1868.
Samstag den 8. August.
93.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. U
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 43 sub 1. Gesetz, die ortsbürgerliche Niederlassung und Verehelichung betreffend.— sub 3. Bekanntmachung, die Auflösung des Rentamte Grünbe und die Reorganisation der Rentämter Gleßen, Homberg, Schotten und Friedberg. 1 f 2 1
Friedberg den 6. August 1868.
Betreffend: Gesuche von Miltitärpersonen oder deren Angehörigen um Versetzung innerhalb der Dipision, Beurlaubung, früheren Eintritt oder Eintritt in einer bestimmten Garnison ꝛc.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In Folge Auftrags Großh. Ministeriums des Innern vom 1. l. M., zu Nr. M. d. J. 8741, weisen wir Sie an, in Ihren Bürger⸗ meistereien zu veröffentlichen und außerdem zur Kenntniß der Interessenten zu bringen, daß alle Gesuche von Soldaten und Mannschaften oder deren Angehörigen um Versetzung innerhalb der Großh. Division, um Beurlaubung, früheren Eintritt, oder Eintritt in einer bestimmten
Garnison ꝛc., an die Großh. Division und nicht an das Großh. Kriegs- Ministerium zu richten sind.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Friedberg den 6. August 1868.
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Es wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge der Auflösung des Rentamts Grünberg und der Reorganisation der Rentämter Gießen, Homberg, Schotten und Friedberg, die Orte: Butzbach, Hausen, Nieder⸗Weisel, Oes, vom Rentamte Friedberg vom 1. Oktober d. J. an getrennt und dem Rentamte Gießen zugetheilt worden sind.
Friedberg den 7. August 1868.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a p p.
Hessen. Darmstadt. Der ordentliche Professor Dr. Regelsberger in Zürich ist an Iherings Stelle als ordentlicher Professor in der juristischen Facultät der Landes⸗Univerfität berufen worden und hat diesen Ruf angenommen.
— Hier eingegangener Mittheilung zufolge sind von der kaiserlich französischen Regierung gegen Einschleppung der Rinderpest ergriffen ge⸗ wesene Defensiv⸗Maßregeln aufgehoben, und ist die Einfuhr von Rindvieh nach Frankreich auf sämmtlichen Grenzen wieder freigegeben worden.
— Zufolge des am 4. August veröffentlichten Gesetzes treten von diesem Tage an die bisher gültigen Bestimmungen über ortsbürgerliche Niederlassung außer Kraft. Zur Verheirathung eines Mannes wird erfordert, daß er das 21. Jahr zurückgelegt hat; bei geringerem Alter kann durch das Kreis⸗ amt Dispensation ertheilt werden, sowie auch zur Erwerbung des Ortsbürgerrechtes bei mangelndem Alter. Zur Verheirathung ist der Erwerb des Ortsbürgerrechtes nicht erforderlich und weder Einzugsgeld, noch eine sonstige Abgabe darf von der ortsfremden Braut erhoben werden. Im Wesentlichen ist somit Conformität mit dem betr. Gesetze des norddeutschen Bundes hergestellt.
— Ministerpräsident Freiherr v. Dalwigk ist heute von einer mehrwöchigen Urlaubsreise hierher zurückgekehrt.
8. Gießen. Am 2. August passirte S. K. H. der Kronprinz von Preußen von Marburg kom- mend unsere Stadt.
S. Gießen. Bei Gelegenheit der am 2. August zu Bonn stattgehabten Semisäkularfeier der im Jahre 1818 von König Friedrich Wil ⸗ helm III. von Preußen gestifteten Universität, hat, wie viele andere Hochschulen, auch die unsrige eine Gratulation eingesendet, welcher als wissen⸗ schaftliches Ingredienz eine Abhandlung von dem Professor der orientalischen Sprachen Dr. Vullers, demselben, welcher im vorigen Jahre von der Pariser Akademie der Wissenschaften, wegen seines persischen Lexikons, den Preis erhielt, beigegeben wurde. Die sehr gelehrte Abhandlung, theilt das Leben des persischen Dichters Anvari in persischer und lateinischer Sprache mit und liefert einen eingehenden Comementar dazu.
Mainz. Der König von Preußen ist hier angekommen um größeren Uebungen der Garnison
anzuwohnen.
Preußen. Berlin. Nachdem den Men⸗ a die Befreiung vom Militärdienst entzogen ist, bereiten dieselben sich zur massenhaften Aus- wanderung nach Rußland vor, welches ihnen voll-
Aus der Umgegend Elbings sind beispielsweise binnen sechs Wochen bereits zwei Züge Mennoniten ausge— wandert.
— Die„Prov.⸗Corresp.“ sagt anläßlich der Wiener Schützenfestreden: Deutschland mißbillige diese Umtriebe, weil es einen aufrichtigen Frieden und gute Beziehungen zwischen Preußen und Oesterreich lebhaft wünscht. Mit Genugthuung sei hervorzuheben, daß die kaiserliche Regierung aus freien Stücken dafür gesorgt hat, jede Ur- heberschaft oder Theilnahme an den beim Schützen- feste stattfindenden Kundgebungen in Abrede zu stellen, um eine Trübung des guten Einvernehmens zwischen Preußen und Oesterreich zu verhüten.
— Nach einem Beschlusse des Bundesraths des Zollvereins treten fortan in dem allgemeinen Regulativ über die Behandlung des Güter und Effektentransportes auf den Eisenbahnen betreffs des Zollwesens mehrfache Veränderungen ein. So soll nun auch der Transport von Frachtgütern und Passagiergütern über die Zollgränze und innerhalb des Gränzbezirkes auf den Eisenbahnen bei Tage und bei Nacht gestattet sein. Ebenso soll es jetzt zulässig sein, aus Eisenbahnwagen oder Wagenabtheilungen, welche mit unverzollten Waaren unter Verschluß abgelassen werden, unter- wegs„unter amtlicher Aufsicht“, nach Abnahme des Verschlusses, einen Theil der Ladung zu ent- nehmen, sofern dieß ohne Ausladung anderer Waaren geschehen kann. Ferner sind die Central⸗ sinanzbehörden forthin befugt, an solchen Gränz⸗ punkten, wo es im Interesse des Reiseverkehrs liegt, eine Ausnahme dahin eintreten zu lassen, daß die Reisenden in den Personenwagen als Handgepäck„zollfreie Gegenstände“ in Hutschachteln, Neisetaschen, kleinen Koffern 1c. mit sich führen dürfen. Die Reisenden sind in einem solchen Falle verpflichtet, ihre Effekten unmittelbar nach der Ankunft des Zuges dem Gränzeingangsbeamten zur Revision vorzulegen.
— Graf Bismarck soll nach der„Montags Zeitung“ sowohl über die Veröffentlichung der Usedom'schen Note, als wie noch mehr über ihre Des avouirung durch die hiesigen offiziösen und
offiziellen Blätter aufs höchste betroffen und in ungewöhnliche Aufregung und Mißstimmung ge⸗ rathen sein. Seine Umgebung fürchtet einen nach⸗ theiligen Rückschlag auf seine langsam vorschrei⸗ tende Genesung.
— Die„Prov.⸗Corresp.“ meldet: Der Minister des Innern habe, das Nothgewerbegesetz erläu⸗ ternd, in einem Schreiben an die Bundesregie- rungen darauf hingewirkt, daß der Nachweis der Befähigung für Buchhändler und Buchdrucker nicht mehr als erforderlich betrachtet werde.
— Der König wird nach kurzem Besuch in Homburg etwa am 20. August nach Berlin zurückkehren.
Wiesbaden. Dem„Rh. K.“ schreibt man aus Berlin folgend für unsere Interessen wichtige Nachrichten: Die Verhandlungen zwischen Preußen und Darmstadt in Betreff der Eisenbahnbauten sind zu einem Abschluß gekommen, durch welchen für Preußen die Bahnstrecken Friedberg-Hanau und Hanau Offenbach und für Darmstadt die
trecken Gießen Fulda und Gießen-Gelnhausen gesichert werden. Sobald diese Verträge ratifizirt sind, werden veraussichtlich auch jene Verhand- lungen mit der Hessischen Ludwigsbahn wieder aufgenommen, welche für Wiesbaden und Um⸗ gegend ein besonderes Interesse haben. Es han⸗ delt sich dabei nämlich u. A. auch um eine Fortsetzung der nassauischen Bahn unmittelbar an dem rechten Rheinufer hinauf, direkte Verbindung derselben mit den Häfen Schierstein und Biebrich und Ueberbrückung des Main bei Gustavsburg, wodurch die directe Verbindung rheinaufwärts auf dem rechten Ufer hergestellt wird, während die rechtsrheinische Fortsetzung abwärts(Ehren⸗ breitstein Siegburg) schon im Bau begriffen ist.
Wiesbaden. Das über den herzoglichen Park- Aufseher jüngst gefällte richterliche Urtheil fährt fort, ein Aufsehen zu erregen, dem die ver- schiedensten Blätter in ihren Spalten Ausdruck geben. So fragt ein„Eingesandt“ in der„Hess. Volkszig.“:„Welche Strafe erhält ein Mörder, wenn ein Paar aus Nothwehr ertheilte Ohrfeigen mit 4 Wochen Gefängniß bestraft werden““
Bayern. München. Die„Correspondenz Hoffmann“ meldet, der Wiederzusammentritt der Commission behufs Auseinandersetzung des früheren Bun deseigenthums sei für kommenden Herbst in Aussicht genommen, da der durch die Be⸗


