Ausgabe 
31.10.1867
 
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iger für Oberhessen.

Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Fritdberger Zutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Auf denAnzeiger kann man noch für die Monate November und Dezember bei den Poststellen des Großherzog thums mit 22 kr. und bei der Verlags-Expedition mit 20 kr. abonniren.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Einsendung der Kostenverzeichnisse der im 3. Quartal entstandenen Beitreibungskosten.

Friedberg den 25. October 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bönstadt, Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 4. d. Mis., Anzeiger Nr. 119.,

rubricirten Verzeichnisse binnen 3 Tagen bei Meidung der Abholung.

Friedberg, Langenhain, Ober-Rosbach, Oppershofen, Staden und Wisselsheim.

erinnern wir Sie an die Einsendung der Tir op v.

Hessen Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 43 enthält:

I. Gesetz, die Veränderung der Gebäude-Steuerkapa⸗ talien beirefsend. Zur besseren Erhaltung der Gleich⸗ mäßigkeit in der Besteuerung der Gebäude haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog nach Anhörung des Staats raths und mit Zustimmung der Stände verordnet: Art. 1. Das Normalsteuerkapital eines in das Kataster aufgenommenen Gebäudes und ber dazu gehörigen Hof raithe ist neu zu bestimmen, wenn Veränderungen in den Bestandtheilen dieser Objekte eingetreten sind, duich welche der Werth derselben in der Art vermehrt oder vermindert worden ist, daß er in eine andere Klasse der bei Erncue rung des Gebäudesteuerkatasters zu Grunde gelegten Klassenkaufwerthe fällt. Art. 2. Das Gesetz vom 31. Mai 1836, die Veränderung der Gebäudesteuerkapitalien be treffend, ist aufgehoben.

II. Verordnung, die Gebalte der Volkeschullehrer be⸗ treffend. Art. 1. Die Bestimmungen des Art. 1 der Verordnung vom 22. November 1864, wodurch der niederste Gehalt der Volksschullehrer an besiehenden oder künftig zu errichtenden Schulen, welche durchschnittlich von min; destens 30 Kindern besucht werden, auf 300 fl. jährlich bestimmt ist, sowie die Bestimmungen des Art. 7 der gedachten Verordnung, in Berreff der Verleihung von Dienstalterszulagen an Volksschullehrer, haben vom 1. Jan. 1867 an auch auf die Schullehrer an Schulen, welche durchschnittlich von weniger als 30 Schulkindern besucht werden, unter der Voraussetzung Anwendung zu finden, daß außer diesen Schulen noch keine weitere Schule in den betreffenden Gemeinden besteht. Art. 2. Die in Art. 7 der Verordnung vom 22. November 1864 bezeich⸗ neten Dienstalterszulagen erhalten vom 1. Januar 1867 an auch diejenigen Volksschullehrer, welche ohne die vor⸗ geschriebene Definitorialprüfung bestanden zu haben, aus⸗ nahmsweise definitiv angestellt worden sind. Das Dienst⸗ alter solcher Schullehrer ist vom Tage ihrer definitiven Anstellung an zu berechnen.

III. Bekannimachung Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und des Aeußern, die Anstellung eines kaiserlich Brasilianischen General⸗Consuls für das Großherzogthum betreffend.

IV. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Justiz, die Bestätigung einer Sliftung zu Gunsten von Familien⸗ angehörigen der Bernhard Meyers Eheleute in Mainz und, in Ermangelung solcher Angehörigen, zu Gunsten anderet Istaeliten in Mainz betreffend.

V. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Justiz, die Errichtung eines Nachtrags zu dem Familienstatut der Freiherrn Löw von und zu Steinfurth betreffend.

VI. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finan⸗ zen, die Rückvergütung der preußischen Rheinzölle von uͤberseeischen Waaren betreffend.

VII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗ heil des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Rheinhessen.

VIII. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden. S. K. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. Okt, dem Ministerialrath Schletermacher die Er laubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Königl. Hobeit dem Großherzog von Baden ver⸗ liehenen Commandeurkreuzes 1. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen und an demselben Tage dem Com⸗ merzienrath Fink zu Darmstabt die Erlaubniß zur An; nahme und zum Tragen des ihm von Sr. Königl. Hoheit

dem Großherzog von Baden verliehenen Commandeur kreuzes 2. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen. 1

IX. Dienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Groß berdeg haben allergnädigst geruht: am 3. September den Oberfeldwebel im 4. Inf.⸗Neg. Scharmann zum Kress diener bei dem Kreisamte Offenbach, am 26. den Bei

knecht bei dem Landgestüt Petry aus Gambach zum Laud⸗ gestütsdiener hierbei, am 27. den Regierungs-Accessisten Gros aus Darmstadt zum Kreisassessor bei dem Kreis amte Gießen und am 28. den Professor bei der philo⸗ sophischen Facultät der Landesuniversität und Direktor an der Realschule zu Gießen Dr. Weigand, unter Enthebung von der letztgenannten Stelle, zum ordentlichen Professor in der gedachten Facultät zu ernennen; an demselben Tage dem evang. Pfarramts-Candidaten Dr. Roe aus Mainz die evang. Pfarrstelle zu Bleichenbach zu über⸗ tragen; au demselben Tage den Colculator 1. Klasse bei der Hauptstaatskasse, Schneidmüller, zum Buchhaller, den Calculator 2. Klasse bei derselben, Böttinger, zum Calculator 1. Klasse und den Finanz⸗Aspiranten Bon⸗ hard aus Dreieichenhain zum Calculator 2. Klasse bei dieser Behörde zu ernennen; am 3. Okt. dem evang. Pfarrer zu Allendorf au der Lumda, Engel, die evang. Pfarrstelle zu Hausen, am 7. Okt. dem evang. Schul⸗ lehrer zu Bromskirchen, Repp, die zweite evang. Schul- stelle zu Leihgestern, an demselben Tage dem Schullehrer an der mittleren Knabenschule zu Langen, Hildenbrand, die erste evang. Schulstelle zu Egelsdach und an demselben Tage dem Lehrer an der zweiten Stadtmädchen⸗ schule zu Gießen, Mitprediger Krug, die erste lutherische Pfarrstelle zu Groß-Umstadt zu übertragen; an dem⸗ selben Tage den zweiten Ministerial-Buchhalter bei dem Ministerium der Finanzen, Balzer, unter Ertheilung des Cyarakiers alsNechnungsrath, zum ersten Ministerial⸗ Vuchhalter bei diesem Ministerium, an demselben Tage den Ober⸗Domänen⸗Registrator Ihm zum zweiten Mini⸗ sterial⸗Buchhalter bei dem Ministerium der Finanzen und an demselben Tage den Bataillons-Tambour im 4. Inf.⸗Reg., Weygandt von Darmstadt, zum Bremser bei der Main⸗Weser⸗Eisenbahn, am 16. Okt. den Feld⸗ webel im 1. Inf.⸗Reg., Keppler aus Langen, zum Bremser bei der Main-Weser⸗Eisenbahn und an demselben Tage den Maschinenschlosser Blöcher aus Wallau zum Heizer bei der Eisenbahn von Offenbach nach Frankfurt zu ernennen.

X. Dienstentlassungen. Se. Königl. Hoheit der Groß herzog haben allergnädigst geruht: am 24. Sept. den Schullehrer an der evang. Schule zu Merkenfritz Gröninger, unter Beibehaltung seiner Eigenschaft als Volksschullehrer, auf sein Nachsuchen von seiner Dienststelle zu enilassen und am 12. Okt. dem Hofgerichts-Advocaten Otto zu Weinegg in Unterkrain die von ihm erbetene Entlassung aus der Zahl der Advokaten und Procuratoren bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen zu ertheilen.

XI. Versetzungen in den Ruhestand. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst gecuht: am 12. Juli den Postexpeditor bei der Postexpeditien Osthofen Horn auf sein Nachsuchen, den Postexpeditor bei der Postexpedition Wesihofen Hartmann, den Postexpeditor bei der Postexpedition Lich Penzel auf sein Nachsuchen, den Postexpeditor bei der Postexpedition Nauheim Kranz auf sein Nachsuchen, am 26 Sept. den Kreisassessor bei dem Kreisamte Gießen Regierungsrath Pietsch, unser Anerkennung seiner langjährigen und treuen Dien ge, am 7. Okt. den ersten Buchhalter bei dem Ministerium der Finanzen, Jaide, unter Anerkennung seiner mehr als fünszigjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten guten Dienste, auf sein Nachsuchen und am 11. Okt. den Postexpeditor bei der Postexpedition Schlitz Hauß auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

XII. Concurrenz für: die fünfte evang. Schulstelle zu Lich mit einem Gehalte von 420 fl. und einer jäͤhr⸗ lichen Pergütung von 40 fl. für Heizung des Schullocals; die sechste evang. Schulstelle zu Lich mit einem Ge halte von 330 fl. und einer jährlichen Vergütung von 40 fl. für Hetzung des Schullocals; die zweite evang. Schulstelle zu Münzenberg mit einem Gehalte von 300 fl. und dem Bezug von 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullocals; dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach steht

diesmal das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zus die evang. Pfarrstelle zu Bischofsheim mil einem jährlichen Gehalt von 1300 fl., nebst freier Wohnung und Acci⸗ denzien, letztere im Anschlag von 50 fl. jährlich; die mit einem kath. Lehrer zu besetzende Gemeinde⸗Schulstelle zu Schimsheim mit einem Gehalte von 300 fl. und einer Vergütung von 30 fl. für Heizung des Schullocals; die Stelle eines Hauptlehrers an der proviserisch zu er⸗ richtenden höheren Bürgerschule zu Reichelsheim mit einem Gehalte von 600 fl.; Bewerber haben sich innerhalb 14 Tage bei Großh. Oberstudien-Direktion zu melden; die Distriktseinnehmerer Wörrstadt II., wofür eine Dienst⸗ caution von 3000 fl. erfordert wird, concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden.

XIII. Gestorben: am 22. September der Schullehrer an der dritten kath. Schulstelle zu Darmstadt Heyder; am 28. der Schullehrer an der evang. Schule zu Wald⸗ Uelversheim Barth; am 30. der Schullehrer an der evang. Schule zu Bürstadt Groß; am 6. Okt. der Rentamtsdiener Scheuermann zu Homberg; am 7. der Kreisarzt des Kreismedizinalamtes Mainz I. Medizinal⸗ rath Dr. Wagner; am 14. der Registrator an der Großh. Obecforst⸗ und Domänen-Direktion Oberforst⸗ Secretär Zeitz.

Mit der am 1. Januar k. J. ins Leben tretenden Salzsteuer werden die seitherigen Salz⸗ magazinsverwaltungen, welche der Obersteuer- direction unterstanden, aufgehoben und an deren Stelle Salzsteuerämter zu Wimpfen, Theodorshalle (auf preußischem Gebiet bei Kreuznach gelegen) und Nauheim errichtet werden. Diese Aemter ressortiren von der Oberzolldirection und werden beziehungsweise den Hauptzollämtern zu Darm⸗ stadt, Mainz und Gießen subordinirt werden. Die Bestimmungen über die der privativen Unter- nehmung zu überlassenden Niederlagen und den Handel mit Salz(welcher zu Folge des betref- fenden unter den Zollvereinsregierungen verein⸗ barten Vertrages frei sein wird) unterliegen gegen⸗ wärtig der Berathung des Finanzministeriums und wird dasselbe seine deßfallsigen Propositionen demnächst an die Stände gelangen zu lassen haben.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt das Finanzministerium, deßfallsigen, auch während der Verhandlungen des letzten Landtages geäußerten Wünschen entsprechend, statt des Stempelpapieres Stempelmarken, ähnlich den Postmarken, einzuführen. In England, Frankreich ꝛc. besteht diefe Einrichtung, ohne daß sich für die Casse der betreffenden Stempelverwaltungen ein Ausfall ergeben hätte, schon seit längerer Zeit.

Nach einer Zusammenstellung im land- wirtbschaftlichen Vereinsblatt sind in Hessen zur Zeit 32,349 Morgen als Weinberge bestellt, welche im vorigen Jahr 230,472 Ohm Wein als Ertrag gaben. Bei einem Werthanschlag von 35 fl. für die besseren Sorten bis herab zu 20 fl. sür die geringeren, wird als Durchschnittspreis 27½ fl. per Ohm angenommen, wonach der Jahresertrag sich auf eirea Millionen Gulden

beziffert. Bei dem weit geringeren Ertrag in 1865 es wurden nur 149,411 Ohm ge

erntet wurde durch den höheren Werth des