Ausgabe 
31.8.1867
 
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25. 14 71. 10⁰ Gebun!

1867.

Samstag den 31.

Auguft.. 103.

Anzeiger für

berhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

*

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Das zu frühe Etnerndten des Obstes in den Gemeinden des Kieises Friedberg. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg Bei der zum Theil sehr reichen Obsterndte weisen wir Nr. 74 des Intelligenzblattes von

Einhaltung zu überwachen und durch die Polizeidiener und die Feldschützen überwachen zu

Bestrafung zu bringen. Die nach F. 1. von uns festzusetzenden Ta ge

Sie an, 1860 und in Nr. 70 des Intelligenzblattes von 1864 enthalten) in Anwendung zu bringen, deren pünktliche

der Einerndtung des Obstes zu bestimmen, mehrerer Baumstückbesitzer, es bedarf daher einer Vorlage hierüber an uns nücht.

Friedberg den 29. August 1867.

die Bestimmungen des Reglements vom 18. September 1860(in lassen und Zuwiderhandlungen zur Anzeige und

überlassen wir Ihnen unter Zuziehung .

Betreffend: Die Liquidation der im Feldzuge von 1866 an die Großherzogliche Armeedivision geschehenen,

unbezahlt gebliebenen Lieferungen und Le istungen.

sselbe

a n

Friedberg am 28. August 1867. die selben.

Indem wir Ihnen die in obigem Betreffe erfolgte Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. d. M. zur Nr.

M. d. J. 9511 nachstehend im Abdruck zur Nachricht mittheilen, tragen auf, uns so zeitig Bericht unter Beischlu

Fristen die ersorderliche Vorlage bei Großh. Kriegsministerium zu machen im

geltend gemacht werden wollen,

wir Ihnen für den Fall, daß von Ihren Gemeinden noch Forderungen ß der Beurkundungen zu erstatten, daß wir innerhalb der bestimmten Stande sind. Tei

Darmstadt am 27. August 1867.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Da nach Mittheilungen des Großherzoglichen Kriegs winisteriums ein baldiger Abschluß der Feldkriegskasse⸗Rechnung sehr wünschens⸗ werth ist, ein solcher aber durch verspätete Anzeige von Forderungen,

welche inländische Gemeinden für Kriegsleistungen an die Großh.

Armeedivision zu erheben haben, verzögert wird, so bestimmen wir, im Einvernehmen mit dem Großherzoglichen Kriegsministerium das Nachstehende:

1) Etwa noch unerbobene Ansprüche für Lieferungen und Leistungen an die Großherzogliche Armee⸗Division während des Feldzuges im Jahre 1866 find bis zum 30 September laufenden Jahres durch Sie bei dem Großherzoglichen Kriegsministerium anzumelden;

2) Etwaige Reclamationen gegen Abstriche, welche an den bereits angemeldeten Forderungen durch die von dem Großherzoglichen Kriegsministerlum niedergesetzte Revisionsbehörde vorgenommen worden sind, sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen, welche vom Tage der Mittheilung des Nevisionsergebnisses an die Ortsbehörde an zu laufen beginnt, durch Sie bei dem Großherzoglichen Kriegsministerium

zu erheben und zu begründen. Für die Erhebung und Begründung

von Reclamationen gegen Revisionsabstriche welche den Orts⸗

bebörden vor dem 1. September l. J. bekannt gegeben

worden sind, beginnt diese Frist mit dem 1. September l. J.

Wir beauftragen Sie, dieß mit dem Anfügen zur Kenntniß Ihrer Kreiseingesessenen zu bringen, daß alle noch nicht angemeldeten Ansprüche für Lieferungen und Leistungen an die Großherzogliche Armee⸗Division während des Feldzuges des Jahres 1866, welche auch in dem, nach Nr. 1 festgesetzten Termin bei dem Großherzoglichen Kriegs ministerium durch Sie nicht zur Anzeige gebracht werden würden, auf administrativem Wege keine Berücksichtigung finden könnten, und daß das Nämliche bezuglich der Reclamationen gegen Revisionsabstriche der Fall sei, welche innerhalb der unter N. 2 anberaumten Frist bei dem Großherzoglichen Kriegsministerium durch Sie nicht eingereicht und begründet worden seien.

Sie wollen das Nothige anordnen, damit die in vorstehendem Ausschreiben bestimmmten Fristen durch Sie gewahrt werden konnen. v. Dal wig k.

Lotheißen.

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Die Tilgungsrenten des Jahres

Zahltagen, Dienstags und Donnerstags, erhoben und erfolgt vom Die Heberegister über die Tilgungsrenten liegen bei den Friedberg den 29. August 1867.

kannt m a ch u 1867 werden in den Monaten September, October und November mit der directen Steuer an den 15. jeden Monats ab das Beitreibungsverfahren.

betreffenden Bürgermeistereien drei Tage zur Einsicht offen.

n g.

Großherzogliche Distriets-Einnehmerei Friedberg Bit sch.

Hessen. Darmstadt. Der Finanzaus⸗ schuß zweiter Kammer hat einenAbschluß des

jährliche Ueberschuß beträgt biernach in Folge der ständischen Beschlüsse 420,529/ fl., also

lera angenommen haben, daß an dem wirklichen Vorhandensein derselben nicht mehr zu zweifeln ist. Wenn auch die Bösartigkeit der Krankheit in der

Haupt⸗Voranschlags der Staats⸗Einnahmen und Aus gaben für 1866 1868 nach den Beschlüssen der Stände zusammengestellt, welchem wir nach stehende Ziffern entlehnen: Der Voranschlag, so wie er von großherzoglichem Finanzministerium vorgelegt worden war, hatte die durchschnittliche jährliche Einnahme auf 9,297.088 fl., die Aus- gabe dagegen auf 9,237,451 fl. berechnet, so daß ein durchschnittlicher jährlicher Ueberschuß von 59,637 fl. verblieb. Nach den Beschlüssen der zweiten Kammer dagegen, welchen die erste Kam⸗ mer(nachdem eine Einigung über den Mehrbetrag von 6000 fl. für Gesandtschaftsgehalte erzielt worden war) in allen Punkten beigetreten ist, be⸗ rechnet sich die durchschnittliche jährliche Einnahme auf 9,248,357 ¼ fl., also 48,730/ fl. weniger als im Voranschlage vorgesehen, die durchschnitt⸗ liche jährliche Ausgabe dagegen auf 8,827,827 ¼ fl., also jährlich um 409,623¼ fl. weniger als im Voranschlage vorgesehen. Der durchschnittliche

360,892¾ fl. mehr als im Voranschlage vorge- sehen war.

Nach derDarmstädter Zeitung sind Geheimerath Seitz zum Genexalstaatsprocurator beim Ober⸗Appellations- und Cassations-Hofe an Stelle des in Ruhestand getretenen Generalstaats- procurators Emmerling und der bisherige Geheime Hofgerichtsrath Eigenbrodt und Be⸗ zirksrath Röder zu Mitgliedern des höchsten Gerichtshofes ernannt.

Des Großberzogs K. H. ist am 27. d. M. von Leopoldskron hierher zurückgekehrt. Auf An⸗ regung des Gemeinderaths wurde demselben unter Vorantritt eines Musikcorps und unter Betheili⸗ gung von etwa 300 Sängern am Abend im Schloßhof eine Serenade gebracht.

ueber die choleraartigen Erscheinungen in Gernsheim berichtet dieDarmstädter Zei tung, daß dieselben in den letzten Tagen so ent- schieden den Character der asiatischen Cbo⸗

letzten Zeit gestiegen, so ist dies die Zahl der Erkrankungen keineswegs. Von Seiten der Be⸗ hörde sind die umfassendsten und energischesten Maßregeln ergriffen worden.

Die neueste Nummer der Mittheilungen Großherzoglicher Centralstelle für Landesstatistik enthält eine Uebersicht des Viehstandes in unserem Lande nach der zu Ende des vorigen Jahres erfolgten Aufnahme. Die Zusammenstellung bezieht sich indessen nur auf diejenigen Landes- theile, welche von den in Folge des Friedensver⸗ trages mit Preußen eingetretenen Territorsalver⸗ änderungen nicht berührt wurden. Es sind in derselben also die Bestände aus den abgetretenen und den neuen Gebietstheilen nicht enthalten. Es betrug der Bestand an Pferden 42,370 Stück, an Rindvieh 258,886 Stück, an Schafen 168,157 Stück, an Schweinen 162,444 Stück u. s. f. An Pferden und Schweinen lieferte die Provinz