Ausgabe 
6.8.1868
 
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1868.

Donnerstag den 6. August.

M 92.

nzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:

Nr. 39 sub 3.

Bekanntmachung, die Erhebung der Eichgebühren betreffend. sub 4.

Bekanntmachung, die Einführung verschtedener Verordnungen in den

in Folge des Fiiedensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietsthetlen betreffend. sub 6. Bekanntmachung, die Einführung verschledener auf das

Polizeistrafgesetz bezüglichen Verordnungen und Vestimmungen in den neu erworbenen Landestheilen betreffend. sub 7.

Belannsmachung, die Ausdehnung der In⸗

Hruttion sür Forstwarte und für Feldschützen auf die neu erworbenen Landesthetle betreffend. sub 8. Bekanntmachung, die Einziehung der im Jahr 1855 ausgege⸗ denen Herzoglich Anhalt'schen Staate kassenscheine in Stücken von 10 Thlr. betreffend.

Nr. 40 sub 1. Nr. 41 sub 1.

Bekanntmachung, das Regulativ über die zollamiliche Behandlung des Poflvperkehrs betreffend. Gesetz, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unterofsiztere und Soldaten betreffend. sub 2.

Gesetz, 1. die Pensionserhöhung für

die im Krlege invallde gewordenen, sowie für die überbaupt durch den actven Mllltärdtenst verstümmellen oder erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen, beztiehungsweise im Offiztergrang stehenden Militärbeamten. 2. die Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Krieg gebliebenen Militärpersonen aller

Rangelassen betreffend. Nr. 42 sub 1.

Bekanntmachung die Erhebung der Einkommensteuer in den beiden letzten Quartalen des Jahres 1868 betreffend. sub 2. Bekanntmachung,

die Aufnahme eines Anlehens von 1,000,000 fl. zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfutsse der Staatskasse betreffend.

Friedberg den 3. August 1868.

Betreffend: Die Stellen der Criminalkossenrechner; hier die künftige Verrechnung der bisherigen Einnahmen

der Ceiminalkassen.

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Groß herzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Friedberg den 4. August 1868.

n g.

Wir bringen zur offentlichen Kenntniß, daß die Dienstgeschäfte eines Rechners der Criminal, und Polizeikasse der Provinz Oberhessen dem Rechner der Criminal, und Polizeicasse der Provinz Starkenburg zur Mitversehung vom 1. Januar 1869 an provisorisch überwiesen und daher von dem genannten Zeitpunkt an auf den letzteren äbergehen werden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg n

Hessen. Darmstadt. Das Großberzogliche Regierungsblatt Nr. 42 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung der Einkommensteuer in den deiden letzten Quartalen des Jahres 1868 betreffend. Der monatliche Betrag, welcher, unter Anwendung des gleichen monatlichen Ausschlags wie bei den übrigen direkten Steuern, für die genannte Zeit auf den Gulden Normalstenerkapital der Einkommensteuer ausgeschlagen ist, berechnet sich auf einen Kreuzer und fünf Achttheil Pfen⸗ nige. Unter Zugrundlegung dieser Norm ergibt die Be⸗ rechnung der Einkommensteuer nach Steuercommissariaten an Steuerkapital ohne Abzug des Personalsteuerkapitals Einkommensteuerkapital nach Abzug des Personalsteuer⸗ kapitals und Steueransatz für einen Monat folgende

Zahlen: fl fl. fl ir Pf. Alsfeld 70280 51980 1001 41 3 Alzey 93010 66570 1282 51 2 Beerfelden 42510 33400 643 38 3 Bingen 167510 118390 2281 28 2 Büdingen 73100 57930 1116 21 2 Butzbach 57800 44340 854 28 Darmstadt 695610 484600 9338 38 3 Dieburg 55680 41400 797 48 3 Friedberg 124030 86100 1659 13 1 Fürth 38960 28390 547 6 Gießen 178500 125900 2426 11 Groß⸗Gerau 850900 64970 1252 1 2 Grünberg 31660 24140 465 12 Heppenheim 53770 40090 772 34 Hoͤchst 49400 40620 782 47 Homberg 24360 17430 335 53 2 Hungen 81240 65380 1259 35 2 Langen 46600 35730 688 32 3 Lauterbach 43610 32230 621 6 Mainz 579920 332290(403 30 1 Michelstadt 69810 55370 1067 12 Nidda h 2 2 Oker⸗Ingelbeim 61520 44320 854 5 Offen vach 281090 203510 3921 48 2 Oppenheim 99570(8490 1319 51 2 Ofthosen 67120 48040 935 20 1 Schlitz 19560 14460 278 39 1 Schotten 15250 11360 218 55 Seligenstadt 42190 32100 618 35 3 Wörrstadt 54860 00 1713 59 Worms 266660 201740 3887 42 Zwingenberg 81440 61280 1180 55 Summa If U UU f? 50240 11 2

Die Gesammtsumme der Einlommenstener für die bei⸗ den letzten Quartale d. J. beläuft sich hiernach auf 301,477 fl. 9 kr. Wer sich durch die Einschätzung be⸗ schwert erachtet, kann innerhalb sechs Wochen nach Zu⸗ stellung des Steuerzettels, bezw. des Begleitschreibens eine neue Beschlußnahme der Einschätzungs-Commission ver⸗ langen oder innerbalb drei Monaten die ebenfalls bei dem Vorsitzenden der Einschätzungs-Commission anzubringende schrifiliche Reclamation einlegen. Reclamationen in Folge Verlustes einzelner Einkommensquellen oder des Ablebens

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von Steuerpflichtigen müssen binnen drei Monaten nach dem stattgehabten Verlust oder Todesfall bei dem betreffen⸗ den Steuer-Commissär vorgebracht werden, welcher eine Prüfung und Entscheidung durch die Einschätzungs⸗Com⸗ mission zu veranlassen hat, gegen welche Entscheidung dem Reclamanten innerhalb 4 Wochen die Berufung an die Landes-Commission zusteht. Ein weiterer Recurs gegen die Entscheidung der letzteren findet nicht statt. Recla⸗ mationen gegen die angesetzte Einkommensteuer, welche sich nicht auf die Einschätzung, sondern auf den von der Steuerbehörde danach gebildeten Steueransatz oder die Steuerberechnung beziehen, werden nach den bei den übrigen direkten Steuern über das Reclamationsverfahren ertheilten Vorschriften behandelt. Beschwerden gezen das Verfahren der Einschätzungscommission werden bei dem Vorsitzenden der Landescommission vorgebracht, welcher die Beschluß⸗ fassung dieser Commission veranlaßt. Beschwerden gegen das Verfahren der Landescommission und des Vorsitzenden sind behufs ihrer Entscheidung bei Großherzoglichem Ministerium der Finanzen anzubringen.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Aufnahme eines Anlehens von 1 Mill. Gulden zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse der Staatscasse betreffend.

III. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens.

Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allerguädigst geruht: am 20. Juli dem Gymnastallehrer in Pension Dr. Eich zu Worms die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen-Weimar⸗Eisenach verliehenen Ritterkreuzes erster Abtheilung des Hausordens der Wach samkeit oder vom weißen Falken zu ertheilen.

IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. Juli den von dem Grafen Eberhard zu Erbach-Erbach auf die zweite evangelische Pfarrstelle zu Reichelsheim, im Dekanate Erbach, präsentirten Pfarramts⸗Candibaten Leydhecker aus Darmstadt für diese Stelle zu bestätigen; am 20. Juli dem Mitgliede des Oberststallmeistcramtes und Hosstall⸗ kassier Wamser bis auf Weiteres die Kasseverwallung und Rechnungssührung der Hoskasse und der Hosmeierkasse zu übertragen; am 21. Juli den Districtseinnehmer der Distictseinnehmerei Hirschhorn Müller in gleicher Dienst⸗ eigenschaft in die Districtseinnehmerei Pfungstadt zu ver⸗ setzen, den Finanz⸗-Accessisten Klingelhöfser aus Groß⸗ Karben zum Distnictscinnehmer der Distrietseiunchmerei Hirschhorn und am 25. Juli den Wagenrangirer Lutz von Darmstadt zum Wagenwärter bei der Main⸗Neckar⸗ Eisenbahn zu ernennen.

V. Gestorben: am 7. Juli die Lehrerin Anna Kath. Müller zu Bodenheim; am 9. Juli der Kreisbau⸗ ausseher Wißmann zu Groß-Gerau; an demselben Tage der pensionirte Förster Euler zu Urberach; am 10. Juli der Schullehrer Stromberger zu Langen; am 14. Juli der evangelische Pfarrer Schenck zu Gensingen; an demselben Tage der Landgerichtsdiener Billau zu Friedberg; am 18. Juli der Hoskassier Dember.

Der Großherzog und Prinz Alexander sind Mittwoch den 5. Vormittags 11½ Uhr, mit dem Schnellzug nach Kissingen gefahren, und

werden dort der am 8. d. stattfindenden Feier des Geburtstags der Kaiserin von Rußland beiwohnen.

Friedberg. DieWeser⸗Zeitung schreibt: In Betreff des baperischen Vorschlags zur Ein⸗ setzung einer süddeutschen Militärcommission können wir allerdings bestätigen, daß die bis jetzt statt⸗ gehabten Verhandlungen zu keiner Verständigung über die sachlichen Fragen geführt haben. Da zudem Verhandlungen von Cabinet zu Cabinet einer Verständigung wenig günstig sein würden, haben die drei süddeutschen Regierungen die Ver abredung getroffen, daß die resp. Kriegsminister sich im Laufe dieses Monats zu einer Conferenz vereinigen sollen, um über den bayerischen Vor⸗ schlag zu berathen. Wie verlautet, ist der Zu⸗ sammentritt dieser Conferenz auf den 20. August angesetzt. Es scheint nicht, daß der wahrscheinlich in München zusammentretenden Conferenz ein be⸗ stimmt formulirter Vorschlag unterbreitet werden soll; dieselbe würde den Versuch machen, ob die drei Regierungen sich über die Modalitäten der Errichtung einer ständigen Militärcommission ver⸗ einigen können oder nicht. Baden dürfte daran festhalten, daß der Zusammenhang des süddeutschen Defensivsistems mit dem norddeutschen in irgend einer erkennbaren Form gewahrt werde.

Preußen. Berlin. Wie verlautet, hat Karl Vogt den ihm von dem früheren Abgeord⸗ neten Dr. Michelis(Allenstein) vor nicht langer Zeit hingeworfenen Fehdehandschuh aufgenommen, und sieht man mit großer Spannung dem Mitte August hier in Berlin stattfindenden öffentlichen Disputatorium entgegen.

Bonn, 3. August. Zur fünfzigjährigen Jubelfeier der Universität, welche am Samstag begonnen, sind der König und die Königin heute Vormittag um Uhr hier eingetroffen; der Kronprinz langte bereits gestern Abend hier an.

Kassel. DerHess. Volkszig. wird als verbürgt mitgetheilt, daß in allernächster Zeit fran⸗ zösischerseits die Verhandlungen veröffentlicht werden sollen, welche vor dem Kriege von 1866 zwischen dem Kaiser Napoleon und dem Grafen Bismarck und v. d. Goltz, preußischem Gesandten am fran- zösischen Hofe, bezüglich der deutschen Frage per- sönlich gepflogen worden sind. Die Veröffent- lichung der Usedom'schen Note, wird hinzugefügt, ist nur ein Vorläufer dieser, wie man sagt,

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