Ausgabe 
9.6.1868
 
Einzelbild herunterladen

1

20

Hoο.ů,.ug

55 *

* 8 8 28 22 3 7 8 2 2 28 2 3 2 2 5

1 Stunden steel. Del Bethe

Met

t Sriese bitte 1 tist,

netz).

gt, def derstsy att Heist i 1

ͤ JQä¼4ĩ

ckauf

de 115 Kunleh Fetten 1m ritt ü 1

4

1868.

Dienstag den 9. Juni.

M 67.

Anzeiger für Oberhessen.

Lehrer aus nassauischen, kurhessischen, frankfurtischen, darmstädtischen und badischen Orten eingesunden.

einjährigen Freiwilligenbienst gegenüber sich zu perhalten haben.

jm Theil Debatte führte zu keinem befriedigenden Resultate und

juolution zu faffen; nur kam man überein, daß

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Ttiedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Naächverzeichnete Gesetze ꝛc. find im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

XIV. Nr. 99. 26. März 1868. Nr. 100. 101.

Vom 22. Februar 1868. Nr. 104.

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belglen, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und Geld sendungen. Vom Die Ernennung von Consuln betreffend.

XV. Nr. 102. Gesetz wegen Abänderung einzelner Besttmmungen der Zollordrung und der Zollstrafgesetzgebung. zwischen dem Nerddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend, die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen einen Theils in dasjenige des andern Theils einwandern.

Bom 18. Mai 1868. Nr. 103. Vertrag

welche aus dem Giebete des

Die Ernennung eines Consuls.

Hessen. Darmstadt. Das Bundesgesetz- blatt des Norddeutschen Bundes Nr. 16 bringt das Gesetz vom 29. Mai 1868, die Aufhebung der Schuldhaft betreffend.

DieM. Ztg. schreibt: Die Verlegung eines hessischen Regiments nach Mainz, welche man schon als ganz gewiß annahm, wird gutem Vernehmen nach unterbleiben, da Preußen, um etwaigen Collisionen zwischen den einzelnen Gar⸗ nisonstheilen vorzubeugen, das hessische Mit- besatzungsgesuch abgelehnt haben soll.

* Friedberg. Der am 22. April zu Friedberg beschlossenen, auch in diesen Blättern miigetheilten Erklärung derevangelischen Con- ferenz gegen das in unserer katholischen Kirche dermalen herrschende Syssem des Ultramontanismus und Jesuitismus ist in ihrer Versammlung vom 4. ds. auch dieNiederwöllstädter Conferenz (rechtes Centrum unserer evangelischen Kirche) beigetreten.

S. Gießen. Den Bewohnern derjenigen Städte unseres Landes, welche im Besitz von Realschulen sind, ist es vielleicht von Interesse zu erfahren, in welchem Verhältniß jene Schulen hinsichtlich ihrer Etatssummen zu einander stehen. Natürlich können die Berichte darüber nur an⸗ nähernd richtig sein, da insbesondere der Betrag von Naturalienvergütung nur schwer zu bestimmen ist. Die Realschule zu Darmstadt steht sich dem⸗ nach auf 12,300 fl., Mainz 15,200 fl., Offen⸗ lbach 15,000 fl., Alzey 6500 fl., Alsfeld 4000 fl., Bingen 4500 fl., Friedberg 6000 fl., Gießen 8000 fl., Michelstadt 4300 fl. Für Worms läßt ich bei der Vereinigung von Realschule mit Gymnasium die für die Realfächer verausgabte Summe nicht bestimmen. Vergleichen wir hiermit die preußischen Realschulen, so ergiebt sich, daß deren Etatssummen zwischen 29,189 Thlr. und 3540 Thlr. schwanken, oder auf Gulden reducirt, zwischen 51080 fl. und 6195 fl.

Von der Bergstraße. Am 2. Juni fand in Auerbach eine Versammlung mittelrheinischer Gymnastallehrer statt. Es hatten sich circa 40

Gegenstand der Besprechung war die Frage, wie die Gymnasien den Vergünstigungen für den sog.

Man war allgemein der Ansicht, daß diese Vergünstigung manche Gefahr für das Gymnasium in sich berge, da ts leicht vorkommen lönne, daß in Folge der militärischen Anforderungen das eigentliche Ziel des Gymnasiums wenigstens außer Acht gelassen werde. Die

so ging man von der Frage ab, ohne eine Re⸗

man zur Vermeidung der Gefahren, welche durch zie erwähnte Vergünstigung Allen unzweifelhaft

schienen, am Ziel des Gymnasiums festhalten und namentlich bei Versetzungen mit äußerster Strenge vorgehen müsse. Hierauf wurde über die Ein⸗ eschtung der Schulen in Bezug auf Luft und

Bewegung gesprochen und die Forderung gestellt, daß eine gute Ventilation der Schulzimmer au⸗ gestrebt, der Aufenthalt im Zimmer auf möglichst kurze Zeit beschränkt und viele Bewegung in freier Luft ermöglicht werde. Die nächste Versamm⸗ lung des Vereins mittelrheinischer Gymnastallehrer soll in Hanau stattfinden.

Preußen. Berlin, 5. Juni. Der Reichs-

tag berieth heute über das Pensionsgesetz für die ehemaligen Offiziere der schleswig⸗-holsteinischen Armee. Nach Ablehnung verschiedener Anträge von Löwe und Vincke(Olbendorf) wird die Re⸗ gierungsvorlage in ihrer wesentlichen Fassung an genommen. Die Vorlage bezüglich der Mitgarantie des Bundes bei einer Anleihe zur Herstellung der Fahrbarkeit des Sulinaarms der Donaumündungen wird ohne Discussion genehmigt. Außerdem wird der Postvertrag zwischen dem norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden einerseits und der Schweiz andererseits in der Schlußberathung genehmigt. Wie von einigen Blättern mitgetheilt wird, soll mit den Spielbanken von Wiesbaden, Homburg und Baden-Baden insgeheim unterhandelt werden, um sie zu bewegen, ihren Sitz nach Ofen zu verlegen und dort ein großes Etablissement im Kaiserbade zu errichten.

DieKreuzzeitung theilt bezüglich des Gesundheitszustandes des Grafen Bismarck das Urtheil seines Arztes mit, nach welchem der Graf an einer hohen Nervenabspannung leide und einer vollständigen Zurückgezogenheit und Ruhe bedürfe. Die hinzugetretene Rippenfellentzündung sei zwar beseitigt, ein Fernhalten von den Staatsgeschaften jedoch unter allen Umständen erforderlich.

5. Juni. In seiner heutigen Sitzung berieth der Bundesrath den Bericht der Com- mission des Reichstags über den Gesetzentwurf, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht, und genehmigte einen Antrag seines 6. Ausschusses dahin gehend, den Bundeskanzler zu ersuchen, den Entwurf 1) eines gemeinschaftlichen Strafgesetzbuches, 2) einer gemeinsamen Proceß- ordnung für die Staaten des norddeutschen Bun- des, und zwar zunächst den Entwurf eines ge⸗ meinsamen Strafgesetzbuches, ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrath zu weiterer Beschlußsassung vorzulegen. Auf den Bericht des 4. Ausschusses erklärte der Bundesrath sich damit einverstanden, daß das Präsidium mit der Regierung der Nieder⸗ lande über die Aus dehnung des Vertrags vom 16. Juni 1856 auf die Bundesconsuln in Ver- handlung trete. Es gingen verschiedene Präsi⸗ dialanträge ein.

Im Reichstag erklärt Dellbrück bei Be⸗ rathung des Quartierleistungsgesetzes, die Com- missionsvorschläge stien größtentheils unannehmbar. Nach langer Debatte wird der 1. Paragraph mit einer geringen von Seiten der Regierung gebil ligten Modificatson angenommen, und sodann der Gesammtentwurf mit sämmtlichen Amendements zur nochmaligen Berichterstattung an die Com- mission zurückverwiesen. Das schleswig⸗holsteinische

Pensionsgesetz wurde bei der Schlußabstimmung angenommen.

Zur Zeit verweilt hier der hessen⸗darm⸗ städtische Geheimerath Schleiermacher, um mit einem Commissär der preußischen Regierung, dem Geh. Oberregierungsrath Heise vom Handelsministerium, wegen Uebernahme der Verwaltung auch des darmstädtischen Antheils an der Main- Weser Bahn(Frankfurt a. M., Kassel) durch Preußen zu unterhandeln. Die Main⸗Weser Bahn war, wie bekannt, anfänglich gemeinsames Eigenthum Frankfurts und der beiden Hessen. Die Grund- lagen der gegenwärtigen schwebenden Verhand- lungen sind dahin festgestellt, daß Hessen⸗Darmstadt den Betrieb für seinen Bahnantheil an Preußen überträgt, dagegen an dem Reinerträgniß der ganzen Bahn nach Verhältniß der von ihm auf⸗ gewendeten Baukosten zu dem des Gesammtan⸗ lagecapitals participirt. Eine imStaatsan- zeiger publicirte Cabinttsordre vom 3. Mai d. J. setzt die Frist, bis zu der den ausgewanderten hannöver'schen Militärpflichtigen die straffreie Rückkehr in die Heimath noch gestattet ist, auf den 1. Juli fest.

In Köln verwundete ein Offizier einen Civilisten(Postheamten) erheblich durch einen Degenhieb. Ein anderer Civilist wurde bei dieser Veranlassung leicht verwundet.

In Düsseldorf haben am 1. Juni etliche Säbel ⸗Excesse stattgefunden. Husaren und In⸗ fanteristen lieferten sich Scharmützel in den Straßen der Stadt und die Bürger flüchteten sich vorsorg⸗ lich in ihre Häuser, da bei solchen Gelegenheiten für die Civilisten sehr leicht etwas abfällt.

Bremen. Zum dritten deutschen Protestan⸗ tentage waren bis zum 2. d. bereits über 200 Theilnehmer eingetroffen. Zahlreich ist besonders Schleswig ⸗Holstein vertreten. Unter den Ange⸗ meldeten finden wir folgende Namen hervorragender Mitglieder: Oberhosprediger Dr. Schwarz aus Gotha, Prediger Spdow aus Berlin, Professor Baumgarten aus Rostock, Professor Holzmann aus Heidelberg, Professor v. Holtzendorff aus Berlin, Geheimer Oberkirchenrath Schenkel aus Heidelberg, Generalsuperintendent Dr. Meyer aus Koburg, Senior Bödecker aus Hannover.

Baden Heidelberg. DerPf. Bote kann aus authentischer Quelle in Betreff der Wahl eines Erzbischofs berichten, daß das Dom⸗ capitel dem Großh. Ministerium erwidert hat, es beharre auf seiner Liste und der Großherzog habe nur das Recht, alle Vorgeschlagenen bis auf drei alsminver genehm zu erklären. Drei Can- didaten müßten aber auf der Liste bleiben, als genehm erklärt werden und so das Domcapitel die Freiheit haben, aus diesen dreiGenehmen, gemäß der Bulle ad dom. gregis eustodiam den Bischof zu wählen. Oesterreich. Wien, 4. Das

Juni.

Herrenhaus nahm das Gesetz betreffs der Frei gebung der Advokatur in der wenig modifieirten

Fassung des Unterhauses an, ferner das Auf- die Wuchergesetze betressend, in

hebungsgesetz,