1868.
Samstag den 1. August.
4 90.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. find im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Nr. XXV. Nr. 136. verzinslichen Schotzanwelsangen.— Nr. 137 und 138.
Nr. XXVI. Nr. 1390. Gesetz, betreffend die Fesistellung des Daushalts⸗ Etats des Norddeuts Nr. 140. Verordnung, betreffend die Festflellung des Etats der Militatrverwaltung des Norddeutschen Bundes für das
Allerböchster Erlaß vom 4. Juli 1868,
Die Empfangnahme und Bestellung von Consuln.
Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven.
betreffend die in Gemäßbeit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von chen Bundes für das Jahr 1869 vom 29. Juni 1868.—
Jahr 1869, vom 29. Junt 1868.
Friedberg den 29. Juli 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Diejenigen Großherzogl. Bürgermeistereien, welche unseren Erlassen vom 4. und 30. Mai
sind, werden erinnert, dies binnen 3 Tagen bei Vermeidung der Qrdnungsstrafe zu thun.
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d. J. bis jetzt noch nicht nachgekommen Der d g p
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Die Brandentschädigungsbeiträge pro 1868, sowie auch die Einkommensteuer pro Juli und August, werden mit der directen und Zuschlagssteuer im Monat August c. an den gewöhnlichen Zahltagen Dienstag und Donnerstag erhoben und beginnt das Mahnverfahren
am 15. jeden Monats.
Der nach Verfügung Großh. Ministeriums der Finanzen vom 21. d. M., Nr. F. M. 4300, uns zur Aus hülfe und beziehungsweise zum Stellvertreter im Dienste beigegebene Finanzaccessist Hunsinger, ist für alle Diensthandlungen der Districts⸗Einnehmerei Friedberg autorisirt und berechtigt, über die zur Steuerkasse fließenden Gelder gültig zu quittiren.
Friedberg den 29 Juli 1868.
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Großherzogliche Districts⸗Einnehmerei Friedberg
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Bit sch. 9.
Die im Kreise Friedberg wohnhaften Reservisten von mehr als zwölfjähriger Dienstzeit, welche sich um eine Expeditionsgehülfenstelle an den Staatseisenbahnen bewerben wollen, werden hierdurch aufgefordert, sich alsbald und längstens bis zum 4. August bei ihrem Bezirks⸗
seldwebel anzumelden. Friedberg den 29. Juli 1868.
Jäger, Major und Bezirks- Commandeur.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regitrungsblatt Nr. 40 enthält:
I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, das Regulafiv über die zellamtliche Behandlung des Postverkehrs betreffend.— Dasselbe tritt mit dem 1. August 1868 in Kraft, und tritt das Regulativ vom 26. Juni 1828 über die Behandlung der mit den Staats⸗ posten versendet werdenden Packete auf die Zolleinrichtungen mit dem zenannten Zeiipunkte außer Wirksamkeit.
II. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Juni den Oberrechnungs-Revisor bei der zweiten Inflificatur⸗Abtheilung der Oberrechnungskammer Friedrich Schwab, unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleiteten Dienste,— am 27. Juni den Lehrer an der ersten Klasse der höheren Töchterschule zu Gießen Mit⸗ 4 5 Johann Daniel Carl Balser— und am 21. Juli en Hofkulscher Christoph Andreß wegen gestörter Gesund⸗ heilt in den Ruhestand zu versetzen.
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 41 enthält:
1. Gesetz, die Versorgung der als Invaliden entlassenen Unteroffiziere und Soldaten betreffend.
II. Gesetz, 1) die Pensionserhöhung für die im Kriege invalid gewordenen, sewie für die überhaupt durch den acuven Militärdienst verstümmelten oder erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen, bezw. im Offiziers⸗ tang stehenden Militär⸗Beamten;— 2) die Unterstützung der Witwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Militärpersonen aller Rangklassen betressend.
III. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 2. April d. J. des Morgens um 9 Uhr fiel die sechszehn⸗ jährige Magdalena Brückner von Klein Steinheim in der Nähe dieses Ortes in den Main und war bereits dem Ertrinken nahe, als der Floßherr Georg Joseph Bauer von Kronach, im Königreich Vayern in das Wasser sprang, um sie vor dem Ertrinken zu retten. Allein die Stelle war so tief, daß er nicht nahe genug beikommen konnte, ohne sich selbst der Gefahr des Ertrinkens auszusetzen. An einem Vorbau im Main begaben sich nun die drei Floßknechte Mathias Bauer, Conrad Vauer und Lorenz Langold aus Kronach in das Wasser, bildeten mit den Händen eine Keite und so war es dem am äußersten Ende befindlichen Conrad Bauer, welcher den Haken handhabte, aber dabei selbst dem Ertrinken nahe war, möglich, das Mädchen an das Land zu bringen, woselbst sie allmälig das Bewußtsein wieder erlangte. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Conrad Bauer aus Kronach für diese muthvolle, mit eigener Lebensgefahr verbundene That das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Reuung von Menschenleben? und den Schiffsknechten
Mathias Bauer und Lorenz Langold für die hierbei ge⸗ leistete thätige Beihülfe einem jeden eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
IV. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. Juli dem Gymnasiallehrer in Pension Dr. Eich zu Worms die Erlaubniß zur Annahme und zuu Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Preußen verliehenen Königlichen Kronen-Ordens dritter Klasse— und von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg verliehenen Ritterkreuzes des Friedrichs⸗ Ordens zu ertheilen.
V. Namensveränderung. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 15. Juli dem Paul Grode aus Odernheim zu gestatten, siatt seines bis⸗ herigen Familiennamens Grode in Zukunft den Familien- namen Schnorrenberger zu führen.
VI. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1) am 23. Juni dem Schulamts-Aspiranten Rötger aus Astheim die erste katholische Schulstelle zu Gau-Bickelheim zu übertragen; 2) am 1. Juli den Lehrer an der Rralschule zu Gießen Dr. Stein zum Direktor an der der genannten Anstalt zu ernennen; 3) an demselben Tage dem Schullehrer an der evangelischen Schrle zu Dudenrod Gundermann die evangelische Schulstelle zu Ober-Schmilten,— dem Schul- amis ⸗Aspiranten Winkler aus Horchbeim die katholische Schulstelle zu Ober-Flörsheim— dem Schulamts-Aspiranten Grim aus Hesselbach die katholische Schulstelle zu Dorndiel — dem Schulamts-Aspiranten Hechler aus Asbach die zweite evangelische Schulsteile zu Nieder-Florstadt— und 4) am 10. Juli dem Schulamis-Aspiranten Bernhard aus Alzey die katholische Schulstelle zu Frei-Weinheim zu über— tragen;— 5) an demselben Tage den vormaligen Gerichts— vollzieher mit dem Amtssitze zu Worms Georg Emrich zum Aktuar bei dem Friedensgerichte Worms— und den Polizei⸗Com missär zweiter Klasse bei der Polizeiverwaltung der Kreisstadt Worms Anton Franz Nehr zum Actuar bei dem Friedensgerichte Alzey zu ernennen;— 6) am 15. Juli dem Schulamts-Aspiranten Kurz aus Dieburg die zweite katholische Schulstelle zu Ober-Wöͤllstadt zu übertragen;— 7) an demselben Tage den Veterinärarzt Dr. Leonhard aus Bönstadt zum Kecievetexrinärarzt des Kreisveterinäramtes zu ernennen;— 8) am 18. Juli dem Schulamts-Aspiranten Klassert aus Darmstadt die zweite katholische Schulstelle zu Eppertehausen zu über⸗ lragen;— 9) an demselben Tage den Ober-Rechaungs⸗ Probator erster Klasse Reuting zum Ober-Rechnungs— Revisor bei der zweiten Abtheilung der Justificatur der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer— und den Ober-Rechnungs— Probator zweiler Klasse Gölz zum Ober⸗Rechnungs⸗Pro⸗
bator erster Klasse bei der zweiten Abtheilung der Justificatur der Ober⸗Rechnungs⸗Kammer zu ernennen.
VII. Charaktereriheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 25. April dem Kaufmann Huber zu Darmstadt den Charakter als Hoflieferant zu verleihen.
VIII. Concurrenz für: die erste katholische Schulstelle zu Rockenberg mit einem Gehalte von 544 fl. 30 kr. und einer Vergütung von 30 fl. 40 kr. für Heizung des Schullokals; dem Pfarrer und dem Gemeinderath zu Rockenberg feht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
IX. Gesterben sind: am 25. April der pensionirte Schullehrer Liit zu Zell;— am 2. Juli der Militär⸗ pensionär Mayat zu Mainz.
— Die russische Kaiserfamilie wird vom 20. August an auf einige Wochen in dem Schlosse des Prinzen Alexander auf dem Heiligenberg des benachbarten Jugenheim residiren. Wohl nicht aus materiellen Gründen, sondern aus solchen der Courtoisie, beabsichtigt man nun preußischer Seits, der kaiserlich russischen Familie eine direkte Telegraphenleitung zur Verfügung zu stellen und erbat sich zu diesem Zweck die Ueberlassung einer geeigneten Räum- lichkeit in dem Schlosse von dem Prinzen Alexander, was jedoch erfolglos war. Ein an die Direction der Main-Neckar-Bahn gestelltes Ersuchen, die Anlehnung an deren Telegraphenleitung zu gestatten, wird voraussichtlich ebenfalls resultatlos bleiben, da von Seiten der Verwaltung selbst die geeig- neten Vorkehrungen getroffen worden, um der russischen Kaiserfamilie die Annehmlichkeit einer direkten Telegraphenleitung zu beschaffen.
— Der Hauptverein der Gustav-Adolf⸗Stistung im Großherzogthum Hessen wird in Nieder- Ingelheim seine Jahresfeier abhalten. Die ver— schiedenen Zeitungsnotizen haben zum Theil den Tag der Feier irrig angegeben, die Feier findet am 19. August statt.
— Herrn Mitzenius ist, wie die„M.-Ztg.“ hört, vom Ober ⸗Consistorium eine weitere Recht- fertigungsfrist verstattet, hierbei ihm aber zugleich eröffnet worden, daß eine wissenschaftliche Erörterung nicht platzgreiflich, vielmehr nur die Frage zu beantworten sei, wie er sein Schristchen mit dem


