aller Amendements die Abg. Devens und Graf Bassewitz. Abg. Dr. Braun ist mit dem Art. nicht einverstanden, doch bescheidet er sich und nimmt denselben an, wie er geboten wird. Abg. Twesten für Annahme. Abg. Moritz Wiggers (Berlin) spricht für die von ihm gestellten An⸗ träge zu Art. 3 und ergeht sich dabei in scharfen Ausdrücken gegen die Mecklenburgischen Zustände. Der meckl.⸗schwekinische Commissär Staatsrath Wetzel tritt dem Vorredaer entgegen. Es wird Schluß der Debatte verlaugt und angenommen. Bei der Abstimmung werden alle Amendements und Anträge abgelehnt und Art. 3 in der Fas— sung des Entwurfs angenommen. Derselbe lautet:
Art. 3. Für den ganzen Umfang des Bundes- gebiets besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige(Unterthan, Staats- bürger) eines jeden Bundesstagtes in jedem an⸗ deren Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerb— betrieb, zu offentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staats— bürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bür— gerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes dem selben gleich zu behandeln ist. In der Ausübung dieser Befugniß darf der Bundesangehörige weder durch die Obrigkeit seiner Heimath, noch durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates be— schränkt werden. Diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die Aufnahme in den localen Gemeindeverband betreffen, werden durch den im ersten Absatz ausgesprochenen Grundsatz nicht berührt. Eben so bleiben bis auf Weiteres die Verträge in Kraft, welche zwischen den ein— zelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Ueber— nahme von Auszuweisenden, die Verpflegung er⸗ krankter und die Beerdigung verstorbener Staats- angehörigen bestehen. Hinsichtlich der Erfüllung der Militärpflicht im Verhältniß zu dem Heimaths⸗ lande wird im Wege der Gesetzgebung das Nö— thige geordnet werden. Dem Auslande gegenüber haben alle Bundesangebörigen gleichmäßig An⸗ spruch auf den Bundesschutz.
— 20. März. Reichstag. Präsident Sim⸗ son eröffnet die Sitzung 10 Uhr. Herr v. Sa— vigny, Graf Itzenplitz und acht Bundescommissäre sind anwesend. Special⸗Berathung des Art. 4, welcher lautet:
Axt. 4. Der Beaussichtigung Seitens des Bundes und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: 1) die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimalhs⸗ und Niederlassungsverhältnisse und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, so
weit diese Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3
dieser Verfassung erledigt sind, deßgleichen über die Coloni⸗ sation und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern; 2) die Zoll⸗ und Handelsgesetzgebung und die für Bundes⸗ zwecke zu verwendenden indirekten Steuern 3) die Ordnung des Maß⸗, Münz⸗ und Gewichtssystems, nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundirtem und unfundirtem Papiergelde; 4) die allgemeinen Bestim⸗ mungen über das Bankwesen; 5) die Erfindungspatente; 60 der Schutz des geistigen Eigenthums; 7) Organisatien eines gemeinsamen Schutzes des deulschen Handels im Auslande der beutschen Schiff ört und ihrer Flagge zur Ste und Anordnung gemeinsamer consulartscher Vertretung, welche vom Bunde ausgestattet wird; 8) das Eisenbahn⸗ wesen im Interesse der Landesvertbeidigung und des all⸗ gemeinen Verkehrs; 9) der Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Siaaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die Fluß⸗ und soystigen Wasser⸗ zölle; 10) das Post⸗ und Telegraphenwesen; 11) Besum⸗ mungen über die wechselseitige Vollstreckung von Erkennt⸗ nissen und Eilebigung von R. quisitionen überhaupt; 12) sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Ur⸗
unden; 13) die gemeinsaine Civil⸗Prozeßordnung und das
gemeinsame Concursverfahren, Wechsel⸗ und Handeisrecht.
Es sprechen die Abgeordneten Baumstark, v. Hammerstein, Michaelis für ihre Amen⸗ dements. Der Abgeordnete Schleiden fragt die preußische Regierung, ob schon ein Plan über deutsche Colonisation vorhanden sei. v. Sa⸗ vigny antwortet, ein Plan sei noch nicht vor⸗ handen, vorläufig denke die Regierung dabei nur an eine Flottenstation. Abg. Schleiden wird in Folge dieser befriedigenden Erklärung von einem Amendement abstehen. Abg. Sach se spricht ge⸗ gen das Amendement Michaelis. Herr v. Sa— vigny bemerkt, Herrn Hammerstein's Vorschlag, das„Staatsbürgerrecht“ einzufügen, sollte wohl
erwogen werden, da er zu tief, in das Recht der Einzelstaaten einschneide. Die. Amendements von Michaelis(Paßwesen und Fremdenpolizei) und Hammerstein(Staats bürgerrecht) und mit dene selben Nr. 1 werden angenommen. In der Hof— loge erscheint der Erbprinz zu Hohenzollern. Zu Nr. 2 sprechen: Baumstark, Braun(Wiesbaden), Erxleben, Grumbrecht(Bismarck erscheint.) Herr v. d. Heydt spricht für unveränderte Annahme des Passus: Schwerin für Streichung des Wortes„indirecten;“ Bundescommissär Hofmann gegen die Streichung und Lasker wieder dafür. Bei der Abstimmung wird die Aufrechterhaltung
gegen 116 Stimmen verworfen. Auf Zachaxiae's Antrag findet Namensaufeuf statt. Nunmehr erklären sich für die Streichung des Wortes„indirecten“ 125 gegen 122 Stimmen; so amendirt, werden Nr. 2—7 angenommen. Zu Nr. 8 sprechen Freiherr v. Rabenau(Gießen) für unveränderte Annahme, Michaelis für sein Amendement und der Bun- des⸗Commissär Graf Itzenplitz für das Amen⸗ dement des Grafen Eulenburg(D.-Krone); Ein⸗ fügung der Worte„Land⸗ und Wasserstraße,“ Graf Eulenburg für dies seig Amendement. Miquel für die unveränderte Annahme. Schließ lich wird das Amendement Eulenburg und damit Nr. 8 angenommen. Es folgt Nr. 9. Auf den Antrag von Abg. Dr. Baumstark wird dieser Passus mit dem Zusatze am Eingange„der Flößerei- und Schifffahrts⸗Betrieb“ angenommen, nachdem andere Amendements abgewiesen worden. Die Nr. 10, 11 und 12 werden ohne Debatte angenommen. Zu Nr. 13 beantragt Abg. Lasker folgende Fassung:„Die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, Strafrecht, Handels- und Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren.“ Abgeordn. Miquel will eine andere Fassung. Abgeordn. Kayser spricht für Lasker's Antrag. Abgeordneter v. Wächter bezeichnet die Ver⸗ schiedenheit der in Deutschland gültigen Strafbe— stimmungen in schlagender Weise, diese müsse ein Ende haben. Abg Salzmann,(Reuß 4. L.) gibt ein Bild der Rechtsverhͤltnisse und der Ge— setzbücher seiner Heimath unter vieler Heiterkeit des Hauses. Es spricht noch der Abg. v. Ger⸗ ber für die Nothwendigkeit der Justizreform, wo— rauf der Las ker'sche Antrag angenommen wird. Das Haus vertagt sich dann bis morgen.
Berlin. Die„Provinzial-Correspondenz“ bemerkt zu den preußisch⸗süddeutschen resp. den von Preußen mit Bayeen und Baden abge— schlossenen Bündnißverträgen, welche jetzt veröffentlicht sind:„Nachdem die Gründe der Geheimhaltung dieser Verträge jetzt geschwunden, sei Gewißheit vorhanden, daß die Mainlinie keine Gränzscheide sei ind daß die nationale Einigung und nationale Kraft fester als je begründet seien. Hierin werden zugleich Deutschland und Europa die Bürgschaft des Friedens erkennen.“
Hannover. Die landwehrpflichtigen Re- servisten, 137 an der Zahl, welche in Celle den Eid in der Controlversammlung verweigert haben, sind unter starker militärischer Begleitung über Buxtehude nach Stade verbracht worden. In Hermannsburg ging es nicht besser, 30 Mann werden das gleiche Schicksal ihrer wiederspenstigen Kameraden haben.
Frankfurt. Herr v. Pato w zeigt in den Wiesbadener Blättern an, daß er auf sein An- suchen von seinen Functionen als Civil⸗Admini⸗ strator für Nassau, Frankfurt, Homburg unv die von der Prrvinz Oberhessen abgezweigten Gebiets- theile entbunden worden ist und sagt den Behör— ren und Beamten, die ihn bisher unterstützt haben, seinen besten Dank. Gleichzeitig macht der Regierungspräsident v. Möller bekannt, daß er vom 20. d. an die Functionen des bisherigen Civil⸗Administrators für erwähnte Gebiete über⸗ nommen habe.
Bayern. München. Die Kammer der Abgeordneten hat auf die Bekanntgabe des Schutz⸗ und Trutzbündnisses mit Preußen beschlossen, die Staatsregierung um Verschiebung der Berathung
ganze Materie umfassenden und regulirenden Ent— wurfs zu bitten.„ 2
— Auch die„Bayer. Ztg.“ veröffentlicht jetzt das zwischen Preußen und Bayern am 22. Aug. 1866 vereinbarte Schutz- und Trutzbünd⸗ niß, wie dies von Berlin aus bereits geschehen. (Siehe Nr. 35 d. Bl. Berlin.)
Würtemberg. Stuttgart. Die neueste Bestimmung in Betreff der Einjährigdienenden lautet dahin, daß sie fortan ein Jahr präsent zu sein haben, im Sommer die Schule des Soldaten und theilweise des Unteroffiziers durchmachen, im
erhalten. Nach Ablauf ihres Dienstjahres erstehen sie eine Prüfung, welche darüber entscheidet, ob sie sich zum Offizier, ob zum Unterossizier, oder ob sie sich nicht zur Beförderung eignen. Die“ Erstgenannten, wenn sie sich zum Fortdienen entschließen, haben Aussicht, nach Ablauf eines weiteren Jahres zum Offizier befördert zu werden. Baden. Offenburg. Die am 19. März hier stattgehabte, von dem Abg. v. Feder eröffnete
meist aus Baden, theilnahmen, nahm bezüglich der deutschen Frage einstimmig folgende Beschlüsse an: Die Versammlung wolle unter Anschluß an das Stuttgarier Programm vom 11. November v. J. erklären: Der veröffentlichte Entwurf einer norddeutschen Bundesverfassung entspricht weder dem Einigungs⸗ noch dem Freiheitsbedürfnisse des deutschen Volkes. Dasselhe verlangt eine Ver⸗ fassung, welche alle deutschen Stämme verbindet und welche neben der Aufrichtung einer kräftigen Reichsgewalt die Selbständigkeit der Einzelnstaa⸗ ten in ihren besonderen Angelegenheiten, sowie die in der deutschen Reichsverfassung festgestellten Grundrechte des deutschen Volkes gewährleistet. Zur Erreichung dieses Zieles und zur Beseitigung schwerer Gefahren, mit welchen uns die Zerrissen⸗ beit des Vaterlandes bedroht, erwartet das Volk der vier jetzt isolirten Südstaaten von seinen Re⸗ gierungen ein Zusammenwirken mit vereinigten Kräften und die dazu wesentliche Einberufung eines süddeutschen Parlaments.
Oesterreich. Wien. Wie die„Presse“ erfährt, hält Oesterreich den Prager Friedens- vertrag durch die Verträge Preußens mit Bayern und Baden nicht für alterirt. Oesterreich würde sich dann nicht mehr für gebunden halten, wenn Preußen die süddeutschen Staaten zu einem gänzlichen Aufgehen in den jetzigen norddeutschen Bund bestimmen wollte. N n Dänemark. Die Dänen haben in Ame⸗
rika 20,000 Hinterlader bestellt, die in 6 Mona- ten abgeliefert werden müssen. Sie verschmähen es, ihre Gewehre aus Deutschland zu beziehen.
Frankreich. Paris. In dem Befinden des kaiserlichen Prinzen, welches seit eint⸗ ger Zeit nicht das erfreulichste ist, soll eine nicht unbedenkliche Verschlimmecung eingetreten sein. Es heißt, Herr Nelaton habe heute wieder eine Operation vornehmen müssen; das Leiden des Prinzen scheine sich zu einem sehr langwierigen zu gestalten. Man behauptet sogar, nach dem Gutachten der Aerzte sei das Rückenmark des Prinzen angegriffen. So erzählt man sich wenig⸗ stens in ganz Paris, und es übt dieses Gerücht an der Börse einen unverkennbaren Einfluß. f
Italien. Rom. Die Regierung hat für die Unterdrückung des Brigantenwesens außer⸗ ordentliche Maßregeln ergriffen. Der päpstliche Generol Courton ist mit dem italienischen Gene⸗ ral, der an der, Grenze commandirt, übereinge⸗ kommen, daß die päpstlichen und die italienischen Truppen, die auf die Verfolgung der Briganten ausgesandt worden, diese Verfolgung fortsetzen können, auf dem Gebiete des einen oder des an⸗ dern Landes.
Offenbach. Der hiesige Bankverein hat trotz der äußerst ungünstigen Verhältnisse im abgelaufenen Jahre
einen Reingewinn von eircu 5000 fl. erzielt. Der Vorstand schlägt vor, hiervon 2352 fl. als 8% Dividende für die Antheile zu vertheilen, ein Vorschlag, welchen die in den nächsten Tagen siatlfindende Generalversammlung zweifels⸗
und Beschlußfassung bis zur Vorlegung eines die
ohne genehmigen wird.
Volksversammlung, an welcher etwa 800 Personen
5 Winter mit den Unteroffizieren unterrichtet werden* 0 des Wortes„indirecten“ bei Zählung mit 122 und nebendem einen wissenschaftlichen Unterricht
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