Ausgabe 
3.10.1868
 
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1868.

Anzeiger

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Samstag den 3. October.

für O

Friedberger Intelligenzblatt.

M 117.

berhessen.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf den wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenden

Anzeiger für Oberhessen

kann man für die Monate October, November und December in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. und bei allen Postanstalten innerhalb des Großherzogthums für 33 kr. abonniren. Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, land⸗ wirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Statspapieren und locale Notizen; außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Bilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgaben ꝛc.

Bei der großen Verbreitung dieses Blattes werden amtliche Bekanntmachungen und Versteigerungs-Anzeigen ꝛc., sowie geschäftliche Annoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein. Die einspaltige Petit-Zeile oder deren Raum wird mit 3 kr. berechnet; bei größeren Aufträgen oder ständigen Annoncen gewähren wir einen entsprechenden Rabatt.

Zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung desAnzeiger für Oberhessen zu Veröffentlichungen aller Art ladet ein

Friedberg.

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Bestimmungen über den Militärdtenst im Norddeutschen Bunde.

Friedberg am 29. September 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. Juli l. J.

in Nr. 87 des Intelligenzblattes, empfehlen wir Ihnen die

Anschaffung der darin bezeichneten Schrift, welche in der Buchhandlung von Bindernagel& Schimpff dahier zu haben ist. Deren Inhalt erleichtert Ihnen wesentlich den Dienst und enthält ausführliches Material zur Belehrung der Wehrpflichtigen und deren Angehörigen.

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Betreffend: Unterricht im Hufbeschlag 1868/69.

F n eee

Tyr a p p.

nag.

Der Unterricht im Hufbeschlag pro 1868/69 wird am Montag den 16. November d. J. zu Butzbach beginnen. Junge Schmiede aus Oberhessen, die an demselben Theil zu nehmen wünschen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntnisse, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel fur ihren Unterhalt in Butzbach gehoͤrig auszuweisen.

Der Unterricht selbst wird unentgeltlich ertheilt; dagegen haben die Theilnehmer an demselben, insoweit sie die für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen; es werden aber Einrichtungen getroffen, Unbemittelte müssen sich mit Unterstützungsgesuchen an den Vorstand des

des Provinzialvereins für derartige Unterstützungen keine Mittel verwilligt sind. Der Unterricht wird ungefähr Monat dauern.

Laubach am 28. September 1868.

Mittel dazu besitzen,

daß der letztere möglichst billig zu stehen kommt. landwirthschaftlichen Bezirksvereins wenden, da Seitens

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 51 enthält:

I. Gesetz, die Erhebung der Stempelabgabe in der Provinz Rheinhessen betr.

II. Bekanntmachung des Großherzogl. Ministeriums des Großherzoglichen Pauses und des Aeußern, den zwischen dem Großherzogthum und dem Norddeutschen Bunde wegen Besteuerung des Branntweins und Biers abge⸗ schlossenen Vertrag betreffend. Der sragliche Vertrag, welcher mit der Ratification in Kraft getreten, ist vorläufig dis zum 31. Dezember 1877 giltig und wird, wenn er nicht vor dem 1. Januar 1876 von einem oder dem andern Theil gekündigt wird, auf 12 Jahre und so fort von 12 ju 12 Jahren ale verlängert angesehen.

III. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, das Octroireglement ber Kreisstadt Offenbach betr.

IV. Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums zer Finanzen, die Verwendung von Stempelmarken bei us dem Auslande kommenden Wechseln iu der Provinz Rheinhessen betr.

V. Dienslnachricht. Am 26. August wurde dem Heine. kohnes aus Hirschhorn bas Patent als Geometer 2. Klasse ür den Kreis Lindenfels ertheilt.

VI. Milttärd ienstnachrichten.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 52 enthält:

I. Verordnung, die Einführung der im Großherzog⸗ hum in Bezug auf dase Schulwesen bestehenden Bestim mungen in den zufolge des Friedensvertrags mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1866 mit dem Großherzogthum vereinigten Gebietstheilen betr.

II. Dienstnachricht. Se. Königl. Hoheit der Groß gerzog haben allergnädigst geruht: am 8. September den Obersörsser der Obersörsterki Roßborf Ludwig Erdmann gleicher Diensteigenschaft in die Oberförsterei Laubach zu versetzen.

III. Militärdiensinachrichten.

IV. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit

ser Großberzog haben allergnädigst geruht: am 12, Sept. 50

dem Expedttionsgehülfen bei der Güterexpedition Darm⸗ stabt der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn Jacob Wilhelm Gerbcaux, dem Expeditionsgehülfen bei der Baynverwaltung Darmstadt dieser Eisenbahn Wilhelm Funk und dem Expeditionsgehülfen auf der Station Bensbeim dieser Eisenbahn Tbeod. Gimpel den Charakter alsExpeditoren zu verleihen.

Preußen. Berlin. Das Bundespräsidium bat neuerdings in Gemäßheit der Beschlüsse und Anträge des Reichstages bei mehreren auswärtigen Staaten und insbesondere bei den Vereinigten Staaten von Nordamerika diplomatische Schritte gethan, um ein gemeinsames Vorgehen in der Richtung zu erzielen, daß künftig die Freiheit des gesammten Privateigenthums zur See im Wege allseitigen Vertrags als allgemein gültiger Grund- satz des Völkerrechts anerkannt werde. England ist bis jetzt die einzige Macht, welche sich weigert, die von dem gesammten Handelsstand wie von der Humanität geforderte Ausdehnung der angebahnten völkerrechtlichen Reform zu adoptiren und so gleiches Recht im Seekrieg wie im Landkrieg ein- treten zu lassen. Es fürchtet davon für sein maritimes Uebergewicht.

Die frühere Bestimmung, wonach den ein jährigen Freiwilligen bei der Armee das eine Jahr ihrer activen Dienstzeit als drei angerechnet wurde, soll künftig außer Anwendung kommen. Schon die vom 1. Oktober 1867 an in die Armee eingetretenen Freiwilligen obengedachter Kategorie sind zu einer Gesammtdienstzeit im stehenden Heere mit Einschluß des Reserveverhält nisses von sieben Jahren verpflichtet. Es wird also künftig die Reservepflicht der Einjährigen

zwei Jahre länger, nicht wie bisher 4, sondern 6 Jahre dauern

DieProv.⸗Corr. meldet: Der Gesund beitszustand des Grafen Bismarck geht einer er⸗ freulichen Besserung entgegen und wird der Minister⸗ Präsident voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monat Oktober nach Berlin zurückkehren.

Gotha. Die deutsche Nordpolexpedition ist glücklich nach Bergen zurückgekehrt. Sie war am 15. September 81 Grad 5 Minuten vorgedrungen. Obgleich die dieß jährige Witterung sehr ungünstig, so sind die Resultate doch werthdoll für die Wissenschaft. Die Expedition geht von Bergen nach Bremerhaven. Das Schiff ist brauchbar für eine weitere Expedition.

Bayern. München. Die Festlichkeiten am Starnbergersee, welche der König zu Ehren der russischen Kaiserin veranstalten ließ, geben neuerdings zu dem Gerüchte Anlaß, daß zwischen ihm und der russischen Kaiserfamilie eine nähere Verbindung beabsichtigt werde.

Baden Karlsruhe. Nach Badischen Blättern bezieht der dortige Kriegsminister General v. Beyer einen Jahresgehalt von 16,000 Gulden. Mit diesem in Baden unerhörten Gehaltsbezuge soll die Niederlegung des Commandos über die badische Division von Seiten des Prinzen Wilhelm zusammenhängen, indem man diesen Gehalt vor den Ständen in der Weise zu rechtfertigen gedenke, daß 8000 fl. dem Kriegsminister v. Beyer und 8000 fl. dem Generallissimus v. Beyer aufgebürdet würden.

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