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den bezeichneten Grenzbezirk in Wirksamkeit zu treten haben, sind von dem betreffenden Kreisamte für kleinere Bezirke Schätzungs-Commissionen zu bestellen, welche zu bestehen baben: aus dem betreffenden Veterinärarzte als Obmann, aus einem vom Kreisamle zu ernennenden Metzger, aus einem intelligenten, vom Ortsvorstande des Hauptorts
des Schätzungsbezirks vorzuschlagenden Landwirthe.
Der erstgenannte wird durch Verweisung auf seine Dienstpflicht, die beiden andern aber werden vom Kreisamt mittelst körperlichen Eides auf die gewissenhafte Erfüllung
ihres Berufs verpflichtet.
Art. 12. Sollten der wirkliche Ausbruch der Rinderpest, oder die vorbereitenden die Kräfte Kreisveterinärarztes in einem Kreise allzusehr in Anspruch nehmen, so hat das be⸗ nach eingeholtem Gutachten und mit Zustimmung Medicinalerdnung practische
ärztlichen Verrichtungen(Artikel 2, 3, 4, 5, 6 und 9),
treffende Kreisamt die Befugniß,
der Ober⸗Medicinal⸗Direction in Gemäßheit des§. 10 der Veterinärärzte zur Dienstleistung nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes einzuberufen Dieselben haben diesem Rufe Folge zu leisten, sich, soweit es nöthig, temporär in dem Bezirke niederzulassen, alsdann auch die Befugnisse
und ihnen Bezirke zuzutheilen. und Obliegenheiten des Kreisveterinärarztes auszuüben.
Art. 13. Thiere, der Verfügung über die Ueberreste der Thiere
Aufsicht über den Viehstand(Artikel 2 und 9), soweit solche den Veterinätarzt betreffen, sowie die Kosten etwaiger allgemeiner Maßregeln, trägt die Staatskasse.(L. S.) Art. 14. In allen Fällen, in welchen nach gegenwärtigem Gesetze ein bestimmter
Die Kosten der ärztlichen Behandlung erkrankter oder verdächtiger trägt der Eigenthümer der Thiere, die Kosten der Untersuchung und Oeffnung gefallener, erkrankter oder verdäch⸗ tiger Thiere(Art. 3 und 4), vorausgesetzt, daß der Eigenthümer nicht den Anspruch auf Entschädigung durch gesetzwidriges Verhalten verwirkt hat, die Kosten der zu führenden
des angestellten definitiv zu erkennen hat. Art. 15.
Arz. 17. Gesetzes beauftragt.
Siegels.
f Die Regierung ist ermächtigt, bei drohender oder ausbrechender Se weitere nothwendig erscheinende Maßregeln oder die Modification dieses Gesetzes verordnen und Zuwiderhandlungen mit polizeilichen diesem Gesetze analogen Strat zu bedrohen; sowie nach Maßgabe der Verhältnisse Milderungen der Bestimmunge des Gesetzes eintreten zu lassen.
Art. 16. Geg nwäctiges Gesetz tritt mit dem Tage des Erscheinens in ben Regierungsblatte in Wirksamkeit. Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzuge gegenwärtigen
Ausspruch des betreffenden Veterinärarztes zu erfolgen hat und der Vollzug besselber 6 nach seinem pflichtmäßigen sachkundigen Ermessen ohne Nachtheil nicht alifgeschoben
werden kann, findet ein Recurs des Betheiligten dagegen nicht statt.. ö 5 Wenn aber die Zeit und die nothwendige Erhaltung des Gegenstandes in seinem Zustand es gestattet, so steht es dem Veterinärarzte sowohl, als dem Betheiligten fuß bei dem Freisamte auf eine nähere Untersuchung anzutragen, welches dann zu sol t den betreffenden Kreisarzt und Kreisveterinärarzt, wenn dieser nicht zugleich der vorher behandelnde Arzt war, zu requtriren befugt ist, oder statt dessen die Abordnung eint Commissärs der Ober-Medicinal⸗Direction verlangen oder ein Obergulachten der Ober⸗ Medieinal-Direction einziehen kann, auf den alsdann erfolgenden Ausspruch ale
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Darmstadt, den 22. Mai 1867.
LU D WJ G. v. Dalwigk.
Hessen Darmstadt. Das Großherzog liche Regierungsblatt Nr. 25 enthält:
1. Verordnung, Vorkehrungen gegen ansteckende Thier⸗ krankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest betreffend.
II. Verordnung, Maßregeln gegen die Verbreitung der Rinderpest betreffend.
III. Bekanntmachung, Vorkehrungen gegen ansteckende Thierkrankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest betreffend.
— Die„Hess. Ldszig.“ meldet vom 25. ds.: In der letzten Nacht trat hier solche Kälte ein, daß Gemüse und andere Gewächse erfroren und eine Menge Vögel, namentlich Schwalben, theils todt, theils erstarrt vom Frost auf dem Boden liegend gefunden wurde. Von Kassel, Wiesbaden, Augs⸗ burg und anderen Orten wird berichtet, daß am 23. ds. Schnee gefallen war. Von Paris schreibt man, daß seit einigen Tagen dort vollständig winterliches Wetter eingetreten sei.
— Da bei dem hiesigen Militär in jüngster Zeit mehrfache Erkrankungen an Blattern vor⸗ gekommen sind, so wird von dem großherzoglichen Kreisamt die Nachimpfung anempfohlen.
— Von hessischen Postbeamten sind die Herren Postmeister Schmitt von Gießen nach Bochum, Postmeister Reis von Bingen nach Hückeswage, Postmeister Brentano von Friedberg nach Siegen, Postsecretär Böttcher von hier nach Saarbrück, Postsecretär Jungmann von Mainz nach Köln, Postsecretär v. Helmolt von Mainz nach Düssel⸗ dorf beordert worden, um daselbst den preußischen Dienst vractisch kennen zu lernen.
— Die„Hessische Landes ⸗Zeitung“ schreibt: Die Uebungen nach dem preußischen Reglement werden unausgesetzt betrieben. Im Allgemeinen ist man in militärischen Kreisen, obwohl in Hin⸗ sicht der Signale sehr bedeutende Vereinfachungen stattfinden, nicht besonders davon befriedigt, da viele Uebungen, die nur für den Paradedienst von Wichtigkeit, bei uns schon längst aufgegeben waren, nunmehr von neuem wieder eingeführt werden.
— 23. Mai. 11. Kammer. Unter den neuen Eingaben befindet sich eine Vorlage der Regierung, die Aufhebung des Salzmonopols, resp. Einführung der Salzsteuer betreffend. Im Budget sind für Unterstützung der Landwirthschast 14,286 fl. vorgesehen, die nach kurzer Verhand⸗ lung bewilligt werden. Auf eine Anfrage des Abg. Kaibel in Betreff der Viehseuche erwidert Geheimer Staatsrath v. Bechtold, daß Preu⸗ ßen zwar vorläufig eine Sperre gegen das von Oberhessen kommende Vieh angeordnet, daß dieses aber auf falschen Voraussetzungen beruhe; er hoffe auf baldige Aufhebung dieser Maßregel.— Für Berbesserung des Gewerbewesens werden 18,922 fl. verwilligt und die Regierung ersucht: in Erwä⸗ gung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig sei, durch den Gewerbeverein Schulen in den Städten er⸗ richten zu lassen, in welchen confirmirte Mädchen Unterricht in der Buchhaltung, der Correspondenz und dem kaufmännischen Rechnen erhalten können. — Für die Staatsunterstützungskasse sind 7000 fl. angefordert, der Ausschuß beantragt Bewilligung von nur 6000 fl. Volhard ist für den Strich des ganzen Betrages, da die Gelder nicht immer an Würdige gegeben würden, sondern große Miß⸗
bräuche dabei stattgefunden und zu einer wahren Staats-Bettelei geführt hätten. Bamberger stimmt dieser Ansicht bei, während Hallwachs, Goldmann und Schäfer für die Regierungs— vorlage sprechen, die auch angenommen wird. Die Ausgaben zu Lasten der Einnahmen von Banken und Versicherungs-Gesellschaften sind zu 35,205 fl. angesetzt, der Ausschuß beantragt in seiner Mehrheit Bewilligung, zugleich aber die Besteuerung dieser Institute noch auf diesem Land— tage auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln. v. Lehmann vertröstet die Kammer auf die zu— künftige gemeinsame deutsche Gesetzgebung. K. J. Hoffmann spricht sich in längerer Rede für Gleichstellung aller Versicherungs⸗Gesellschaften aus. Dumont spricht für Gleichstellung sämmtlicher Feuer-Versicherungs⸗Gesellschaften und für stren— gere Beaussichtigung der Banken durch den Staat. Auch Backs hält eine gleichmäßige Besteuerung dieser Gesellschaften für durchaus gerechtfertigt. Dernburg ist der Ansicht, daß der jetzige Zu— stand unerträglich sei. Edinger spricht für den Antrag des Ausschusses. Hallwachs will noch auf diesem Landtage eine gesetzliche Regelung der Verhältnisse herbeigeführt sehen.— Die Kammer nimmt sämmtliche, in dieser Beziehung gestellte Anträge an.— Es wird zur Berathung des Bud⸗ gets im Ressort des Ministeriums der Justiz ge⸗ schritten.— Nach kurzer Verhandlung genehmigt die Kammer fast einstimmig die von der Regierung für die Bezirksstrafgerichte angeforderten Summen. — Kaibel stellt noch die Anfrage, ob die Re⸗ gierung officiell davon benachrichtigt sei, daß Preu⸗ ßen(Frankfurt) eine Sperre gegen die Einführung oberhessischen Viehes angeordnet, worauf der Re⸗ ferent, Geheimer Staatsrath Franck, erwidert, daß nach den ihm gewordenen Berichten keine Sperre angeordnet und, daß mit Ursprungs⸗ und Gesundheits⸗ Schein versehenes Vieh jeder Zeit nach Frankfurt gebracht werden dürfe. Darmstadt, 24. Mai. II. Kammer. Backs stellt einen Antrag auf Vereinfachung der Staalsverwaltung durch Veränderung der Gesetz⸗ gebung.— Der angeforderte Betrag für das Hofgericht Gießen mit 50,588 fl. wird bewilligt, deßgleichen für Darmstadt 51,336 fl., jedoch un⸗ ter der Beschränkung, daß in Zukunft ein Rath und Secretär in Wegfall kommen sollen.— Du⸗ mont und Genossen bringen aus Anlaß des be; kannten Vorfalls zu Mainz am Abend des 20. v. M. eine Interpellation ein, ob der früher ein⸗ geleitete Staatsvertrag mit Preußen wegen der Rechte des Festungs Gouvernements zum Abschluß reif sei.— Geht an das Ministerium des Aeu⸗ ßern.— Für das Obergericht in Mainz werden die angeforderten 24,035 fl. bewilligt.— Die Anforderungen für die Bezirksgerichte zu Mainz und Alzey werden bewilligt, deßgleichen die für vas Oberappellations⸗ und Cassations⸗Gericht.— Die Kammer tritt nunmehr in die Berathung des Budgets der Landgerichte ein. Die von der Re⸗ gierung vorgeschlagene Erhöhung der Landrichter⸗
gehalte ruft eine längere Debatte hervor. Die Besoldungserhöhung der Landrichter wird abge⸗ h
lehnt, dagegen die der Assessoren genehmigt, ebenso
werden 8,936 fl. für Aufbesserung des Gehaltes der Actuariatsgehülfen bewilligt.
Preußen. Berlin. Die Studirenden det Berliner Unirersität haben beschlossen, auf dit Friedens-Adresse der Studenten von Paritz und Straßburg eine Antwort ergehen zu lassen, Die Adresse soll an die Senate der Universitäten zu Paris und Straßburg zur Mittheilung an dit dortigen Studirenden, sowie an Garnier-Pa⸗ ges eingesanbt werden.— Eine unlängst von verschiedenen Blättern veröffentlichte und angeblich von den Berliner Studirenden ausgehende N an die Straßburger Studenten, welche von Gro heiten und Schimpfereien strotzte, ist alsbald als eine Fälschung und als ein untergeschobenes Mach werk erkannt und bezeichnet worden.
— Auch die Berliner Blätter lassen sich zum großen Theile sehr befriedigt über Inhalt und Form der Wiener Thronrede aus, namentlich über den versöhnlichen Passus der auswärtigen Politik.
— Die„Kölner Zeitung“ bringt den Wort laut des Londoner Vertrages vom 11. d. M., die Neutralisirung Luxemburg's betreffend, dessen we⸗ sentlicher Inhalt bekannt ist.
— Der„Staats- Anzeiger“ publicirt einen allerhöchsten Gnadenerlaß vom 16. Mai für diejenigen Militärpflichtigen der neuen Landes⸗ theile, welche vor dem 20. September v. J. sich der Militärpflicht entzogen, wenn sie sich binnen 6 Monaten hei den Behörden meldenz ferner ent⸗ hält der„Staats⸗Anzeiger“ eine Verordnung, be⸗ treffend die Einführung des Gesetzes vom 25. Aprif 1853 in den neuen Landestheilen, wonach daselbst dem Kammergericht die Untersuchung und Ent⸗ scheidung von Staatsverbrechen übertragen ist.
Hannover. Wieder werden neue Ver⸗ haftungen und Haus suchungen gemeldet Mehrere ehemalige Ossiziere wurden verhaftet;
nach Herrn v. d. Busche, Mitglied des preußi⸗
schen Herrenhauses, als welches er gegen die An⸗ nexion Hannover's protestirte, wurde gefahndet, ohne daß man seiner habhaft werden konnte Baron v. Stockhausen wurde nach Minden verbracht. 1
Hildesheim. Der geschäftsführende Aus⸗ schuß der allgemeinen deutschen Lehrer ⸗Versamm⸗ lung macht bekannt, daß der Anmeldungs⸗Termkn (bei dem Lehrer Bartholomäus daher) bis zum 1. Juni verlängert sei. Die vorläbrigen Anmeldungen können für dieses Jahr nicht weiter in Betracht kommen; eben so wenig haben die schon im vorigen Jahre 9 55 Quartier⸗ Billets für dieses Jahr Gültigkeit.
Gotha. Die Ninderpest, wenn sie auch in einigen Distrikten der benachbarten Länder e⸗ loschen scheint, hat doch nach anderen Seiten hin weitere Fortschritte gemacht, und ist nun auch in preußischen(ehemals kurhessischen) und schwarz⸗ burgischen Ortschaften ausgebrochen.
Hildburghausen. Nachdem wir uns schon der Hoffnung hingegeben, daß die Rinderpest dem Erlöschen nahe, ist dieselbe am 19. ds. da⸗ ier in Häselrieth und Eisfeld mit erneuerter Heftigkeit aufgetreten.
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