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1008.
Samsiag den 7. März.
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29.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Ititdberger Juttlligenzblatt.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Nr. 11. Nichts. Nr. 12. sub 1. Frledberg am 4. März 1868.
wegen Beflechung.
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Amtlicher Theil.
Verordnung, die Organisatlon von Landwehrbehoͤrden betreffend.
Betreffend: In Untersuchungssachen gegen Julius Donanth, Sohn des Franz Donanth von Höchst a. M.,
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Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
r Kreisamt Ftrledbetg
ra p p.
Friedberg den 5. Februar 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Wir beauftragen Sie, auf den Rubrikaten zu fahnden und ihn im Betretungsfalle gefänglich vorführen zu lassen.
Ter a p p.
Hessen. Darmstadt. Die II. Kammer der Stände wird am kommenden Monkag, den 9. März, ihre Berathungen wieder aufnehmen. Die Tagesordnung zu der auf Vormittags 11 Uhr anberaumten Sitzung lautet: Berathung über: 1) die Vorlage des Großh. Ministeriums des Innern, betreffend den Gesetzesentwurf, die Ein- führung mehrerer Gesetze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. Sep— tember 1866 neu erworbenen Gebietstheilen; 2) die Vorlage desselben Ministeriums, betreffend den Gesetzes⸗Entwurf, die Ausdehnung des Gesetzes
vinzialschulfonds auf die durch den Friedensvertrag
erworbenen Gebietstheilr; 3) die Vorstellung von
haben des Abgeordneten Wernher von Nierstein, bei dem demnächstigen Wiederzusammentritt der und außergewöhnlichen Ausgaben in Kriegs Departement durch werden möchten, hat bei uns allseitig den größten Beifall gefunden.
vom 19. Febr. 1853 über die Errichtung zen Pro-
verzeichnet werden wird, den noch weitere drückende Steuern aufzubürden.
1„ 2— 2* 173 Ortsbürgern der Gemeinde Berstadt, die Er⸗ nahme einer ausreichenden Anleihe und man er—
hebung der Gemeinde Einnahmen der Gemeinde höhe entweder die bereits bestehenden
Berstadt betreffend; 4) die Vorstellung und Bitte Steuern durch einen entsprechenden Zuschlag vom
des Jacob Velte II. zu Selters, Kreises Nidda, um Wiederanstehung als Bahnwärter.
b— Am 2. d. M. baben sich 20 Mann der groß. hessischen Division, 1 Feldwebel und 19 Unteroffiziere zur Erlernung des preußischen Munitions-Colonnen-Systems nach Wiesbaden begehen. Dieselben werden voraussichtlich einen Monat dort verbleiben.
*— Die„Frkf. Z.“ meldet: Wie im Publikum verlautet, sellen mit dem Banquier Erlanger in FVrankfurt a. M Unterhandlungen wegen gewisser Abänderungen des mit ihm getroffenen Abkommens wegen des Ausbaues der oberhessischen Bahnen eingeleitet worden sein. Die oberhessischen Depu— tirten wollen blos unter der Voraussetzung den don der Regierung mit der hess. Ludwigsbahn abgeschlossenen Vertrag genehmigen, daß gleich zeitig der Ausbau der Linien in ihrer heimath— lichen Provinz sichergestellt werde.
— In der Sitzung des Bezirksstrafgerichts dom 3. d. M. wurde ein Preßprozeß gegen das in Mannheim erschienene„Deutsche Wochenblatt“ wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten von Dalwigk verhandelt. Der Redakttur des genannten Blattes sowie der Verleger, beide in Mannheim, waren der Vorladung nicht gefolgt, erschienen waten nur die beiden der Verbreitung jener Zeit— schrift angeklagten hiesigen Buchhändler Schor- bopf und Küchler. Tie Verhandlung endigte vamit, daß beide letztere Buchhändler feeigesprochen, Redakteur Strobel und Verleger Schneider von Mannheim zu je 3 Monaten 14 Tage Cor- ektionshaus und 125 fl. Geldbuße, sowie/ ver Kosten verurtheilt wurden.
ö— Des Großherzogs K. H. ist am 5. d. nach
München abgereist, um dort der seierlichen Bei— etzung der Leiche König Ludwig J. beizuwohnen. E der„Darmst. Zig.“ wird aus Rheinhessen
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Uschrieben: Das dahier bekannt gewordene Vor-
Anfang des Jahres 1869 an, oder man bringe von diesem Zeitpunkt an das preußische Klassen— und Einkommensteuergesetz mit den nöthigen Mo— dificationen und unter Aufhebung der Personal—
Preußen. Berlin.
In der
den Handelsvertrag mit Portugal; das Regulativ für den Güter- und Effektentransport auf den Eisenbahnen; die Jahresabrechnungen über die Zölle von 1860 bis 1866; Zollerlaß an Wein auf der Niederl. Rheinischen Eisenbahn; Zoll— personalbestand bei den Hauptämtern zu Lüneburg und Schweidnitz; zollfreie Ablassung von eisernen Materialien zum Schiffbau; Ausschluß der Lange— schen Schiffswerft bei Bremerhafen vom Zollgebiet; Erhöhung der Luxemburgischen Pauschalsumme; Abänderung einiger Bestimmungen der Zollordnung und mehrere andere Vorlagen.
— Wie die„Nordd. Allg. Ztg.“ meldet, ist das Spielbankgesetz vom Könige genehmigt und wird demnächst publizirt werden. Mit Wiesbaden werden jetzt Unterhandlungen wegen Unterbleibung des Spiels an Sonn- und Festtagen eingeleitet werden.
— Prinz Napoleon traf am Abend des 4. d. hier ein und wurde im Bahnhof vom französischen Botschafter empfangen.
— Prinz Napoleon besuchte am 5. d. das Königspaar und erhielt sodann den Gegenbesuch des Königs. Er dinirte an demselben Tage mit Gefolge bei dem König.
— Von Hannover wird das Gerücht ge⸗ meldet, Herzog Wilhelm von Braunschweig beab— sichtige zu Gunsten des Kronprinzen von Hannover abzudanken.
ö
direkten
steuer für das Großherzogthum Hessen in Anwendung.
— Seitens des Bundeskanzleramts ist eine Commission nach Hamburg zur Prüfung der Ein-
Landstände den Antrag zu stellen, daß die großen richtungen für das Auswanderungswesen abgeordnet unserem worden und hat eine Anleihe gedeckt begonnen.
bereits dort ihre Thätigkeit
Kassel. Das Landrathsamt zu Witzenhausen
Es wäre in der That nicht erklärt bezüglich der Aufforderung des Kreisbereiker national-ökonomisch gehandelt, in dem laufenden Hoffmann an die Wirthe wegen Haltung des Jahre, welches als ein Jahr der Noth, Theuerung Kreis blattes, daß nicht einmal die Aufforderung, und Geschäftslosigkeit nicht allein für Oberhessen das Kreisblatt zu halten, geschweige denn die und Starkenburg, sondern auch für das frucht daran barere Rheinhessen mit Recht in den Annalen Wissen oder auch nur im Sinne des Landraths- Steuerpflichtigen amtes erfolgt sei.
Die
geknüpfte Bedrohung der Wirthe mit
Bayern. Nünchen. Der Tod König
mit dem Königreich Preußen vom 3. Sept. 1866 Ständeversammlung ermächtige deßbalb die Groß- Ludwig I. beschäftigt die bayerischen Blätter leb- berzogliche Staatsregierung zur alsbaldigen Auf—
baft und ebenso gespannt ist man im Publikum auf die Testamentseröffnung des Verstorbenen, da bekanntlich der König ein sehr bedeutendes Privat- vermögen hinterläßt, man spricht allein von 20 Millionen in bayerischen Staatspapieren, über dessen Verwendung mancherlei Vermuthungen laut werden. Eine Correspondenz des„Fekf. Journ.“ sagt in dieser Beziehung: Jedenfalls enthält das Testament, dessen Inhalt kaum irgend Jemanden
zweiten noch bekannt sein möchte, da es schon ziemlich Sitzung des Bundesrathes, am 3. März, wurden lange Zeit deponirt und mit Nachträgen versehen die verschiedenen Ausschüsse gewählt, worauf fol- worden ist, auch Bestimmungen über die Glyptothek, gende Präsidialvorlagen an die betreffenden Aus- Pinakothek und die andern vom Könige meist aus schuͤsse abgegeben wurden: Unterhandlungen über Privatmitteln erbauten, mit Kunstschätzen aus-
gestatteten Prachtgebäude. Es wird sich nun entscheiden, ob diese Kroneigenthum werden, oder an den Staat übergehen.— Es ist wohl mehr im engeren Kreise bekannt, daß König Ludwig, originell
in vielen Dingen, seit seiner Thronbesteigung seiue sämmtliche Garderobe hat aufbewahren lassen. Seine Röcke, Hosen, Hüte in allen mög—
lichen Formaten von Filz, Stroh 1c. und in allen Farben sind in ein paar Schränken in den ver⸗ einigten Saumlungen aufgehoben; sogar Haus- jacken, geflickte Röcke und ausgebesserte Hosen sind dabei. Der König trennte sich nicht gerne von einem Kleidungsstücke, das er längere Zeit getragen. Die ganze Sammlung ist jetzt schon merkwürdig, da sie den langen Zeitraum von 1825 umfaßt und dürfte nicht leicht die Garderobe irgend eines Herrn vollständig für ein Menschenalter gesammelt worden sein. Schon die Hüte allein, mehrere Dutzend, erregen die Ausmerksamkeit der Beschauen⸗ den. Bis jetzt wurde diese Garderobe nicht öffentlich gezeigt.
— Im Nachlaßz des Königs Ludwig J. soll sich auch ein Koffer mit der Ausschrist befinden, daß derselbe erst 25 Jahre nach seinem Tode geöffnet werden darf; es steht zu vermuthen, daß derselbe Dokumente enthält, welche Zeitgenossen des Königs betreffen.
Oesterreich. Wien. Die„Wiener Zig.“
meldet ossigtell die Enthebung des Erzherzogs


