Ausgabe 
27.4.1867
 
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Samstag den 27. April.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 0

Friedberger Zutelligenzblatt.

Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung der in den Voranschlägen der Gemeinden für 1866 vorgesehenen Arbeiten.

Friedberg am 24. April 1867.

Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgel meistereien.

Nur wenige von Ihnen sind unserer Verfügung vom 1. d. Mis. nachgekommen, weßhalb wir an deren sofortige Erledigung hiermit

erinnern.

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Hessen. Darmstadt. Das Großherzog liche Regierungsblatt Nr. 17 enthält:

I. Bekanntmachung des Großberzoglichen Ministeriums des Innern, die Zusammensetzung der Medictmalbezirke in Starkenburg und Oberhessen betreffend, wornach das vormals Nassauische Amt Reichelsheim mit den Orischaften Reichelsheim und Dornassenheim dem Kreismedieinglamte und dem Kreisveterinärbezirke Fried berg zugetheilt wird und aus dem früher Kurhessischen Amte Nauheim, welches die Ortschasten Dorheim, Nauheim, Schwalheim und Rödgen umfaßt, sowie den Orten Ober- Mörlen, Nieder-Mörlen, Steinfurth und Wisselsheim ein neues Kreismedicinalamt mit der BenennungKreis⸗ medicinalamt Nauheim unter Zutheilung der vorgenann⸗ ten Orte zu dem Kreisveterinärbezirke Friedberg, zu bilden ist.

II. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Oppenheim.

III. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach.

IV. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg.

V. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedbürsnisse der Gemeinden des Kreises Bensheim.

VI. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen der israelitischen Religionsgeweinden des Kreises Heppenheim.

VII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗ heit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Rheinhessen.

VIII. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst gerubt: am 22. März dem Medicinal⸗Chirurgen und Ge⸗ burtshelfer Carl Rapp zu Annaberg, Bezirks Altenau, im Herzogthum Salzburg, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen goldenen Civilverdienstkreuzes, 28. dem außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister am königlich sächsischen Hofe Oberstlieute nant à la suite der Reiterei Freiherrn v. Wam bolt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Mejestät dem Könige der Belgier verliehenen Groß⸗ kreuzes des Leopold-Ordens und an demselben Tage

dem Hoftheater-Dramalurg Dr. Dräxler-Manfred die Erlaubniß zur Annahme der ihm von Seiner Mafjestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen goldenen Medaill, für Wissenschaft und Kunst zu ertheilen.

IX. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 26. März dem Pfarramts⸗Candidaten Sell von Wallerstädten die evan⸗ gelische Pfarrstelle zu Burg-Gemünden zu übertragen; an demselben Tage den Gymnasiallehramts-Accessisten Dt. Diehl! aus Albig, zum Lehrer an der Realschule zu Alzey zu ernen⸗ nen; 30. den evangelischen Schullehrer zu Kirch-Brom⸗ bach Fleck von Uebernahme der ersten evangelischen Kna benschulstelle zu Groß-Gerau zu entheben und ihm die dritte evangelische Schulstelle zu Trebur zu übertragenz an demseilben Tage den Hauptisteueramte-Assistenten Mick ler in Frankfurt a. M. zum Controleur bet dem Haupt⸗ zollamt Gießen und der damit verbundenen Ortseinneh merei der inneren indirecten Auflagen, den Haupt⸗ steueramts-Assistenten v. Buri in Frankfurt o. M. zum ersten Afsistenten bei dem Hauptzollamt Offenbach und der damit verbundenen Ortseinnehmerei der inneren indirecten Auflagen, den Finanz ⸗Accessisten Lauteschlager aus Darmstadt zum Bahnhofs Verwalter und Expedienten der Staulon Nauheim der Main⸗Weser⸗Eisenbahn und den Bremser bei der Main-Weser⸗Eisenbahn Hammel zum Schaffner bei dieser Eisenbahn zu ernennen; 2. April die Gerichts-Accessisten Schüler, Purgold, Reuling und Reh fämmtlich aus Darm stadt, unter die Zahl der Abvocaten und Procuratoren bet dem Hofgerichte der Provinz Starkendurg aufzunehmen.

X. Concurrenz für: die zweite evangelische Schul⸗ sielle zu Wimpfen am Berg, mit einem Gehalt von 300 fl., wovon jedoch eine temporäre Abgabe von 125 fl. jäbelich zu entrichten ist; die evangelische Schulstelle zu Köddingen mit einem Gehalte von 310 fl. 37 kr., nebst einer Ver- gütung für Heizung des Schullocals von 18 fl. 4 kr.

Darmstadt. Das Großherzogliche Mini sterium der Justiz hat denjenigen Gerichtsaccessisten, welche sich der Advokatur zu widmen beab sichtigen, eröffnen lassen, daß es bei der unterm 15. December v. J. erlassenen Verfügung verbleibe, wonach die Zahl der Hofgerichts Advokaten in Starkenburg auf die Zahl 65 reducirt werden und bis dahin keine weitere Ernennung erfolgen soll.

Schon bei den früheren Landtagen war von dem Abgeordneten Dr. Stockhausen ein An-

trag über Abänderung der Verordnung, die Bil⸗ dung der Vorstände der isrgelitischen Reli⸗ gionsgemeinden betreffend, zur Berathung, jedoch nicht zur Erledigung gekommen. Auf dem dießmaligen Landtag wiederholt angeregt, hat der Ausschuß sich dahin erklärt: die atsregierung zu ersuchen, nach vorausgegangener, geeigneter Vernehmung der israelitischen Religionsgemeinden in Berathung zu ziehen, in welcher Weise bei Bildung der Vorstände den Mitgliedern der israeli tischen Religionsgemeinden eine größere und un⸗ mittelbare Mitwirkung einzuräumen sei.

Der Finanzausschuß der II. Kammer hat in seiner Majorität beantragt, für den Landes- Gewerbeverein jährlich 12,255 fl. und zur Be⸗ streitung der Kosten für die Betheiligung an der Pariser Ausstellung für die Finanzperiode 20,000 fl. zu verwilligen. Ferner hat derselbe Ausschuß beantragt, für dae Jahr 1866 die für Gesandt⸗ schaften geforderten 60,000 fl. zu verwilligen. Dagegen pro 1867 und 1868 blos 12.000 fl. für die Gesandtschaft in Berlin und 2000 fl. für Consulate auszuwerfen und an den Höfen außer Berlin keine ständigen Gesandtschaften zu unter- halten. Jedoch sollen 20,000 fl. für die Bestrei⸗ tung der Auslagen für nicht ständige Gesandt⸗ schaften, vorbehaltlich des Nachweises der Art der Verwendung, gebilligt werden.

Der Großherzog hat der Bundesliquida tions-Commission eine Denkschrift überreichen lassen, welche die Forderungen des ehemaligen Mainzer Universitätsfonds für die ihm s. Z. durch Frank- reich entzogenen und ohne Entschädigung in den Besitz der Festung Mainz übergegangenen Gebäu lichkeiten(die sogenanntenUniversitätshäuser Insel) zum Gegenstand hat. Es handelt sich bierbei um ein förmliches Straßen Quadrat, für welches im Jahre 1810 eine Entschädigung von 235,433 fl. festgesetzt worden war und das gegen

. Ueber Arbeitstheilung. Von Dr. Henkelmann.

Bei noch unentwickelten gesellschaftlichen Zuständen verrichtet jeder Einzelne die meisten Arbeiten, die zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nöthig sind, selbst, und es ist noch gar nicht so lange her, wo der Bauers mann seine Ackerwerkzeuge wenigstens theilweise selbst zu verfertigen, jeden- falls aber zu repariren verstand, er war und ist heute oft noch Bäcker, Bier⸗ brauer, Branntweinbrenner, er konnte Körbe flechten, Lichter ziehen, ver- stand etwas Färberei und fertigte mit seiner Familie fast die meisten Kleidungsstücke selbst und gar manchem Leser ist wohl aus seinem ABC- oder ersten Lesebuche noch das Verschen bekannt:

Selbst gesponnen, selbst gemacht, Rein dabei ist Bauerntracht.

Dies ist mit der steigenden Cultur anders geworden, die Waare, die sich der Einzelne seither selbst verfertigte, erhält er durch den Verkehr billiger und meist auch besser, er wirft sich daher nur auf solche Arbeiten, in denen er besonders tüchtig ist, oder welche sich für ihn am meisten lohnen und darauf beruht die Theilung der Arbeit.

Die Arbeitstheilung hat den Vortheil, daß Zeit und Geld erspart wird und daß der Einzelne, welcher immer eine und cieselbe Arbeit ausübt, es darin zur höchsten Meisterschaft bringen kann. So schlägt ;. B. ein Schmied, der gar keine Uebung im Nagelschmieden besitzt, täg lich nicht mehr als 200 bis 300 Stück, ein Schmied, der nur bisweilen Nägel fertigt, 800 bis 1000 Stück und ein geschickter Nagelschmied, der

sich ständig damit beschäftigt, 2300 Nägel täglich, ja zu Schönau im Odenwald fertigt ein geübter Nagelschmied sogar 3000 Stück Schuhnägel täglich. In Stecknadelfabriken fertigen 10 Arbeiter, welche sich in die Hande arbeiten, täglich 48,000 Stück, während ein Arbeiter, der die Nadel allein von Anfang bis zu Ende fertig machen wollte, täglich erst 20 Stück liesern und nur ½0 des Lohnes erhalten könnte, den er sonst bei Arbeitstheilung erhält.

Ein geschickter Cigarrenmacher fertigt bei uns täglich mit einem Wickelmacher 800 Stück Cigarren und erhält dafür 2 fl. 48 kr. Lohn; der beste Cigarrenmacher ist aber ohne Wickelmacher nicht im Stande, mehr als 450 Stück Cigarren täglich zu fertigen, wofür er nur 1 fl. 34 kr. Lohn erhalten würde.

In einer Fabrik zu Schönbach im badischen Schwarzwalde, wo ver zinnte Blechlöffel verfertigt werden, geht der Löffel durch 30 Hände und diese liefern täglich 100 Dutzend Löffel und die Waare wird dadurch so billig, daß das Dutzend für 16 kr. abgegeben werden kann.

In England, dem Lande der Industrie, theilt sich die Gewehrfabrikation in 9, die Uhrmacherkunst in 102 verschiedene Gewerbe. So ließen sich noch viele Beispielt anführen, indeß mögen diese wenigen genügen, um zu zeigen, wie die Arbeitstheilung in die verschiedenen Gewerbe gedrungen ist.

Ebenso finden wir die Arbeitstheilung aber auch im Handels- und im ganzen Volks- und Völkerverkehr. Während sich in großen Städten eigene Thee-, Mehl-, Cigarren-, Eisenwaaren⸗, Tuch und Leinwand handlungen, Delicatessenhandlungen ꝛc. ꝛc. finden, werden auf den Dörfern