Die Zusammenlegung der Grundstücke und die Anlegung von Gewannwegen.
823 Der Verfasser des Inserates 791 bat sich veranlaßt gesehen, sich mit einem von ihm soge— nannten Lehrvortrag gegen uns zu wenden. Derselbe ist nicht ganz zutreffend. Die Bedeutung des Wortes„Charakter“ ist nicht sowohl weitergehend als„Charakteristik“, als vielmehr der Be— deutung des letzteren Wortes gegenüberstehend, wie das Dargestellte zur Darstellung. Wir sprechen von dem Charakter einer Landschaft und von einer Charakteristik derselben, von dem Charakter verschiedener Schriftzeichen und einer Charakteristik derselben. Im letzteren Falle sind die hervor⸗ tretendsten wesentlichsten Merkmale zu einem Bild zusammengefaßt und dadurch ist ihr Charakter bestimmt. Man kann sagen: Dieser Ausspruch charakterisirt seine Ansicht, seine Anschauungen über seine Stellung zu einer Sache, einer Frage ꝛc.; man kann aber nicht sagen:„Dieser Ausspruch charakterisirt den Verfasser und wir brauchen zur Vervollständigung dieser Charakteristik kein Wort hinzuzufügen,“ wenn man blos seine Vorliebe für irgend eine Sache damit bezeichnen will. Eine Charakteristik einer Person, die so vollständig ist, daß man kein Wort mehr hinzuzufügen braucht, umfaßt, sonst wäre ste eben nicht vollständig, die Haupteigenthümlichkeiten derselben, die ihr Wesen ausmachen, die Grundstimmung ihrer Denk— und Gefühlsweise, ihren Charakter.
Es erscheint darum unstatthaft zu sagen, ein Ausspruch charakterisire Jemanden vollständig, und gleichzeitig zu behaupten, das ließe sich nur auf eine einzelne Ansicht desselben beziehen. Etwas Anderes wäre es, wenn die Unmöglichkeit nachgewiesen werden könnte, daß ein Ausspruch je einen Schluß auf den Charakter des Sprechenden gestatte. Solcher Aussprüche gibt es aber in Menge. Wenn z. B. Madame Stadl sagt:„Alles verstehen heißt Alles entschuldigen“, so läßt uns dies Wort einen tiefen Blick in ihr Seelenleben thun, ihr innerstes, eigenthümlichstes Wesen wird dadurch charakterisirt.— Was der Verfasser hat sagen und nicht sagen wollen, darüber waren wir nicht im Zweifel. Es sollte damit nur ein gewuchtiger Stoß gegen uns geführt werden; sind wir im Unrecht, wenn wir uns denselben genauer angesehen haben? Sind wir nun schuld an dieser Abschweifung? Unser Herr Gegner nimmt zum Motto seiner Erwiederung: Werde nicht hitzig, noch unartig im Streit um Meinungen und Ansichten.
Insofern und insoweit dasselbe auf uns gemünzt sein soll, geht ihm dazu jedwede Berech⸗ tigung ab.
Wir waren in der Lage, es rügen zu müssen, daß sein erstes Wort nicht der Sache, sondern der Person des Gegners gegolten hat; nur, dächten wir, war die Fassung dieser Sätze milder, als sein Motto.
Im Verlauf des Inserates 791 werden zur Unterstützung der gegnerischen Ansicht verschiedene Citate gebracht. Es scheint uns der Sache nicht angemessen, mit Autoritäten zu Felde zu ziehen in einer Angelegenheit, bei welcher Gründe und Gegengründe uns so unmittelbar berühren. Weder das Buch von Hunsinger, noch das von Schenk, noch das Gutachten einer Commission des Wies⸗ badener Gemeinderaths sind uns eine Autorität: die Sache betrifft das Wohl unserer Gemeinde, da wollen wir Gemeindeglieder selbst sehen und prüfen.
Ein weiteres mit„Eduard Ruths“ unterzeichnetes Inserat kommt auf originelle Weise zu der Schlußfolgerung:„Er scheut die Kosten, und deßhalb ist mit dem Mann, der für einen großen Vortheil, den er einsieht, ein kleines Opfer nicht bringen mag, nicht weiter zu rechten.“
Nun, in der That, unsere Gefühle begegnen sich; wir verspüren auch nicht die geringste Lust, mit dem Mann zu rechten.
Zum Schluß ist es nicht ohne Interesse, auf Folgendes hinzuweisen:
1. Die Zusammenlegung der Grundstücke wird angekündigt. Die Sache erscheint bedenklich und es wird darauf aufmerksam gemacht; da heißt es: So ist's ja nicht gemeint, es soll nur ein ganz klein Bischen zusammengelegt werden.
2. Die Dreifelder⸗Wirthschaft wird in die unterste Hölle verdammt. Dagegen wird remonstrirt, und da sagt man: Die Dreifelder⸗Wirthschaft kann ja beibehalten werden, nur Ausnahmen sollen möglich sein.
3. Von einer Seite wird behauptet, die Kosten seinen enorm im Verhältniß zu den allen⸗ fallsigen Vortheilen und im Hinblick auf unsere Zeitverhältnisse nicht gerechtfertigt; man solle darum wohl überlegen, jedenfalls sich die Zeit zur Prüfung der Sache nehmen, wozu ja die beste Gelegenheit vorhanden sei. Von der anderen Seite wird geltend gemacht, der Kostenpunkt dürfe nicht abschrecken 17. Da wird uns verkündigt, die Parzellen⸗Ver⸗ messung müsse ohnehin vorgenommen werden, und da betrüge der Mehraufwand für Regulirung in der Regel weniger als die Hälfte der gesammten Kosten.— Für diesen Fall laßt uns das Ersuchen an den Gemeinderath richten, bei den einschlägigen Behörden dahin zu wirken, daß auch die Parzellen ⸗Vermessung verschoben werde, damit wir Ge⸗ legenheit haben zu erfahren, was wir an der Sache haben und was sie kostet. Eine solche Bitte wird leicht zu motiviren sein und sicherlich Berücksichtigung bei der Behörde finden.
Felsenkeller von G. Philippi.
824 Eröffnung der Gartenwirthschaft bei günstiger Witterung
am 1. Osterfeiertag mit Lagerbier. 5 Licbig's Fleischerttaft Bekanntmachung. ) Pfd.
½ Mö. 820 Wegen Aufgabe meines Wagnerbandwerks lass⸗
7 PfDb.½ Pfd. N i 10 u 6 fl. 25 kr. 3 fl. 24 k. 1 fl. 45 kr. ich Dienflag den 14. April, Vormittags hr 82⁵ 5 e 5 e e eee eee en
20 Eichen⸗Stämme, vorzügliches Wagnerholz,
20 Fichten⸗Stangen, zu Leiterbäumen,
mehrere Langwieden und Deichseln,
5 eichene Pflugskrennel,
2 bis 300 Stück dürre Speichen,
200 Stück dürre Felgen. 77 f
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Frist bis Martini d. J. gestattet.
Publikum auf diesen enorm billig gestellten Preis, der es jeder Familie zugängli ed macht, aufmerksam za machen. Engelapotheke in Friedberg E. Görtz.
Vorzüglichen Aepfelwein
821 verkauft im Großen
Georg Philippi
August Goll
828 Allen Freunden und Bekannten sage ich bei meiner Abreise nach Wien ein herzliches Lebewohl. Frledberg den 5. April 1868. 0 Theodor Münch.
Frische Obergährhese
822 empfiehlt Georg Philippi zum„Steinernen Haus.“ Einen Acker 826 in der Kehl, einen Morgen haltend, aus der
Schweltzerische Kuratel, hat zu verpachten oder zu verkaufen Friedberg den 6. April 1868. M. Mondigler J.
Weiße leinene Caschentücher,
270 gefickt und glatt, Manschetten mit Kragen, Herrenkragen, Vorhemden, sowie Hosenträger bei
K. Friedrich neren der Posl.
Grundbesitzer
der Gemarkung Friedberg. 819 Es wird heute nicht, wie Manche glauben oder glauben machen wollen, wegen bloßer Anlage von Ge⸗ wannwegen und Regulirung der Gewanne abgestimmt, denn solches müßte ja nach dem Abstimmungsmodus,
wird vielmehr abgestimmt auf Grund des Art. 3 des Gesetzes über Zusammenlegung, also auch Ver⸗ legung der Grundstücke. Sind hierbei die zustimmenden Grundbesitzer in der Majorität, dann werden hiernächst etwaige Reclamationen im Sinne des Act. 23 des Ge⸗ setzes wenig nützen. Auch um die Dreifelderwirthschaft ist es alsdann geschehen. Zu deren Beseitigung bedarf es nicht erst der Aufhebung der Schäfereiberechtigung, denn diese hebt sich nach Maßgabe des Gesetzes vom 7 Mai 1849 von selber auf, wenn kein sog. Brachfeld mehr existirt. Wenn ich hierbei die Erwiederung meines anonymen Sachgegners in Nr. 41 d. Bl. unberücksichtigt lasse, so geschieht dies in der Ueberzeugung, daß er mir solches demnächst, wenn er zur Besinnung gekommen, gewiß noch Dank wissen wird, denn auch seine letzte Entgegnung dürfte, wie der Sachkenner sefort einsehen muß, aus sehr hand⸗ greiflichen Gründen eine Kritik nicht verdienen. Uebrigens hat mich das an die Spitze des anonymen Artikels gestellte Motto ungemein amüsirt; ich wünsche, daß der Verfasser dasselbe hinführo besser beherzigen möge. Den Grundbesitzern aber rufe ich zum Schlusse zu: Seid auf der Hut, es dreht sich um Euer Eigenthum!!
Am 7. April 1868. J. P. Müller.
827 Es hat dem Allmächtigen gefallen am 5. April, Morgens 4½ Uhr, unsere unvergeßliche, geliebte Tochter und Schwester
Margaretba Schmidt, nach 6wöchentlichem Leiden, nach kaum zurück ⸗ gelegtem 23. Lebensjahre in ein besseres Jenseits abzurufen.
Mit dieser schmerzlichen Anzeige sagen wir Allen, welche bei der Beerdigung und während ihres Krankseins unsern bittern Schmerz durch ihre liebevolle Theilnahme zu theilen suchten, unsern tiefgefühlten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Kirchen buchsauszüge.
Evangelische Gemeinde.
Getauft e:
29. März. Dem hiesigen Bürger und Wagner⸗ meister Friedrich Wübelm Hanstein ein Sohn, Johann Wilhelm, geb den 27, Februar.
Beer digte:
30. März. Karl Friedrich Renner, Dr. med. und pens. Großh. Kreiearzt dabier, 81 Jahre, 10 Monat, 8 Tage alt, gestorben den 28. März.
31. März. Susanne Narie Dannemann, geb. Hyrontmus, Wittwe des verst. biesigen Bürgers und Tapeziers Joseph Dannemann, 58 Jahre, 11 Monat, 9 Tage alt, gest. den 29. März.
31. März. Johunn Adam Stemmler, piesiger Bürger und Wagnermeister, led. Sohn des weil. bies. Bürgers und Wagnermelsters Joh. Heinrich Stemmler, 77 Jahre, 5 Monat, 20 Tage alt, gest. den 30. März.
1. April. Johannette Karoline Clara Hofmann, geb. Lohrfink, Wittwe des verst hiesigen Bürgers und Wirihs Joh. Kaspar Hofmann, 79 Jahre, 6 Monat, 29 Tage alt, gest. den 30. März.
Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Gründonnerstag.
Evangelische Gemeinde. Gottesdienst in der Stadtkirche: Vormittags: Herr Pfarrer Köhler.
Verantw. Red.: Hermann Schimpff.
zum„Steinernen Daus.“ in Glauberg.
Druct und Berlag von Bindernagel& Schimpff.
Wegen des Charfreitags müssen alle für die nächste Samstagsnummer vestimmten Anzeigen schon 0 Uhr, bei uns eingetroffen sein.
am Donnerstag den 9. d. M. Vormittags 1
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welchen Art. 30 des Gesetzes vorschreibt, geschehen; es
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