Ausgabe 
23.7.1867
 
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Dienstag den 23. Juli.

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erhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Nr. 29. sub. 1. sub 4.

Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe und Steuervergütung bei dem Verkehr mit Branntwein in dem Königlich Preußischen Regierungsbezirk Kassel Bekan g, gang 0.

Gesetze die Erhebung der Staatsauflagen in dem 3. Quartale 1867. sub. 3. Bekanntmachung, den Schutz der Waarenbezeichnungen betreffend.

sowie die

Uebergangsabgabe von Tabaksblättern und Tabakfabrikaten dei der Einfuhr nach den Regierungsbezirken Wiesbaden und Cassel beireffend.

Nr. 30. sub 1.

Ssteuergemeinschaft stehenden Staaten, belreffend. Friedberg den 19. Juli 1867.

Betreffend: Die Einsendung der Verzeichnisse der im 2.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzog

Bekanntmachung, Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland. Nr. 31. sud 2. Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe und die Steuervergütung von Branntwein, Bier, Tabak im Königreich Preußen und den mit

Quartal d. J. entstandenen Beitreibungskosten.

Da nur von wenigen von Ihnen dem F. 72 der Verordnung über die Beitreibung

entsprochen worden ist, so erinnern wir hiermit

an die umgehende Erledigung hiervon.

Ber net bch ng.

demselben in Großberzogliches Kreisamt Friedberg Tria p p. Friedberg am 19. Juli 1867. lichen Bürger meistereien.

der Communal-Intraden vom 24. Mal Der a p n.

1833

Nach Verfügung Großherzoglicher Ober-Steuer⸗Direction vom 16. d. M., Nr. O. St. D. 6604 wurde genebmigt, daß der Großh. Distrikts-Einnehmer Bit sch dahier bei den auswärtigen Erhebungen sich durch den Finanzaspiranten Lotz, erster Gehülfe des Großherzogl.

Rentamts Friedberg, vertreten lassen darf.

Die Großherzoglichen Bürgermeisterein werden hiervon benachrichtigt und beauftragt, dieses zur

Kenntniß der Abgabepflichtigen zu bringen unter dem Anfügen, daß Finanzaspirant Lotz demnach für den Großh. Distriktseinnehmer Bitsch

gültig quittiren kann. Friedberg am 19. Juli 1867.

Betreffend: Den Ankauf von Berner Vich.

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Zu Anfang des Monats September l. J.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg

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von den Betheiligten zu wählende Commission an Ort und Stelle angekauft werden. Diejenigen Ortsvorstände und Private, welche sich hierbei zu betheiligen beabsichtigen, wollen mir dies längstens bis zum 1. Sep

tember l. J. anzeigen.

Ter a d n. Friedberg den 22. August 1867. ng.

sollen Bullen und Rinder der Berner Race für Gemeinden und Private durch eine

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien sind ersucht, über Vorstehendes in den benöthigten Fällen mit dem Gemeinde-Rathe zu ver handeln und mir Mittheilung zu machen, sich aber außerdem auch noch für thunlichste Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu interessiren. Der Director des-lanwirthschaftl. Bezirks-Vereins Friedberg

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Hessen. Darmstadt. DieDarmstädter Zeitung enthält folgenden Artikel:Nach dem mit Preußen abgeschlossenen Friedensvertrage ist bekanntlich für die vom Großherzogthum an Preu ßen abgetretenen Gebietstheile Freizügigkeit für die Dauer eines Jahres garantirt. Diejenigen Hessen aber, welche nun von diesem Rechte Ge; brauch machen, werden, wenn sie nach preußischen Gesetze noch militärpflichtig sind, von Preußen dafür mit Landesverweisung bestraft, obgleich sie den Anforderungen des hessischen Gesetzes in Be zug auf Kriegsdienstpflicht entsprochen haben und nach ihrem Rücktritt den Bestimmungen dieses Gesetzes wie jeder andere Hesse bis zum 26. Le bensjahre unterworfen bleiben. Die preußischen Kreisämter sind angewiesen, die nach preußischem Gesetz der Militärpflicht unterworfenen Hessen bei ihrer Anmeldung des Rücktritts über die Folgen desselben zu belehren und ihnen bemerklich zu machen, daß sie den preußischen Staat sofort zu verlassen und zu gewärtigen haben, daß sie bei vem ersten und zweiten Wiederbetreten desselben polizeilich ausgewiesen und über die Grenze ge schafft, bei dem dritten Betreten gefänglich einge zogen und dem preußischen Militär assentirt wer den. Nur ein ganz kurzer Aufenthalt von wenigen Wochen zum Zwecke des Besuches bei Verwandten wird ihnen auf Nachsuchen gewährt. Diese Maß regelung mit Landesverweisung läßt sich doch wohl schwerlich mit der im Friedensvertrag garantirten Freizügigkeit, die obendrein eine gegenseitige ist

und ebenso für die an Hessen gefallenen Gebiets- cheile wie umgekehrt besteht, in Einklang bringen.

DemFrankfurter Journal wird von hier berichtet:In einigen Tagen, jedenfalls aber vor dem 1. August l. J., wird die Formation eines, in hiesiger Stadt garnisonirenden, Lehr bataillons erfolgen. Dasselbe wird die Stärke eines Infanteriebataillons in Friedenszeiten er halten, aus Officieren, Unterofficieren und Mann schaften der vier Jufanterieregimenter zusammen gesetzt und vorerst von einem preußischen Stabs officier eommandirt sein, dessen Eintreffen im Laufe der nächsten Tage erwartet wird. Die Jä⸗ gerbataillone stehen nunmehr je in dem Bri- gadeverband einer der beiden Infanteriebrigaden. Der großherzogliche Generalquartier- meisterstab ist dieser Tage aufgelöst und die Mehrzahl der Officiere, welche demselben angehört haben, in die verschiedenen Infanterie- und Jäger- Bataillone eingereiht worden. Dagegen bleibt Hauptmann Beck Vorstand des topographischen Buregus; Major Habermehl wird dem Vernehmen nach dem Generalstab des 11. Armeecorpscom mandos zu Kassel zugetheilt werden. Die jetzi gen Garnisonsverhältnisse dürften keine über den 1. October d. J. hinausreichende Dauer haben, da die Casernenverwaltungen, unter Hinweis auf wahrscheinliche Aenderungen, die Ordre erhalten haben, allenfallsige Aecorde nur bis zu dem be zeichneten Datum abzuschließen.

Die großherzogliche Artillerie wird nach der durch die Militäreonvention vereinbarten Or ganisation im Frieden 24 Geschütze führen, zu welchen im Kriege noch weitere 12, den einzelnen

Batterien zuzutheilende Piecen und außer diesen!

ein besonderer Ersatz von 12 Geschützen kommen. Für die Durchführung der neuen Organisation und die Beschaffung der erforderlichen gezogenen Hinterlader ist die Summe von 102,600 fl. er- forderlich.

Der zwischen Preußen und dem Großher zogthum Hessen nun definitiv abgeschlossene Post⸗ vertrag soll am 19. ds. in Darmstadt von den beiderseitigen Commissarien(Geh. Postrath Ste⸗ phan preußischerseits und Legationsrath Neidhardt hessischerseits) unterzeichnet worden sein.

S. Gießen. Die anhaltenden Regengüsse während der verflossenen Woche sind für den Feldbau in hiesiger Gegend von nicht unbedeutendem Nachtheil gewesen. Dazu kommt noch, daß die Lahn, welche zu einer böchst bedenklichen Höhe an geschwollen ist, fortwährend die Nachtheile einer Ueberschwemmung erwarten läßt. Alle Bade- anstalten sind bereits unter Wasser gesetzt.

Alzey. Der Gemeinderath der Stadt Alzey hat auf das bei Großberzoglichem Ministerium des Innern eingereichte Gesuch um Erweiterung der dortigen Realschule mittelst Entschließung vom 1. Juli l. J. die erbetene Genehmigung erhalten und ist erwähnte Anstalt nunmehr den Realschulen zu Darmstadt, Mainz und Offenbach definitiv gleichgestellt. Auch hinsichtlich der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste hat unsere Realschule die gleichen Aussichten, wie die Realschulen der genannten Städte. Durch den Dienstantritt des Herrn 7. Haupt hat sich das Lehrercollegium der Realschule bereits vergrößert, und auch ein zweiter tüchtiger Lehrer für Mathe-

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