Ausgabe 
20.4.1867
 
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b sie Willens seien, sich bei

Friedbergs erworben. Bei dem allgemeinen Juteresse, welches das merkwürdige Bild eweckt und, bei dem regen Sinn, der sich unter den Bewohnern unserer Stadt für ie so reiche Vergangenheit derselben bei dieser Gelegenheit eigt, dürfte eine etwas eingehendere Besprechung desselben n diesem Blatte erwünscht sein.

s Friedberg. Den hiesigen, Gesangvereinen ist durch die Großberzogliche Bürgermeisterei die Anfrage zugegangen einem Ende Juni in dem Ausstellungsgebäude zu Paris stattfindenden Sänger Vetikampfe zu betheiligen. Wie wir vernehmen, werden sie Gesangvereine die Theilnahme ablehnen.

0 Nauheim. Die unter Direktion des Herrn Erler dis jetzt hier stattgefundenen tbeatralischen Vorstellungen xircuen sich mit Recht des ungetheilten Beifalls und tehen in Rücksicht einzelner künstlerischer Leistungen wie

es Ensembles weit über dem Niveau der Produktionen, je man von kleinen Theatergesellschaften zu sehen gewöhnt und zu erwarten berechtigt isi. Unter den bis jetzt auf eführten Stücken hatten sich namentlichDie Grille und Lincoln's Anfang, Glück und Ende eines sehr zahl⸗ zeichen Besuches und des lautesten Beifalls zu erfreuen leber die einzelnen Mitglieder ein eingehendes Urtheil zu zllen, verbietet uns der Raum; nur das Factum möge zer constatirt werden, daß von Kunstkennern und Kunst⸗ veunden die Herren Erler, Franke und S chollin g. die die Damen Sommer und Erler für künstͤlerische Fräste gebalten werden, welche selbst jedem größeren Theater eine willkommene Acquisilion sein müßten. Möge as von redlichem Streben zeugende Unternehmen des derrn Erler durch mehr und mehr wachsende Theilnahme es Publikums die Würdigung erhalten, die ihm gebührt.

Verloosung zer Großherzogl. Hess. Eisenbahn⸗Obligalionen pro 1867. Bei der nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmun en vorgenommenen Verloosung von Eisenbahn⸗Obligationen ro 1867 sind die nachstehenden auf den 30. Juni d. J.

ur Rückzahlung berufen worden.

I. Zu 4% verzinslich, d. d. 1. Juli 1843:

Nr. 36 bis 40. 3981 bis 3985. 4006 bis 4010. 4021 bis 4025. 4271 bis 4275. 4391 bis 4395. 4631 bis 4635 à 1000 fl. Nr. 1001 bis 1010. 5841 bis 5850

à 500 fl.

11. Zu 4% verzinslich, d. d. 1. Juli 1846:

Nr. 7426 bis 7430. 7636 bis 7640. 8096 bis 800. 8141 bis 8145 à 1000 fl. Nr 9176 bis 9185. 9496 bis 9505. 10126 bis 10135. 11956 bis 11965. 14836 bis 14845. 15296 bis 15305 à 500 fl. Nr. 12511

bis 12535 à 200 fl.

III. Zu 4%(früher 4½½%) verzinslich, 4. d. 1. November 1849: Nr. 286 bis 290 à 1000 fl. Nr. 1861 bis 1870 à 500 fl. Nr. 2901 bis 2950 à 100 fl. IV. Zu 4%(früher%) verzinslich, d. d. 1. Sepiember 1850: Nr. 821 bis 825 à 1000 fl. Nr. 1301 bis 1310. 1551 bis 1860 à 500 fl. Nr. 3251 bis 3300 à 100 fl. V. Zu

4%(früher%) verzinslich, d. d. 1. Januar 1853:

Lit. A. Nr. 144 bis 148. 332 bis 336 à 1000 fl. Lit. B. Nr. 1203 bis 1212 à 500 fl. Die Nominalbeträge der verloosten Obligationen sind

zwichen dem 24. und 30. Juni 1867 gegen Rückgabe der Obligationen selbst und der dazu gehörigen noch nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talons bei Großherzoglicher Staatsschulden-Tilgungskasse dahier oder für deren Rech⸗ nung bei dem Banquierhause M. A. v. Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M., die unter III. ge⸗ nannten bei der Staatsschulden-Tilgungskasse und dem Banquierhause Philipp Nikolaus Schmidt zu Frank⸗ furt a. M., die unter IV. genannten sowohl bei der Staatsschulden-Tilgungskasse dahier, als auch bei den Banquierhäusern M. A. v. Rothschild und Söhne und Philipp Nikolaus Schmidt zu Frankfurt a. M. um so gewisser zu erheben, als dieselben vom 1. Juli 1867 an nicht mehr verzinst werden.

Wetter⸗ Gedanken).

Friedberg, 16. April. So ausschierig und unbändig wie der zwar nie im besten Rufe gestandene wetterwenbische April sich heuer geberdet, hat dieser tolle Wilt fang und Wetlerkomiker unter den zwölf Monatsbrüdern sich seit vielen Jahren nicht gezeigt. Nicht genug, daß der neckische Bursche, Knall und Fall aus lieblichem verlockendem Sonnenschein in schaurige, die Haut erreichende und erweichende Regengüsse überspringend, mit Hagelwetter und Sturmesgetöse drein ahrend, seine allerübelste Laune in wildanarchischster Weise Stunde um Stunde uns füblen läßt, nächtlicher Weile gefällt sich der leichtfertige Bummler und nachtschwärmende Windbeutel in seinen tollsten Streichen und stört vor er⸗ öffneter Gewittersaison mit Blitz und gewaltigem Donner schlag des Friede und Rube suchenden Erdenbürgers mitter⸗ nächtlichen Traum und Schlaf, als wolle er sich etwas darauf zu gut thug, daß auch er so viel gelernt hat, um selnen nachkommenden jüngeren Brüdern das gewaltige Naturschauspiel vorexperimenliren zu können, welches sonst die Brüder Junius, Julius und August als ein Effeclstück

für ihr Repertoir während der Kur- und Badezeit in Anspruch zu nehmen pflegen. Doch der unstete Geselle mag sich's gesagt sein lassen, daß alle Welt sich von ihm

abwenden wird, so er seinen vagirenden Lebenswandel und sein tolles Wesen noch länger fortsetzt. Die Tage seiner Herrschaft sind bereits gezählt; der jüngere, liebliche und holde Bruder Mai wird mit herzlichem Jubel und hoher Wonne als ersehnter Nachfolger von uns begrüßt werden, seinem milderen Regimente wollen wir uns freudig fügen. Also nur noch wenige Tage Geduld, der 30. April ist der Tag, der uns von der Willkürherrschaft dieses mißliebigen und verhaßten Wetler-Tyrannen befreien wird. Denn ist der April vorbei, so kommt der schöne Mai. Es muß und wird ja besser werden! n.

*) Hoffentlich zu unsrer Leser Freude und zu unsrer eignen um einige Tage verspätet, denn mittlerweile scheint der April sich ernstlich bessern zu wollen und gebessert zu haben. Heute am 18. April erfreut

uns klarer Himmel und Sonnenschein. Wenn's nur Stand hält! Die Red.

Das Brückengeld zu Ossenheim.

Warnung und Aufforderung.

1000 Die Kirche Ossenheim hat das Recht für das Ueberfahren der Wetterbrücke dortselbst

Brückengeld zu erheben. Wenn nun auch die

polizeiliche Verordnung aufgehoben worden ist

wonach derjenige, welcher Nichts bezahlte, gestraft wurde, so ist doch damit das Recht der

Kirche zur Erhebung von Brückengeld nicht erloschen.

Gleichwohl haben Viele die Aufhebung

der Strafvererdnung so verstanden, als brauche kein Brückengeld mehr bezahlt zu werden. Ich habe darauf Namens der Kirche förmliche Klage erhoben und gegen Mehrere, welche nicht bezahlt hatten, am 12. April 1867 Erkenntniß bei Gericht erwirkt, wonach die Betreffenden zur Anerkennung des Rechts und zur Zahlung des Bruückengelds nebst Kosten des Processes

chuldig erkannt worden sind. Namens der Kirche Ossenheim werden

nun Alle, welche noch Brückengeld zu zahlen

daben, aufgefordert, solches innerhalb drei Tagen entweder an den Erheber Krick zu Ossenheim eder an mich zu zahlen; es werden ferner alle Pflichtige aufgefordert, das Brückengeld von setzt ab wieder regelmäßig zu entrichten, gegenfalls förmliche Klage erfolgt und die Bethei

ligten sich die Kosten selbst beizumessen haben. Friedberg den 17. April 1867.

Curtman, Hofgerichts-Advocat.

Orangen!

W. Fertsch.

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