1867.
Donnerstag den 25. Juli.
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für Oberhessen.
Entbält die amtlichen Erlasse sür den Kreis Friedberg. Entbäl
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. Juli l. J. zu N. M. d. J. 7845 wird hiermit verfügt:
1) En dem St. George Brunnen in dem Burggrafiat kann, wenn das Wasserbedürfaiß für das Burggrasiat und die dazu gehörigen Gärten befriedigt ist, auch von Einwohnern der Burg und Stadt, jedoch nur in Gefäßen, deren Gehalt den eines gewöhn-⸗ lichen Zubers nicht übersteigt, Wasser geholt werden.
2) Das Füllen der Gefäße geschieht nur an der Röhre und nach
der Reihenfolge des Ankommens.
3) Es darf Wasser aus dem Bassin nicht geschöpft und selbiges in oder verdorben werden,
diesem nicht verunreinigt
Amtlicher Theil. a Ne
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auch das
Aus waschen von Geräthen und Reinigen von Wagen, Fässern u. drgl., an dem Brunnen nicht geschehen.
Zuwiderhandlungen unterliegen einer Polizeistrafe von 30 kr. bis 3 fl., beziehungsweise der im Art. 322 des Polizeistrafgesetzes wegen des Verunreinigens und Verderbens des Wassers an⸗ gedrohten Strafe von 30 kr. bis 10 fl.
Bezüglich eintretender Beschädigungen des Brungens findet der Art 378 des Polizeistraf-Gesetzes Anwendung.
Friedberg den 19. Juli 1867.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt, 22. Juli. II. Kam mer. In der heutigen Sitzung wurde die Um⸗ formung der Armeedivision in Folge der Militär- convention gebilligt, jedoch wahrt die Kammer ihr Recht, demnächst die einzelnen Ansätze zu prüfen. Nach kurzer Debatte verwilligt sie mit allen gegen 1 Stimme(Dumont) die angeforderten 102,600 fl. für Vermehrung der Artillerie.— Der Antrag der Abgg. K. J. Hoffmann und Hallwachs auf Aufbesserung der Pensionen der Invaliden und Hinterbliebenen gefallener hessischer Soldaten im Feldzug von 1866 betreffend, wird einstimmig angenommen. Auch der von Hallwachs eingebrachte Antrag, ein Gesetz zu erlassen, wonach die Vermißten des vorjährigen Feldzugs(87) für todt erklärt werden, um deren Erbschafts- angelegenheiten zu regeln, fand die Billigung der Kammer.— Die Bitte verschiedener Steuerauf— seher um Erhöhung ihres Gehalts, resp. der Uebernachtungsgebühren, wird verworfen.— Der Beschluß erster Kammer, allen Lehrern, auch den⸗ jenigen, deren Schule von weniger als 30 Kindern besucht werden, die Gehaltserhöhung nach der Verordnung von 1864 zu Theil werden zu lassen, wird nach langer Verhandlung angenommen.
— 23. Juli. II. Kammer. In der heu- tigen Sitzung verlangt die Regierung für Ankauf von Pferden einen einstweiligen Credit von 60,700 fl. Die Kammer tritt sodann in die nochmalige Berathung des Budgets, resp. Rechen⸗ schaftsablage ein und beschließt, von dem Inein⸗ nahmesetzen der beanstandeten Posten zur Zeit ab- zusehen. Die auf der Tagesordnung stehende Berathung über die Verhältnisse der St. Chri- stophskirche in Mainz, resp. die damit zusammen⸗ hängende Budgetanforderung kam nicht zur Ver⸗ handlung, da der Regierungscommissär v. Ro- denstein erklärte, daß er den Bericht hierüber zu spät erhalten habe und daher nicht vorbereitet sei. Die nochmalige Budgetberathung bot sehr wenig Interesse, die Kammer hielt fast alle ihre früheren Beschlüsse aufrecht, ließ aber das Ersuchen wegen Verminderung der Civilliste des Großher⸗ zogs mit allen gegen zwei Stimmen fallen. Nach längerer Verhandlung beharrt die Kammer mit 27 gegen 13 Stimmen auf dem früheren Strich an den Gesandtschaften und bewilligt statt 46,000 nur 20,000 Gulden.
— Der Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würtemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins be- treffend, wird von der„Darmst. Ztg.“ in einer besonderen Beilage veröffentlicht. Derselbe umfaßt 29 Paragraphen und soll mit dem 1. Januar 1868 in Kraft treten. Besonders bemerkenswerth
erscheinen folgende Artikel: Art. 26. Die ver—
tragenden Theile werden gemeinschaftlich dahin wirken, daß durch Annahme gleichförmiger Grund- sätze die Gewerbsamkeit befördert und der Be— fugniß der Angehörigen des einen Staates, in dem anderen Arbeit und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde. Von den Angehörigen eines Vereinsstaates, welche in dem Gebiete eines anderen Handel und Gewerbe treiben oder Arbeit suchen, soll keine Abgabe ent— richtet werden, welcher nicht gleichmäßig die in demselben Gewerbsverhältnisse stehenden eigenen Angehörigen unterworfen sind. Desgleichen sollen Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbe⸗ treibende, welche sich darüber ausweisen, daß sie in dem Vereinsstaate, wo sie ihren Wohnsitz haben, die gesetzlichen Abgaben für das von ihnen be⸗ triebene Geschäft entrichten, wenn sie persönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reisende Ankäufe machen, oder Bestellungen, nur unter Mitführung von Mustern, suchen, in den anderen Staaten keine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet sein. Auch sollen beim Besuche der Märkte und Messen zur Ausübung des Handels und zum Absatze eigener Erzeugnisse oder Fabrikate in jedem Vereinsstaate die Angehörigen der anderen Vereinsstaaten eben so wie die eigenen Ange- hörigen behandelt werden. Art. 27. Die ver- tragenden Theile werden gemeinschaftlich dahin wirken, für das Maßsystem und, so weit nöthig, für das Gewichtssystem ihrer Gebiete die zur Förderung des gegenseitigen Verkehrs wünschens⸗ werthe Uebereinstimmung herbeizuführen.
— Der Großherzog hat sich zu einem sechs⸗ wöchentlichen Aufenthalte nach Edenkoben be— geben.
S. Gießen. Die Frage wegen Fortsetzung der Köln⸗Gießener Bahn durch Oberhessen wird gegenwärtig auf das Eifrigste behandelt. Es hat sich ein eignes Comite gebildet, welches die Vor- arbeiten für den Bahnbau in seine Hände zu nehmen gedenkt. Am 20. Juli fand eine Sitzung in dieser Frage statt, wozu sich auch der Reichs- tagsabgeordnete Herr v. Rabenau eingefunden hatte.— Vielleicht wäre es an der Zeit, wenn auch Friedberg die für sein Emporkommen so hoch wichtige Eisenbahnfrage wieder aufnähme.
Preußen. Berlin. Der alte Harkort ist seinerseits dießmal mit einem eignen Wahl— programm in der„Rheinischen Zeitung“ hervor- getreten, welches in nachstehenden, außerordentlich kurzen und bündigen Sätzen besteht.„Volkspartei! Wahl⸗Programm zum Reichstage: Keine neuen Steuern! Gründe: Nach Herrn v. Manteuffel hat die Regierung heidenmäßig viel Geld. Bestehende Steuern wachsen und werden nach der Verfassung unweigerlich forterhoben. Dagegen gehen Handel
und Wandel schlecht, weil die Vertrauensseligkeit fehlt; und der Volksbeutel leidet an der Schwind⸗ sucht. Friedrich Harkort.“
Bielefeld. Die in der Zeitschrift„Daheim“ veröffentlichten Berichte über den Feldzug der preußi⸗ schen Mainarmee haben eine Anklage von Seiten des Staatsanwaltes gegen die Verleger und zwar wegen Beleidigung und Verläumdung hoher Militärpersonen veranlaßt.
Coblenz. Gelegentlich der Anwesenbeit des Sultans werden dahier große Festlichkeiten statt⸗ finden. Bei der Ankunft wird der Sultan am Bahnhofe vom Könige von Preußen unter Salu⸗ tirung sämmtlicher Geschütze der Festungswerke empfangen werden; hierauf findet großes Gala- diner im königlichen Residenzschlosse, sowie große Parade und Revue statt, danach große Festfahrt auf dem Rhein und sodann wird der Thee im Schlosse Stolzenfels eingenommen. Rückfahrt ge⸗ gen Abend nach dem Schlosse. Abends bei ein- tretender Dämmerung großes Feuerwerk auf sämmt⸗ lichen Forts und Bergen, sowie festliche Beleuchtung der Stadt. Zu der großen Parade, welche zu Ehren des Sultans veranstaltet wird, werden die Truppen von Coblenz, Bonn, Wetzlar, Andernach und Neuwied zusammengezogen.
Cöln. Die Cholera hat seit einigen Tagen einen drohenderen Character angenommen; denn während bis zum 19. nur drei Sterbefälle zur amtlichen Anzeige gelangten, wies der folgende Tag zehn auf, und am 22. Mittags sind deren wieder zwölf einregistrirt worden. Diese furcht⸗ bare Krankheit herrscht vorzüglich in den vom Proletariate stark bevölkerten Gassen, in Unter⸗ Krahnenbäumen und in der Eintrachtstraße.
Hannover, 22. Juli. Die Exkönigin Marie verläßt morgen früh Schloß Marienburg und die Provinz Hannover und reist über Kassel, Bayreuth nach Wien.
Kassel. Das aus den ersten Firmen Deutsch⸗ lands bestehende Comité des zollvereinsländischen Vereins der Tabaks-Fabrikanten erläßt an die Tabaks und Cigarren-Fabrikanten, Händler und Tabaks Producenten der deutschen Zollvereins- staaten eine Einladung zur Versammlung auf Montag den 5. August d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Stadtbausaale zu Kassel. Es werden die zur Wahrung der Interessen bei etwaiger Aende- rung der Tabakssteuer nöthig scheinenden Schritte zur Berathung kommen.
Frankfurt. Die Klagen über Geschäfts- losigkeit in vielen Branchen des Handels, der Industrie und der Gewerbe sind hier allgemein. Viele Kaufleute haben ihr Arbeitspersonal, Hand- werker, die früher 6— 10 Gesellen beschäftigten,


