Gesammibetrag von 100 fl. Der Director des landwirthschaftl. Bezirksvereins des Kreises Darmstadt

Darmstadt den 7. October 1868.

v.

Willich.

Hessen. Darmstadt. Nach derHess. Ldsztg. wäre Oberst v. Grolman, Flügeladjutant des Großherzogs und Commandant der Garde- Unteroffiziers⸗Compagnie auf Nachsuchen und zwar mit dem Charakter des Generalmajors in den Ruhestand versetzt und Flügeladjutant v. Küchler mit dem Commando der gedachten Compagnie betraut worden.

Oberappellations- und Cassationsgerichts⸗ rath Dr. Hallwachs zu Darmstadt ist zum außer- ordentlichen Mitgliede des Staatsratbs ernannt worden.

1 Friedberg. Die Nachrichten von den Ueberschwemmungen, womit die Kantone Tessin, Wallis, Graubünden, Uri und theilweise St. Gallen heimgesucht sind, lauten immer betrübender. Der Rhein, die Reuß, Limmat, die Visp, ein Nebenfluß der Rhone, und der Tessin haben, ihre Ufer überschreitend, die Flußthäler in Seen ver⸗ wandelt und unermeßlichen Schaden angerichtet. Viele Menschen haben dabei den Tod gefunden, andere konnten nur mit Mühe das nackte Leben retten. Das Unglück ist so groß, daß es bis jetzt noch gar nicht übersehen werden kann. Allent- halben wird zur Hülfe und Beisteuer für die Unglücklichen aufgefordert.

Dabei zeigt es sich wieder, wie verhängnißvoll dit Folgen werden können, die das unvernünftige Aus rotten der Wälder nach sich zieht. Wälder

in dem Haushalte der Natur der Regulator für richtige Abwechselung von Sonnenschein und Regen und verhüten allzu große Dürre, sewie ver⸗ heerende Ueberschwemmungen. Sie ausrotten heißt ein Verbrechen begehen an einer ganzen Gegend, einem ganzen Land, heißt sich versündigen an der Gesaummtheit der Bewohner, die alle ein gleiches Anrecht darauf haben, daß ein fruchtbarer Land- strich nicht in eine nackte Fläche umgewandelt werde, die einen großen Theil dee Jahres keines Regens sich erfreut, um dann plötzlich der Schau platz entsetzlicher Wolkenbrüche und verheerender Ueberschwemmungen zu werden. So hat mensch- liche Unvernunft im Alterthum ausgedehnte blü hende Gegenden in Griechenland, Italien und Spanien durch Ausrottung der Wälder in Einöden verwandelt undsollte es Zufall sein, daß gerade in den von der Wassersnoth betroffenen Schweizer Kantonen die Zerstörung der Wälder die größten Forischrülte gemacht hat? In Tessin ist von Wald fast keine Rede mehr, im größeren Theil von Graubünden und Wallis sieht es nicht viel besser aus.

Aus Oberhessen. Einer widersprechenden Nachricht von Gelnhausen gegenüber wird von Gießen aus berichtet, daß die Arbeiten an den oberhessischen Eisenbahnen soweit, als es der Stand der Grunderwerbung erlaubte, bereits während des ganzen vorigen Monats im Gange waren

sind nicht blos die Zierde einer Gegend, sie sind

und nun, da die Grunderwerbung rascher voran

schreitet, mit weit stärkeren Kräften sortgesetzt werden

Preußen. Berlin. DieProv.⸗Corr. sagt: Die Regierung des norddeutschen Bundes darf der Entwicklung der Dinge in Spanien mit völliger Unbefangenheit und dem Entschlusse folgen, die selbstständigen Entscheidungen des spanischen Volkes über seine nationalen Geschicke ebenso zu achten, wie das deutsche Volk es beansprucht. Die Regierung darf dieselbe Auffassung und Absicht bei allen übrigen Cabinetten zuversichtlich voraus- setzen, daher nicht zu besorgen steht, daß aus den spanischen Verwicklungen eine Störung der allge meinen europäischen Verhältnisse hervorgehen werde.

Die Entfernung des freisinnigen Predigers Lisco, der den Streit mit dem Prediger Knak angeregt, von der Stelle eines Religionslehrers an der Friedrichswerder'schen Gewerbeschule hat großes Aussehen erregt.

Preußen und Bayern haben sich gegen- seitig strafrechtliche Verfolgung der durch Worte oder Preßerzeugnisse begangenen Beleidigung ihrer Regierungen oder der ihnen untergebenen Behörden zugesichert. Preußen und Sachsen sind über eingekommen, geprüften und für tüchtig befundenen Aerzten den Uebergang von einem in das andere Land ohne alles Weitere zu gestatten.

Baden. Karlsruhe. Die officiöse Karlsruher Zeitung bringt eine Mittheilung über die bei der großh. Division nach den letzten