Ausgabe 
23.5.1867
 
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in einem glänzenden Zustande. Soldan glaubt, daß der Zustand nicht so schlecht sei, wie man annehme. Kritzler hält einen längeren Gym⸗ nasialbesuch für sehr wünschenswerth. Die An- forderungen für Gießen, Büdingen, Darm stadt und Worms werden den Ausschuß⸗ anträgen gemäß bewilligt. Ein Antrag des Abg. Edinger auf Erhöhung der Dotation für Worms wird an den Finanzausschuß verwiesen. Eine längere Debatte veranlaßt noch der PostenSchul⸗ lehrer ⸗Seminarien und die besondere Vorlage des Ministeriums des Innern, vom XVIII. Land⸗ tag, die Einführung eines dreijährigen Lehreurses bei den Schullehrer⸗Seminarien zu Friedberg und Bensheim betreffend. Heß ist für Aufhebung des katholischen Seminars zu Bensheim, damit der confessionellen Scheidung der Lehrer ein Ende gemacht werde. Kritzler, Backé und Sol⸗ dan halten die Errichtung paritätischer Seminarien nicht für empfehlenswerth. Letzterer ist der An sicht, daß die religiöse Toleranz nicht im Seminar, sondern im Leben gefördert werden müsse. Metz: Ohne gleichzeitige Erhöhung der Schullehrerge⸗ halte sei die Einführung des dreijährigen Cur⸗ sus eine verfehlte Maßregel. Dumont: Es sei ein Miß verständniß, wenn man glaube, die Aus- schußminorität, welche auf Vereinigung der Se⸗ minarien angetragen, bezwecke damit ein Zusam⸗ menwerfen der religiösen Elemente. Schließlich bewilligt die Kammer für das Schallehrerseminar zu Friedberg 12,400 fl., für dasjenige zu Bens⸗ heim 5494 fl.; weiter wird die Regierung er- mächtigt, an den beiden Seminarien einen drei⸗ jährigen Lehrcurs einzuführen unter der Voraus- setzung, daß 1) es gestattet sein solle, je nach Befähigung beim Eintritt oder je nach der Ent⸗ wicklung nach dem Eintritt auch vor Ablauf von drei Jahren die Anstalt zu absolviren; 2) es den Schülern auf Ansuchen durch den Director ge⸗ stattet werden könne, auch außerhalb der Anstalt zu wohnen und daß dieß, unbeschadet der Aufsicht und Disciplin, als Regel gelten solle. Die auf Aufhebung des Seminars zu Bensheim und Ver⸗ einigung desselben mit demjenigen zu Friedberg gerichteten Minoritätsanträge fallen damit hinweg.

20. Mai. II. Kammer. 26. Sitzung Die Budgetberatbung wird fortgesetzt. Der Aus⸗ schuß beantragt in seiner Mehrheit: 1) unverkürzte Bewilligung folgender Anforderungen: a. für Ge⸗ halte, welche bereits vor 1821 in Starkenburg und Oberhessen vergeben waren 1569 fl.; b. für Pensionen der Schullehrer und für Remuneratio⸗ nen an Vicare und Gehülfen 12,000 fl.; c. zur Erhöhung des Einkommens der Schullehrer, zu Alterszulagen an Schullehrer und zu Remunera⸗ tionen für Katecheten 63,431 fl. 2) eine Be⸗ willigung für Unterstützung von Schullehrern, welche unverschuldet momentan in Noth gerathen, im Betrage von 3000 fl. 3) da, wo die localen Verhältnisse es erlauben und der Wille der Ge⸗ meinden nicht entgegen steht, die Cenfessionsschulen durch Communalschulen zu ersetzen. 4) die Re⸗ gierung zu ersuchen, die Lehrer gegen jede An⸗ muthung zu geistlichen Exercitien oder religiösen Handlungen, die nicht zum Schul- oder Kirchen⸗ diener⸗Amt gehören, kräftig in Schutz zu nehmen. Eine Minderheit beantragt sodann noch 5) die Stellen der Kirchendiener und Glöckner, soweit es ohne erheblichen Verlust für die Schulstellen geschehen könne, von den Schulstellen zu trennen. Der Antrag des Abg. Hallwachs, die An- träge sub. 3 und 4 an den betreffenden Aus⸗ schuß zurückzuverweisen, wird mit schwacher Mehr⸗ heit angenommen. Für Besoldung der Geistlichen verwilligt die Kammer die angeforderte Summe, nach Abzug der zur Unterstützung evangelischer Geistlichen geforderten 3000 fl. und vorbehaltlich der Beschlußfassung über den(von dem 2. Aus- schuß zu besonderer Berichterstattung verwiesenen) Ausschußantrag, den Zuschuß zur Besoldung der Pfarrei zu St. Christoph in Mainz so lange nicht bewilligt anzusehen, als die nicht ordnungsmäßige Besetzung, resp. Verwaltung dieser Stelle fort⸗ dauert. Auf Antrag des Abg. Hallwachs be schloß die Kammer ferner, verschiedene, vom Aus⸗ schuß beantragte Ersuchen(in Bezug auf die

Aenderung des Gesetzes, die Steuerfreiheit der Pfarr- und Schul⸗Güter betreffend, die Wieder⸗ herstellung der katholisch-theologischen Facultät zu Gießen, die Aenderung der Verfassung der evan⸗ gelischen Kirche ꝛc.) zur besonderen Berichterstat⸗ tung an die betreffenden Ausschüsse zu verweisen. Die Kammer genehmigt schließlich den Gesetzes entwurf, Vorkehrungen gegen die Rinderpest betreffend, mit den von der 1. Kammer beschlos⸗ senen Modiffrationen.

Mainz. Man ist damit beschäftegt, die ver⸗ schiedenen Festungswerke in hiesiger Stadt durch einen unterirdischen Telegraphen, in ein Kabel ge faßt, mit einander zu verbinden.

Preußen. Berlin. Wie dieNational- Zeitung versichert, hat die preußische Regierung Schulze⸗Delitzsch für den großen Pariser Ausstellungspreis von 100,000 Francs vorge- schlagen. Mitbewerber um denselben ist Dol fuß im Elsaß, ein würdiger Concurrent des Ersteren.

DieKreuzzeitung meldet: Der König wird am 3. Juni nach Paris abreisen; der Kaiser von Rußland wird am 1. Juni mit dem russischen Thronfolger in Köln zusammentreffen und dann die Weiterreise nach Paris antreten.

Die Abreise des Kronprinzen nach Paris ist wegen Unwohlseins verschoben worden.

Nach der Meinung verschiedener Berliner Blätter sollen demnächst sehr entschiedene Maß⸗ regeln gegen die Umtriebe in Hannover ergriffen werden. Man bringt damit die Ankunft des hannover'schen Generalgouverneurs Generals v. Voigts⸗Rheetz in Verbindung.

Hannover. Vor einiger Tagen hatte bei Ankunft des Courierzuges von Frankfurt die Po⸗ lizei den Bahnhof besetzt und wurden den Reisen⸗ den die Legitimationen abverlangt. Die gleiche Maßregel soll auch zu Frankfurt in dem Bahnhofe der Main⸗Weser⸗Bahn kürzlich vorgekommen sein. Wie man hörte, habe es sich um Ergreifung fran⸗ zöfischer Emissäre gehandelt, welche namentlich in Hannover die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen haben sollen.

Die welfischen Umtriebe dauern fort, ohne daß es bis jetzt den Behörden gelungen wäre, den eigentlichen Leitern auf die Spur zu kommen, obwohl in dieser Richtung neuerdings eine große Thätigkeit entwickelt wird.

Großes Aufsehen erregen mehrere in den letzten Tagen dahier stattgehabte umfassende Haus⸗ suchungen und Verhaftungen bis in die höchsten Stände hinauf. Ferner verlauiet, bei dem hiesigen Bankier Meper seien 40,000 Thaler, als zum Privatvermögen des früheren Königs gehörig, mit Beschlag belegt worden. Die Ausweisung der Königin, welche noch immer auf dem Schlosse Marienburg verweilt, wird als demnächst bevor⸗ stehend bezeichnet. Dies Alles zusammen hat die Bewohner Hannover's in große Aufregung versetzt.

Sachsen. Dresden. Das Abrücken der preußischen Garnison hat am 20. ds. be⸗ gonnen.

Weimar. Der Landtag hat die Ver⸗ fassung des norddeutschen Bundes einstimmig und die Anträge des Abgeordneten Fries, betreffend die Diäten der Reichstags⸗Abgeordneten und die Grundrechte, mit 22 gegen 5 Stimmen angenommen.

Baden. Heidelberg. Der Geheime Kirchenrath und Professor der Theologie Dr. Hun⸗ deshagen von hier ist auf sein Ansuchen mit Ablauf des gegenwärtigen Sommer⸗Semesters aus dem Staatsdienst entlassen worden.

Frankreich. Paris. Demunächst tritt hier ein internationaler Congreß der nun in allen Theilen Europas bestehenden Vereine zur Pflege der Verwundeten im Felde zusammen.

Die kaiserliche Regierung hat an die europäischen Regierungen die Einladung zu einer internationalen Münzconferenz, die am 17. Juni d. J. unter Vorsitz der Minister Roaher und Moustier beginnen soll, wiederholt. Groß⸗ britannien, Oesterreich, Schweiz, Niederlande, Spanien, Portugal und die nordamerikanische Union haben ihre Theilnahme bereits zugesagt.

Die Schwierigkeiten zwischen der Regie- rung und der Commission des gesetzgebenden Kör⸗

pers bezüglich der Armes Organisatiogs

sind beseitigt. Die Commisston aeceptirt für daz laufende Jahr den Bestand von 800,000 Mann, hält aber für die Zukunft das Recht der Kammer aufrecht, jedes Jahr die Stärke des Contingenkz

festzusetzen.

Auf Befehl des Kaisers hat der Kriegs- minister die Taxe für den Loskauf vom Militär⸗ dienst von 3000 Frs. auf 2500 Frs. ermäßigt,

Rußland. Warschau. Der Ober-⸗Polizei⸗ meister hat befohlen, daß alle Hausknechte bis zu erwarteten Ankunft des Kaisers uniformirt werden sollen, und zwar auf Kosten der Hausbesitzer. Sit sollen blaue Blousen erhalten mit weißen Schür zen. Ferner ist der Befehl ergangen, die Häuser, sowie die gemauerten und hölzernen Zäune frisch anstreichen zu lassen.

Amerika. Ueber das Schicksal des Kai⸗ sers Maximilian nach dem Falle von Quere⸗ taro laufen die verschiedensten Gerüchte um; ein rheinisches Blatt will sogar wissen, daß in Paris bereits die officielle Nachricht von seinem Tode eingetroffen sei, was wohl nicht richtig ist. Der Schwäbische Merkur berichtet dagegen:Maxi- milian wurde in der eroberten Stadt vergebens gesucht, die Einen vermutheten, er sei auf der Flucht und suche verkleidet die Küste zu gewinnen, die Anderen, daß er sich noch in der Stadt ver⸗ stecki halte.

Frankfurt. Kürzlich mußte ein Schiffer, welcher eine schwarz⸗roth⸗goldne Flagge im Hafen auf seinem Schiffe aufgezogen hatte, dieselbe herunternehmen.

Frankfurt. Die bayerischen Holzhändler(Flößer) haben ihren Markt wegen der mancheclei Vortheile, welche Frankfurt ihnen bietet, von Hanau resp. Großsteinheim wieder hierber verlegt.

Frankfurt. Ein großer Theil des für den dieswöchent⸗ lichen Viehmarkt zugetriebenen Viehes aus Hessen mußte, weil die betreffenden Händler für dasselbe keine Alteste über dessen Ursprung beibringen konnten, auf dem Heiligenstock liegen bleiben. In Folge dessen gingen die Preise namhaft in die Höhe. Wie verlautet waren von Kassel telegraphische Weisungen eingetroffen, welche wegen möglicher Ein⸗ schleppung der Rinderpest strenge Vorsichtsmaßregeln anordneien.

Frankfurt. DerDarmstädter Zeitung wird be⸗ richtet: Dieser Tage kam hier ein merkwürdiger Fall von Vergiftung vor. Am Sonntag den 12. ds. wurde ein israelitischer Lehrer beerdigt; eine große Anzahl von Freun⸗ den und Schülern des Gesch sedenen begleitete den Zug. Auf dem Friedhofe wurden mehrere Reden und Ceremonien gehal'en, während die Leidtragenden den Sarg umstanden. Das währte 1 2 Stunden bei einer Hitze von 23240 R. Schon bei der Beerdigung wurde ein Knabe unwohlz am Nachmittag mehrere. Man achtete nicht darauf, schrieb es vielmehr der Aufregung und körperlichen Anstrengung zu. Am folgenden Tage war der eine irrfinnig geworden; am driiten Tage stlarb er. Das Leichengift halte ihn ge⸗ tödtet. Die anderen sind noch krank!

Lindenfels. Die Haushälterin eines dahter wohnenden Junggesellen und noch eine andere Frauensperson befinden sich seit Kurzem in Untersuchung und Haft, weil der Verdacht auf denselben ruht, dem schon längere Zeit kranken Herrn eine mit Grünspan vergiftete Suppe vor⸗ gesetzt zu haben, deren Genuß jedoch noch rechtzeitig vereinlt wurde. Obgleich die Haushälterin, wie man sich erzählt, in einem Testameute als Erbin des nicht un⸗ bedeutenden Vermögens des Erblassers eingesetzt sein soll, scheint ihr doch der Anfall der Erbschaft zu lange gewährt zu haben.

Weinheim(in Rheinhessen.) Ein schrecklicher Unglackssall bewegt die Gemüiher in hiesiger Stadt. Der Fabrikarbeiter H. und dessen Ehefrau verließen in Geschäften ibr Haus und ließen zwei Kinder ohne Aussicht zurück. Auf dis jetzt noch nicht erklärliche Weise gerieth das Betichen, worin ein zweijähriges Kind schlief, in Brand, so daß letzteres verbrennen mußte, ehe Hilfe von Außen möglich war. Die Leiche des Kindes lag außerhalb des Beltes auf dem Boden, wahrscheinlich stürzte dasselbe noch lebend, aber brennend, aus dem Bett und fand so einen frühen, gräßlichen Tod.

Schwalbach. Das unter so auffälligen Umständen kürzlich vermißie zweijährige Kind ist nach zwei Tagen wohlbehalten im Walde unter einem Baume sitzend auf⸗ gefunden worden. Es ist wahrscheinlich, daß das Kind während dieser 2 Tage nicht umhergeirrt, sondern wirklich von Jemanden geraubt war und wohl aus Furcht vor Entdeckung wieder zurückgebracht worden ist.

Einem anonym eingelaufenen Arukel

Der Wucher und die Wucherer in F. müssen wu die Aufnahme in den Anzeiger versagen, da uns die Uebernahme einer Verautwortlichkeit für die mit⸗ getheilten unerhörten Fälle, sowie den sehr greifbar be⸗ zeichneten Personen gegenüber nicht zugemuthet werden kann. Will übrigens der Verfasser sich uns nennen, so werden wir ihm andeuten, unter welchen Modificationen der Abdruck des Artikels, selbstverständlich unter des Ver⸗ fassers Verantwortlichkeit für das von ihm Mitgetheilte, geschehen könnte. Die Red.

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