osung,
1867.
Dienstag den 22. Januar.
N10.
Anzeiger für Oberhessen.
Enibült die amtlichen Erlasse für den Kre
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Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
seint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ für das erste Halbjahr werden fortwährend bei den auswärtigen Postämtern angenommen, für Friedberg bei der Expedition.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Den Audlenztag bei Großberzoglichem Kreigamte.
Friedberg den 18. Januar 1867.
Das Großherzogliche Kreis amt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir fordern Sie unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 9. December 1859(in Nr. 97 des Int. Bl. von 1859) auf, in Ihren Gemeinden wiederholt öffentlich bekannt machen zu lassen, daß nur der Dienstag in jeder Woche, sehr eilende und dringende Fälle ausgensmmen, für diejenigen Angelegenheiten, in Ansehung welcher eine persönliche Verhandlung und Besprechung von den Kreis⸗ angehörigen für nöthig erachtet wird, als Audienztag bestimmt ist, und sie nur an diesem Tage darauf rechnen können, daß sie sich nicht vergeblich an den Sitz der Kreisverwaltung begeben.
Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Friedberg.
Der 45 Jahre alte Ortsbürger Christiau Volp von Södel hat sich Ende November v. J. heimlich von da entfernt, ohne daß sein
Aufenthalt bekannt geworden wäre.
Ter a pp.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 3 enthält:
I. Versrdnung, betreffend die Ausübung der Gerichts⸗ Harkeit in denjenigen Distrikten und Orten, welche in Folge des Friedensvertrags dom 3. September v. J. den Pro⸗ dinzen Starkenburg und Oberhessen einverleidt worden sind.
Es wird durch diese Verordnung bestimmt, daß mit dem Zeitpunkte des Etscheinens derselben in fämmtlichen mit den Provinzen Starkendurg und Oberhessen zufolge des gedachten Friedendvertrags vertinigten Landestheilen in Rrast treten: 1) Unser Strafgesetzbuch vom 17. Sept. 1831 nebst den späteren, dieses Gesetzbuch theils abändern⸗
den, theils ergänzenden Gesetzen,— 2) Unsere in jenen
beiden Provinzen geltende Strafprozeßordnung vom 13. Sept. 1865 und das in Betreff der Wahl der Ge⸗ chworenen und bezüglich der Bildung der Geschworenen⸗ dank erlassene Gesetz von demselben Tage, wie auch die zur Ausführung der Strasprozeßordnung gegebenen Ver⸗ zednungen,— und 3) das in beiden Provinzen für bürger⸗ licht Rechtsstreinigkeisen bestehende Verfahren, anstatt der⸗ enigen gesetzlichen Normen, welche bezüglich der erwähnten Naterien vother in jenen neu erworbenen Landestheilen n Witrksamkeit waren.
II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums ver Finanzen vom 4. Januar, die Organisation der Salz⸗ magazinsverwaltungen betreffend.
III. Bekaummachung Großherzoglichen Finanzmini⸗ teriums vom 8. Januar, die Organisatlon der Baubezirke vettefsend.
IV. Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf ie Periode vom 1, April 1864 bis dahin 1865.
V. Bekanntmachung Großh. Ober⸗Rechnungs⸗Kammer om 9, Jan., die Vergütung sür die in 1867 in Geid zu erichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betr.
— Der Serretär 1. Klasse am Gr. Justtz⸗ ninisterium, Freihert v. Stein sst zum Regterungs⸗ zommissär der Bank für Handel und Industrie, unter Belassung seiner Stelle an der Oberstudien⸗ Areetlon, der Seetetar 2. Klasse am Justiz⸗ ministerium Freihetr v. Ricon zum Serretär L. Klasse, Landgerichtsassessor v. Kraß in Groß- Berau zum Min ssterlalserrekär 2. Klasse ernannt, eie Landgerichtsassessoren Mittfer in Fürth und Becker in Groß Gerau in gleicher Eigenschaft an das Landgericht Groß-Gerau versetzt worden. Weiter sollen dem Vernehmen nach Landgerichts ⸗ Actuar Bierau von Wimpfen nach Hungen, Aktuar Schnauber von Ulrichstein nach Reinheim versetzt, Berichtsatressist Kronenberger von Seligenstadt um Actuar in Wimpfen, Actuariatsaspirant Roth aus Oberklingen zum Artuax in Ulrichstein, Actuarfatsaspirant Sele von Darmstadt zum Attuar in Lauterbach, A.-A. Burger von Gerns⸗ Em zum Actuar in Groß Gerau, Act. Asp. Döshing von Seligenstadt zum Actuar in Offen ⸗ Lach ernannt worden sein.
— Die Ausstellungskommissäre don Oessen, Baven, Bayern und Württemberg begeben ich in biesen Tagen nach Paris, um den Vollzug
der inzwischen vereinbarten gemeinschaftlichen Arrangements an Ort und Stelle anzuordnen.
— Von Seiten der Großherzogl. Hessischen Oberförster ist ein Promemorla den Ständemetk⸗ gliedern zugestellt worden, worin, unter Ver⸗ gleichung mit dem Einkommen anderer Dienst⸗ stellen, in überzeugender Weise dargethan wird, wie die Aufbesserung der Gehaltsverhältnisse dieser Beamten eine unabweisbare Nothwendigkeit ist. Als Verfasser des Schriftchens wird ein Forst⸗ beamter in Fürth genangt.
— Der Bericht des zweiten Ausschusses der weiten Kammer über die den Ständen vorgelegte Verordnung bezüglich der Wahlen zum Reichstag in Oberhessen beantragt folgende Zusätze:„Die Kosten einer durch die Wahl eines solchen Abge- ordneten zu bevorstehendem Reichstag nöthig wer⸗ denden Verwaltung seines öffentlichen Amtes fallen der Staatskasse zur Last.— Die Abgeordneten zu bevorstehendem Reichsfag erhalten eine tägliche Vergütung von 7 fl. und Ersatz der Reisekosten aus Großh. Staatskasse. Berichterstatter ist der Abgeordnete Zentgraf.
— Von dem Abgeordneten Dumont wird der Antrag gestellt, daß 1) die Bildung und Wahl der Ortsvorstände von Neuem geregelt, und 2) für die städtischen Verhältnisse eine besondere Ord⸗ nung erlassen werde.
— Der„Mainzer Ztg.“ wird von hier ge⸗ meldet, Preußen verlange von Hessen kein Con- tingent von 7000 Mann, sondern nur ein Regi- ment Infanterie und ein Regiment Cavallerte füt Oberhessen(Friedensstärke 2300 Mann, Kriegs- stärke 2900), also eine der Bevölkerungsziffer ent⸗ sprechende Truppenzahl. Hessen wünscht jedoch das oberhessische Contingent mit der Großh. Di⸗ vision vereinigt zu halten, während Preußen das⸗ selbe seiner 42. Infanterie-, resp. 21. Cavallerie⸗ Brigade zutheilen will. a
— Die kriegsgerichtlichen Untersuchungen we⸗ gen des Verhaltens verschiedener hessischer Offiziere im letzten Feldzuge sollen dem Abschluß nahe sein und dne für einzelne Betheiligte ein unangenehmes sesultat zur Folge haben.
Friedberg Aus England, Frankreich und der Schweiz treffen überallher Nachrichten ein, daß ungeheure Schneemassen Verkehrsstockungen, selbst der Eisenbahnen, verursacht haben. Dies soll namentlich im südlichen Frankteich der Fall sein. Die Post- und Telegrapben⸗ Verbindungen aus der Schweiz nach Italien sind unterbrochen. In Londor konnte während 36 Stunden die Post vom Continent nicht ausgegeben werden.
3B. Dornassenheim. Es mußte dahier sehr unangenehm berühren, daß Reichelsheim, wel⸗ ches sich, seit es dem Herzogthum Nassau ange- börte, stets eines Amtes, einer Reteptur und einer Landoberschultheißerei erfreute,“) bei Regelung der Gerichts- und Verwaltungsstellen in den dem Großherzogthum Hessen zugekommenen neuen Landes⸗ theilen so ganz und gar unbeachtet blieb; doch gibt man sich noch immer der Hoffnung hin, es werde den unermüdlichen Bemühungen unserer Nachbarn gelingen, mindestens ein Landgericht dorten zu erhalten. Sechs Nachbargemeinden Rei⸗ chelsheims würden durch Belassung ein ec Justiz⸗ behörde(Landgericht) daselbst ihre Wünsche in Beziehung der Rechtspflege befriedigt sehen. Ob es nicht an der Zeit sei, die billigen Wünsche Rechtsuchender aus 7 Gemeinden zu hören, über- lassen wir der weisen Beurtheilung an geeig- neter Stelle und wünschen nur, durch diese weni⸗ gen Andeutungen nochmals die Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand gelenkt zu haben.
— Mainz. Die beiven Abgeordneten der Stadt Mainz haben nachstehende Interpellation an Großherzogliches Ministerum des Aeußern gerichtet:
Im Gefelge des Friedensvertrags zwischen dem Eroß⸗ herzogthum Hessen und dem Königreich Preußen vom 3. Septmber 1806 verblieb letzterem ausschließlich das Be⸗ satzungsrecht in Mainz. Es sollen zwar die disber zwischen dem Bunde und der Territorialregierung maß⸗ gebend gewesenen Bestimmungen auf das Verhältniß zwischen Preußen und der Territorialregierung Anwendung finden. Allein diese alten Befliimmungen waren schon über nicht ausreichend, um der Stadt Mainz den ge⸗ dührenden Rechtsschutz dem Militärgouvernement gegen⸗ über zu verleihen; sik entsprechen sscher nicht der durch Wegfall des Bundestages ganz veränderten Sachlage. Der Gemeinderath der Stedt Mainz sah sich dahrt veranlaßt, unter dem 4. Oktober 1866 bei Großherzogsichem Mini- siexium des Aeußern eiue Denkschrift einzureichen, in welcher gebeten wird, diese Verhälinisse im Wege defonderer Ver⸗ eindarung mit der Kreue Preußens zu ordnen, fowie die dem Mainzer Universitatsfond zustebenden Anspriiche auf einen bedeutenden Häusercomplex in der Stadt Mainz, sei ec bei der für die alten, Bundesverbältinisse beüehenden Liquidatlonskommission, sei es bei der Kro Preußens, zur Geltung zu bringen. Die Umerzeichneten erlauden sich dieserhald die ergeberiste Anfrage: Ob und welche Schrine Greßherzogliches Ministerium wegen dieter für die ganz besondere Lage der Stadt Mainz bochwichligen Angelegenyeit eingeleitet vat und wie. weit die Sacht gediehen ser d
Darm sta dt, 24. Oetember 1866. N Dr. Dument. Ur. Oechs net.
e) Diejenigen unseret Leser, welche üldet diese drei in Reichelsheim bisher defindlichen, in einer Perion ver⸗ einigten Aemter Nöäbereg zu lesen wülnschen, machen ner auf einen keziügl. hen Areifel des Grenzen„daa Muster eines Beamten im Kleinaat“ ausmertsam. Die Red.


