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Keichberg.

Itkirche:

1867.

Donnerstag den 18. April.

M47.

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Anzeiger für Oberhesse

9

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

*

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Bildung der Ortsvorstände, insbesondere die Vorarbeiten für die Wahlen des Gemeinderaths

im Kreise Friedberg für 1867.

Friedberg den 9. Marz 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nur wenige haben unserer Verfügung vom 9. v. M., Anzeiger für Oberhessen Nr. 31, entsprochen, weshalb wir an die sofortige

Erledigung hiermit erinnern.

Trapp.

Betreffend: Einquartierung der Großherzoglichen Truppen bei den Landeseinwohnern.

Da

Friedberg den 16. April 1867. e ah ad K

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizei-Commissär zu Wickstadt. Die in obigem Betreffe erfolgte Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. April d. J., Amtsblatt Nr. 6,

theilen wir Ihnen nachstehend in Abdruck zur Nachricht, Nachachtung und Veröffentlichung mit.

Trapp. Darmstadt den 8. April 1867.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisäm ter.

Von verschiedenen Gemeinden des Großherzogthums sind in neuerer Zeit Entschädigungsansprüche wegen Verderb an Wohnungen, Stallungen, bebautem Gelände und dergleichen erhoben worden, theil

weise ohne daß eine amtliche Taxation des Schadens vorher statt

gefunden, oder daß die Betroffenen, sobald sie von der Beschädigung Kenntniß erhielten, bei den betreffenden Abtheilungs-Commandanten sowie den Großherzoglichen Bürgermeistereien Anzeige hiervon gemacht und um Taxation und Schadensersatz nachgesucht hätten.

Wenn auch das Großherzogliche Kriegsministerium bereit ist, dem einzelnen Einwohner soweit dies gesetzlich zulässig ist durch Zahlung des Geldwerthes den durch die Truppen⸗Dislocationen herbei geführten Schaden zu ersetzen, so sind doch wiederholt von Einzelnen so übertriebene und verspätete Ansprüche erhoben worden, daß es geboten erscheint, für solche Entschädigungsforderungen Normen fest zusetzen, wenn nicht solche künftig abgelehnt werden sollen.

Auf Ersuchen des Großherzoglichen Kriegsministeriums finden wir uns daher veranlaßt, hiermit zu bestimmen, daß künftig hin⸗ sichtlich jeder Beschädigung, welche durch Großherzogliche Truppen oder deren Pferde und Fuhrwerke an Wohnungen, Stallungen, be⸗ bautem Gelände und dergl. herbeigeführt wird, von dem Betroffenen sofort bei dem betreffenden Abtheilungs- beziehungsweise Stations-

Commandanten und der Großherzoglichen Bürgermeisterei die Anzeige zu machen ist. Von Großherzoglichem Kriegsministerium werden dann die Abtheilungs Commandanten ꝛc. Weisung bekommen, Einsicht von den Beschädigungen zu nehmen, soweit dies die Verhältnisse zulassen; die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien aber haben die Taxation der Beschädigung sofort zu veranlassen, auch dem Beschädigten eine Bescheinigung über die gemachte Anzeige zu ertheilen. Sollte der Fall vorkommen, daß der Beschädigte und die Großherzogliche Bürgermeisterei den betreffenden Abtheilungs-Commandanten nicht kennen oder nicht wissen, durch welche specielle Truppenabtheilung der Schaden verursacht worden ist, so hat der Beschädigte von dem erlittenen Schaden nur der Großherzoglichen Bürgermeisterei Mit⸗ theilung zu machen. Die Großherzogliche Bürgermeisterei hat alsdann von dem erhobenen Schadensersatzanspruch dem betreffenden Groß⸗ herzoglichen Kreisamt und letzteres dem Großherzogl. Kriegsministerium Anzeige zu machen.

Wir beauftragen Sie, sich nach vorstehenden Bestimmungen zu bemessen, sowie auch von denselben den Großherzoglichen Buͤrger⸗ meistereien zur eigenen Nachachtung und zur Bekanntmachung in ihren Gemeinden Kenntniß zu geben.

v. Dal wig k. Hallwachs.

Hessen Darmstadt. Das Großheczog⸗ Gießen.

Am 14. d. M. starb dahier im

Verfassung, dem Resultat der Vorberathung ge

diefer Beziehung geradezu ausgesprochen: es sei

thum Hessen ist der einzige süddeutsche Staat ge wesen, welcher zur Zahlung der preußischen Kriegs- Contributjonen kein Staatsanlehen hat machen müssen. Wie schwer und empfindlich übrigens dasselbe durch die ihm auferlegten Friedensbedin⸗- gungen in seinen seither günstigen finanziellen Verhältnissen betroffen wird, dafür legen nicht wenige Stellen des von dem Finanz- Ausschusse der zweiten Kammer erstatteten Berichtes Zeugniß ab, und es würde unter diesen Verhältnissen als doppelt hart erscheinen, wenn Preußen die Ueber⸗ nahme eines Theils unserer Landesschulden! entsprechend dem Verhältniß der abgetretenen Landestheile zum ganzen Großherzogthum de⸗ finitiv ablehnte. Der Ausschußbericht hat in

nicht zu erwarten, daß Preußen, der Staat der Intelligenz und der Civilisation, sich weigern werde, in Bezug auf den jüngst von ihm erwor- benen Theil des Großherzogthums die Consequen⸗ zen des allgemeinen europäischen Völkerrechts an⸗ zuerkennen, und den Antrag an die Kammer gerichtet: der großherzoglichen Regierung die Aus einandersetzung mit Preußen in dieser Bezie- hung zur eifrigen Betreibung zu empfehlen.

Durch die mit Preußen abgeschlossene Militär-Convention soll dem Großherzogthum die Pflicht auferlegt sein, künftig 4 Regimenter In- fanterie zu 3 Bataillonen, 2 Regimenter Dragoner zu 5 Schwadronen zu stellen und die 4 Batterien des Arlilleriecorps um eine zu vermehren. Da gegen sollen das Scharfschützencorps und die Pionntercompagnie aufgelöst werden.

80. Lebensjahre Geheimerath Dr. v. Ritgen, ordentlicher Professor der Mediein und Director der Entbindungs-Anstalt, ein um die Universität hochverdienter Mann. Die Universität bat da⸗ durch einen großen Verlust erlitten.

Preußen. Berlin, 15. April. Reichs⸗ tag. In der heutigen Sitzung erklärte Graf Bismarck: Die Bundesregierungen werden alle beschlossenen Amendements genehmigen, falls das Haus bei den Amendements in Betreff der Diäten⸗ frage und den Heereseinrichtungen, welche die Regierungen nicht annehmen, nachgiebig sein werde. Die Bundes-Commissäre werden sich im Laufe der Debatten näher aussprechen. Gegenüber dem Abgeordneten Reichensperger, welcher er⸗ klärte, daß Preußen keinen Grund habe, den Ab- änderungen der Verfassung in Betreff der Diäten und Heereseinrichtungen ein kategorischesNein entgegenzustellen, bemerkte Graf Bismarck: Wenn es dem Redner gelingt, seine Ansichten zur Geltung zu bringen, dann würde ich nicht glauben, das Verfassungswerk durchzuführen; ich würde den König alsdann um meine Entlassung bitten. Bei der dann beginnenden Schluß⸗ berathung wurden die Artikel 1 bis 59 gemäß dem Resultat der Vorberathung erledigt und alle neueingebrachten Amendements verworfen. Art. 32, die Bewilligung der Diäten betreffend, wurde ge⸗ strichen und der Wegfall der Diäten festgestellt; für den Wegfall derselben waren 178 gegen 90 Stimmen.

mäß, angenommen, dagegen das Amendement des Grafen Stolberg abgelehnt, wonach die Heeres- leistungen bis zum Erlaß eines Bundesgesetzes unverändert bleiben. Graf Bismarck hatte die Annahme des Amendements empfohlen. Zu Ar- tikel 62 wurde das Amendement des Herzogs v. Ujest mit 202 gegen 80 Stimmen angenommen, die übrigen Artikel des Verfassungs Entwurfs wurden ohne große Debatten erledigt. Bei der Gesammtabstimmung wurde der Entwurf mit 230 gegen 53 Stimmen angenommen. Die Polen protestirten dagegen und legten ihre Mandate nieder. Morgen findet die Schlußsitzung statt. Wie es heißt, wird der Kriegsminister v. Roon aus Gesundbeitsrücksichten sein Portefeuille niederlegen. Als seinen Nachfolger bezeichnet das Gerücht den General Vogel v. Falkenstein. Rendsburg. Einige 30 Landwehrmänner aus dem nördlichen Schleswig, welche sich gewei⸗ gert hatten, den Fahneneid zu leisten, sind dahier unter militärischer Bewachung eingebracht worden. Hildesheim. Das vorläufige Programm der 16. allgemeinen Lehrer⸗-Versamm- lung, welche am 11., 12. und 13. Juni d. J. dahier stattfindet, ist nunmehr veröffentlicht. In der Vorversammlung am 10. Abends wird zur Wahl eines Präsidenten, zum ersten Mal durch Wahlzettel, geschritten. Es sind vorläufig 15 The⸗ mata aufgestellt: Principien der Schulgesetzgebung; Hauptbasis der Schule der Gegenwart; Schule und Gesundheit; bessere Ausbildung der Sinne;

Berlin, 16. April. Im Reichstag wur- Beschränkung des Particularismus durch Erziehung;

den heute die Artikel 60 und 61 der Bundes-

Volksaberglauben und Schule; die Adiapbora im