Ausgabe 
4.1.1868
 
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an demselben Tage den von dem Herrn Grafen zu Erbach⸗ * auf die dritte evangelische Knabenschulstelle zu

ichelstadt prasentirten Schulamtes Aspiranten Stumpf

aus Groß⸗Zimmern für diese Stelle zu bestätigen: am 9. Nov. den Lehrer an dem Gymnasium zu Bensheim Dr. Geyer zum Direktor dieses Gymnastums, den außerordentlichen Professor bei der juristischen Fakultät der Landes-Universität Dr. Bülow zum ordentlichen Professor dei der genannten Fakultät. am 15. den Jugsober⸗ wachlmeister vom zweiten Reiter⸗Regiment Gräber aus Bobsiadt zum Kreisdiener dei dem Kreisamie Friedberg, den Gendarmen zu Fuß erster Klasse Fink zum Kreio⸗ diener bei dem Kreisamte Bensheim zu ernennen; an demselben Tage dem Schullehrer an der evangel. Schule zu Worfelden Lantelme die dritte evangel. Schulstelle zu Guntersblum, dem Schullehrer an der evangelischen Schule zu Brauerschwend Roth die zweite evangelische Schulstelle zu Alt⸗Buseck, dem Schullehrer an der dritten evang. Schule zu Guntersblum Dörr die dortige weite evang. Schulstelle, dem Schulamts⸗ Aspiranten

othermel von Biebesheim die erste evang. Schulstelle zu Goddelau, und dem Schulamts⸗Aspiranten Johannes Eller aus Bechtheim die kath. Schulstelle zu Fahrenbach mit Lorenzenbach zu übertragen; an demselben Tage den von dem Herrn Fürsten von Isenburg⸗Birstein für die achtzehnte evang. Schulstelle zu Offenbach präsenurten Schulamts⸗Aspiranten Kunze von Friedberg für diese Stelle und den von dem Herrn Grafen zu Erbach⸗Erbach für die evang. Schulstelle zu Laudenau präsentirten Schulamts⸗ Aspiranten Grünewald von Schönen für diese Stelle zu bestäligen; an demselben Tage den Actuar bei dem Friedensgerichte Mainz II. Müller zum Secretär dei dem Bezirksgerichte Alzey, den Notar Habermehl in Wallert⸗ deim zum Notar mit dem Amtssitze zu Bingen, den Notar Dr. Braden zu Pfeddersheim zum Notar mit dem Amtositze zu Oppenheim, ben Notar Forch in Wörr⸗ ftadt zum Notar mit dem Amtssitze zu Bechtheim, den Gerichts ⸗Accessisten Mardner aus Mainz zum Nolar mit dem Amtssitze zu Pfeddersheim, den Friedensgerichts⸗ actuar bei dem Friedensgerichte Wörrstadt Haas zum Notar mit dem Amtssitze zu Wallertheim, den Gerichts- Accessisten Eisenmann aus Mainz zum Notar mit dem Amtssitze zu Wörrstabt und am 19. Nodember den Ministerial⸗Proiokollisten und Registraturgehülfen bei der Registratur des Minisleriums der Finanzen Welsch zum ersten Ministerial⸗Registrator bei dieser Registratur und den Finanz⸗Accessisten Sittmann aus Rüsselsheim zum zweiten Ministerial⸗Registrator bei derselben zu ernennen; an demselben Tage den Kreisarzt des Kreismedicinal⸗ amtes Schotten Dr. Hirsch zum Kreisarzt des, Kreis⸗ medicinalamtes Ober-Ingelheim, den Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Friedberg Dr. Müller zum Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Schotten, den praktischen Arzt Dr. Lorenz zu Vilbel zum Kreisarzi des Kreismedicinal⸗ amtes Friedberg, den Kreisarzt des Kreismedicinal⸗ amtes Ulrichstein Dr. Wagner zum Kreisarzt des Kreis medicinalamtes Osthofen, den praklischen Arzt Dr. Schenk zu Griesheim zum Kreisarzt des Kreismedicinal amtes Ulrichstein, den Kreisarzt des Kreismedicinal⸗ amtes Gernsheim Dr. Scotti zum Kreisarzt des Kreis medicinalamtes Heppenheim und den praktischen Arzt Dr. Weber zu Echzell zum Kreisarzt des Kreismedicinal amtes Gernsheim zu ernennen.

VII. Coarafterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 9. Nov. dem Lehrer an dem Gymnasium zu Bensheim Helm den Charakter alsProfessor, am 15. dem Schlossermeister Emmel zu Darmstadt den Charakter als Hosschlosser und am 19. dem Optikus und Mechanikus Schäffer zu Darmstadt den Charakter als Hofoptikus und Hofmechanikus zu verleihen.

VIII. Dienstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 15. Nov. dem Notar Saurmann zu Bechtheim die nachgesuchte Entlassung aus dem Dienste und am 19. dem Hofreitknecht Wolff die Entlassung aus dem Dienste zu ertheilen.

IX. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Sept. den Landgerichtsactuar bei dem Landgerichte Groß⸗ Umnadt Bohn, am 26. Oct. den Rentamtsdiener bei dem Rentamte Nidda Wolf auf sein Nachsuchen, am 31. den Commandanten und Direktor des Landeszucht⸗ hauses Oberst Trumpler auf sein Nachsuchen, unter Aner⸗ kennung seiner langen und ireu geleisteten Dienste, aim 5. Nov. den Schullehrer an der ersten Knabenschule zu Griteheim Decher, mit Wirkung vom 12. Dec. l. J. an, unter Anerkennung seiner fünfzigjährigen, mit Eiser und Treue geleisteten Dienste, am 9. den Lehrer an dem Gymnasium zu Bensheim Professor Herrmann, unter Anerkennung seiner langjährigen und treuen Dienste, auf sein Nachsuchen. an demselben Tage den Lehrer an dem Gymnasium zu Bensheim Helm, unter Anerkennung seiner langjährigen und treuen Dienste, auf sein Nachsuchen und am 15. ben Sekretär bei dem Bezirkogerichie Alzey Webel auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in ben Ruhestand zu versetzen.

X. Gestorben: am 19. Juni ber pensionirte Schullehrer Stauß zu Zell; am 16. Scpt. der pensionirte Steuer⸗ controleur Ochsen zu Darmstadt; am 17. der bisherige Consul in Sau Francisco(Californien) Ziel; am 8. Oct. der Ministerial⸗Registrator bei dem Min sterium der Finanzen Hirsch; an demselben Tage der pensionirte Orts⸗ einnehmer und Chausseegelderheber Gärter zu Ober⸗Eschbach; am 15. der Distrittscinnehmer Heuß zu Wörrstabt; am 17. der pensiouirte Landralh Dosch zu Erbach.

Das Großh. Reg.⸗Blatt Nr. 50 enthält:

I. Insiruction für die Ortsgerichte der durch ben Friedensvertrag vom J. September 1866 erworbenen Ge⸗ bietstheile.

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Organisation der Districtseinnehmereien betreffend.

III. Bekanntmachung Großherzogl. Kreisamts Lauter⸗ bach, die Erhebung einer nachträglichen Umlage 2. Klasse in der Gemeinde Lauterbach, Kreises Lauterbach, für 1867 betreffend.

IV. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens: Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 26. Nov. dem Hosmünzmedailleur Prosessor Christian Schnitzspahn zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von Sr. K. H. dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens vom Zährin zer Löwen zu ertheilen.

V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Nov. dem Schullehrer an der 3. katholischen Knabenschule zu Dieburg Klassect die 2. kafhol. Knabenschulstelle daselost dem Schullehier an der katholischen Schule zu Rockenberg Sulzbach die katholische Schulstelle zu Kempten, dem Schulamts-Aspiranten Peters aus Gau-Algesheim die 3. katb. Schulstelle zu Darmstadt, und dem israel. Elementatschullehrer zu Seligenstadt Steinberger die israel. Schulstelle zu Guntersblum zu übertragen; an dem selben Tage den Oberfeldwebel im dritten Infanterie Regiment Götz aus Darmstadt zum Ministerial-Kanzlei⸗ diener bei dem Ministerium der Finanzen, am 23. Nov. den Gymnasiallehramis-Accessisten Padst aus Tarm⸗

stadt zum Lehrer an der Realschule zu Alzey zu ernennen

und dem Schulamts-⸗Aspiranten Falkenstein aus Aben⸗ heim die kathol. Schulstelle zu Mölsheim zu übertragen.

VI. Concurtenz für: die evang. Pfarrstelle zu Lengfeld mit einem Gehalte von 951 fl. 11 kr.; die evangel. Schulstelle zu Bellersheim mit einem Gehalte von 328 fl., nebst einer Vergütung von 36 fl. für Heizung des Schul⸗ locales; dem Herrn Fürsten zu Solms⸗ Braunfels sieht das Präsentatlonsrecht zu dieser Stelle zu.

Das Großh. Reg.⸗Blatt Nr. 51 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Gesetze und Verordnungen des Norddeutschen Bundes betr. Die nachstehenden, durch das Bundesgesetzblatt des Nord deutschen Bundes für die zu diesem Bunde gehörigen Ge⸗ bielstheile des Großherzogthums bereits verkündigten Gesetze, namlich: 1) über das Paßwesen, vom 12. Oktober 1867; 2) über die Freizügigkeit, vom 1. November 1867; 3) betreffend den Bundeshaushaltelat für das Jahr 1867, vom 4. November 1867; 4) betreffend die Organisatton der Bundesconsulale, sowie die Amtorechte und Pflichten der Bundesconsulu, vom 8. November 1867; 5) betref⸗ fend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeuischen Bundes zum Zwecke der Erweilerung der Bundes Kriegs⸗ martne und der Herstellung der Küstenvertbeidigung, vom 9. November 1867; 6) betreffend die vertrags mäßigen Zinsen, vom 14. November 1867; 7) betreffend die Fest⸗ fellung des Haushaltoetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868, vom 30. Oktober 1867 werden durch Abdruck im Regierungsblatt zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Die unter Nr. 1 und 2 erwähnten Gesetze treten, in jenen Landesiheilen, mit dem 1. Januer 1868 in Wirksamkeit. Die übrigen Gesetze haben daselbst ihre verbindliche Krast echalten: Das unter Nr. 3 bezeichnete am 6. v. M., die unter Nr. 4, 5 und 6 aufgeführten am 19. v. M., das unter Nr. 7 genannte am 28. v. M.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung einer Abgabe von Salz betr. In Beireff der Ausführung des Arxlkels 6 des Ge⸗ seßzes vom 9. November d. J. wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenniniß gebracht: Für jede der bestehenden inläncischen Salinen ist ein besonderes Salzsteueramt er⸗ richtet worden, welchem die Erhebung und Controlirung der Abgabe von dem auf der Saline gewonnenen Salze obliegt. Das Salzsteueramt Wimpfen ist dem Hauptzollamt Darm⸗ stadt, das Salzsteueramt Nauheim dem Hauptzollamt Gießen und das Salzsteueramt Theodorshalle dem Hauptzollamt Mainz unlergeordnet. Die obere Leilung der die Er⸗ hebung und Controlirung der Abgabe von Salz betref⸗ fenden Angelegenheiten ist der Oberzolldtrektion übertragen.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Errichtung eines Nebenzollamts 1. Klasse zu Beusheim betreffend.

IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung des Biers im Großserzog⸗ thum Baden betreffend.

V. und VI. Bekanntmachung, die Verkündigung ge⸗ richtlicher Ameigen in der Provinz Rheinhessen betreffend.

Wie verlautet soll die Ernennung der Bataillons-Commandanten für die neu zu bildende Landwehr dieser Tage erfolgen und wären bestimmt für Darmstadt Oberstlieutenant Papst und Major v. Reineck, für Mainz Major Schenck (vorigen Sommer im Avancement übergangen und vor wenigen Wochen erst zum Major im 3. Re⸗ giment befördert), für Worms Major F. nner, für Gießen Hauptmann Jäger und für Friedberg Major Gandenberger, der indeß abgelehnt haben soll.

DieDarmst. Ztg. erklart die von dem Fr. J. gebrachten Mitiheilungen über die Reise des Obersten Hartmann nach Berlin für grund⸗ los und aus der Luft gegriffen. 10

Nach den Mittheilungen Gr. Centralstelle für die Landesstatistik hat sich die Zahl der Hunde im Großberzogthum von 20, 796 im Jahre 1860 auf 26,981 Stück in 1866 oder um 6185 Stück vermehrt, zugleich ist der Steuerertrag von 39,445 fl. 45 kr. auf 51,677 fl. oder um

12,231 fl. 15 fr. gestiegen. Im Jahr 1852 wurden 32,142 Hunde, im Jahr 1853 dagegen, mit welchem die Steuer von 45 kr. auf 2 fl. erhöht wurde, nur 23,516 Stück versteuert. Die nunmehrige Hundezahl des Landes, obgleich gegen die von 1853 schon um 5161 Stück höher, bleibt gegen den höchsten Stand in 1852 noch um 5161 Stück zurück. Von den einzelnen Provinzen hält Rheinhessen die wenigsten Hunde; es kommt hier auf 38 Einwohner ein Hund, während in Starkenburg auf 31 und in Oberhessen auf 28 Einwohner ein solches Thier entfällt. In Darm- stadt werden 1217, in Offenbach 866, in Gießen 436, in Mainz 1087 und in Worms 420 Hunde gehalten. In Offenbach und Gießen trifft ein Hund schon auf 22, in Tarmstadt auf 24, in Worms auf 29, in Mainz aber erst auf 39 Einwohner.

Auf Anregung der beiden Abgeordneten der Stadt Darmstadt, der Herren Fink und Hallwachs, fand am 30. Dez. dahier eine Vorberathung über die bevorstehende Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Zoll⸗ Parlamente statt. Nachdem die Versammlung sich über die an den Abgeordneten des Wahl- bezirks Darmstadt zu stellenden Anforderungen geeinigt hatte, wurde Herr Obersteuerrath Fa- bricius als Candidat in Vorschlag gebracht und dieser Vorschlag allseitig in beifälligster Weise begrüßt. Einstimmig wurde beschlossen, Herrn Fabricius demnächst in einer größeren Versamm⸗ lung als Abgeordneten zum Zollparlamente vor⸗ zuschlagen, die alsbald nach bekannt gewordener Eintheilung des Wahlbezirks Darmstadt berufen werden soll.

Das Militär⸗Verordnungsblatt gibt, behufs Organisation der demnächst in das Leben treten⸗ den Landwehr, die Eintheilung des Großherzog⸗ thums in Landwehrbezirke bekannt. Die Zahl der Compagnien der einzelnen Bataillone, sowie die Seelenzahl der einzelnen Bataillonsbezirke nach der Zählung von 1864 ist folgende: I. Land⸗ wehrregiment, aus der 1. Infanterie⸗Brigade sich bildend: 1. Bat. Gießen, 5 Compagnien, 139,780 Seelen; 2. Friedberg, 4 Comp., 112,671 Seelen; 3. Bat. Darmstadt I., 5 Comp., 165,910 Seelen. 2. Landwehrregiment, aus der 2. Inf.⸗Brigade sich bildend: 1. Bat. Darmstadt II., 6 Comp., 162,900 Seelen; 2. Bat. Mainz, 3 Compagnien, 104,570 Seelen; 3. Bat. Worms, 4 Comp., 131,095 Seelen. Die Compagnie ⸗Stations⸗ orte wurden in diesem Blatte bereits früher au- gegeben.

Friedberg. Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum ersten deutschen Zollparlament hat die Fortschrittspartei der Provinzen Starkenburg und Rheinhessen, wie bereits gemeldet, kürzlich in Darmstadt über die Schritte berathen, welche in dieser Angelegenheit zu unternehmen sein möchten, um eine möglichst zahlreiche Betheiligung bei dieser Wahl hervorzurufen. Das von jener Versammlung beauftragte Comité hat nunmehr einen Aufruf erlassen, dem wir folgende Stellen entnehmen: Mitbürger! Nicht blos eine wirth⸗ schaftliche Bedeutung hat das Zollparlament. Ihm fällt auch eine hohe politische Aufgabe zu. Die Erwählten der Nation können nicht auftreten, ohne ihre Stimme mit wuchtiger Gewalt dafür zu erheben, daß dem deutschen Volk endlich sein Recht gewährt werde, daß es als ein nach Innen und Außen in freiheitlicher Verfassung festgetintes Ganze dastehe und zu dem Rang unter den Völkern der Erde emporsteige, zu dem es durch seine Kraft und Intelligenz berusen ist. Dem geeinten Volke gebührt es dann, überall für die politische, bürgerliche und geistige Freiheit einzu⸗ steben. Im Angesichte Deutschlands und Europas

sollen die hessischen Vertreter im Zollparlament erklären, daß das hessische Volk festhält an diesem Ziele, für das die besten Kräfte unserer Nation

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