Ausgabe 
20.7.1867
 
Einzelbild herunterladen

tbeimtt Batz erg, Nauen Sgtinlobla/ als irgendrt i scht eh It, daß u 11 del nt ist, daß die Zinsen n aufer n Größe un giser

die Saline Nauheim mit den zahlreichen Stein- salzwerken und mit den günstiger situirten Salinen concurriren kann; es sei denn, daß der Staat das Salz mit dem gewiß 2 fl. pro Ctr. betragenden Selbstkostenpreis abgeben wollte, was gewiß doch nicht anzunehmen ist. Hierbei ist noch zu be⸗ merken, daß die Saline Nauheim, wie aus ganz sicherer Quelle verlautet, schon längst Steinkohlen statt Braunkohlen, größerer Vortheile halber, gebrannt hätte, wenn sie nicht durch den seitherigen Staatsvertrag zwischen Kurhessen und Hessen⸗ Darmstadt daran verhindert gewesen wäre. Wenn also voraussichtlich dieser Absatz auch noch weg; fällt, wo bleibt da das Bedürfniß zur Inbau- nahme eines neuen Bergwerks in Melbach? Auch können die 4 übrigen Wetterauer Bergwerke den vorbleibenden Bedarf von 200 000 Ctr. ohne große Anstrengung mehr als seither fördern, und müssen wir der Angabe des Einsenders, als könnten diese Werke dem vorliegenden Bedürfnisse nicht ganz genügen, auf das bestimmteste widersprechen, denn die meisten dieser Werke haben solche be deutende Kohlenlager, daß Jahrhunderte vergehen werden, bis sie ausgefördert sind. Also auch hierin liegt kein Bedürfniß zum Inbetriebsetzen eines neuen Bergwerks, allein man möchte von gewisser Seite das Melbacher Werk gerne an- gefangen sehen und bietet hierzu Alles auf; ein mal soll es nur als eine Fortsetzung des Dor heimer⸗ Beienheimer Werks betrachtet werden, obgleich die Entfernung soweit von einander ist, daß die Maschine auf dem Dorheimer Bergwerk unmöglich das Wasser auf dem Melbacher Werk herauspumpen kann, dann behauptet man sogar, man bedürfe vorerst weder Gebäude, noch brauchten Wege gebaut zu werden. Nun frage ich wie in aller Welt sollen die Klötze von der Ladstelle ohne Wege weggebracht werden, da bekanntlich die nicht chaussirten Wege Winterszeit gar

nicht zu fahren sind, oder will man haben, daß die Gemeindewege in Melbach, welche größten theils nur ein- oder zweispurig sind, bei schlechtem Wetter 5 bis 6spurig gefahren werden und so dem Landmann ein bedeutender Schaden zugefügt werden soll, wie wir solches öfter im Beien heimer Feld bei dem Dorheimer Bergwerk früher gesehen haben.

Man sucht zwar die Inbaunahme des Mel bacher Bergwerks durch allerlei scheinbare Gründe zu befürworten, z. B. daß das Land zum Acker- bau wieder zurückgegeben werde, sowie auch daß bei einem intensiven Betrieb, das heißt bei wenig Land mehr zu erzielen, das Streben jedes tüchtigen Landwirths sein müsse, allein jedermann weiß, daß bei dem größten intensiven Betrieb auf 2 Morgen Land mehr erzielt wird als auf einem. Wenn schon von gewisser Seite, wie man vernimmt, viel davon gesprochen wird, daß diesen Herbst schon Schächte und Gebäude im Melbacher Feld aufgeführt werden sollen, so dürften dieses dech wohl Illusionen scin, denn zum Anfangen eines solchen neuen Werks,(nicht Fortsetzung des Dorheimer Bergwerks wie man es beliebt darzustellen), bedarf es landständische Genehmigung und diese wird bei dem gegen- wärtigen Stand unsrer Finanzen noch ein bischen auf sich warten lassen..

Aufruf

zur Unterstützung der Familien der auf der neuen

Fundgrube bei Lugau verunglückten Vergarbeiter.

Am Vormittag des 1. Juli sind durch Ein⸗ sturz der Schächte des KohlenbergwerksNeu- Fundgrube bei Lugau die nur erst wenig Stunden vorher angefahrenen Bergleute verschüttet worden. Deren Zahl ist bisher auf 101 festge⸗ stellt worden und befinden sich darunter ungefähr 50 Verheirathete mit 150 Kindern.

Sind auch alsbald nach Eintritt des erschüt⸗ ternden Ereignisses die geeigneten Maßregeln zur Rettung der Verunglückten ergriffen worden und noch gegenwärtig in vollem Gange, so läßt sich doch im Hinblick auf die ebenso mannichfachen, als großen Schwierigkeiten und Gefahren, welche sich dem Rettungswerke entgegenstellen, auf ein Gelingen des letzteren nicht mit irgend welcher Sicherheit hoffen.(Mittlerweile haben sich alle Versuche und Anstrengungen zur Rettung der Unglücklichen als vergebliche erwiesen und wurden deßhalb einge stellt. D. Red.)

Um so dringender nothwendig erscheint es, daß den so schwer, zum Theil durch den, wolle es Gott, nur vorübergehenden Verlust einiger ihrer Glieder betroffenen, durchgängig armen und von dem Verdienste ihrer ihnen entrissenen Er nährer abhängigen Familien mindestens die über sie plötzlich hereingebrochenen drückenden Nahrungs- sorgen erleichtert werden.

Die unterzeichnete königliche Kreisdirection richtet daher an alle Menschenfreunde die Bitte, zu vorgedachtem Zwecke möglichst bald Gaben zu spenden, und erbietet sich ihrerseits auch zu deren Empfangnahme und dem Willen der Geber so⸗ wohl, als den sorgfältig von ihr zu erörternden Verhältnissen entsprechende Verwendung.

Zwickau, 3. Juli 1867.

Königliche Kreisdirection: Ah de.

Indem wir mit dem Abdruck obigen Aufrufes einem uns ausgesprochenen Wunsche nachkommen, fügen wir die Mittheilung bei, daß uns bereits mehrere Gaben für die Hinterlassenen der in so schrecklicher Weise dem Tode erlegenen Bergleute zugestellt worden sind, und erbieten uns zur Ent⸗ gegennahme weiterer Beiträge, über deren Empfang wir in diesem Blatte quittiren werden.

Dit Bedaction des Anzeigers.

Oeffentliche Aufforderung.

1441 Nachdem von Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Oberbessen über das mit 10,123 fl. 32 kr. überschuldete Vermögen des als Pachter in Ober-Mörlen wohnbaften Ortsburgers Jakob Rau von Hahn bei Pfungstadt der förmliche Concursprozeß erkannt worden ist, werden dessen sämmtliche, bekannte und unbekannte Gläubiger hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und Ausprüche jeder Art an das bezeschnete concursfällige Vermögen, bei Meidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Mässe, im Termin Freitag den 30. August d. J., Vormittags präcis 9 Uhr,

dahier anzumelden und zu begründen.

Zugleich soll in diesem Termine dle Güte versucht, in deren Entstehung aber ein Gläubiger⸗Ausschuß gewählt und ein Massecurator bestellt, und sollen Be⸗ stimmungen über die Liquidität und Priorität der an⸗ gemeldet werdenden Forderungen und Ansprüche, sowie wegen Verwaltung oder Veränßerung und Vertheilung der Masse getroffen und sollen die in den angezogenen Richtungen von der Mehrheit der gebörig auftretenden Gläubiger gefaßt werdenden Beschlüsse auch sür die ausbleibenden oder nicht genügend legitimirten Gläubiger als bindend angesehen werden.

Nauheim am 6. Junt 1867.

Großberzogliches Landgericht Nauhelm Ulrich, Suppes, Landrichter. Landgerichts⸗Assessor Güter Verpachtung. 1722 Otenstag den 30. Juli d. J., Vormittage 10 Uhr, sollen im Rathhause zu Frtedberg die am 22. Februar 1868 leihfällig werdenden Augustine: Schulgüter in den Gemarkungen Dorbelm und Schwalbeim, sodann Nach:

mittags 2 Uhr das in Nieder Wöllstädter Gemarkung

gelegene Gut anderweit auf 12 Jahre verpachtet weiden. Friedberg den 12. Juli 1867.

Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg 3 9

Der Großherzogliche Beigeorpnete Fouc ar.

Güter- Versteigerung.

1723 Montag den 29. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, sollen im Rathhause zu Friedberg die dem Hospital, jetzt vereinsgten Armenfonde zu Friedberg zuftehenden Güter in denGemarkungen Assenheim und Wölfers⸗ heim,, welche am 22. Februar 1868 lethfällig werden, anderweit auf weitere 12 Jahre und zwar um Geld⸗ pachte verpachtet werden. Friedberg den 12. Juli 1867. 1 Großherzogliche Bürgermelsterel Friedberg V. d. B

Der Großberzogliche Beigeordnete Fouc ar.

Mobiliar-Versteigerung.

1721 Dienstag den 23. Jult d. J., Vormittags 9 Ubr, sollen in biesigem Ratbhause auf freiwilligen Antrag der Geschwister Hannchen und Meyer Leopold von Gettenau, wohnhaft dahter, abzugshalber nach verzeichnete Mobilten, als:

Tische, Stühle, Commode, Schränke, 1 Sopha, 3 Bett⸗

stellen, Spiegel, Bettung, Weißzeug, Porzellan und

Glas, Küchen- und sonflige Dausgeräthschaften öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden.

Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche noch Zahlungen au genannte Geschwister Leopold zu letsten haben, hierdurch aufgefordert, binnen 8 Tagen ihren Verpflichtungen nachzukommen, da wegen der in der Kürze erfolgenden Abreise ein längerer Credit nicht ge⸗ währt werden kann.

Friedberg den 12 Juli 1867.

r Friedberg. d.

Der dienstälteste Gerichtomann Jou ca r.

Präclusiv⸗ Bescheid in der Concurssache

des Nachlasses des verstorbenen Rechnungs-

führers Hoen auf dem Zlaufarbenwerk

bei Mottgers. 1748 Alle Gläubiger, welche sich im heutigen Termin nicht gemeldet haben, werden von diesem Verfahren und dieser Masse ausgeschlossen.

Schwarzenfels den 8. Juli 1867. Königlich Preußisches Jussizamt

Mer tz. »dt. Jorden.

Jagdverpachtung. 1749 Mittwoch den 24. Juli d. J., Mittags 2 Uhr, wird die hiesige Jagd, bestehend in 722 Morgen Wald und 2056 Mocgen Feld, in 2 Abtheilungen, nach Wunsch der Steigliebhaber auch in einem Bezirk, zufolge des Gesetzes vom 30. März, auf 6 Jahre an dem Meist bietenden verpachtet.

Bemerkt wird, daß Nachgebote nicht angenommen werden. Crangberg den 16. Jult 1867. Der Bürgermeister Werth.

Faselochs- Versteigerung. 1759 Dtenstag den 23. d. M., Nachmttiags 2 Uhr, wird ein der Gemeinde gehöriger, zum Schlachten gut gehaltener Faselochs auf hiefigem Rathhause an den Meistbietenden versteigert.

Ockstadt den 18. Juli 1867.

Großherzogliche Bürgermeisterei Ockfladt Gröninger.

Bekanntmachung. 1760 Montag den 22. d. M., Nachmittags 5 Uhr, wird auf hlesigem Rathhause die dem minderjährigen Peter Reuß von hier zugehörige, in hiesiger Burg⸗ straße gelegene Behausung nochmals und zwar auf drei Jahre öffentlich an den Meiftbietenden verpachtet.

Nauheim den 19. Juli 1867. rpm ie ene Naubeim 3 vdt. Schutt.

Berichtigung.

Bei Erlaß der Edietalladung Großherzogl. Land⸗ gerichts Friedberg vom 17. April l. J., Kaufcontraet zwischen den Erben des Wilbelm Lang in Assenheim und Karl Ludwig Bopp's Eheleuten daselbst betreffend, ist ein Versehen untergelaufen, indem es unter Orpn. Nr. 2(Wülbelm Lang) XI 166, statt X 166 beißen muß.

Holz ⸗Versteigerung. 1763 Die am 16. d. M. im biesigen Gemeindewalde stattgehabte Holzversteigerung ist genebmigt und der erste Abfabrtag auf Montag den 22. d. M. festgesetzt worden. Die Absuhrzett dauert bis zum 16. August 1. J. Die Abfuhrscheine können bei dem Gemeindeeinnehmer dahter in Empfang genommen werden.

Ober⸗Mörlen den 18. Juli 1867. Aenne Bae ee Ober ⸗Moͤrlen 1

Emser Pastillen

30 seit einer Reihe von Jahren unter Leitung der »öniglichen Brunnenverwaltung aus den Salzen des Emser Mineralwassers bereitet, dekannt durch ihre vor⸗ züglichen Wirkungen gegen Hals; und Bruff⸗ lelden, wie gegen Mag ensch wache find stets vor⸗ rälbig in Friedberg bei Prn. Hofapotbeter C. Wahl, in Nauheim bei Herrn Ph. J. Weiß.

Die Pastillen werden nur im etikettürten Schachteln versand:.

Königliche Nruuntnotrwallung zu Bad: Ems.

Farben in Leinöl gerieben

1563 zum Anstrich fertig bei H. W. Hatterotb.

Gesuch.

1751 Ein Schweizer und ein Fabrknecht können sogleich eintreten. Naberes bei Seilermstr. Franz Dieterich.

Ein tüchtiger Schreinergeselle 1754 und ein Lebrling können in Arbeit eintreten det Schreinermstr. J. Scheuner in Bruchenbrücken.

r ä.