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1868.
Anzeiger für Oberhessen.
Sriedberger Jutelligenzblatt.
0 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. 0
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Einladung zum Abonnement.
Auf den wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenden
Anzeiger für Oberhessen
kann man für die Monate April, Mai und Juni in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. und bei allen Postanstalten innerhalb des Großherzogthums für 33 kr. abonniren. Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und ge werbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapiecen und locale Notizen; außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Bilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgaben ic.
W Bei der großen Verbreitung unseres Blattes werden amtliche Bekanntmachungen und Versteigerungs⸗Anzeigen ꝛc., sowie geschäftliche
Annoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein.— Die einspaltige Petit⸗Zeile oder deren Raum wird mit
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Donnerstag den 2. April. 40. V
Zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung des„Anzeiger für Oberhessen“ zu Veroöffentlichungen aller Art ladet ein
Friedberg.
Die Expedition.
Vetreffend: Den im Monat März l. J.
Amtlicher Theil.
vorzunehmenden Wiesengang.
Friedberg am 31. März 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir bringen unser Ausschreiben vom 26. v. Mis. in Nr. 26 des Anzeigers in Erinnerung, und erwarten von denjenigen, welche
mit dessen Erledigung noch im Rückstande sind, daß solches ungesäumt erfolgt. Trapp. Hessen. Darmstadt, 31. März. Zweite— Die beiden letzten Gegenstände der Tages- Bayern. München. Aus dem Testamente ftammer. Erster Gegenstand der Tagesordnung ordnung betreffen einmal die Uebernahme der König Ludwigs J. theilt die„Allg. Ztg.“ fol⸗
ist die Vorlage Gr. Kriegsministeriums, die Ein- Unterhaltungskosten der stark benutzten Vicinal⸗ gendes Nähere mit: Es wird aus dem Nachlasse führung der Königl. Preuß. Militärstrafgerichte in straße von Friedberg nach Staden auf die Staats- ein Fideicommiß errichtet, dessen Nutznießer Prinz
dem Großherzogthum betr.
Dernburg bean- kasse, sodann eine Bitte um Pensionserhöhung. Luitpoldt als Haupterbe sein wird.
In dieses
tragt bei der Generaldebatte den Zusatzartikel zu Beiden Gesuchen wird indessen keine Folge gegeben. Fideicommiß sind auch die neue Pinakothek und
dem Gesetze, die Regierung möge bei der nord⸗
Preußen. Berlin.
Der Reichstag be- die Glyptothek inbegriffen.
Zum Nachfolger des
deutschen Bundesregierung dahin wirken, daß für schloß am 30. März über die Anträge auf Rede- Prinzen Luitpold in diesem Fideicommisse ist dessen
das gesammte norddeutsche Heer eine neut Straf- prozeßordnung eingeführt werde, basirend auf den Prundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit. Der Berichterstatter Zentgraf bezweifelt, ob bei der strengen Subordination im Militär das Institut der Staatsanwaltschaft durchzuführen sei. Auf den Wunsch Zentgras's, wie Hallwachs, er· flärt sich Dernburg bereit, seinem Antrage eine allgemeinere Fassung, auf Erlassung eines neuen Militärstrafgesetzes zielend, zu geben. Dumont sragt, ob Artikel 9 des preußischen Militärstraf⸗ gesetzes, die Verkündigung des Kriegszustandes betreffend, auch für die linksmainischen Provinzen Geltung haben solle, worauf die Regierungscom- missäre die Erklärung abgeben, daß hier haupt⸗ sächlich Meuterei des Militärs selbst ins Auge genommen sei. Dumont beantragt indessen, ausdrücklich zu erklären, daß Art. 9 nur auf Militärpersonen auch in Oberhessen anwendbar sein solle, damit jede andere Auslegnng hinweg ⸗ fallt. Des Gesetz wird mit allen gegen die Stimme von Keil und Backé angenommen, ibenso der Antrag Dumont mit 25 gegen 13 Stimmen und das von Dernburg mit 33 gegen 5 Stimmen.— Die weitere Vorlage des Kriegs ⸗ ministeriums, die Gesetzentwürfe, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unterossiziere und Soldaten, die Pensionserhöhung für die im Krieg invalid gewordenen, sowie für die überhaupt durch den aktiven Militärdienst verstümmelten oder er- blindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen, beziehungsweise im Offiziersrang stehenden Militärbeamten, sodann die Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Militärpersonen aller Rangclassen betreffend, er⸗ halten ebenfalls, da sie den bezüglich en preußischen Gesetzen nachgebildet sind, mit einigen unwesent⸗
lichen Modifikationen die Billigung des Hauses.
freiheit und Diätenbewilligung die Plenarvor— berathung, über die Anträge auf gemeinsame Strafprozeßordnung, sowie gegen das gleichzeitige Tagen des Reichstages und der Einzellandtage die Schlußberathung. Die Wahl des Grafen Schulenburg⸗(Filehne) wurde für ungültig erklärt und die Strosberg's beanstandet.
— Mehrere Blätter berichten von einer höchst bemerkenswerthen Kundgebung des katholischen Pfarrers Dr. Michelis, des bekannten früheren Landtags- und Reichstags⸗Abgeordneten. Derselbe hat, wie man meldet, fünfzig Thesen über die kirchlichen Verhältnisse der Gegenwart erscheinen lassen, worin es u. A. heißt:„§. 47. Wenngleich die in der Eneyelica und dem Syllabus fest— gehaltene Form der mittelalterlichen Anschauung ohne Zweifel nur dem üblichen Kanzleistyle zuzu⸗ schreiben ist, so ist es doch besser, dieses offen an⸗ zuerkennen und so auf eine Aenderung veralteter Formen hinzuarbeiten, als durch eine gezwungene Interpretation dem Verdachte Raum zu geben, als könne noch wirklich eine Intention auf Wie derherstellung der alten Verhältnisie vorhanden sein. F. 49. Das Handschreiben des Kaisers von Oesterreich in Angelegenheiten des Concordats ist eine mannhafte That und verdient die volle Sympa⸗ thie und Zustimmung des kathol. Deutschland.“ Diese Thesen erregen begreiflich großes Aufsehen.
Frankfurt. Die Stadtverordnetenversamm⸗ lung ist in ihrer letzten nichtöffentlichen Verhand⸗
lung über die Vermögenstheilungs- Angelegenheit; zu dem wichtigen Beschluß gelangt, daß die von der preußischen Regierung in Besitz genommenen Eisenbahnen der ehemals freien Stadt Frankfurt als reines städtisches Eigenthum zu betrachten seien und solglich für dieselben von Seiten der Stadt Frankfurt volle Entschädigung in Anspruch zu nehmen ist.
ältester Sohn, Prinz Ludwig, bestimmt, welchem außerdem zwei kostbare Vasen vermacht sind. Aus den Erträgnissen des Fideicommisses ist dem Prinzen Adalbert eine jährliche Rente von 40,000 fl. hinauszuzahlen, und die dem Prinzen Luitpold noch bleibende Jahresrente auf 60,000 fl. angeschlagen. Prinz Leopold erhält das Schloß Leopoldskron und die Marmorbrüche am Unters- berg. Prinz Arnulf, dritter Sohn des Prinzen Luitpold, die Villa Malta in Rom, mit der aus⸗ drücklichen Befugniß, sie zu veräußern aper zu vermiethen. Von den beiden Söhnen des Prinzen Adalbert erhält der ältere, Prinz Ludwig Ferdinand, die Villa Ludwigshöhe bei Edenkoben in der Pfalz, der jüngere, Prinz Alphons, die Summe von 30,000 fl. Die Walhalla bei Regensburg erklärt der Erblasser als ein Vermächtniß an ganz Deutschland, die Ruhmeshalle bei München, die Befreiungshalle bei Kehlheim und die übrigen noch vorhandenen Gebäude, welche Eigenthum des Verstorbenen waren, sollen dem König Ludwig II. vermacht sein, welchem auch die Armen, die von 1 55 Ludwig J. Unterstützung erhielten, empfohlen ind.
— Bei der Landwehr-Controlversammlung in Traunstein fanden tumultuarische Auftritte und Excesse statt, wobei die Excedenten das Rathhaus demolirten. Eine Militärabtheilung wurde von hier nach Traunstein gesandt; die Ruhe ist dort wieder hergestellt.
Oesterreich. Wien. Minister-Präsident Fürst Auersperg und Unterrichtsminister Hasner, deren Berufung an das kaiserliche Hoflager nach Ofen viele abenteuerliche Gerüchte veranlaßte, sind hierher zurückgekehrt. In Parlamentskreisen ist die Ueberzeugung allgemein, daß der ganze Complex der confessionellen Gesetze die kaiserlicht Sanction erhalten werde, wie dieß schon von


