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Donnerstag den 23. Mai. 61.
Anzeiger für Oberhessen.
Friedberger Intelligenzblatt.
Amtlicher Theil. Betreffend: Die Rinderpest. Friedberg den 21. Mai 1867.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Da sich die Rinderpest an den Grenzen des Großherzogthums gezeigt, so hat Großh. Ministerium des Innern, laut Verfügung vom
18. l. Mts., zu Nr. M. d. J. 5829, beschlossen, im ganzen Umfange des Großherzogthums bis auf Weiteres keine Viehmärkte
mehr abhalten zu lassen. Ebenso sind die regelmäßigen Zusammenkünfte zwischen Mäklern und Viehhändlern zum Zwecke des Abschlusses von Viehhändeln, sowie die Viehausstellungen verboten.
Wir beauftragen Sie, dies zu veröffentlichen und anzuordnen, was zur Handhabung des Verbots nöthig ist.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 1
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Ter a pp.
Betreffend: Die Einführung von Sicherbeitsmaßregeln gegen Einschleppung der Rinderpest.
Dasselbe an dieselben.
5 Bringen Sie nachstehende Bekanntmachung der Königl. Polizeidirektion zu Hanau, wonach die nach unserm Aus schreiben vom 18. l. M., in Nr. 60 des Anzeigers, getroffenen Anordnungen Abänderung erlitten haben, zur öffentlichen Kenntniß. Tera pp.
Bekanntmachung.
Friedberg den 21. Mai 1867.
Nachdem der Beschluß Königlicher Regierung dahier vom 16. d. Mts. zur Nr. 2939 R. Pr., in Folge dessen die diesseitige An. ordnung vom nämlichen Tage, den Transit und Import von Vieh betreffend, erlassen wurde, inzwischen erläutert und abgeändert worden ist, wird jene Anordnung hiermit zurückgezogen und dagegen die nach- stehende Verfügung erlassen: §. 1. Die Abhaltung von Viehmärkten im Kreise Hanau, ebenso §. 2. Der Import und Transit von Vieh, Rauhfutter 1c. (ef. SS. 17 und 13 des Erlasses Königlicher Administratton zu Cassel
vom 8. d. M.) aus den Königlich Bayerischen und den K. K.
Oestreichischen Staaten wird bis auf Weiteres untersagt.
§. 3. Vieh ꝛc. Transporte, insofern sie nach§. 2 zulässig sind, müssen mit Ursprungs- bzw. Gesundheitsbescheinigungen der zu⸗ ständigen Polizeibehörden versehen sein. §. 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen n mit Fünf Thaler Geld⸗ bezw. dreitägiger Arreststrafe geahndet. Die Vieh⸗ ic. Transporte werden in den geeigneten Fällen zurückgewiesen.
Hanau, am 19. Mai 1867. Königliche Polizeidirection. gez.: Cornelius.
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Die Forststrafen vom II. Quartal und die Feldstrafen von der an das hiesige Rentamt bezahlt werden.
au en. II. Periode können bis zum 15. Juni jeden Dienstag und Donnerstag
Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Montag den 27. Mai l. J., von Vormittags
8 bis 10 Uhr, bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses machen zu lassen, daß nach dem 15. Juni die Mahnung erfolgt.
im Interesse Ihrer Gemeindeangehörigen mit dem Bemerken bekannt
Friedberg den 21. Mai 1867.
Großherzogliches Rentamt Friedberg Lindeck.
Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.
Heinrich Pfannmüller von Obersulzbach ist im Betretungsfalle zu arretiren und anher vorzuführen.
Friedberg den 20. Mai 1867.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tora pp.
Hessen. Darmstadt. Durch Verfügung großh. Ministeriums des Innern vom 18. ds. ist bis auf Weiteres die Abhaltung von Viehmärkten untersagt, da sich die Rinderpest an den Gren⸗ zen unseres Landes gezeigt habe. Auch sind die regelmäßigen Zusammenkünfte zwischen Mäklern und Viehhändlern zum Zweck des Abschlusses von Viehhändeln, sowie die Viehausstellungen verbsten,
— Die Oberstudien⸗Direction hat angeordnet, daß in diesem Jahre und zwar vom 19. August bis 17. September wieder ein Lehrcurs zur Aus bildung von Lehrern für das Schulturnen nach dem Spieß'schen System stattfinden soll und ladet zunächst Gomnasial⸗ und Real⸗Lehrer und Aeces⸗ sisten zur Betheiligung ein, sowie von Zöglingen ber Schullehrer ⸗Seminarien vornämlich diejeni— gen, welche vor Ostern 1863 aus denselben aus- getreten sind. Der Unterricht ist unentgeltlich und würde für 20 auswärts wohnende Fellner eine Vergütung von je 60 fl. vorgesehen. Ge⸗ suche um Zulassung sind an die Oberstudien⸗Diree⸗ tion zu richten.
— Mittelst Extrazuges sind dahier 8000 Stück Zünd nadel⸗Gewehre eingetrogen; die erwarteten Zündnadel- Patronen wurden ebenfalls vor einigen Tagen überbracht.
„ 17. Mai. II. Kammer. 24. Sitzung. Für die Obermedicinal-Direction werden die an—
geforderten 2990 fl. ohne Debatte bewilligt.— Hinsichtlich des Administrativ-Justizhofs beantragt die Mehrheit des Ausschusses: 1) die Kammer wolle die Großherzogliche Staatsregierung ersu⸗ chen, bei eintretenden Erledigungen die sämmtlichen Stellen bei dem Administrativ-Justizhof, einschließ⸗ lich derjenigen des Directors, nur als Nebenstellen zu behandeln und zu dotiren; 2) die Kammer wolle mit Rücksicht auf die definitiven Besoldungs⸗ etats die angeforderten Beträge verwilligen, näm⸗ lich: a. für Besoldungen 14570 fl., b. Kanzlei⸗ kosten 500 fl., Zusammen 15,070 fl.— Nach sehr kurzer Verhandlung erhalten diese Anträge die Billigung der Kammer. Für das Ober⸗Con- sistorium werden 23,173 fl. bewilligt.— Es wird zur Berathung des Etats der Oberstudien-Direc⸗ tion geschritten. Die Majorität des Ausschusses beantragt: 1) Bewilligung der angeforderten 13,865 fl.; 2) die Regierung zu ersuchen, auf Hinwegfall einer Seeretärstelle Bedacht zu nehmen — Die Anträge der Mehrheit erhalten nach kur— zer Debatte die Billigung der Majorität der Kam mer.— Für die Oberrechnungskammer⸗Justificatur II. Abtheilung werden 41,645 fl. bewilligt.— Für die Landes-Universität sind 89,000 fl. vor- gesehen. Der Ausschuß beantragt, nach Ablehnung einiger Belohnungen, die Verwilligung von 87,080 fl. Außerdem 1) die Stelle eines Uni—
versitätsrichters aufzuheben und deßhalb das Uni⸗ versitäts⸗ und das Disciplinar⸗Gericht anders zu organisiren; 2) den bisherigen Professor der Ge— schichte beizubehalten und demselben nur noch eine jüngere Kraft mit einem Anfangsgehalt beizugebenz 3) künftig die Stelle eines Bibliothekars womög⸗ lich mit einer gering dotirten Stelle zu vereinigen. — Metz richtet an den Regierungs-Commissär v. Rodenstein die Frage, ob denn nach der er⸗ folgten theoretischen Aufhebung der Mainz⸗Darm⸗ städter Convention sich auch die practische Folge zeige, daß die katholische Facultät in Gießen wiederhergestellt werde, und erhält die Antwort, daß er seine deßfallsige Interpellation schriftlich einzureichen habe.— Verschiedene Abgeordnete klagen über die Nichtbesetzung des Lehrstuhls der Veterinärkunde.— Keil meint, dieselbe sei um so nöthiger, als jetzt auch das Vieh eivilisirter als früher behandelt werden wolle(große Heiter- keit.)— Wernher glaubt, daß der Zeitpunkt günstig sei, Verhandlungen wegen Wiedervereini- gung Marburgs mit Gießen einzuleiten, wovon sich Kraft gar keinen Erfolg verspricht.— Nach längerer Verhandlung werden 89,000 fl. bewilligt und die übrigen Anträge angenommen.— Bei der Rubrik„Gymnasien“ bringt Dernburg zur Sprache, daß allgemein der Glaube verbreitet sei, unsere Gomnasien befänden sich gerade nicht


