Ausgabe 
2.1.1868
 
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verursachten Schadens haben ergeben, daß nicht weniger denn 200 Hauser(freilich meist nur 2 Fenster Fronte) mit etwa 600 Miethsparteien beschaͤdigt und zur* Entschädigung der Betroffenen 12,00015, 00 L. erforderlich sind. Troß der unter den Beschadigten herrschen⸗ den Noth will die Regierung erst dann ein- schreiten, wenn die Mildtbätigkeit dee Publikums nicht das gewünschte Resultat erzielen sollte.

Die Fenier in Amerika haben fetzt ihr Glaubensbekenntniß veröffentlicht. Es erklärt unverhohlen, daß ihr Vaterland sich mit bloßen Concessionen nimmermehr begnügen werde. Voll⸗ ständige Trennung von England sei der Zweck der Fenierbewegung. Ihre Berechtigung liege in der insularen Lage, in der Geschichte und in den national-kirchlichen Bedürfnissen Irlands, wobei natürlich behauptet wird, daß das Gläck, der Friede und die Cultur des ganzen Erdballs durch eine derartige Lesreißung Irlands mächtig geför- dert werden würden.

Frankfurt. In der letzten Sitzung des technischen Bereins wurde durch Hrn. Seelig über ein neues consistentes Maschinensl reserirt. Dieses von Korff er⸗ fundene Oel zeichnet sich besonders dadurch aus, daß man dei ebenso vollkommener Schmierung in der gleichen Zeit unverhältnißmäßig weniger verbraucht, als bei den gewohn⸗ lich zum Schmieren verwendeten Oelen. Diese Ersparniß ist so bedeutend, daß man z. B. bei einem Lager, welches per Tag zwei Loth gewöhnliches Maschinenöl brauchte, mit derselben Quantität Korss'schen Oeles 190 volle Tage ausreicht. Die Anwendung dieses Oeles erfordert keinen desonderen Apparat, und kann daoeselbe überall da mit Vortheil verwendet werden, wo man bisher das Maschinen- Oel verwendele.

Frankfurt. Am Samsiag Nachmittag sand auf dem Main neben der alten Brücke eine schreckliche Scene Ratt. Vier Sachsenhäuser Buben von etwa 1012 Jahren gingen gegenüber der Brückenmühle, um zu schleisen, auf das Eis. Als dieselben in der Mitte angekommen waren und eben mit ihrer Belufligung beginnen wollten, brach die Eisdecke und alle vier versanken. Mit Anstrengung hielten sich die Knaben am Eisrande sest und es gelang, derselben durch dargereichte Stangen zu retten. Die

iden andern jedoch kämpften, da ihnen vom Land aus keine Hülfe werden konnte, einen verzweifelten Kampf. Der eine Knabe sank unter und trieb eine erhebliche Strecke unter dem Eis fort, dis er wieder zur Oberfläche kam und

in Tobescugst zu schwimmen degann, wodurch er dem Lande näher kam und eme hlngehaltene Stange erxsassen konnte. Nun kämpfte noch der vierte Knabe mit dem Tod; doch auch er wurde durch einen Schisser gerettet, der mit aller Macht seinen Kahn in das Eis bieb, daß es barst und so der Zugang zu dem Verunglückten mößlich war.

Frankfurt. Um die Mitte verflossener woche wurde ein Mauofallenhändler, etwa 17 18 Jahre alt, in das Hospital zum heil. Geist aufgenommen. Derselbe war in den Weiden an der neuen Brücke mit vollständig erfrorenen Füßen durch Zufall aufgefunden worden, ein Jagdhund halle den Halberfrorenen entdeckt und bewirkte durch an haltendes Bellen, daß sein Herr zur Sielle kam. Der Verunglückte erhielt nun am Samstag beide Beine unter dem Knie abgenommen. Nach der schmerzlichen Operation war der von solchem Schicksal Betrossene ganz heiter und lachte.

Darmstadt. Am 29. Dezor. wurden zwel Insassen

te städuschen Hospiials(Daum und Leichtwels) beerdigt, die ihr Leben auf tragische Weise enden mußten. Die Genannten halten am ersten Feiertag Abend ein Flasche Wein und Backwerk als Christgeschenk erhalten. Einem von ihnen wurde von diesem ungewohnten Genuß in der Nacht unwohl, er stand auf und zündete die Gas⸗ lampe an, blies sie später aus, ohne indeß den Krahnen vollständig zu schließen. Am frühen Morgen bemerkt eine Diaconissin einen starken aus dem Zimmer strömenden Gasgeruch, sie eilte, Hülse herbei zu bolen, allein es war schon zu spat. Leichtweis lag todt in seinem Bett; Daum bingegen lebte noch, ja es hatte den Anschein, als hätte die ihm zu Theil gewordene ärztliche Hülse Aussicht auf Ersolg; die Besserung war leider nus eine vorübergehende und am Abend war auch Daum seinem Kameraden ins bessere Jenseits nachgesolgt. Dicser traurige Vorfall mahnt zur größten Vorsicht in Schlafzimmern, welche durch Gas beleuchtet werden und empfiehlt dringend in Spitälern u. dgl. Anstalten solche Einrichtungen zu kresseu, daß den einzelnen Bewohnern derselben unmsglich ist, seldst die Gaslrahnen zu öffnen.

Die Cisen bahnen in Europa und den übrigen Erdtheilen. Unser Erdtheil wird gegen⸗ wärlig von Badajoz dis Nischnij⸗ Nowgorod d. h. vom Tajo bis zur Wolga in einer Längenausdehnung von 850 deutschen Meilen von Schienensträngen durchzogen und diesen Weg könnte ein Reisender in beiläufig 5 Tagen durchfahren. Die Gesammtlänge der Eisenbahnen unsetes Erdiheils beträgt 10,778 geographische Meilen, dann folgt Amerika mit 7865, hierauf Asien mit 794, Australien mit 131 und Afrika mit 81 Meilen, so daß die Gesammt⸗ länge 19.639 geogr. Meilen deägt. Europa hat daher

selbst dann noch eine größere Gesammtlänge der Schienen⸗ . 0 J

wege aufzuwelsen, wenn in Noßb⸗Amerika die bret großen Linlen, welche den Osten mit dem Westen, ben Atlanlischen mit dem slillen Occan verbinden sollen, vollendet wären. Eine dieser Linien, die füdliche, von St. Louis aus gegen den Colorado, überschreitet diesen Strom bei bem Orte La Paz und endet in San Diego am stillen Weltmeere. Die gauze Länge dieser Bahn beträgt 424 beuische Mellen, so daß man nach ihrer Fertigstellung bequem in 4 Tagen nach Californien gelangen kann, so daß ein Reisender in 3 Wochen von Peteroburg aue die Ostkästc des großen Oceans erreichen könnte. Die curopälschen Eisenbahnen verwandeln jährlich eine Wasf tmasse in Dampf mit der das gauze Siadigebiet von Berlin) 1 Zuß hoch über⸗ schwemmt werden könnte. Sämmtliche Locomoliven durch⸗ laufen in derselben Zeit eine Distanz von 36 Millionen Meilen, oder ungefähr die doppelte Entfernung der Erbe von der Soyrnec. Die Summe der Entfernungen abet, die von allen Wagen sammt den Locomotiven durchlaufen werden, beträgt etwa 1000 000,000 Meilen ober wöchentlich den Weg von der Erde zur Sonne. Die Zahl der Loco⸗ moliven beträgt 18,000, wozu 40,000 Personen⸗ und 500,000 Güterwagen gehören. Diese Wagenreihe würbe hintereinandergestellt die Strecke von Paris bis Peteroburg ausfüllen. Zum Bau dieser Vahnen wurden 150,000 Millionen oder etwa ½ Billion Zeniner Material ver⸗ wendet, was ungefähr ½ Billiontel der ganzen Erbmasse beträgt. Sämmiliche eurepäische Eisenbahnen führen zu⸗ sammen über 65,000 größere oder kleinere Brücken und 21 deutsche Meiten weit durch untetirdische Tunnels hindurch.

) Nach der Zählung von 1864 hat Berlin 632,749 Einwohner. Der Einf.

% Neue Erdölguellen find in Virginten ent deckt worden, welche cine ganz neue und wichtige Ver⸗ wendung dieses kostbaren Stoffes ermöglichen. Dicselben sind nämlich so außerordentlich fett, daß sie, gereinigt, eines der besten Schmierble liesern, welches man hat. Dieses neue, Vulkandl, genannte Schmiermittel hat sich in der kurzen Zeit, seit es auftauchte, so rasch Anerkennung verschafft, daß es überall bereits in Europa bekannt ist. Welche Bedeutung die Sache hat, mag man daraus er⸗ messen, daß dieses Oel das seinste Olivenöl, Wollraih und Knochenöl ebensowol ersetzt, wie Rüböl. Da nun die neuen Quellen ganz außerordentliche Mengen liefern, so wird das Rüdöl, das als Leuchtmittel schon abgesetzt ist, vollends noch als Schmiermittel verschwinden und der Repsbau dem Getreidebau weichen müssen, was bei der gegenwärtigen Theuerung nicht unerwünscht kommt, dz der Oelbau immerhin einen beträchtlichen Theil des Bodens dem Getrtidebau entzieht. Eine hervorragende Eigenschaft des neuen Oeles ist, daß es adsolut frei von Sauren it und nicht barzt, also die reibende Fläche nicht angreift.

Bekanntmachung.

3 Vom 1. Jauuar 18868 ab treten für den Aus⸗ tausch zwischen den Postaustalten des Nord⸗ deutschen Bundesgebietes folgende Porto Beim mungen ein:

Das Porte für den fraukirten bis 1 Loth schweren Brief beträgt ohne Untetschled der Ent sernung 1 Sgr., bet den in der Guldtuwährung rech nenden Post⸗ Anstalten 3 Kreuzer; für einen Brief von mehr als 1 Loth im Gewicht

2 Sgr. oder 7 Kreuzer.

Bet unfraukirten Brlesen tritt ein Zuschlag⸗

o von 1 Sgr., ohne Unterschled des Gewichts des

rieses, hinzu.

Bei unzureichend fraukirten Briefen wird, neben dem Ergänzunge- Porto, ebenfalls das Zuschlag⸗ Porto von 1 Sgr. in Ansatz gebracht.

Portopflichtige Dienstbriefe werden mit Zu⸗ schlag-Porto alsdann nicht belegt, wenn die Eigenschaft

elben als Dienfisacht, durch den VermerkPorto- pflichtige Dlenstsache auf dem Couvert vor der Pofl⸗ aufgabe erkennbar n worden ist. Dieser Vermerk muß in die Augen fallen; es empfiehlt sich, daß derselbe oben links in der Ecke auf der Adreßseite des porto⸗

ichtigen Dienstbriefes von dem Absender niederge⸗ trieben werd.

Das Porto für die den reglementmäßigen Bestim mungen enisprechenden Drucksachen und Waaren; proben(Waatenmuster) beträgt ohne Uunterschied der Entfernung für je Loth ½ Sgr., bei den in der Guldenwährung rechnenden Pon Anstalten 1 Kr.

ür gedruchle e aller Art, welche mit⸗ telß offener Karten expedirt werden, wird pro Stück ½ Sgr., beziehuagswelse 1 Kr. erhoben

Dle Gebühr für Zahlungen mittelst Post⸗ Anwei⸗ sung beträgt: bel einer Zahlung unter und bie zu 25 Tolr.(43% fl.)

einschließlich 2 Sgr. eder 7 K. bel einer Zablung über 25 Thlr.(43% fl.) bis zu

50 Thlr.(87 ½ fl.) einschließlich 4 Sgr. oder 14 Kr.

ohne Unterschied rer Entfernung; für jene Gebühr können die Post-Anwelsungen auf dem Coupon mit brieflichen Notizen, unter Wegfall der bis derigen Beschränkungen, versehen werden.

Im Stadtpost- Verkehr wird für Post- Anwelsungen, welche auf Beträge bie zu 50 Thlr.(87 ½ fl.) lauten können, der gleichmäßige Satz von 2 Sgr. oder 7 Kr. Enwer dung finden.

gur Postvorschuß Beträge wird außer dem

Porto für die Sendung an poftvorschuß⸗ Gebühr er boben

für jeden Thalet

im Minimum aber 1 Sgr.; fur jeden Gulden oder Theil eines Guldens; 1 Kreuzer

im Minimum abet 3 Kreuzer.

Vorstebende Sätze gelten auch dei den Pos Austalten in demfeuigen Theil des Großherzogthums Hesseu, welcher dem Norddeutschen Bunde nicht angehört.

Diese Sätze finden erner, in Folge der vom 1. Januar 1808 ab in Kraftetteteuden Postverträge vom 23. Nodember c., auch für den Postverkebr zwischen dem Gebiete des Nortdeutschen Bundes

4. mil den Süddeutschen Staaten: Bayern, Württemberg und Baden, sowie d. abgeseben von Post-Anweisungen und Post⸗ vorschüssen mit dem Kaiserthum Seger. reich und außer den Postvorschussen mit Großherzogthuüm Luxemburg Tuwendung.

Die Einführung des Post Anweilsungs⸗ und Post Vorschuß- Verkehre im Austausch mit dem Kaiserthum Oesterreich i einem späteren Termine vorbehalten; Postvorscuß Sendungen werden darch die Staatsposten des Großherzogthums Luxemburg nicht vermittelt.

In Betreff der Porto- ic. 1c. Sätze für Packete ohne Werth⸗ Declaration und für Sendungen wit declartriem Wertde im Berkehr der Postanstalten des Nord⸗ beutschen Bundeogebiets unter sich wird auf das in Ne. 8 des Bundesgesetzblattes abgedruckte Gesetz über das Posttaxwesen vom 4. November d. J. Bezug ge⸗ nommen; die betreffenden Sätze finden auch del den 8 im südlichen Theil des Groß herzogtbums

essen, fsowie auf den gesammien Aus tausch mit den dorstedend sub e und d bezeichneten Staaten Anwen- dung; die Staatsposten im Großberzogtbum Luxemburg unterhalten keinen Auctausch von Päckereten und von declarirten Werthbriefen.

Der Veikauf Norddeutscher Poft⸗Freimarken für die verschicdenen Nennwerthe des Stempels, sowie Norddeutscher Frauco⸗Couverts mit dem Werthstempel von 1 Sgr. und zwar incl. der Derstellungekosten der Couverte sür den Absatzpreis von 1 Sgr. 1 Pfg. beginnt mittem 31. Dezember d. J. Dieselben können erst vom 1. Jannar 1868 an zun Franken la Gebrauch genommen werden.

Die biober im Gebiete des Norkdeulschen Bundes gangbaren Frelmarken und Franco Couverte, welche vom Begiun des Jahres 1868 außer Anwen⸗ dung kommen, können vom 31. Dezember d. J. ad und ferner innethald des ernen Quartale des künftigen Jahres bel den Postanstalten gegen Nordreuische Poss⸗

odet Theil eines Tbalets: ½ Sgr.,

dem

Hreimarken beztebungswelse Francz-Gouverts(den Ber⸗

tausowerto dec neuen Franco- Couverts zu 13 Silber;

pfeunigen gerechnet) umgetauscht oder gegen daare Bezablung zurückgegeben werden. Der Umtausch de⸗ ziebungsweist diet Einsssung kann jedoch, je nach der Wäbrung, auf welche die Werthieichen der zurück⸗ zuliefetuden Marken und Converts lauten, nut bei den Poftanstalten dessenigen Gebiets staltfinden, in welchem die Ausgabe der Marken u. s. w. erfolgt ist. Berlin den 24. Dezember 1867. General- Post- Amt v. PD ili s dbor n.

6 Vom nächten Jabre a werden neue Postan⸗ weisungs Formulare eingefübtt, welche zunächst de⸗ dümmt find: für den Postanwelsungs-Berkehr innerhalb des Norddentschen Postbezirks, einschließlich der nicht zum Norddeutschen Bunde gebörigen Ge⸗ bietsheile des Großhberzogthums Hessen,

für den Austausch mit Bayern, Württemberg und Baden, owe mit dem Gropherzogtdum Luxemburg; außerdem nd dieselben für daate Ein zahlungen nach Danemark und nach den Bereinigten Staaten von Nord⸗Amertka verwendbar.

Die Zormulare werden von den Postanstalten um entgeltlich vetabfolgt. Die Ausgabe derselden degtum am 1. Januar 1868. Oie Correspondenten werden darum ersucht, die in ibten Dänden desind lichen al gormulare bei Empfangnahme neuer zurückzulese Unter Benutzung der alten germulare können im aufg des Monats Januar 1868 nur noch Zadlungen nach solchen Orten geleistet werden, wohin die Adsendung von Pokanweisungen vermittelst der alten For⸗ mulare bisher schon deßand. Hingegen können die alten Formulare vom 1. Januar 1. J. ab nicht denuß! werden, sondern sind neue Formulare zu ver wenden, wenn es sich um Poflanwelsungen nach dem Königreich Sachsen, den Großherzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz und Olden⸗ burg, dem Herzogthum Braunschweig, der Hansestadt Lübeck, den Koͤnigreichen Bapern und Württemberg und den Großberzogtdümern Baden und Luxemburg handeit.

Berlin den 27 December 1867.

General- Po- Amt von Pipe dor.