Ausgabe 
19.12.1867
 
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Abonnements⸗ Einladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues halbjährliches Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhultende Aussätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt⸗ und Cours⸗Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ck. Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt halbjährlich:

für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., . 1 bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. G kr. 3 Bestellungen bei der Post beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine

Unterbrechung eintritt.

den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Redaktion.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu pub liziren: Nr. 49 sub 1. Verordnung, die Ausdebnung der Wirlsamkeit der allgemeinen Unterstützungsanstalt des Großherzogttume für die Witwen und Waisen von

Schullebrern auf die durch den Friedensvertrag mit dem Königreich Preußen vom 3. September 1866 erworbenen Landestheile betreffend. sub 2. Verordnung, die Errichtung von Ortsgerichten in den durch den Friedensvertrag mit Preußen vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen betreffend. sud 3. Bekannt⸗ machung, die Erlassung einer neuen Arzneimitteltaxe für das Großherzogtbum Hessen betreffend. sub. 4 Bekanntmachung, den Ausschlag der direkten Steuern und Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinzialstraßen für das Jahr 1868 betreffend Friedberg den 17. Dezember 1867. Großberzogiiches Kreisamt Friedberg Tr d Betreffend Die Gebühren⸗Verzeichnisse der Jeldgeschworenen Friedberg den 16. Dezember 1867.

Das Großherzogliche Kreis amt Friedbeig an die Großherzoglichen Bürge meistereien.

Obwohl wir die Bestimmungen unseres Ausschreibens in Nr. 1 des Jutelligenzblattes von 1855, unterm 14. September 1863 (Int. Bi. Nr. 75), eingescharst haben, werden uns doch in neueces Zeit vielfach Gebühren-Verzeichnisse der Feldgeschwornen zur Aus zablung auf die Gemeindekassen vorgelegt, ohne daß auf jenen bescheinigt ist, daß die betreffenden Geschäftsverrichtungen in dem Tagebuch der Feld⸗ geschwornen beurkundet find.

Da wir genöthigt sind diese Verzeichnisse zur Vervollstandigung in der gedachten Beziehung au Sie zurückgehen zu lassen, so machen wir Sie zur Abschneidung dieser Weitläufigkeiten, auf die bereits oben angegebenen Bestimmungen wiederholt unter dem Anfügen gufmerksam, daß wir nunmehr auf das Bestimmteste erwarten, daß künftig diesen Vorschriften pünktlich entsprochen werde.

Gleichzeitig mit diesen Gebühren-Verzeichnissen haben Sie das Verzeichniß über die fehlenden und schadhaften Steine, welches die Feldgeschwornen, gemäß dem 8 20 ihrer Instruction, zu führen haben, uns vorzulegen. Tur a p p.

Betre fend: Die Vertilgung der Feldmäuse. Friedberg den 7. Dezember 1867. ge b e n n nel en Es ist uns von Interesse, zu erfahren, in welchen Gemarkungen unseres Kreises eine Vertilgung der Feldmäuse vor Kurzem statt⸗ gefunden hat und welches Mittel hierzu angewendet wurde. Wir beauftragen Sie daher, innerhalb 8 Tagen in der angedeuteten Richtung uns entsprechenden Aufschluß zu geben. T 1 a p p.

Betreffeur: Die Abnahme des Verfassungseides vom 4. Quartal d. J. Friedberg am 7. Dezember 1867.

Dassel be an die s el b en. Dlienstag den 7. Januar k. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Abnahme des Versassungseides auf dem Rathhause dahier statt. Laden Sie die neu aufgenommenen, sowie die noch mit Aus schwören im Rückstande befindlichen Ortebürger, letztere bei 1 Rthlr. Strafe, hierzu vor und senden Sie Bescheinigung hierüber, oder Bericht, daß junge Ortsbürger nicht vorhanden sind, vor dem Termin anher ein. Tir a p p.

T ö: i rtes einer ir Ansbach, önigreiche Bapern aufgegriffenen taubstummen b N 8 1 e nen sgegeuß f Friedberg den 16. Dezember 1867. Dasselbe an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gensdarmerie des Kreises.

Am 30. April laufenden Jahres wurde im Dorfe Ansbach bei Lohr, im Königreiche Bayern, eine legitimationslose taubstumme Weibsperson aufgegriffen.

Alle zur Ermittelung ihrer Heimat in Bapern angestellten Nachforschungen waren bisher erfolglos.

Auf Ersuchen der Königlich Bayerischen Gesandtschaft am Großherzoglichen Hofe beauftragen wir Sie, nach Weisung Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 6. l. M., zu Nr. M. d. J. 13596, Ermittelungen über die Herkunft der in Rede stehenden Person, deren Signalement unten beigefügt ist, eintreten zu lassen und das Resultat einzuberichten. Trapp.

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Alter circa 50 Jahre, Größe 5 1 bayerisch, Gesicht laͤnglich, Haare schwarz und zum Theile grar, Augen grau, Mund aufgeworfen, Kleidung: trägt eine blaue Jacke von Zitz, einen leinenen schwarzblan mit grünen Streifen gedruckten Rock, blaue Schürze mit weißen Streifen, rothes Leibchen mit schwarzen Streifen, rothes Holstuch, baumwollenes blau und schwarz gestreistes Kopftuch, biaue baumwollene

Strümpfe und Schnürschuhe. Die Kleider sind reinlich und gut gehalten.

Geiressend, ay Untersuchungesachen geen Pelnrich Schumann von Staden wegen Gewohnbeltsbettelet, Friedberg den 17. Dezember 1867 nun dessen Stellung unter poltzeillche Aufsscht. N J N asselbe an dieselben.

Unsere Fahndung in Nr. 133 des Anzeigers har durch die Verhaftung des Rubrikaten ihre Erledigung gefunden. Trapp.