Ausgabe 
4.4.1868
 
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1868.

Jamstag den 4. April.

41.

Anzeiger für

berhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Atiedberger Jutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Statistick de Bewegung der Bevölkerung hier die Einsendung der betreffenden

Verzeichnisse pro 1867.

Friedberg am 1. April 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgetmeistereien. Mehrere von Ihnen haben bei Einsendung der Register in obigem Betreffe für 1867 gleichzeitig um Uebersendung des Formular⸗

papiers zu den Registern für 1868 bei uns nachgesucht.

Dieses veranlaßt uns Sie auf unser Ausschreiben vom 7. März 1867, Anzeiger

Nr. 30., wiederholt aufmerksam und Ihnen weiter bemerklich zu machen, daß, wie dorten schon angegeben ist, das Formularpapier zu den Registern in obigem Betreffe nur alle in bei der Calculatur der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik

in Darmstadt bezogen werden kann.

Betreffend: Anzelge gegen Juliane Klünkel von Daubringen im Kreise Gleßen wegen Uebertretung

der Gefsindeordnung.

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Friedberg am 4. April 1868.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmie des Kreises. Unser Ausschreiben vom 26. v. M. hat durch die Arrestation der Juliane Klinkel von Daubingen seine Erledigung gefunden.

Trapp.

Hessen. Darmstadt, 1. April. II. Kammer. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Vor lage der Großh. Ministerien der Justiz und des Krieges, betreffend den Gesetzentwurf, die Todes erklärung von Personen, welche an dem Feldzuge von 1866 Theil genommen haben und vermißt sind. Die wesentlichste Bestimmung des Gesetzes ist die, daß als Todestag der durch Erkenntniß für todt erklärten Vermißten der letzte Dezember des Jahres 1866 angenommen wird, also von diesem Tage an die rechtlichen Folgen eintreten. Das Gesetz stimmt beinahe wörtlich mit dem in Preußen am 24. Februar d. J. erlassenen überein und wird nach längerer Debatte, an der sich der Justizminister und die Abgg. Becker, Hall- wachs, Stockhausen, Zentgraf, Kempff, K. J. Hoffmann, Schäfer und Volhard betheiligten, von der Kammer angenommen. Weiter stimmt das Haus dem jüngst von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf bei, wodurch bei Actien- Gesellschaften, welche den Bau und Betrieb von Eisenbahnen zum Gegenstande haben, mit staat⸗ licher Erlaubniß die Höhe der Einzahlung von 40 pCt. des Nominalbetrags der Actien auf 25 pCt. herabgesetzt werden kann. Ein Zusatz, hierzu bei weiteren Fällen die Genehmigung der Stände einzuholen, welchen K. J. Hoffmann beantragt, wird ebenfalls genehmigt. Ein weiterer Gesetzentwurf wegen Herbeiziehung der im Inland lebenden Ausländer zur Personalsteuer wird wegen der bevorstehenden Reform unseres Steuerwesens vorerst nicht in Betracht gezogen. Für bau- liche Herstellungen am Ständehaus werden die angeforderten 3500 fl. verwilligt.

Am 31. März traf der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland mit einem Extrazug von Stuttgart hier ein und begab sich nach einem zweistündigen Aufenthalte am Großherzoglichen Hof um 4 Uhr mit dem Schnellzug der Main-Neckar⸗ Bahn nach Frankfurt.

Das 4. Inf.⸗Reg. bezog am 1. April in Pfungstadt und Eberstadt Cantonnements, wogegen das 3. Inf.⸗Reg. in die hiesige Garnison zurück kehrte.

Die Volkszählung vom 3. Dez. v. J. weist eine Bevölkerung des Großherzogthums von 823,644 Seelen nach; zum norddeutschen Bunde gehören 257,899, die südhessischen Gebietstheile zählen die übrigen 565,745. Die Bevölkerung Rheinhessens hat sich in Folge Auswanderung seit 1864 um 810 vermindert.

Die jüngste Nummer der Mittheilungen

unserer Centralstatistik enthält u. A. eine Zu

sammenstellung der Ein- und Ausfuhr des Groß- Es sollen schon jetzt bedeutende Anmeldungen zu

herzogthums über Bremen im Jahre 1866. Nach derselben betrug der Werth der in Bremen ein geführten Waaren 325,135 Reichsthaler Gold, oder nach rheinischer Währung 639,432 Gulden. Von dieser Summe kamen etwa zwei Drittheile auf nur vier Artikel. Es wurden nämlich für 206,281 fl. Rheinwein, für 100,331 fl. lackirtes Leder, für 59,326 fl. Cigarren und für 46,148 fl. Lederwaaren aus unserem Lande über Bremen exportirt. Großherzogthum Waaren

eingeführten betrug

auf rohen und fabricirten Tabak kommen. 1865 steigerte sich die Einfubr(in Bremen) um 34,4 Prozent und die Ausfuhr um 15,1 Prozent. Hieraus und aus einer vergleichenden Uebersicht früherer Jahre resultirt, daß die Ereignisse im Jahre 1866 auf unseren Verkehr mit Bremen einen bemerkbaren Einfluß nicht geübt haben. Aus Oberhessen. Das Gebiet der Köln Mindener Eisenbahngesellschaft in nördlicher und nordöstlicher Richtung wird eine sehr bedeutende Ausdehnung erhalten, ebenso wird ihr durch die oberhessischen Bahnen, für welche eine Zinsgarantie von% auf ein Baukapital von 28,400,000 fl. seitens der bessischen Stände genehmigt wurde, ein besonders wichtiges Ver bindungsglied mit dem Süden dargeboten. Die letztgedachten Bahnen(von Gießen nach Fulda und von Gießen nach Gelnhausen) füllen eine schwer empfundene Lücke in dem deutschen Eisen⸗ bahnnetze aus, und sie scheinen vorzugsweise be rufen, der westphälischen Kohle ein großes Absatz⸗ gebiet nach Mittel- und Süddeutschland zu gewinnen. Wir haben schon früher auf das besondere wirth schaftliche Interesse, welches diese Bahnen in Anspruch nehmen, hingewiesen und führen jetzt noch weiter an, daß nach Genehmigung der Verträge mit dem Bankhause der Herren v. Erlanger & Söhne, die mit 40 gegen 6 Stimmen erfolgte, nunmehr die Arbeiten unverzüglich in Angriff genommen werden sollen und demnächst die Actien emission, wie wir hören vom 6. April an, zum Kurse von 75(für die mit% auf 99 Jahre garantirten Actien, deren Werth jedoch erheblicher Steigerung fähig zu sein scheint) stattfinden wird. Als Verwaltungsräthe bezeichnet man den Prinzen von Sachsen-Weimar, den Grafen Solms Laubach und den Fürsten von Isenburg Büdingen⸗- Wächtersbach, die Herren M. v. Bethmann und R. v. Erlanger u. s. w.

Der Werth der aus Bremen in das muͤndungen.

den zu eröffnenden Zeichnungen vorliegen und werden die zur Subsceription kommenden Summen von dem Publikum, das sich außerdem jetzt gern von österreichischen und amerikanischen Papieren frei macht, mit Eifer aufgegriffen werden. Preußen. Berlin. Unter den dem Bundesrath vom Präsidium gemachten Vorlagen befindet sich eine betreffs Uebernahme der Garantie einer Anleihe zur Fahrbarmachung der Donau- Ferner Entwürfe eines Postvertrages

6 mit Dänemark, eines Vertrages mit Belgien wegen 515,297 Reichsthaler Gold oder 1,013,414 fl., Austausch von Geldsendungen und wovon beinahe neun Zehntheile, nämlich 898,857 fl., eines Telegraphenvertrages mit Luxemburg.

Paketen, und Der

Gegen Gesetzentwurf bezüglich der Quartierleistung für

das Militär wurde angenommen.

DieProvinzial-Corresp. sagt in einem Artikel über die weitere Entwicklung der deutschen Verhältnisse, dieselbe könne nur auf friedlichem Wege vollzogen werden. Wer es ernst mit der deutschen Einigung meine, möge in Gemeinschaft mit der preußischen Regierung Hand an die Förde rung des Volkswohls im Reichstage und im Zollparlament legen.

Frankfurt. Wie man vernimmt, findet die Emission der oberhessischen Eisenbahnactien vom 6. 9. April statt und zwar in Berlin, Leipzig, Frankfurt a. M., Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Der für Frankfurt von den zu emittirenden 10 Millionen Thalern reservirte Be- trag ist nur 3 Millionen Thaler und wird daher eine starke Ueberzeichnung erwartet. Der Emis sionscours ist auf 75 pCt. festgesetzt.

Wiesbaden. Die Unterhandlungen in der Spielbankfrage sind noch immer nicht zum Ab- schluß gekommen. Den Nachrichten anderer Blätter gegenüber schreibt derRhein. Kur.:Die Mit⸗ theilung, daß Geh. Rath Wohlers proponirt habe, zwei Fünftel aller Einnahmen zur Bildung eines Kurfonds abzugeben, ist nicht ganz genau. Der von dem Regierungscommissarius dem Ausschusse der Spielgesellschaft gemachte Vorschlag geht viel mehr dahin: es sollen von der Reineinnahme zwei Fünftel an die Regierung zur Bildung eines Kurfonds gegeben werden, jedoch nur bis zum Betrage von 1 Million Thaler. Die Spiel- gesellschaft soll mithin unter keinen Umständen mehr leisten, als in dem früheren vorläufigen Vertrage verabredet war, dagegen auch alles Risikos enthoben sein, welches dieselbe nach dem letzteren zu tragen hatte. Drei Fünftel sollen zur Amor tisation und Dividendenvertheilung bestimmt ver bleiben. Bis jetzt ist man auf diesen Vorschlag