Einzelbild herunterladen

gerung

bg Ir, läßt benannte

*. abe

. 1 Naetinn arte Bet ürlin 11 Kichengrräth

. Dietz U.

ge.

wget alt bel e trachten.

f

Hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Dienstag den

30. April.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 1

Friedberger Intelligenzblatt.

jeden Dienstag, Donnerstag und Samsiag.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Nr. 18. sub 38. Nr. 19. sud 1. Friedberg den 28. April 1867.

Bekanntmachung, die Aufftellung der Geschwornenlisten in der Probinz Oberhessen für 1868 betreffend. Bekanntmachang, die Einstellung der Erhebung der Mainschifffahrtsabgaben betreffend.

Groß herzogliches Kreisamt Frledberg Trapp.

Bekanntmachung, betreffend die vom Ausschuß des landw. Vereins von Oberhessen pro 1867 beschlossenen Geldverwendungen.

Nachdem Großb. Minißerium des Innern das vom Ausschuß des landw. Vereins von Oberhessen pro 1867 festgestellte Budget genehmigt hal, wird dasselbe

A. Einnahme. Staatsfond* fl. r. 1. Zuschuß aus Gr. Hauptstaatskasse 1620 2. Beitrag der Aachen⸗Münchener Feuerversicherungs gesellschaft, vorausfichtlich 500 3. Beiträge von Vereinsmitgliedern 2649 4. Ueberschüsse aus vorderen Jahren, baar und in Ausstanden 1219 288¾% 5. Ungefähre Zinsen von angelegten Capitalien 60 6. Die 1866 nicht verwendeten Summen für Vieh⸗ preisverthetlungen 800 Summe der Einnahme 1620 5228 87 B. Ausgabe. 1. Büreaukosten 270 2. Kasse- und Rechnunge wesen 150 3. Viebpreisverthellung zu Lich und Vöhl 80⁰ 4. Prämzen für die Aufzucht der schwerssen Bullenkälber 250 5. Zur Vermittelung des Bezugs landw. Sämereien 50 6. Für Unterstützung der landw. Bezirksvereine 883 7. Uatecricht im Husbeschlag 340 S. Kosten der landw. Zeltschrift 900 9. Unterfttzung landw. Unterrichts 1200 5 5 Dopfenbaues 1. W 100 a inführung zweckmäßiger laudwirihscha t. Maschinen und Geräthe 1 N 0 150 12. Zum Ankauf von Gegenständen von landw. Be⸗ deutung gelgentlich der Partser Ausstellung 650 13. Zur Vermittelung des Ankaufs englischer Schweine 300 14. Betriebsfond, baar und in Ausständen 805 288/

Summe der Ausgabe 1020 54728 288¼ Bemerkungen. A. Zur Einnahme.

pos. 2. Der von der Aachen⸗Münchener Feuerversicherungsgesellschaft zu er

wartende Beitrag konnte nur muthmaßlich mit 500 fl. aufgenommen werden, da

bis zum Tage der Feststellung des Budgets eine Benachrichtigung Seitens genannter Gesellschaft bezüglich des pro 1867 zu leiftenden Zuschusses noch nicht eingetroffen war. pos. 4 Die Ueberschüsse find größltentheils in nassauischen% Staats- papseren angelegt, deren muthmaßliche Zinsen in pos, 3. aufgenommen find. B. Zur Ausgabe. pos. 3. Dle diesjährigen Viehpreisvertheilungen sollen zu Lich und Vöhl abgebalten werden. Es sind für die erstere 600 fl., für die letztere 200 fl. zu Preisen verwilligt worden, die nicht nur an schönes Rindvieh, Schase und Schweine, sondern auch an schöne Fohlen eigener Zucht gegeben werden sollen. Der landw. Bezirksverein Vöhl, resp. das pinterland, hatte die ihm zum Zwecke der Abhaltung einer Vlehpreisverthellung verwilligten 200 fl. noch aus der Budgelperiode 1864

bis 1866 anzusprechen.

pos. 4 Für die Prämtitrung der schwersten Bullenkälber Vogelsberger, Westerwälder und Egerländer Race gelten die Bestimmungen der früheren Jahre, wonach bet Besichttgung und Wägung der Kälber durch die vom Verein ernannten Commissionen dieselben noch im Besiße der Züchter sein müssen, und nur zur Zucht verkauft werden dürfen. Das Minimalgewicht der zur Prämt'rung zuzulassenden Kälber ift von 400 Pfund auf 350 Pfund herabgesetzt worden; Kälber, die am 270. Tage nach ͤhrer Geburt dieses Gewicht nicht erreicht haben, können daher keine Prämte empfangen.

pos. 5. Diese Summe soll hauptsächlich verwendet werden zur Vermtttlung des Bezuges von Probsteier Saat-Geiste und Saat⸗Hafers, schwedischen Klee⸗ saamens und der sogen. Deiligenstädter Kartoffel, und zwar in der Weise, daß die Fracht und die Bestellungskosten die Vereinskasse trägt, wogegen der Empfänger nur den Ankaufd Nettopreis der von ihm bestelllen Sämerelen der Vereinskasse, die den Gesammtbetrag vorlegt, zurück zu erstatten hat.

pos, 6. Die Uuterftützung der landw. Bezirksvereine pro 1867 bestebend aus den Dritttheilen der im Jahr 1866 wirklich eingegangenen Beiträge ihrer Mit⸗ glieder, wird nur an diefenigen Herrn Vorstände ausgezahlt werden, die sich vor Aufstellung des Budgets pro 1868 bei dem Vereinspräsidium deßhalb angemeldet und einen Nachweis über die Verwendung der zuletzt empfangenen Geldmittel er⸗ bracht haben, in welchem auch diejenigen Gelder aufgeführt sein müssen, die den Bezirkovereinen Seitens der Aachen-Münchener⸗Feuerverficherungsgesellschaft zufließen.

pos. 7. Wegen des Beginns des Unterrichts im Hufbeschlag wird s. 3. besondete Bekanntmachung erfolgen. Junge Hufschmiede, die den im Winter 188% zu Butzbach stattfindenden Unterricht im Dufbeschlag besuchen wollen und einer Unterützung bedürstig sind, müssen sich deßhalb an die Vorstände der laadw. Be⸗ zirksvereine wenden.

pos 8. Lehrer an Volksschulen, die sich wit Landwirthschaft beschäftigen oder landw. Unterricht ertbetlen und zu den geringer Refoldeten geben, können nach erbrachtem Nachweis dieser Bedingungen die landw. Zeitschrift auf Vereinskosten beztehen, wenn sie sich deßhalb beim Präfidium melden und fich verpflichten, die Zelischrist dem Schulinventare bleibend einzuverleiben.

pos. 9. Aus dieser Summe sollen die Kosten für Wanderlehrer, die Prämien für Errichtung von landw. Fortbildungsschulen, die Unterstützung der Ackerbauschule zu Friedberg und die an tüchtige, unbemittelte Schüler derselben zu verlethenden Stipendien bestritten werden. 5

pos. 10. Die Unterstützuug des Popfenbaus wird erfolgen durch Verbreitung guter Schriften über Hopfenbau und durch die Prämitrung der Anlage von neuen Hopfengärten. Bewerber haden sich an das Präsidtum zu wenden.

pos. 11. Diese Summe soll vorwiegend verwendet werden zur Enischädigung für Transportkoslen an Fabrikanten, die gelegentlich der landw. Pretsvertheilung neue landw. Maschinen und Geräthe ausstellen.

pos. 12. Ueber die Art der Verwendung dieser Summe wird spätere Be⸗ stimmung erfolgen,

pos. 13. Dieser Betrag soll verwendet werden, um die Differenz zu decken, die entstehen kann, wenn die Seitens des Vereins zum Wlederverkauf in öffent⸗ licher Versteigerung au Vereinsmitglleder in Norddeutschland anzukaufenden eng⸗ lischen Schweine zu nledrigerem, als dem Einkaufspreis, abgegeben werden müssen.

Laubach am 22. Februar 1867.

J. V. d. Pr. Der Vieepräfldent des landw. Vereins von Oberhessen. Dr. Gros.

Hessen. Darmstadt, Die Großherzogliche Regierung beantragt bei den Kammern eine ander⸗ weite Regulirung und theilweise Erhöhung der Gehalte der Landrichter, Landgerichts- Assessoren und Aktuare, sowie eine Aufbesserung der Ge⸗ halte der Aktuariatsgehülfen. Nach dem neuen Etat wird für 12 Landrichter ein Gehalt von 1800 fl., für 14 ein solcher zu 1700 fl. und für 12 ein solcher von 1600 fl. gefordert. Die Majorität des Finanzausschusses der 2. Kammer beantragt, die geforderte Summe zu bewilligen. Die Gehalte der 75 Stadt- und Landgerichts⸗ Assessoren sollen nach der Regierungsvorlage der Art regulirt werden, daß 25 Assessoren 1209 fl., 25 je 1000 fl. und 25 je 800 fl. erhalten sollen. Die Majorität des Ausschusses ist auch hier für Bewillsgung der Regierungssorderung. Für die 39 Akiuare wird ein Gehalt von je 700 fl. beansprucht und bewilligt. Die Gehälter der Actuariatsgebülfen sollen auf 400 fl., 350 fl., 320 fl., 250 fl. und 220 fl. erhöht werden und

hat der Ausschuß die hierfür angeforderte Summe bewilligt.

Im Verlage von Eduard Zernin dahier ist eine Broschüre erschlenen:Der beabsichtigte Verkauf der Main-Neckar-Eisenbahn oder die Hessische Ludwigsbahn-Gesellschaft als Staat im Staate. Ein ernster Warnungsruf an Regierung und Stände worin die Frage behandelt wird, ob der Staat oder die Hessische Ludwigsbahn Gesellschaft die Odenwaldbahn auszuführen habe und ob namentlich der Letzteren zu diesem Zwecke die vorzüglich rentirende Main-Neckar-Bahn zu Eigenthum gegeben werden solle. Die Broschüre gelangt in dieser Beziehung zu dem Schlusse, daß der Staat und nur der Staat die Bauten un- gesäumt vornehmen solle.

Von Seiten der Abgeordneten Forstmeister Hoffmann und Soldan ist die Regierung wegen des Baues der Eisenbahn von Gießen über Grün- berg, Alsfeld und Lauterbach nach Fulda inter pellirt worden. Dem Vernehmen nach ist die

Antwort dahin ausgefallen, daß dieserhalb die mit Preußen eingeleiteten Verhandlungen noch schwebten.

Kürzlich fand imLandsberg in Frank⸗ furt a. M. im Interesse des Ausbaues des hessi⸗ schen Eisenbahnnetzes eine vertrauliche Conferenz stait, die von Comitémitgliedern aus Darmstadt, Offenbach, Alsfeld, Schlitz und Lauterbach be⸗ sucht war.

Die gegen mehrere Offiziere wegen im letzten Feldzug begangener Verletzung der Marsch⸗ diseiplin erlassenen Arreststrafen sind von dem Großherzog im Wege der Gnade auf ½ reducirt worden. 5

S. Friedberg. Wie überbaupt die Zu⸗ stände unseres Landes nicht selten in intenssöser Weise nur mit den schwärzesten Farben dargestellt werden, so hat sich dieses Bestreben auch bezüg- lich unseres Gymnastalwesens geltend gemacht. Wir wollen keineswegs läugnen, daß die preußischen Gymnasien auf einer höheren Stufe steben als unsrigen; aber dabei ist wohl zu bedenken, daß