Ausgabe 
21.2.1867
 
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Oe In.

Donnerstag den 21. Februar.

zeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Bestellungen auf denAnzeiger für Oberhessen für das erste Halbjahr werden fortwährend bei den auswärtigen Postämtern angenommen, für Friedberg bei der Expedition.

Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung, hier

Amtlicher Theil.

die Register über die Weg- und Zuzüge in 18866.

Friedberg den 19. Februar 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogl. Bürgermeistereien mit Ausnahme von Dorheim, Dorn-Assenheim, Nauheim, Reichelsheim, Rödgen und Schwalheim. Nur wenige von Ihnen haben die vorschriftsmäßige Vorlage in obigem Betreffe gemacht; weshalb wir Sie an deren sofortige Einsendung bei Meidung der Abholung erinnern.

Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung

g, hier die Register über Heirathen und Sterbfälle für

Das au f e en l bese

1866.

Tea p.

Friedberg den 19. Februar 1867.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Griedel, Kirch-Göns, Langenhain, Melbach, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Weisel, Ober-Rosbach, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Steinfurth, Weckesheim und Wölfersheim. Wir sehen der sofortigen Einsendung der obigen Register, oder Bescheinigung, daß bei den Israeliten Heirathen und Sterbfaͤlle

in 1866 nicht vorgekommen sind, entgegen.

Ter a p p.

Hessen. Darmstadt. Regierungsblatt Nr. 9 enthält:

I. Bekanntmachung, die Einberufung des Reichstags des Norddeutschen Bundes betreffend.

Das nachstehende Patent, welches Seine Majestät der König von Preußen auf Grund der Allerhöchst Ihm von den Regierungen der zum Norddeutschen Bunde vereinigten Staaten nach dem beigedruckten Protocollauszug ertheilten Ermächtigung erlassen hat, wird hiermit für die noͤrdlich des Mains gelegenen Gebietstbeile des Großherzogthums zur öffentlichen Kenntniß.

Darmstadt den 15. Februar 1867.

Großherzogliches Ministerium des Innern. v. Dal wigk.

Das Großherzogl.

Zimmermann

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Nachdem Wir mit den verbündeten Regierungen der Norbdeutschen Stasten übereingekommen sind, zur Berathung der Verfassung und der Einrichtungen des Norddeutschen Bundes Vextreter der Nation zu einem Reichstage zu versammeln, die gedachten Regierungen auch durch ihre Bevollmächtigten am 18. Jannar d. J. den Beschluß gefaßt haben, die Einberufung des Reichstags der Krone Preußen zu übertragen, und nachdem die allgemeinen Wahlen am 12. Februar d. J. staltgefunden haben, berufen Wir den Reichstag des Norddeulschen Bundes hierdurch auf Sonntag den 24. Februar d. J. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin.

Gegeben zu Berlin den 13. Februar 1867.

(L. S.)(gez.) Wilhelm. (gegengez.) von Bismarck.

Füt die wörtliche Uevereinstimmung mit dem Orginal.

(L. S.) de la Oroix II., Geheimer Hofrath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

(Folgt der Auszug aus dem Protocoll der Conferenz zur Berathung und Feststellung der Verfassung des Nord- deutschen Bundes.)

II. Bekanntmachung, die Aufbringung der Bebdürfnisse der ioraelitischen Religions gemeinde zu Offenbach für 1867 betreffend.

III. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreisea Alsfeld.

IV. Dienstnachrichten.(Warden in Nr. 9. und 13. d. Bl. bereits mitgetheilt.)

V. Versetzung in den Ruhefand: am 4. Januar wurde der Hofgerichts⸗Secretär bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen Justizrath Carl Ludwig Valser und der Landgerichts⸗Assessor bei dem Landgerichte Lauter⸗ bach Friedrich Ebel, beide auf Nachsuchen und unter Anerkennung ihrer langjährigen treuen Diensie, und an demselben Tage der Landgerichtsassessor bei dem Land⸗ anche Battenberg Heinrich Carl Gebhard auf sein Nach⸗ uchen temporär in den Ruhestand versetzt.

Dem Vernehmen nach soll das 3. und 4. Infanterie Regiment als hessisches Con- tingent dem norddeutschen Bund zugetheilt und bei den Rekrutirungen der nächsten Jahre die Ersatzmannschaft für diese Truppen körper nur der oberhessischen Aushebung ent

nommen werden, so daß nach Ablauf mehrerer Großherzog von Hessen und bei Rhein, für die

Jahre die Mannschaft der Brigade nur aus nördlich vom Main belegenen Theile des Groß Angehörigen der Provinz Oberhessen bestehen herzogtbums Hessen, einen ewigen Bund zum wird. Bei der ganzen großh. Armeedivision Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb

soll als Kopfbedeckung das Käppi, bei einzelnen Abtheilungen schon in nächster Zeit, eingeführt werden. Die Verhandlungen der

Regierungen in Stuttgart haben zu einer Ver-

ständigung wegen Einführung, der allgemeinen Dienstpflicht und des Prozentsatzes geführt. Wegen der gemeinsamen Uebungen der Truppen soll ein besonderes Abkommen unter den betreffenden Regierungen getroffen werden. bildung der Officiere ist keine Vereinbarung er folgt. Die Verhandlungen darüber sollen im Detail am 1. Oktober aufgenommen werden. Ueber die Infanterie-Gewehre ist noch nichts beschlossen. Was die Formation der Truppen betrifft, so wird das Bataillon eine Stärke von 1000 Mann erreichen, ein Regiment fünf Es cadrons und die Batterien sechs Geschütze zählen.

Regierungsaccessist Emmerling aus Darm stadt ist zum Kreisassessor in Dieburg; Regierungs- accessist C. Jost aus Bensheim zum Kreisassessor in Schotten ernannt worden.

Friedberg. Die Köln. Ztg. veröffentlicht den aus 71 Artikeln bestehenden Entwurf der Verfassung des norddeutschen Bundes, dessen vollständiger Abdruck den Raum unseres Blattes übersteigen würde; wir behalten uns jedoch vor, die durch den Reichstag endgültig fest- gestellte und angenommene Verfassung des nord deutschen Bundes s. Z. vollständig zum Abdruck zu bringen. Nach den einleitenden Worten des Ent wurfs schließen der König von Preußen, der König von Sachsen, der Großherzog von Mecklenburg Schwerin, der Großherzog von Sachsen-Weimar Eisenach, der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, der Großherzog von Oldenburg, der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, der Herzog von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, der Herzog zu Sachsen-Altenburg, der Herzog zu Sachsen Coburg und Gotha, der Herzog von Anhalt, der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, der Fürst zu Schwarz burg-Sondershausen, der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, die Fürstin Reuß älterer Linie, der Fürst Reuß jüngerer Linie, der Fürst von Schaum burg-⸗Lippe, der Fürst zur Lippe, der Senat der freien und Hansestadt Lübeck, der Senat der freien und Hansestadt Bremen, der Senat der freien und Hansestadt Hamburg, jeder für den gesammten Umfang ihres Staatsgebietes, und der

Wohlfahrt des deutschen Volkes. süddeutschen- wird den Namen des Norddeutschen führen.

Wegen der Aus-

desselben gültigen Rechtes, so wie zur Pflege der Dieser Bund

Die Wahlen zu den künftigen Reichstagen erfolgen bis zum Erlasse eines Reichswahlgesetzes, für das indeß das Prinzip der allgemeinen und directen Wahlen schon im Voraus festgesetzt ist, nach demselben Gesetze, auf Grund dessen soeben der erste Reichstag gewählt wurde. Doch sollen Beamte im Dienste eines der Bundesstaaten nicht wählbar sein, und dieMitglieder des Reichstages als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen dürfen. Für das Bundes- kriegswesen wird ein Normalbudget(1% der Bevölkerung als Friedenspräsenzstärke, wofür per Mann jährlich 225 Thlr. dem Bundesfeld⸗ herrn[König von Preußen! zu zahlen sind) fest⸗ gesetzt. In allen übrigen Punkten ist die zu⸗ künftige Verfassung der ferneren Ausbildung und Entwicklung fähig. Ein Oberhaus existirt nicht, die Regierungen haben aber im Bundesrath 43 Stimmen, von denen Preußen selbst 17 führt, mithin hat die Gesammtheit der andern Staaten immer noch 9 Stimmen mehr als Preußen. Der Reichstag hat innerhalb der Sphäre seiner Gesetzgebung das Recht der Initiative, und was seine und zugleich des Bundesraths einfache Mehrheit erhält, ist Bundesgesetz, und dieses geht den Landesgesetzen vor. Der 15. und letzte Abschnitt des Entwurfs der neuen Bundes- acte betitelt sich:Verhältniß zu den süddeutschen Staaten, und hat nur einen, den folgenden (71.) Artikel:Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung ver Verfassung des nordeutschen Bundes durch besondere, dem Reichstag zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregelt werden. Alsfeld. Das Resultat der Reichstagswahl im dritten Bezirk ist folgendes: Von den 8727 abgegebenen Stimmen fielen 4497 auf den Grafen Otto von Solms-Laubach, 3149 auf Fabrikanten Lerch, 983 auf Pfarrer Welcker, 98 zersplitterten sich auf verschiedene Namen. Lich. Der frühere Präsident der ersten Kammer der hessischen Stände, Fürst zu Solms⸗ Hohensolms-Lich, ist in dem Wahlkreise Wetzlar⸗ Rodheim⸗ Altenkirchen mit 9800 Stimmen zum Mitgliede des norddeutschen Reichstags gewahlt