Ausgabe 
20.6.1867
 
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1867. Donnerstag den 20. Juni. W 7.

Anzeiger für Oberhessen.

0 1 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Hiedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnersiag und Samslag.

Abonnements⸗Ein ladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjährliches Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt⸗ und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel ꝛc. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährlich:

für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., , 5 bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 8 kr. Bestellungen bei der Post beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. ö Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjabr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Abbestellung erfolgt. Die Redaction. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Ausstellung der Gemeinde-Voranschläge für 1868. Friedberg den 17. Juni 1867. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Unter Hinweisung auf die Instruction wegen Aufstellung der Berathungsprotocell zu dieser Nr. der Betrag der Erheb- und Gemeindevoranschläge vom 2. Mai 1836, den Nachtrag zu derselben Registerfertigungsgebühren detaillirt anzugeben. vom 5. Mai 1858, sowie unsere früher wegen Aufstellung der Ge 5) In dem Berathungsprotocoll ist zu Art. 73 nach Vorschrift der meindevoranschläge erlassenen Ausschreiben, namentlich unser Amtsblatt pos. 8 des Nachtrags zur Voranschlaginstruction vom 5. Mai Nr. 8 von 1856 und unser Ausschreiben vom 17. Juni 1859, beauf 1858 unter Bezugnahme auf die Beilage 8, welche ganz voll⸗ tragen wir Sie, die Gemeindevoranschläge für das Jahr 1868 als ständig auszufüllen und von Ihnen zu beglaubigen ist, aus⸗ dald in Arbeit zu nehmen und bis zum 25. August d. J. an uns drücklich anzugeben, welcher Betrag der Ausgaben 3. Klasse einzusenden. nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. Mai 1858 aus Ueber Bei der Aufstellung dieser Voranschläge sind außer den Be schussen der 1. und 2. Klasse gedeckt werden soll. Die Umlagen simmungen der Instruction und der erlassenen reglementären Be sind nur auf ganze Gulden abzurunden. Hierbei verweisen immungen auch noch die Revisionsbemerkungen zu den vorderen wir auf unser Amtsblatt Nr. 4 von 1863. f Voranschlägen pünktlich zu beachten und zu befolgen. 6) Die Kosten für die Ortsvorstands- und Bezirksrathswahlen,

sowie die Kosten für Visitation der Gemeindeeinnehmer sind unter 157 und die Aversionalvergütungen, welche die Gemeinden an die Postkasse zu zahlen haben unter 157 vorzusehen und

Wir bemerken hierbei zur pünktlichen Nachachtung noch: 10 Bei dem Abschluß der Beilage 4 ist unser Ausschreiben, Amts-

blatt Nr. 8 von 1856 pos. 6, pünktlich zu befolgen. in Beilage 8 zu wahren.

) Die Hebgebühren der Gemeindeeinnehmer in Beilage 6 sind 7) Sind die Vorsehungen unter Ord.-Nr. 158 des Voranschlags genau zu berechnen. In dieser Beilage kann ein Ansatz für sowohl im Berathungsprotocoll als auch im Voranschlag selbst, das Maulwurffangen nicht stattfinden; ebenso wenig eine Vor⸗ wie in letzterem vorgedruckt, für Unterhaltung der Straßen und sehung unter der Rubrik:Vertilgung schädlicher Thiere erfolgen. Brücken im Ort und der Brücken und Vicinalwege außerhalb

3) Wir müssen Ihnen empfehlen, dann, wenn der Erlös aus des Orts getrennt aufzuführen.

Waldstreu nicht vertheilt werden soll, die im Art. 3 des 8) Es ist für Abtragung von Schulden überall Vorsehung zu treffen Gesetzes vom 2. Juni 1839 vorgeschriebene besondere Be und wenn der Ortsvorstand glaubt, daß Gründe zur Unter⸗ kanntmachung, jedenfalls mit Aufstellung resp. Offenlegung des lassung von Kapitalrückzahlung vorliegen, so sind diese aus Voranschlags zu erlassen und hieruͤber Nachweis dem Vor führlich im Berathungsprotocolle anzugeben.

anschlag beizugeben, damit ersehen werden kann, ob der Erlös 9) Werden Sie alsbald die Anforderungen der Kirchen- und aus Waldstreu wirklich zur Bestreitung von Ausgaben ver Schulvorstände über die benöthigten Mittel einziehen, damit wendbar ist.(conf. Amtsblatt Nr. 8 von 1856 sub 10). diese der Berathung des Voranschlags zu Grunde gelegt werden

4) Da, wo unter Ord.⸗Nr. 74 ein Ausschlag stattfindet, ist im können. Trapp.

f Dasselbe an die Kirchen⸗ und Schuloorstände.

Unter Bezugnahme auf das vorstehende Ausschreiben an die Großherzoglichen Bürgermeistereien tragen wir Ihnen auf, alsbald die vorschriftsmäßigen schriftlichen Anforderungen der für die Kirche und Schule erforderlichen in 1868 vorzusehenden Mittel an die Groß herzoglichen Bürgermeistereien abzusenden, damit die Vorsehung in den Gemeindevoranschlägen getroffen werden kann.

Friedberg den 17. Juni 1867. Trapp.

Betreffend: Ote Geschäftstage. Friedberg den 17. Juni 1867.

Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzogl. Ortsgerichte des Bezirks. Sie werden sofort in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen, daß wegen Aufführung neuer Schornsteine in den Geschäftszimmern des Landgerichts die Amtstage vom 1. bis zum 8. Juli ausgesetzt werden sein. Reitz.

Hessen. Darmstadt. Der Gemeinderath dem Paradeplatze. Montag den 15. Juli: Eine Gesetzvorlage wegen neuer Bo⸗ der Stadt Darmstadt hat folgendes Programm Morgemeveille; Geläute mit sämmtlichen Glocken. nitirung des Großderzogthums, insbesondere Steuer- Für die 300 jährige Jubelfeier der Er-[Huldigung des Gemeinderaths bei Sr. Königl. Erhöhung der Waldungen, ist bei den Ständen hebung der Stadt Darmstadt zur Re-[Hoheit dem Großherzoge; 10 Uhr: Gottes- erfolgt, da das Bedürfniß erböbter Staate-Ein⸗ sidenz beschlossen: Schmücken der Häuser.dienst in der Stadtkirche. Nachmittags 2 Uhr: nahmen den früberen Widerstand der Regierung Sonntag den 14 Juli, Nachmittags, Volksfest] Aufstellung der Turngemeinde, Stadtschulen ꝛc. auf hiergegen wohl beseitigt bat. N

auf dem Exercierplatze. Von 4 Uhr an Spielen] dem Marktplatze und Abmarsch nach dem Exercier Von hessischen Postbeamten sind zur Ein- der Militärmusik. Abends 9 Uhr: Abmarsch platze mit Musik. Schauturnen. Freitanzen. Ver weisung der Localpostämter in den preußischen Dienst ur Serenade im Residenzschlosse; Feuerwerk auf theilung der Denkmünzen an die Schuljugend. Postsecretär Böttcher von hier in die Provinz