— 9 ose. aust d. bosung vol ir.. 0 7 latte Ned illige
teroth.
ö uenthaus Der kredit
elopunng cn u.
tre Trodu einge mach
und 2. es unt&
tri trung auf nen an
—ͤ—
fit. gust. b
stkircht
g kits
Dienstag den 20. August.
M98.
zeiger für Oberhessen.
ö Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Zutelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag unb Samstag.
— 2——
Amtlicher Theil.
Betreffende Den Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Friedberg den 18. August 1867.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Es stehen noch viele mit der durch unser Amtsblatt ohne hieran und zwar umgehend bei Strafe erinnern.
Nummer vom 9. d. M. geforderten Berichterstattung zurück, weshalb wir
Trapp.
Betreffend: Das Mathildenftift, bier die Vertheilung der für Industrleschulen für 1867 verwilligten Summen.
Daa
Friedberg am 15. August 1867. eil valb ame
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, in welchen sich Industrieschulen befinden.
Die Generalversammlug des Mathildenstifts des Kreises hat in ihrer Sitzung vom 13. August d. J. beschlossen, 1100 fl. für Judustrie⸗ schulen dergestalt nach der Seelenzahl der betreffenden Gemeinden zu vertheilen, daß an diejenigen Gemeinden, welche Industrieschulen haben, Auszahlung des ertragenden Antheils erfolgt, der Antheil der uͤbrigen Gemeinden aber, die solche nicht haben, in den Kassen verbleiben und hiervon denjenigen Gemeinden, in deren Industrieschulen Außerordent⸗ liches geleistet wird, außerdem auf Nachsuchen noch besondere Grati⸗ ficationen zu Theil werden sollen.
Es sollen
Assenheim 28 fl. 12 kr.— Bauernheim 5 fl. 52 kr.— Beienheim 12 fl. 39 kr. Bönstadt 20 fl. 32 kr.— Bruchenbrücken 15 fl. 43 kr.— Fauerbach b. Fr. 14 fl. 10 kr.— Friedberg 114 fl. 30 kr.— Ilbenstadt 29 fl.— Melbach 13 fl. 58 kr.— Nieder⸗Florstadt 43 fl. 40 kr.— Nieder⸗Mörlen 30 fl. 12 kr.— Nieder⸗Rosbach 17 fl. 2 kr.— Nieher⸗Wöllstaadt 22 fl. 16 kr.— Ober ⸗Florstadt 8 fl. 34 kr.— Ober⸗ Mörlen 70 fl. 16 kr.— Ober⸗Rosbach 42 fl. 10 kr.— Ober⸗Wöllstadt 28 fl. 16 kr. — Ockstadt 35 fl. 48 kr.— Ossepheim 6 fl. 34 kr.— Södel 20 fl. 28 kr.—
Bei dieser Vertheilung erträgt es Ihren Gemeinden die in nach— stehendem Abdruck bemerkten Beträge, welche Sie dem Gemeinde— einnehmer unter Ord.⸗Nr. 44 des Voranschlags in Einnahme decretiren und controliren lassen wollen.
Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe unserer Verfügung vom 26, Februar 1855 an die Schulvorstände(Intelligenz. Blatt Nr. 17 von 1855).
Ter a p p.
erhalten:
Weckesheim 12 fl.— Wohnbach 20 fl. 36 kr.— Butzbach 74 fl. 52 kr.— Fauerbach v. d. H. 21 fl. 10 kr.— Gambach 50 fl.— Griedel 23 fl. 38 kr.— Hoch⸗Weisel 26 fl. 14 kr.— Kirch⸗Göns 19 fl. 44 kr.— Langenhain 20 fl. 39 kr.— Maibach 10 fl. 50 kr.— Münster 11 fl. 24 kr.— Münzenberg 29 fl. 2 kr.— Nieder ⸗Weisel 55 fl. 22 kr.— Oppershofen 21 fl. 3 kr.— Ostheim 17 fl. 24 kr.— Pohlgöns 17 fl.— Rockenberg 29 fl.— Steinfurth 32 fl. 16 kr.— Trais Münzenberg 8 fl. 4 kr.
Betreffend: Diebstahl zum Nachthell der Johannes Graf III. Wütwe von Gonters kirchen.
Da s
Friedberg den 7. August 1867.
e nb
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.
Eine fremde Weibsperson hat sich in der Pfingstwoche Hause der Georg Bommersbeim's Eheleute übernachtet. Stück wergenes Tuch von der Bleiche, dem Resultat der seitherigen Nachforschungen ist aus Bommersheim bei Homburg v. d. Hoͤhe, welche sich,
i Dieselbe ist dringend verdächtig am 13. Juli l. J. bei gedachtem Dorf ein ferner ein Mehlbeutelchen, eine Kinderwindel und eine graue diese Person, deren Signalement wir unten beifügen, wahrscheinlich die ledige Justine Lauth nach einer Mittheilung des Königl. Amts Königstein, schon seit dem 7. Mai l. J.
einige Tage laug in Gonterskirchen aufgehalten und daselbst auch im
Mahne entwendet zu haben. Nach
außerhalb ihres Wohnortes und gegenwärtig in der Wetterau, ohne einen ordentlichen Erwerbszweig und zureichende Mittel zum Unterhalt,
umhertreiben soll. Dieselbe hat in Gonterskirchen gesagt, sie Dieser Name kommt jedoch in Bommersheim nicht vor.
sei die Ehefrau des Wilhelm Fritz zu Bommersheim bei Homburg v. d. Hoͤhe.
Unter Bezugnahme auf das unten stehende Signalement beauftragen wir Sie, auf die genannte und beschriebene Person zu fahnden,
sie im Betretungsfalle zu arretiren und uns gefanglich vorführen zu lassen.
g n ale m Gesichtsfarbe frisch, Gesicht länglich, Augen dunkelbraun, Zähne anscheinend gut, Haar
S 1
Mittlerer Größe, ziemlich starke Statur,
schwarz und mit Haarnadeln im Nacken in zwei Zöpschen zusammengesteckt. weißes Halstuch mit schmalen blauen Streifchen, einen Mutzen von schwarzem Luster, einen grau
kalblederne Schuhe und gestrickte baumwollene Strümpfe.
so zittert ihr der Arm. Sie trug ein wollenen Rock, welcher schon ziemlch verwaschen zu sein schien,
Ter a p p. en t:
Wenn sie ein Gefäß au den Mund bringen will, um zu trinken,
Hessen Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 33 enthält:
I. Ediet, d. d Leopoldskron, 25. Juli, die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1867 betr. Einziger Artikel. Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1867 sind weiter Eintausend Zweihundert und Achtzig Mann er⸗ forderlich, welche aus den noch nicht eingestellten Auf⸗ rufsfähigen des Jahres 1866(einschließlich der Relativ⸗ tauglichen) ausgehoben werden sollen.
II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs, die Vertheilung des Re⸗ erutenbedürfnisses für das Jahr 1867 auf die Provinzen betreffend.
II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Justiz, die in der Provinz Rheinhessen legalisirten Grundbücher betreffend.
I Bekanntmachung Gr. Ministerlums der Justiz, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen lega⸗ lisirten Grundbücher betreffend.
V. Coneurrenzeröffnungen: stelle zu Wenings mit einem Gehalt von 300 fl. 20 kr. und 14 fl. Heizungs vergütung; dem Hrn. Fürsten zu Isenburg Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;— die ebangel. Schulstelle zu Höckersdorf (Gehalt 300 fl. 12 kr.):— die 2. evang. Schulstelle zu Nieber⸗Florstadt(Gehalt von 300 fl., nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullocals); die eee Schulstelle zu Sandlofs, mit einem Gehalt von 300 fl.
— 16. Aug.
bei.
willigt.
die erste evangel. Schul⸗ — 17. August.
30 kr.; dem Hrn. Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, steht das Präsentatlonsrecht zu dieser Stelle zu;— die evangel, Schulstelle zu Kimbach mit einem Gehalt von 300 fl. und vier Stecken Holz zur Heizung des Schul⸗ locals; dem Hrn. Fürsten zu Loͤwenstein⸗Wertheim⸗Rosen⸗ berg und dem Hrn. Grafen zu Erbach⸗ Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
I. Kammer. tritt durchgängig den ablehnenden Beschlüssen der II. Kammer bezüglich der streitigen Budgetposten Nur für Gesandtischaften werden, abweichend vom Beschlusse der II. Kammer, 40 000 fl. ver⸗ Die von der II. Kammer abgelehnten 232 fl. für die Christophspfarrei in Mainz ver- anlassen eine längere Debatte, nach welcher die Kammer schließlich dem ablehnenden Beschlusse der II. Kammer mit allen gegen 2 Stimmen (Moufang und Graf Erbach⸗Erbach) beitritt.
II. Kammer. Tagesordnung steht der zwischen dem Norddeutschen Bunde, Hessen, Bayern, Württemberg und Baden abgeschlossene Zoll- und Handelsvertrag. dem Eintritt in die Tagesordnung erklärt sich der Abg. Backs gegen den Vertrag, weil er darin,
ebenso wie bei dem Postvertrag, eine Schädigung der Landesinteressen und eine Beeinträchtigung der Hoheitsrechte der Krone erblickt. Dumont er⸗ kennt an, daß der neue Vertrag allerdings die Prinzipien des Freihandels angenommen habe, nur bei der in Aussicht genommenen Tabakssteuer, welche unsere Interessen aufs tiefste verletzte, sei dies nicht der Fall. Die Zollverfassung sei so mangelhaft, daß er sich unmöglich entschließen könne, dem Vertrage beizutreten. Hunsinger spricht für den Vertrag, da er der Anfang zum Bessern sei. Die Tabakssteuer wäre bei der finanziellen Lage unseres Landes eine Nothwendigleit geworden. A. v. Löw fragt sich, was aus dem Zollverein werden solle, wenn man den Vertrag ablehne, seiner Meinung nach müsse man ihn daber unter jeder Bedingung annehmen. Fink bat kein wesentliches Bedenken gegen den Vertrag, und stimmt demselben gerne bei. Seitz erörtert die ungeheueren Nachtheile, welche die Einführung unserm Lande bringen würde. Der Regierungs- Commissär v. Biegeleben theilt mit, daß be⸗ stimmte Vorschläge über die Art und Weise der
Die Kammer
Auf der
Nach


