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1868.
Donnerstag den 10. September.
N 107.
nzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Jutelligenzblatt.
0 Erscheint jeden Dienssag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Nr. XXVII. Nr. 142. Verordnung, betteffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betr. die Besleuerung des Branmweins vem 8. Jult 1868 in Mecklenburg, Lauenburg, Lübeck und Preußischen und Hamburgischen Gebietstbeilen vom 29. Juli 1868.— Nr. 143. Vertrag zwischen dem Norkdeutschen Bunde und Hessen, die Bestererung des Branntweins und Biers in dem nicht zum Norddeutschen Bunde gehötigen
Theile des Großberzogthutas betr. Nr. XXVIII. Consuln betreffend.
Vom 9. April 1868.— Nr. 144155. Nr. 156. Maaß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund betr. Vom 17. August 1868.— Nr. 157— 161.
Die Ernennung von Consuln betr.
Die Bestellunz von
Nr. XXIX. Nr. 163. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Bapern, Württemberg und Baden einerselts und der Schwelz anderseits. Vom
11. April 1868.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:
Nr. 48. sud 5. Die Correspendenz nach dem Königreich Belgien betreffend.
Nr. 49. sub 1. Bekanntmachung, den Anschluß der Großherzogthümer Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg ⸗Strelltz, der freien Panseffadt Lübeck, sowle
mebrerer preußischen Enclaven ꝛc. an den Zollverein betreffend.— sub 2. Instruction für die Landwehr ⸗Bezüks⸗Commandeure hinsichil ich der Vollstreckung von Geld⸗
dußen betieffend. Friedberg den 7. September 1868.
Betreffend: Die Anschaffung des Holzsaamens zu den 18691 Culturen in den Communalwaldungen
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald-Besitzenden Gemeinden.
Wir weisen Sie an, die Anschaffung der für die Waldculturen für 1869 erforderlichen Eicheln und Bucheln unter Mitwirkung der Großh. Oberförstereien mit Beachtung der bestehenden Vorschriften zu bewirken.
des Kreises Friedberg.
Bekannt machun
Großberzogliches Kreisamt Zrledberg Trapp.
Friedberg den 7. September 1868.
Trapp.
*
Die Beschickung der am 24.— 27. September d. J. zu Darmstadt stattfindenden landwirthschaftlichen Ausstellung betreffend.
Nachdem die für die Anmeldung von Ausstellungsgegenständen festgesetzte Frist nunmehr abgelaufen ist, verfehlen wir nicht, das betheiligte landw. Publikum auf die Bestimmungen des Programmes vom 22. April d. J. besonders aufmerksam zu machen, und namentlich
daran zu erinnern, daß:
1. Die auszustellenden Maschinen und Geräthe, Producte und Handelsdünger am 21. September, und die Thiere am 28. September, Vormittags 8 Uhr, spätestens in Darmstadt eintreffen müssen;
2. Die Aussteller von Rindvieh, welche um Preise concurriren wollen, durch eine von dem betreffenden Gr. Bürgermeister aus gestellte besondere, den Preisrichtern einzuhändigende Bescheinigung nachzuweisen haben, daß sie die vorgeführten Thiere selbst gezogen, oder
doch als Saugkälber erworben haben;
3. Diejenigen, welche sich um Preise für Zuchtstuten bewerben wollen, mit diesen zugleich die von denselben gezogenen diesjährigen Fohlen, oder ältere Exemplare der Nachzucht vorzuführen, oder durch Auszüge aus den Beschäl-Registern nachzuweisen haben, daß von den ausgestellten Stuten bereits Fohlen gezogen wurden;
4. Schaugegenslände während der Dauer der Aus stellung zurückzunehmen den Ausstellern nicht gestattet ist, die Thiere also während der Zeit vom 25. September früh bis den 26. September nach beendigter Preisvertheilung auf dem Ausstellungsplatze zu belassen sind, sofern nicht das Comité in einzelnen Fällen auf desfallsige Gesuche das Gegentheil gestattet.
Das Verzeichniß der Mitglieder der Special-⸗Comité's, an welche vorkommenden Falles die betreffenden Aussteller sich mit Wünschen und Anträgen zu wenden haben, wird auf dem Ausstellungsplatze bekannt gemacht.
Darmstadt am 22. August 1868.
Für das Ausstellungs Comité: A. E. Schenck.
Hessen. Darmstadt. Die Großherzogl. Division ist am Morgen des 7. d. nach Dieburg und dessen Nachbarorten, wo die Manöver ihren Anfang nehmen werden, abgerückt. Am 8. ist Rasttag, den 9. beginnen die Felddienstübungen mit Bivouaks, Vorpostendienst 1c. Ueber den weiteren Verlauf der Manöver ist Näheres nicht bekannt, selbst die„D. Ztg.“ weiß darüber nichts zu berichten.
— In der Mitzenius'schen Angelegenheit hat dahier eine Bürgerversammlung stattgesunden, in welcher eine Petition an den Großherzog um Ein⸗ stellung der von Seiten des Oberconsistoriums gegen Mitzenius eingeleiteten Untersuchung be⸗ schlossen wurde.
Preußen. Berlin. Die von London aus telegraphisch verbreitete Nachricht, Rußland habe in Berlin und Paris Entwaffnungsmaßregeln
vorgeschlagen, kann aus zuverlässigster Quelle als
erfunden bezeichnet werden.
— Die Nachrichten über die deutsche Nord- pol⸗Expedition reichen bis zu 19. Juli aus 80½“ nördlicher Breite. Die Untersuchungen wurden bis 100 Meilen nordöstlich von der Bären⸗Insel ausgedehnt, wo die Expedition am 5. Juli ankam,
dort eintraf und bis 27. Juli dort verweilte. Die„Germania“ ging, weil das Eis und die Witterung das weitere Vordringen verhinderten, nach einer Landung auf Spitzbergen zum Zweck der Wassereinnahme, direkt nach Norden. Das Wetter war seit dem 10. Juli schön.
Coburg. Gegen den vom Nationalverein her bekannten Rechtsanwalt Streit ist hier gegen- wärtig eine Schwurgerichtsverhandlung im Gang wegen Unterschlagung anvertrauter Gelder. Streit war durch mancherlei Unternehmungen, wie Er⸗ richtung eines Druckereigeschäftes, Buchhandels, Herausgabe von Zeitungen, namentlich durch seine, wie er behauptet, ihm nicht bis zum fünften Theil vergütete aufopfernde Thätigkeit für den Nationalverein in seinem Vermögensstand arg heruntergekommen. Bezüglich seines Verhältnisses zum Nationalverein macht dagegen Rechtsanwalt Fries, als früheres Vorstandsmitglied des National- vereins, die Angabe, daß Streit von 1861 bis 1865 bis zu 12,000 fl. Vergütung von diesem Verein erhalten habe.
Sachsen. Dresden. Der König von Preußen ist hier eingetroffen und wurde im Bahn- hofe vom König von Sachsen in Begleitung des
Kriegs ministers, der Generalität und dee Ossizler⸗ Corps begrüßt. Der Kronprinz Albert war dem König bis Röderan entgegengefahren.
Weimar. Das bier bestehende Central⸗ Comite für den Bau einer protestantischen Kirche in Salzburg ist nunmehr in den Stand gesetzt, dem Publikum endgültige Mittheilungen über das Ergebniß der von ibm unternommenen Lotterie und über die Verwendung der eingegangenen Gelder zu machen. Die nach beiden Richtungen hin erzielten, alle Erwartungen hinter sich lassenden Nesultate finden ihren positiven Aus- druck in der Thatsache, daß dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde in Salzburg die Summe von 28,842 Thlr. 20½ Sgr. über⸗ geben werden konnte.
— Seit dem Jahre 1866 ist auch wie ander- wärts so in Thüringen von dem Turnen der Jugend in den Volksschulen wenig mehr die Rede gewesen. Um so anerkennender ist es, zu erwähnen, daß die weimarische Regierung, welche die erste war, die das Turnen in den Volksschulen als obligatorisch erklärte, nicht abläßt, dem Turnen der Schuljugend die ernsteste Ausmerksamkeit zu widmen. So hat dieselbe jetzt wieder für alle


