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103.
erhessen.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Dienstag den 1. September.
nzeiger für O
Inthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
1868.
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Friedberger Intelligenzblatt.
Amtlicher Theil. Betreffend: Die Obsternte im Jahre 1888. Friedberg den 28. August 1868. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 10. Januar l. I., die Obsterndte im Jahre 1867 betreffend(in Nr. 6 des Intelligenz⸗ Blattes von 1868) fordern wir Sie auf, uns auch über die diesjahrige Obsterndte eine so viel als möglich genaue Zusammenstellung der Obsterndte in 1868 zu fertigen und vorzulegen. Dieselbe hat zu enthalten: a. den Ertrag und Erlös der verschiedenen Obstarten der Gemeinden als solche, und zwar der Aepfel, Birnen, Zwetschen, Kirschen und Nuͤsse; b. den Ertrag und Erlös der verschiedenen(unter a. genannten) Obstarten der Privaten, und können Sie sich für diese Zusammenstellung des Musters, das Ihnen in den Verhandlungen des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg vom 14. Dezember 1867 mitgetheilt wurde, bedienen. Trapp.
Betreffend: Die Lehrer⸗Conferenzen im Kreise Friedberg. Friedberg den 30. August 1868.
e an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Dorheim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. F., Friedberg, Nauheim, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Ober- Florstadt, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim und Staden. Nach bestehender Anordnung(Amtsblatt Großherzoglichen Kreisamts Friedberg vom 6. Februar 1862, ohne Nummer) haben die Gemeinden des Kreises von jeder Schule einer Gemeinde 1 fl. zur Unterhaltung der Lehrer-Bibliothek des Kreises in die Kasse der Lehrer— Conferenz einzuzahlen. Da nun der seitherige Rechner der Section Friedberg, Lehrer Nagel zu Bauernheim, als solcher abgetreten und Lehrer Dörr in Friedberg an dessen Stelle für die Section Friedberg gewählt worden ist, so weisen wir Sie(die obengenannten Großherzoglichen Bürger— meistereien) an, bei den Anweisungen der Beiträge für 1868 auf die Gemeindekassen den Lehrer Dörr in Friedberg als Erheber der—
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selben zu bezeichnen.
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Großherzogliches Kreisamt Friedberg D* a p p
5.
In den nächsten drei Monaten, September, October und November, werden mit der directen Steuer und Einkommensteuer auch die Tilgungsrenten des Jahres 1868 an den Zahltagen Dienstag und Donnerstag erhoben und beginnt am 15. jeden Monats das
Mahnverfahren.
Der uns beigegebene Großherzogliche Finanzaccessist Hunsinger ist für die Diensthandlungen der Districts-Einnebmerei Friedberg ermächtigt und wird zunächst das Erhebungsgeschäft besorgen. Die Hebregister über die Tilgungsrenten liegen bei den betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien zu Jedermanns Einsicht
gesetzlich offen. Friedberg den 19. August 1868.
Großherzogliche Districts⸗Einnehmerei Friedberg
Bit sch.
Hessen. Darmstadt. Bei großherzoglichem Bezirksstrafgericht kam am 27. d. abermals eine Anklage des H.⸗G.⸗A. A. Metz gegen H.⸗G.⸗A. Emmerling II. wegen Verläumdung und Ehren— kränkung zur Verhandlung. Die Anklage gründet sich auf einen in den„Hessischen Volksblättern“ erschienenen Artikel, als dessen Verfasser sich Em- merling erklärte. Als Zeuge war von dem Be— schuldigten R. Fendt geladen. Die Staatsanwalt— schort beantragte vierwöchentliche Gefängnißstrafe und 100 fl. Geldbuße gegen Emmerling, der indessen wegen Verläumdung freigesprochen, aber wegen der ganzen Haltung seines Artikels in eine Gefängnißstrafe von fünf Tagen und 20 Gulden Geldbuße sowie in Neunzehntheile der Kosten verurtheilt wurde. Der damalige Redakteur der „Hess. Volksblätter“, Rittweger, gegen welchen der Staatsanwalt 25 fl. Geldstrafe beantragt hatte, wurde zu 10 fl. und in ein Zehntheil der Kosten verfällt. Die Verurtheilten werden appelliren.
— Prinz Alfred von England ist, von Gotha kommend, zum Besuche beim Prinzen Ludwig hier eingetroffen.
45 5 Die Leser erinnern sich, daß über die Betheiligung des Herzogs von Coburg bei der Schlacht von Langensalza. 3. allerlei für denselben wenig schmeichelhafte Mit- (heilungen in die Oeffentlichkeit gelangten. Die „Coburger 31g.“ bringt nun in dieser Angelegen⸗ beit nachstehende Erklärung des früheren hannö- zer'schen Generals v. Brandis:„Ich habe meine Erklärung über Langensalza und Hrn. v. Meyern
(. b. die Betheiligung des Herzogs Ernst an
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der Schlacht bei Langensalza) seiner Zeit nach bestem Wissen gegeben und aufrecht erhalten. Nachdem aber Herr v. Meyern mir jetzt persönlich die ein— zelnen Umstände unserer Unterredung ins Gedächt— niß zurückgerufen hat, derselbe mir als Ehrenmann auch zu gut bekannt ist, als das ich an seinem Wort, geschweige denn an seinem Eide, zweifeln sollte(Hr. v. M. hat nämlich seine Behauptung von der activen Betheiligung des Herzogs vor dem Staatsminister v. Seebach beschworen), so erkläre ich, daß eine irrthümliche Auffassung meinerseits möglich gewesen ist.“ Es ist von Interesse, neben dieser Kundgebung nachfolgenden, den Preßprozeß gegen den„Volksboten“ wegen Verläumdung des Herzogs berührenden Artikel aus München zu lesen: In der Berufungssache des„Volksboten“ sind vom Schwurgerichtspräsi- denten am 17. d. die Acten an den obersten Gerichtshof hinübergegeben worden, so daß also in etwa 14 Tagen ein Entscheid erfolgen dürfte. Für den Fall, daß das erste Urtheil cassirt würde und der Prozeß noch einmal zur Verhandlung käme, hat sich eine ganze Reihe von hannover'schen Offizieren und Soldaten Hrn. Zander zu Zeugen angeboten.
Preußen. Berlin. Von der Provinz Preußen her wird eine Frage angeregt, welche wohl die volle Beachtung verdient, nämlich die Frage wegen Erneuerung der Cartel Convention mit Rußland. Wenngleich auch in erster Linie nur die östlichen Provinzen des Staates unter dieser Convention leiden, so ist doch die Frage, ob zur Erneuerung der Convention die Geneh—
migung des Landtages nöthig ist oder nicht, für das ganze Land von principieller Wichtigkeit.
Gumbinnen. Von Mariampol in Rußland, fünf Meilen von der Gränze, wird gemeldet, daß dort eine große Feuersbrunst wüthete. 250 Häuser waren bereits von den Flammen zerstört und noch war es nicht gelungen, dem Feuer Einhalt zu thun.
Duisburg. Eine seltsame Geschichte spielt in den Mauern unserer Stadt. Schon geraume Zeit erzählte man sich von durch die Polizeibehörde in den Arrestlokalen oder auf dem Amtsbureau vorgenommenen Prügel-Executionen, von bis in die Nachbarschaft und in den in der Nähe befind- lichen Sitzungssaal der Stadtverordneten gedrun— genen Schmerzensschreien und dergleichen haar— sträubenden Dingen. Ein dahier bestehender Verein,„Selbsthülfe“ genannt, nahm davon Ver- anlassung zu einer öffentlichen Versammlung, in welcher diese Gerüchte klar gelegt und Klagen gegen Polizeibeamten zu Protokoll gegeben werden sollten. Diese Versammlung ist von der Polizei aufgelös't worden, gleichwohl sollen aber mancherlei Aussagen gemacht worden sein, die sich auf That⸗ sachen beziehen, wofür man Beweise zu bringen sich erbölig erklärt. Einer Erklärung des hiesigen Bürgermeisters in öffentlichen Blättern, worin derselbe die Sache in milderem Lichte darstellt und sein Verhalten zu derselben rechtfertigt, folgte eine Gegenerklärung, worin wiederholt auf That— sachen hingewiesen werden will. Es wird allseitig eine gründliche und unpartheiische Untersuchung gewünscht, um für arge Mißstände, wenn sie wirk- lich vorhanden sind, Abhülfe zu finden.


