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1868. M 79.
nzeiger für Oberhessen.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Dienstag den 7. Juli.
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Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag un Samstag.
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Unterhaltungs- Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1c.
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Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 34. sub. 1. Bekanntmachung, die Denaturirung von Vieh- und Gewerbesalz, sowie die Controle binsichtlich des abgabefrei denaturirten Salzes ber.—
ab. 2.
des Tabaks betr.— aub. 4. Bekanntmachung, die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866 betr.
Nr. 35. aub. 1.
scheinen betr.— sub. 3. Bekanntmachung, die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866 betr.
Friedberg am 3. Juli 1868.
Bekanntmach ung, die Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und det Zollstrafgesetzgebung detr.— sub. 3. Btkanntmachung, die Besteuerung
Verordnung, die Orgauisatlon des Kriegsministeriums betr.— sub. 2. Bekanntmachung, die Vernichtung von eingezogenen Grundrenten⸗
aeemaiee 8 Friedberg „ B. d. K. Eritzler, Kreis⸗Afsessor.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: Nr. XIX. Nr. 116. Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militärbeamte der vor⸗
maligen Schleswig⸗Holsteinischen Armee, sowie an deren Wiitwen und Waisen. Nr. 117. Gesetz betr. die Verwaltung der nach Maßgabe des Gesetzes vom 9. November 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe.
Vom 14. Juni 1868.
Vom 19. Juni 1868.
Nr. 118. Die Aufhebung der Oberpoft⸗Dircklion zu Straisund und Vereinigung mit der zu Stettin betr. Nr. 119 und 120. Die Ernennung und Empfangnahme von Consuln betr.
Betreffend: Das Landgestüt, hier die Erhebung eines Fohlengeldes für 1868.
Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 2. von 1865 bringen wir die Aufstellung und umgehende Einsendung der in obigen
Betreffe vorzulegenden Verzeichnisse hiermit in
Erinnerung.
Friedberg am 3. Juli 1868.
J. B. d. K. Kritzler, Kreis- Assessor.
Hessen. Darmstadt, 3. Juli. Erste Kammer. Die Regierungs vorlagen in Betreff von Militärbauten in Gießen und Darmstadt werden in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen zweiter Kammer angenommen. Die für die verschiedenen Kealschulen von der anderen Kammer bewilligten weiteren Unterstützungen erhalten gleichfalls die Billigung des hohen Hauses.— Graf Erbach⸗ Fürstenau spricht seine warmen Sympathien für vie Realschulen aus und ist wahrhaft erfreut, daß einmal Geld für nichtmilitärische Zwecke veraus⸗ gabt werde, insbesondere wo wie eben die Kräfte des Großherzogthums ausgesogen würden und das Land seinem Ruin entgegensehe.— Die von K. J. Hoffmann beantragte Erhöhung des Staats- beitrags für die Offenbacher Realschule wird da⸗ gegen ähnlich wie von der zweiten Kammer ab⸗ gelehnt.— Auf Grund mündlichen Berichts des Grafen Görz erhalten die mit Preußen abgeschlossenen Eisenbahnverträge die einstimmige Zustimmung der Kammer. Der Gesetzentwurf wegen Aufhebung der der Verehelichung und Niederlassung als Orts- bürger entgegenstehenden Beschränkungen wird nach der Fassung der Regierung angenommen— Der Rechenschaftsbericht über das Eisenbahnwesen pro 1860—62 wird genehmigt, dagegen das Ver⸗ langen zweiter Kammer auf Aufhebung der Schnell- zugstaxen verworfen.— Der Antrag des Abg. Wernher auf Annahme eines Anlehens von einer Million zur Bestreitung der außerordentlichen
Militärbedürfnisse wird gleichfalls angenommen, ebenso die Vorlage der Regierung wegen Ent⸗ schädigung der übernommenen ehemaligen Kurhessi⸗ schen Ortssteuererheber.
— 4. Juni. Erste Kammer. Die Gesetzes⸗ vorlagen des Justizministeriums über die Abkürzung der Fristen für Vorladungen und Ergreifung von Rechtsmitteln in der Provinz Rheinhessen, die Aufhebung der Wuchergesetze, die Aufhebung der Schuldhaft und die Erhebung von Stempelab⸗ gaben in der Provinz Rheinhessen werden an⸗ genommen. Dem Beschluß des andern Hauses über die privatrechtliche Stellung der auf Selbst⸗ hülfe beruhenden Erwerbs- und Wirthschafts⸗ Genossenschaften tritt die Kammer nicht bei. Der Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen über die Besteuerung des Branntweins und Biers wird genehmigt. Die Beschwerdevorstellung der orthodoxen, israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz wegen Beschränkung in Bezug auf die Religionsübung wird der Regierung zur Berück- sichtigung empfohlen. Die Vorstellung des Vor⸗ standes der Stadt Friedberg wegen der Verwendung des Augustinerfonds daselbst wird abgewiesen. Dem auf Antrag des Abg. Soldan an die Regierung gerichteten Ersuchen, um die Vorlage eines Schul- gesetzes versagt die Kammer einstimmig ihren Beitritt.
— Dem„Fr. J.“ wird mitgetheilt, daß bei sämmtlichen in jüngster Zeit statigehabten Avan-
dem Kriegsministertum die ausdrückliche Erklärung
beigefügt sei, daß die ertheilte höhere Charge zu keinem anderen Pensionsanspruche berechtige, als solche bei den jetzo veränderten Verhältnissen dem⸗ nächst normirt werden wird. Das Kriegsministerium bethätigt hierdurch sein Bestreben, die enorm ge⸗ steigerten Kosten, mindestens seinerseits, so viel als thunlich zu mindern.
— Die größeren Herbstübungen unserer Truppen werden im laufenden Jahre in der Gegend von Babenhausen-⸗Dieburg⸗Reinheim abgehalten werden. Die im Bereich des Manöverseldes gelegenen Orte erhalten in den Tagen vom 7. bis 20. September Einquartierung mit Verpflegung nach preußischen Reglements. Es ist denselben jedoch freigestellt, ob sie die Mannschaft selbst verköstigen, oder deren Verpflegung von den Truppentheilen geschehen lassen wollen.
Aus Oberhessen. In Folge des furcht⸗ baren Hagelschlags im Vogelsberg ist den davon betroffenen Gemeinden ein Steuerniederschlag be⸗ willigt worden.
Mainz. Die diesjährige Generalversammlung der Ludwig- und Alicen⸗Stistung fand am 1. d. im Akademiesaale des Schlosses unter zahlreicher Betheiligung des hessischen Lehrerstandes statt. Aus dem Jahresbericht pro 1867, sowie aus der Rechnung des vorigen Jahres heben wir hervor, daß die Anzahl der Mitglieder der Stiftung über
cements von Offizieren und Militärbeamten von! 1300 beträgt. Durch die Einlagen der Mitglieder,
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